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My Relocation

Meine Checklisten: was wann erledigt sein muss

Als ich anfing, mein Auswandern in die Schweiz zu planen, fehlte mir vor allem eine Reihenfolge. Hier ist meine Checkliste in drei Phasen, mit den Fristen vorn.

Aktualisiert am 1. November 2026 · amtliche Quellen am Seitenende

Geschlossener brauner Umzugskarton mit Klebeband vor einem blaugrauen Hintergrund im Studio
Symbolbild · Foto:HireAHelper, CC BY 2.0

Wer in die Schweiz auswandern will, steht zuerst vor einem Berg an Aufgaben ohne Reihenfolge. Meine Checkliste zum Auswandern in die Schweiz habe ich deshalb nach Zeit geordnet: was vor dem Umzug klar sein sollte, was in den ersten Wochen anfällt und was in den ersten Monaten folgt. Die gesetzlichen Fristen stehen ganz vorn, denn an ihnen hängt der Rest.

Die drei Phasen auf einen Blick

Meine drei Phasen und ihre FristenVor dem Umzug · Erste Wochen · Erste Monate · Schwerpunkt · Unterlagen und Planung · Anmeldung am Wohnort · Versicherung und · Alltag · Frist aus den Fakten · Umzugsgut: sechs · Monate im Gebrauch · Gemeinde: 14 Tage · Krankenkasse: drei · Monate · Wer entscheidet · Ich selbst · Die Gemeinde · Kanton und VersichererVor dem UmzugErste WochenErste MonateSchwerpunktUnterlagen und PlanungAnmeldung am WohnortVersicherung undAlltagFrist aus den FaktenUmzugsgut: sechsMonate im GebrauchGemeinde: 14 TageKrankenkasse: dreiMonateWer entscheidetIch selbstDie GemeindeKanton und Versicherer
Meine drei Phasen und ihre Fristen

Alle Fristen gelten ab einem Startpunkt: Ankunft, Wohnsitznahme oder Umzug. Welche Regel konkret greift, hängt vom Kanton und von der Staatsangehörigkeit ab.

Phase 1: vor dem Umzug

In dieser Phase entscheidet sich, ob später alles glatt läuft. Hier geht es um Papiere und um Klarheit, nicht um Eile.

  • Aufenthaltsrecht klären: Für EU- und EFTA-Staatsangehörige gelten andere Regeln als für Drittstaatler. Mehr dazu unter Voraussetzungen fürs Auswandern.
  • Arbeitsvertrag, Zusage oder Nachweis meiner Mittel bereitlegen
  • Wohnungssuche und Mietdossier vorbereiten, Details in der Checkliste vor dem Umzug
  • Umzugsgut erfassen: Für zollfreies Umzugsgut nennt das BAZG als Orientierung, dass die Gegenstände zuvor sechs Monate im Ausland in Gebrauch waren (BAZG). Eine Einfuhr gilt laut BAZG bis zu zwei Jahren nach dem Umzug als unproblematisch.
  • Mich im Herkunftsland abmelden und Verträge kündigen

Meine Situation ist nicht Ihre. Wer allein geht, findet Hinweise unter Allein in die Schweiz, wer im Ruhestand kommt, unter Mein Ruhestand in der Schweiz, wer sich selbständig macht, unter Selbständig in der Schweiz starten.

Phase 2: Umzugswoche und erste Wochen

Die Umzugswoche ist hektisch. Ich habe sie deshalb auf wenige Dinge reduziert, die in der Umzugswoche im Detail stehen.

Die wichtigste Frist: Die Anmeldung bei der Gemeinde (Einwohnerkontrolle am neuen Wohnort) erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft (ch.ch). Das Fristende kann je nach Gemeinde und Kanton abweichen, die Gemeinde nennt die genaue Regel.

Mitbringen sollten Sie in der Regel:

  • Ausweis oder Pass
  • Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligung
  • Nachweis der Krankenversicherung

Den ganzen Ablauf beschreibe ich unter Anmeldung bei der Gemeinde. Weitere Punkte stehen in der Checkliste für die ersten Wochen.

Phase 3: die ersten Monate

Jetzt kommt das, was nicht brennt, aber nicht liegen bleiben darf.

Krankenkasse

Die Grundversicherung (obligatorische Krankenpflegeversicherung, KVG) ist innerhalb von drei Monaten nach der Wohnsitznahme abzuschließen. Wird die Frist eingehalten, gilt die Deckung rückwirkend ab Wohnsitznahme, und die Prämien sind rückwirkend fällig (BAG). Wird sie überschritten, beginnt die Deckung erst mit dem Beitritt, und bei nicht entschuldbarer Verspätung kann ein Prämienzuschlag anfallen. Die kantonale Behörde kann dann auch einen Versicherer zuweisen.

Führerausweis

Wer in der Schweiz wohnt, darf mit dem ausländischen Führerausweis zwölf Monate fahren. Danach braucht es einen Schweizer Ausweis. Das Gesuch um Umtausch ist spätestens einen Monat vor Ablauf dieser zwölf Monate einzureichen (Kanton Zürich). Wie der Umtausch abläuft, hängt von Herkunft und Gültigkeit des Ausweises ab.

Steuern und Familie

Die erste Steuererklärung ist weniger schlimm, als ich dachte. Ich habe sie unter Meine erste Steuererklärung aufgeschrieben. Beim Familiennachzug aus Drittstaaten nennt die Quelle fünf Jahre ab Aufenthaltstitel der nachziehenden Person, bei Kindern über zwölf Jahren zwölf Monate. Alles Weitere prüft die zuständige Behörde im Einzelfall.

Wie ich die Listen benutze

Die Listen ersetzen keine Beratung. Wer eine Liste für die eigene Lage möchte, kann über die Anfrage am Ende der Seite eine Vermittlung anstoßen, ein Spezialist schaut sich dann den Einzelfall an. Typische Stolperfallen sammle ich unter Die häufigsten Fehler, Begriffe erkläre ich im Glossar, und die Abwägung steht unter Vor- und Nachteile.

Häufige Fragen

Wann sollte ich mit der Checkliste anfangen?

Am besten lange vor dem Umzug. Die Phase davor ist die einzige, in der kein Fristendruck herrscht. Nach der Ankunft laufen die ersten Fristen sofort.

Welche Frist kommt zuerst?

Die Anmeldung bei der Gemeinde: Laut ch.ch erfolgt sie innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft. Je nach Gemeinde kann das variieren.

Wann ist die Krankenkasse abzuschließen?

Die Grundversicherung ist innerhalb von drei Monaten nach der Wohnsitznahme abzuschließen. Bei Einhaltung gilt die Deckung rückwirkend (BAG).

Wie lange darf ich mit meinem deutschen oder österreichischen Führerschein fahren?

Nach den Fakten zwölf Monate ab Wohnsitznahme. Der Umtausch ist spätestens einen Monat vor Ablauf dieser Zeit zu beantragen (Kanton Zürich).

Was gilt für mein Umzugsgut?

Das BAZG nennt sechs Monate Gebrauch im Ausland als Anhaltspunkt und zwei Jahre als Zeitraum, in dem die Einfuhr unproblematisch ist. Details klärt der Zoll.

Gilt die Liste auch für Familien?

Grundsätzlich ja, dazu kommen Schule, Betreuung und gegebenenfalls Familiennachzug. Welche Regel greift, hängt von Herkunft und Aufenthaltstitel ab.

Entscheidet dieses Angebot über meine Bewilligung?

Nein. Über Bewilligungen entscheiden allein die Behörden. Das Angebot hier ist eine Vermittlung an passende Relocation-Unternehmen.

Quellen

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