Als ich anfing, meinen Umzug in die Schweiz zu planen, war meine erste Frage nicht „Welche Firma?", sondern „Was davon kann ich eigentlich selbst?". Ein Relocation Service für die Schweiz ist kein Muss. Er kann aber Zeit sparen, wenn man aus Deutschland oder Österreich plant und die Abläufe vor Ort nicht kennt.
Was ein Relocation Service überhaupt ist
Ein Relocation Service begleitet einen Umzug in ein neues Land: Orientierung, Aufenthaltsunterlagen, Wohnungssuche, Anmeldung, Schulplatz, Einleben. Diese Seite ist selbst keiner dieser Dienste. Sie vermittelt: Nach der Anfrage wird geprüft, welche spezialisierte Relocation-Firma in der Schweiz zum Bedarf passt, und der Kontakt wird hergestellt.
Weil jedes Projekt anders aussieht, gibt es kein Standardpaket. Manche brauchen nur Hilfe bei der Wohnungssuche, andere begleiten die ganze Familie vom ersten Papier bis zum Einleben.
Was ich selbst erledigen kann
Vieles ist machbar, wenn genug Zeit da ist und man bereit ist, sich einzulesen. Dazu zähle ich:
- mir einen Überblick über Kantone und Städte verschaffen, etwa mit dem Städtevergleich;
- die Unterlagen für die Anmeldung zusammentragen;
- die Reihenfolge meiner Schritte mit der persönlichen Checkliste und dem Umzugskalender planen;
- Haftpflicht und Hausrat vergleichen, siehe Hausrat- und Haftpflichtversicherung;
- einen Deutschkurs für die Zeit nach der Ankunft suchen, siehe Deutschkurse in der Schweiz.
Gerade das Planen und Sortieren kostet nur Zeit, kein Spezialwissen.
Wo Unterstützung Sinn ergibt
Spezialisierte Hilfe lohnt sich dort, wo Wissen vor Ort, Zeitdruck oder Entfernung zusammenkommen. Typische Stellen sind:
- Aufenthaltsrecht. Es gibt zwei Regime: Für Staatsangehörige der EU/EFTA gilt der Weg über das Freizügigkeitsabkommen, für Angehörige von Drittstaaten gelten andere Regeln. Welche Bedingungen im Einzelnen greifen, hängt von der Person und der Behörde ab. Einen ersten Überblick gibt Welche Aufenthaltsbewilligung brauche ich.
- Wohnungssuche aus der Ferne. Besichtigungen vor Ort sind schwer zu organisieren, wenn man noch in Hamburg oder Wien wohnt.
- Anmeldung am neuen Wohnort. Die Ankunft ist der Gemeinde (der örtlichen Verwaltung) innerhalb von 14 Tagen zu melden; mitzubringen sind Ausweis, Aufenthalts- bzw. Arbeitsbewilligung und ein Nachweis der Krankenversicherung. Je nach Kanton und Gemeinde kann das variieren (ch.ch).
- Krankenversicherung. Die Grundversicherung ist innerhalb von drei Monaten nach Wohnsitznahme abzuschließen (BAG). Wer die Frist einhält, ist rückwirkend ab Wohnsitznahme versichert; die Prämien werden dann rückwirkend fällig.
- Schule und Kinderbetreuung. Mehr dazu in meinem Beitrag zur Schulsuche für mein Kind.
Ein Überblick: Firma, ich selbst, Anfrage
Die folgende Übersicht fasst zusammen, wie ich die Aufgaben für mich einordne. Sie ist eine Orientierung, kein Urteil über meinen Einzelfall.
So läuft die Vermittlung ab
Die Anfrage unten auf der Seite ist der Einstieg. Ich beschreibe dort mein Projekt: woher ich komme, wohin ich möchte, wer mitzieht und wobei ich Hilfe suche. Danach wird die Anfrage gesichtet, und es wird geprüft, welche Relocation-Firma in der Schweiz dazu passt. Anschließend kommt es zu einem ersten Austausch mit dieser Firma. Ob daraus eine Zusammenarbeit wird, entscheide ich selbst. Preise und Leistungen klärt die Firma mit mir direkt, hier gibt es dazu bewusst keine Angaben.
Mehr zum Ablauf finden Sie auf der Seite Ihre Anfrage.
Fragen, die ich einem Anbieter stelle
- Welche Leistungen sind im Angebot genau enthalten, und was nicht?
- Wer ist mein fester Ansprechpartner?
- Wie läuft die Zusammenarbeit, wenn sich meine Pläne ändern?
- Welche Unterlagen soll ich schon vor dem Umzug vorbereiten?
- Wie werden Aufenthaltsfragen behandelt, und wo endet die Zuständigkeit der Firma?
- Gibt es Leistungen für meinen Partner, etwa Unterstützung für den Partner?
Wer die Antworten schriftlich festhält, kann Angebote später sauber vergleichen.
Häufige Fragen
Brauche ich für die Schweiz überhaupt einen Relocation Service?
Nein, nötig ist er nicht. Viele organisieren ihren Umzug allein. Hilfe lohnt sich vor allem bei knapper Zeit, großer Entfernung, Kindern oder komplizierter Aufenthaltslage.
Was macht diese Seite genau?
Sie vermittelt. Nach der Anfrage wird geprüft, welche Relocation-Firma in der Schweiz zum Bedarf passt, und der Kontakt wird hergestellt. Die Seite selbst führt keine Umzüge, Wohnungssuchen oder Behördengänge durch.
Muss ich nach der Anfrage etwas beauftragen?
Nein. Das erste Gespräch ist unverbindlich im Sinne der Vermittlung. Ob ich beauftrage, entscheide ich nach dem Austausch selbst.
Welche Aufenthaltsregeln gelten für mich als Deutsche oder Deutscher?
Es gibt zwei Regime: EU/EFTA-Staatsangehörige fallen unter das Freizügigkeitsabkommen, Drittstaatsangehörige unter andere Regeln (SEM). Über jede Bewilligung entscheiden die Behörden. Details stehen unter Arbeitsbewilligung Schweiz.
Wie schnell muss ich mich nach der Ankunft anmelden?
Die Anmeldung bei der Gemeinde ist innerhalb von 14 Tagen vorgesehen. Sie kann je nach Kanton oder Gemeinde abweichen, die Gemeinde nennt die genauen Vorgaben (ch.ch).
Wann ist die Krankenversicherung abzuschließen?
Die Grundversicherung ist spätestens drei Monate nach Wohnsitznahme abzuschließen (BAG). Wird die Frist eingehalten, gilt die Deckung rückwirkend ab Wohnsitznahme.
Was passiert, wenn die Frist für die Krankenversicherung verstreicht?
Dann beginnt die Deckung erst mit dem Beitritt, bei nicht entschuldbarer Verspätung kann ein Prämienzuschlag anfallen. Zudem kann die kantonale Behörde einen Versicherer zuweisen (BAG).
Kann ein Relocation Service mir einen Aufenthaltstitel sichern?
Nein. Ein Titel wird allein von den Behörden erteilt. Eine Firma kann bei den Abläufen begleiten, nicht über das Ergebnis entscheiden. Mehr unter Immigrationsunterstützung.
Gibt es Hilfe nur für einen Teil des Projekts?
Ja. Manche fragen nur nach Wohnungssuche mit Begleitung oder nach Settling-in, also Unterstützung beim Einleben. In der Anfrage lässt sich der gewünschte Umfang eintragen.
Steht hier ein Preis für den Service?
Nein. Preise legen die Firmen selbst fest, sie sind Teil des Gesprächs nach der Vermittlung. Hier werden bewusst keine Zahlen genannt.
Was ist, wenn ich noch gar nicht weiß, wohin ich ziehen möchte?
Dann hilft zuerst eine Orientierungsreise oder der Städtevergleich. Die Anfrage kann auch offen formuliert sein, etwa mit mehreren möglichen Regionen.
