Wer heute überlegt, auswandern in die Schweiz als Deutscher zu planen, steht meist vor einem Gefühl: Die Sprache ist dieselbe, das Land ist es nicht. Genau diese Mischung macht den Umzug tückisch. Vieles wirkt vertraut, und dann ist doch alles ein wenig anders geregelt. Ich schreibe hier auf, wie ich mein Projekt ordne.
Warum ich mit dem Rechtlichen beginne
Staatsangehörige Deutschlands gehören zu den Personen aus der EU, für die in der Schweiz die Personenfreizügigkeit gilt (abgekürzt FZA, französisch ALCP). Daneben gibt es ein zweites Regime für Staatsangehörige aus Drittstaaten, also aus Ländern außerhalb von EU und EFTA. Dass es diese zwei Regime gibt, bestätigt das Staatssekretariat für Migration (SEM). Welche Bedingungen im Einzelnen gelten, hängt vom Einzelfall ab und wird von den Behörden beurteilt, nicht von einer Webseite.
Für mich heißt das: Ich bin keine Bittstellerin in einem Quotensystem, aber ich bin auch nicht automatisch am Ziel. Ob und wie eine Aufenthaltsbewilligung erteilt wird, entscheidet am Ende die zuständige Behörde. Wer die Unterschiede zwischen den Bewilligungen verstehen will, findet sie bei Als EU-Bürgerin oder EU-Bürger in die Schweiz und in der Übersicht Auswandern in die Schweiz.
Was sich ändert: mein Vergleich Deutschland und Schweiz
Bevor ich in die Details gehe, stelle ich die Bereiche nebeneinander, die mich am meisten beschäftigen. Die Tabelle ist bewusst grob. Sie zeigt Richtungen, keine Zahlen.
Die Rente und die Steuern sind die beiden Bereiche, in denen ich mir eine persönliche Prüfung wünsche. Eine allgemeine Einführung gebe ich auf den Seiten Meine deutsche Rente in der Schweiz und Wegzugsbesteuerung. Konkrete Aussagen für den eigenen Fall gehören nicht in einen Ratgeber, sondern zu einer Fachperson.
Etappe 1: vor der Abreise
Vor dem Umzug ordne ich die Dinge, die von Deutschland aus erledigt werden. Das beginnt bei Arbeit oder Wohnung, denn ohne eines von beiden ist die Anmeldung kaum möglich. Wer erst noch eine Stelle sucht, liest Job in der Schweiz finden, bevor ich umziehe.
Meine Liste vor dem Abflug:
- Arbeitsvertrag oder Zusage und Mietvertrag bereitlegen
- Pass oder Personalausweis auf Gültigkeit prüfen
- Unterlagen zur bisherigen Krankenkasse sammeln
- Die Abmeldung in Deutschland vorbereiten, siehe Abmeldung in Deutschland
- Rentenunterlagen und Steuerbescheide zusammenstellen
- Führerschein und Fahrzeugpapiere in Kopie ablegen
- Ein Umzugskalender anlegen, etwa mit dem Umzugskalender
Wichtig finde ich, nicht alles auf einmal zu wollen. In meinem Schweiz-Projekt in sechs Etappen steht jeder Schritt an seinem Platz.
Etappe 2: Ankunft und Anmeldung
Nach der Ankunft steht die Anmeldung bei der Wohngemeinde an. Auf dem Schweizer Portal ch.ch ist beschrieben, dass sich die Anmeldung in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft vollzieht. Das kann je nach Gemeinde und Kanton abweichen, deshalb lohnt der Blick auf die Seite der eigenen Gemeinde. Mitzubringen sind üblicherweise der Ausweis, der Nachweis der Bewilligung bzw. des Arbeitsverhältnisses und der Nachweis einer Krankenversicherung (ch.ch).
Mit Gemeinde ist hier die Wohngemeinde gemeint, also die kleinste Verwaltungseinheit, bei der man sich meldet. Das Wort Einwohnerkontrolle begegnet mir in den Gemeinden oft. Wer in Deutschland an das Einwohnermeldeamt denkt, liegt richtig, nur dass die Abläufe von Gemeinde zu Gemeinde anders aussehen.
Etappe 3: Krankenversicherung
Hier unterscheidet sich die Schweiz stark von Deutschland. Es gibt keine gesetzliche Kasse, die automatisch über den Arbeitgeber läuft, sondern die obligatorische Grundversicherung nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG, französisch LAMal). Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) schreibt: Wer in der Schweiz wohnt, schließt spätestens drei Monate nach der Wohnsitznahme eine Grundversicherung ab. Wird die Frist eingehalten, gilt die Deckung rückwirkend ab dem Tag der Wohnsitznahme, die Prämien sind dann auch rückwirkend zu zahlen (BAG).
Wird die Frist überschritten, beginnt die Deckung erst mit dem Beitritt. Bei einer nicht entschuldbaren Verspätung kann ein Prämienzuschlag fällig werden, und die kantonale Behörde darf eine Versicherung zuteilen (BAG). Die Grundversicherung ist deshalb kein Punkt, den man liegen lässt. Ausführlich vergleiche ich den Wechsel in Von der gesetzlichen Kasse zur Schweizer Grundversicherung.
Etappe 4: Wohnen und Alltag
Die Wohnungssuche lief für mich in Deutschland oft über Besichtigungen. In der Schweiz kommt ein vollständiges Dossier dazu, in dem Unterlagen wie ein Betreibungsauszug (ein Auszug zu offenen Forderungen) üblich sind. Eine Hilfe beim Aufbau ist der Mietdossier-Check. Wer wissen will, welche Region zu welchen Lebensumständen passt, schaut sich Sprachen und Regionen und den Städtevergleich an.
Auch der Umgangston überrascht viele. Der Schweizer Alltag ist höflicher und indirekter, als ich es kannte. Mehr dazu auf der Seite Als Deutscher im Alltag.
Etappe 5: Führerschein
Wer in der Schweiz wohnt, darf mit dem ausländischen Führerschein zwölf Monate fahren, sofern kein Auslandsaufenthalt von mehr als drei Monaten dazwischen liegt. Danach ist ein Schweizer Ausweis nötig. Der Umtausch ist spätestens einen Monat vor Ablauf der zwölf Monate zu beantragen. Erfolgt der Umtausch mehr als fünf Jahre nach der Einreise, kann eine Kontrollfahrt verlangt werden. Je nach Herkunft des Ausweises und Gültigkeit wird er ohne Bedingungen oder mit Prüfung ausgestellt (Kanton Zürich, ASTRA). Mehr auf Mein deutscher Führerschein in der Schweiz.
Etappe 6: Das Geld im Blick
Mir ist wichtig, die Kaufkraft realistisch zu sehen. Gehalt und Preise fallen anders aus, und Vergleiche mit Deutschland stimmen oft nur halb. Eine erste Einordnung gibt die Seite Kaufkraft. Konkrete Rechnungen für die eigene Lage sollte eine Fachperson erstellen.
Wie die Anfrage mir weiterhilft
Dieses Angebot ist eine Vermittlung. Auf Wunsch stellt es den Kontakt zu einem Relocation-Unternehmen her, das zum Bedarf passt. Wie das aussieht, steht auf der Seite Relocation-Service Schweiz oder direkt in der Anfrage weiter unten. Wer sich unsicher ist, ob die Bewilligung zur Lebenslage passt, nutzt das Werkzeug Welche Bewilligung?. Und wer die häufigsten falschen Annahmen kennen will, liest Zehn Irrtümer.
Häufige Fragen
Brauche ich als Deutsche oder Deutscher ein Visum für die Schweiz?
Für den Aufenthalt gilt die Personenfreizügigkeit, nicht das Quotensystem der Drittstaaten (SEM). Wie die Aufenthaltsbewilligung im Einzelnen erteilt wird, entscheidet die Behörde am Wohnort.
Wann melde ich mich in der Schweiz an?
Auf ch.ch steht ein Zeitraum von 14 Tagen nach der Ankunft. Er kann je nach Gemeinde oder Kanton abweichen, deshalb gilt die Auskunft der Gemeinde.
Welche Unterlagen gehören zur Anmeldung?
Üblich sind der Ausweis, der Nachweis der Bewilligung oder des Arbeitsverhältnisses und der Nachweis einer Krankenversicherung (ch.ch).
Bis wann ist die Krankenversicherung abzuschließen?
Die Grundversicherung ist spätestens drei Monate nach der Wohnsitznahme abzuschließen (BAG). Bei Einhaltung der Frist gilt die Deckung rückwirkend.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Die Deckung beginnt dann erst mit dem Beitritt. Zusätzlich kann ein Prämienzuschlag erhoben werden, und die kantonale Behörde kann einen Versicherer zuteilen (BAG).
Läuft meine deutsche Krankenkasse in der Schweiz weiter?
Die obligatorische Grundversicherung richtet sich nach Schweizer Recht. Wie sich die alte Kasse verhält, klärt man mit ihr direkt, mehr dazu auf der Seite zur Krankenkasse.
Wie lange darf ich mit dem deutschen Führerschein fahren?
Zwölf Monate, sofern kein Auslandsaufenthalt von mehr als drei Monaten dazwischen liegt (Kanton Zürich). Danach ist ein Schweizer Führerausweis nötig.
Bis wann ist der Umtausch zu beantragen?
Der Antrag ist spätestens einen Monat vor Ablauf der zwölf Monate einzureichen (Kanton Zürich).
Was geschieht mit meiner deutschen Rente?
Die Rente bleibt ein eigenes Thema mit eigenen Regeln. Eine allgemeine Einführung steht auf der Rentenseite, die persönliche Prüfung übernimmt eine Fachperson.
Muss ich mich in Deutschland abmelden?
Die Abmeldung in Deutschland ist ein eigener Schritt, den ich vor dem Umzug vorbereite. Die Einzelheiten stehen auf der Seite zur Abmeldung.
Ist meine Wohnung in der Schweiz sicher, wenn ich ein Dossier einreiche?
Nein, ein vollständiges Dossier erhöht die Chancen, entscheidet aber nicht allein. Die Vermietung liegt bei der Vermieterseite.
Kann ich einfach mit Familie und Kindern umziehen?
Für Familien kommen Schule, Wohnort und Bewilligung dazu. Wie sich das für mich ordnet, hängt von der Lebenslage ab, und die zuständigen Stellen beurteilen den Einzelfall.
Wer hilft mir beim Umzug konkret?
Auf Wunsch vermittelt die Anfrage unten den Kontakt zu einem Relocation-Unternehmen, das zum Bedarf passt. Die Anfrage selbst findet sich unter Ihre Anfrage.
