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My Relocation

Zehn Irrtümer über das Auswandern in die Schweiz

Ist das Leben in der Schweiz besser als in Deutschland? Als ich meinen Umzug plante, hielt ich vieles für selbstverständlich. Hier sind die zehn Irrtümer, die ich gern früher gekannt hätte.

Aktualisiert am 1. November 2026 · amtliche Quellen am Seitenende

Schweizer Bergdorf unter bewölktem Himmel, nüchtern
Symbolbild

Ob das Leben in der Schweiz besser ist als in Deutschland, lässt sich nicht pauschal sagen. Es ist anders, und genau da beginnen die Irrtümer. Ich habe beim Planen meines Umzugs viele Annahmen mitgebracht, die sich als zu einfach erwiesen. Wenn Sie in Deutschland oder Österreich leben und über denselben Schritt nachdenken, hilft Ihnen diese Liste, die größten Stolpersteine früh zu erkennen.

Die zehn Irrtümer

1. „Ich ziehe einfach hin und melde mich dann an"

So einfach ist es nicht. Für Staatsangehörige der EU und der EFTA (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) gilt die Personenfreizügigkeit, für Angehörige von Drittstaaten gelten andere Regeln. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) kennt diese zwei Regime. Welche Bedingungen für Sie im Detail gelten, klärt am Ende die zuständige Behörde. Einen ersten Überblick finden Sie im Beitrag Als Deutsche oder Deutscher in die Schweiz.

2. „Mein deutscher Krankenversicherungsschutz reicht"

Wer in der Schweiz wohnt, muss eine Grundversicherung (Krankenkasse nach KVG) abschließen, und zwar spätestens drei Monate nach der Wohnsitznahme. Wer die Frist einhält, ist rückwirkend ab dem Zuzugsdatum versichert, die Prämien sind dann aber ebenfalls rückwirkend fällig. Wer sie verpasst, kann einen Prämienzuschlag riskieren, und der Kanton darf eine Kasse zuweisen (BAG). Mehr dazu unter Von der gesetzlichen Kasse zur Schweizer Grundversicherung.

3. „Wohnen ist dort überall teuer, aber gleich teuer"

Die Spanne ist groß. Als Orientierung: Der durchschnittliche Nettomietzins aller Mietwohnungen lag 2024 bei CHF 1'485 pro Monat, ohne Nebenkosten (BFS, Strukturerhebung). Das ist ein Landesmittelwert, kein Preis für Ihre Wunschstadt. In Zürich oder Genf sieht es anders aus als auf dem Land. Vergleichen Sie Orte im Städtevergleich.

4. „Mit genug Geld kaufe ich mir ein Haus"

Personen mit Wohnsitz im Ausland brauchen für den Erwerb einer Immobilie grundsätzlich eine kantonale Bewilligung (Lex Koller). Ausnahmen gibt es unter anderem für Inhaber der Niederlassungsbewilligung C und für EU/EFTA-Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz (Kanton Zürich). Wer aus dem Ausland kauft, sollte das vorher prüfen lassen.

5. „Die Schweiz spricht Hochdeutsch, da komme ich klar"

Geschrieben ja, gesprochen oft nicht. Im Alltag, im Büro und in der Schule begegnet Ihnen Schweizerdeutsch. Das ist kein Hindernis, aber ein Lernfeld. Hilfreich sind Schweizerdeutsch verstehen und die Deutschkurse in der Schweiz.

6. „Ein Arbeitsvertrag erledigt alles"

Ein Vertrag ist ein wichtiger Baustein, aber nicht das ganze Projekt. Dazu kommen Aufenthaltsbewilligung, Wohnung, Krankenkasse, Anmeldung bei der Gemeinde und, mit Kindern, die Schulwahl. Die Checklisten ordnen diese Schritte.

7. „Die Abmeldung in Deutschland kann warten"

Sie ist Teil des Umzugs und sollte nicht vergessen gehen. Was Sie dort erledigen, steht in Abmeldung in Deutschland. Bewahren Sie die Bestätigungen auf, später brauchen Sie sie bei Versicherungen und Steuern.

8. „Steuern und Rente sind wie in Deutschland, nur anders hoch"

Beide Systeme sind anders aufgebaut. Wie Steuern und Altersvorsorge für Sie konkret aussehen, hängt von Kanton, Einkommen und Familienlage ab. Das ist eine Frage für Fachleute, die Ihren Fall anschauen, nicht für eine Faustregel.

9. „Selbständig sein geht genauso wie bei uns"

Wer sich selbständig machen will, braucht eigene Voraussetzungen für den Aufenthalt. Lesen Sie dazu Selbständig in der Schweiz starten.

10. „Ich muss alles allein herausfinden"

Muss man nicht. Wir arbeiten mit den besten Relocation-Unternehmen in der Schweiz zusammen und stellen je nach Bedarf den Kontakt zu dem her, das zu Ihrem Anliegen passt. Dafür gibt es die Anfrage am Ende der Seite.

Was ändert sich von Deutschland in die Schweiz?

Die folgende Übersicht zeigt, in welchen Bereichen sich Ihr Alltag verschiebt.

Was ändert sich beim UmzugDeutschland · Schweiz · Krankenkasse · Gesetzliche oder private Kasse · Grundversicherung nach KVG für · alle · Altersvorsorge · Eigenes System · Anderes System · Steuern · Bundesweit geregelt · Je nach Kanton verschieden · Miete · Vertrag nach deutschem Recht · Schweizer Mietrecht · Schule · Länderhoheit · Kantonal geregelt · Führerschein · Deutsche Fahrerlaubnis · Regeln beim Wechsel prüfenDeutschlandSchweizKrankenkasseGesetzliche oder private KasseGrundversicherung nach KVG füralleAltersvorsorgeEigenes SystemAnderes SystemSteuernBundesweit geregeltJe nach Kanton verschiedenMieteVertrag nach deutschem RechtSchweizer MietrechtSchuleLänderhoheitKantonal geregeltFührerscheinDeutsche FahrerlaubnisRegeln beim Wechsel prüfen
Was ändert sich beim Umzug

Die Zellen sind bewusst knapp: Einzelheiten unterscheiden sich je nach Kanton und Lebenslage.

Meine Checkliste vor dem Entschluss

  • Aufenthaltsregime klären (EU/EFTA oder Drittstaat)
  • Krankenkasse für die ersten drei Monate einplanen
  • Wohnung oder Mietdossier vorbereiten
  • Schulwahl bei Kindern früh angehen
  • Abmeldung in Deutschland oder Österreich einplanen
  • Anfrage stellen, wenn ich Unterstützung möchte

Weitere Hilfen: Meine Checkliste, Mietdossier-Check und Die häufigsten Fehler beim Umzug.

Häufige Fragen

Ist das Leben in der Schweiz besser als in Deutschland?

Das hängt von Ihren Prioritäten ab. Die Schweiz hat eigene Stärken und eigene Kosten, die in den obigen Irrtümern anklingen. Eine ehrliche Antwort gibt es nur für Ihr Projekt, nicht für alle. Einen Überblick bietet Auswandern in die Schweiz.

Muss ich mich wirklich selbst krankenversichern?

Ja, wer in der Schweiz wohnt, muss die Grundversicherung abschließen, spätestens drei Monate nach der Wohnsitznahme (BAG).

Brauche ich eine Bewilligung?

Das hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Das SEM unterscheidet zwischen EU/EFTA und Drittstaaten. Mit dem Werkzeug zur Bewilligung bekommen Sie eine erste Orientierung.

Kann ich als Ausländer eine Wohnung kaufen?

Für Immobilien gilt die Lex Koller. Ob und wie Sie kaufen dürfen, hängt von Ihrem Wohnsitz und Ihrer Bewilligung ab (Kanton Zürich).

Wie teuer ist das Wohnen im Schnitt?

Im Landesmittel lag der Nettomietzins 2024 bei CHF 1'485 pro Monat (BFS). Je nach Stadt kann das stark abweichen.

Kann mir jemand beim Umzug helfen?

Ja. Über die Anfrage unten auf der Seite kann ich den Kontakt zu einem passenden Relocation-Unternehmen herstellen lassen. Mehr zum Angebot unter Relocation-Service Schweiz.

Quellen

Verwandte Seiten

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Wenige Angaben genügen, damit wir Ihre Lage verstehen und Sie mit dem passenden Relocation-Unternehmen in Kontakt bringen.

Was nach Ihrer Anfrage geschieht

  1. 01
    Wir prüfen Ihre Anfrage

    Zielort, Ankunftsdatum, Haushalt und gewünschte Leistungen zeigen uns, welche Unterstützung passt.

  2. 02
    Wir stellen den Kontakt her

    Eine Relocation-Firma in der Schweiz, die zu Ihrer Anfrage passt, erhält sie.

  3. 03
    Ein erstes Gespräch

    Die Firma meldet sich bei Ihnen, klärt Ihren Bedarf und schickt Ihnen ihr eigenes Angebot.

Wir arbeiten mit den besten Relocation-Firmen der Schweiz zusammen und bringen Sie je nach Anfrage mit derjenigen in Kontakt, die zu Ihrem Bedarf passt. Wir erteilen keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.

1. Ihr Vorhaben
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Mehrere Angaben möglich.

Staatsangehörigkeit der umziehenden Personen
2. Ihre Ankunft
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