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Grundversicherung: meine Krankenkasse innert drei Monaten

Ich ziehe in die Schweiz und frage mich, was bei der Grundversicherung wann ansteht. Hier steht, wie die Dreimonatsfrist, die Franchise und die Versicherungsmodelle zusammenhängen, Schritt für Schritt.

Aktualisiert am 1. November 2026 · amtliche Quellen am Seitenende

Leerer Warteflur mit Holzstühlen vor einem grossen Fenster mit Blick auf Berge und Chalets
Symbolbild

Als ich angefangen habe, meinen Umzug zu planen, kam die Krankenkasse auf meiner Liste ziemlich weit unten. Ein Fehler: In der Schweiz gibt es keine Kasse, die sich nebenbei erledigt. Wer hier seinen Wohnsitz nimmt, schließt die Grundversicherung selbst ab, und dafür läuft eine feste Frist. Diese Seite erklärt, wie das Ganze aufgebaut ist, damit die Entscheidung nicht unter Zeitdruck fällt.

Was die Grundversicherung ist

Die Grundversicherung heißt offiziell obligatorische Krankenpflegeversicherung und beruht auf dem Krankenversicherungsgesetz, kurz KVG (in der Westschweiz LAMal). Sie ist für alle gleich im Leistungsumfang: Welche Behandlungen gedeckt sind, legt der Bund fest, nicht die einzelne Kasse. Die Kassen unterscheiden sich vor allem bei Prämie, Modell und Service.

Anders als in Deutschland hängt die Prämie nicht am Einkommen. Jede Person zahlt ihre eigene Prämie, auch Kinder haben eine eigene. Wer aus Österreich oder Deutschland kommt, kennt eher Beiträge, die vom Gehalt abgehen. Das ist hier ein grundlegender Unterschied, den ich früh im Kopf haben wollte. Eine ausführliche Gegenüberstellung steht auf den Seiten von der gesetzlichen Kasse zur Schweizer Grundversicherung und von der österreichischen Versicherung zur Schweizer Lösung.

Die Frist: drei Monate ab Wohnsitznahme

Wer in der Schweiz wohnt, muss sich nach der Regel des Bundes versichern. Die Grundversicherung ist spätestens drei Monate nach der Wohnsitznahme abzuschließen (Bundesamt für Gesundheit, BAG). Wohnsitznahme heißt: die Anmeldung bei der Gemeinde, also dem Einwohneramt am neuen Wohnort.

Wichtig ist, was innerhalb und außerhalb der Frist passiert:

  • Wird die Frist eingehalten, gilt die Deckung rückwirkend ab dem Tag der Wohnsitznahme. Die Prämien sind dann ebenfalls rückwirkend geschuldet.
  • Wird die Frist überschritten, beginnt die Deckung erst mit dem Anschluss an eine Kasse. Bei einer nicht entschuldbaren Verspätung kommt ein Prämienzuschlag dazu.
  • Zusätzlich kann die kantonale Behörde einen Versicherer zuweisen, wenn niemand gewählt wurde. Dann entscheidet nicht mehr die versicherte Person.

Der Prämienzuschlag und die Zuweisung sind genau die Dinge, die ich vermeiden möchte. Welche Entschuldigungsgründe gelten und wie ein Zuschlag berechnet wird, regelt der Kanton; die zuständige Stelle gibt darüber Auskunft.

Von der Wohnsitznahme zur Grundversicherung1 · Wohnsitz · Anmeldung bei der Gemeinde am neuen Wohnort · 2 · Drei Monate · Frist für den Abschluss der Grundversicherung · 3 · Kasse wählen · Prämien vergleichen, Modell und Franchise festlegen · 4 · Franchise · Ordentlich CHF 300, Wahlfranchisen bis CHF 2'500 · 5 · Modell · Hausarzt, HMO oder Telemedizin · 6 · Zusatz · Zusatzversicherung nur, wenn gewünscht1WohnsitzAnmeldung bei der Gemeinde am neuen Wohnort2Drei MonateFrist für den Abschluss der Grundversicherung3Kasse wählenPrämien vergleichen, Modell und Franchise festlegen4FranchiseOrdentlich CHF 300, Wahlfranchisen bis CHF 2'5005ModellHausarzt, HMO oder Telemedizin6ZusatzZusatzversicherung nur, wenn gewünscht
Von der Wohnsitznahme zur Grundversicherung

Warum die drei Monate mehr Spielraum sind, als sie klingen

Die Frist läuft ab der Wohnsitznahme, nicht ab der Einreise. Weil die Deckung bei Einhaltung rückwirkend gilt, entsteht keine Lücke, solange rechtzeitig abgeschlossen wird. Trotzdem schiebe ich das Thema nicht gern auf: Wer erkrankt, bevor ein Vertrag besteht, ist darauf angewiesen, dass die Rückwirkung am Ende greift. Sicherer ist es, die Kasse schon während der ersten Wochen zu klären.

Ob und wie jemand schon vor der Anmeldung in der Schweiz versichert sein sollte, hängt von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus ab. Ein Spezialist prüft diesen Punkt auf der Grundlage des Einzelfalls, etwa bei einer Entsendung durch den Arbeitgeber. Mehr zum Aufenthaltsstatus steht bei der B-Bewilligung.

Franchise: der Betrag, den ich zuerst selbst trage

Bei jeder Behandlung zahlt die versicherte Person zunächst einen Jahresbetrag selbst, die Franchise. Danach beteiligt sich die Kasse an den Kosten. Die ordentliche Franchise liegt bei Erwachsenen bei CHF 300 pro Jahr (BAG). Für Kinder gibt es keine ordentliche Franchise.

Erwachsene können eine höhere Franchise wählen und erhalten dafür einen Prämienrabatt. Die Wahlfranchisen betragen CHF 500, CHF 1'000, CHF 1'500, CHF 2'000 und CHF 2'500 (BAG). Je höher sie ist, desto mehr trage ich bei einer Behandlung selbst, desto niedriger fällt dafür die monatliche Prämie aus.

Welche Franchise passt, hängt davon ab, wie oft jemand voraussichtlich zum Arzt geht und wie viel Rücklage vorhanden ist. Das ist keine Frage, die sich pauschal beantworten lässt. Die Einzelheiten stehen auf der Seite zu Franchise und Modellen.

Merkmal Niedrige Franchise Hohe Franchise
Eigenbeteiligung vorab Gering Höher
Monatliche Prämie Höher Niedriger
Sinnvoll bei Häufigen Arztbesuchen Seltenen Arztbesuchen

Die Prämie als Ordnungsgröße

Die durchschnittliche Monatsprämie für Erwachsene liegt 2026 bei CHF 465,3 (BAG, Mitteilung vom 23. September 2025). Das ist ein Mittelwert über die ganze Schweiz. Die tatsächliche Prämie hängt vom Wohnort, vom Alter, von der Kasse, von der Franchise und vom gewählten Modell ab. Als Planungsgröße taugt der Wert, als Angebot nicht. Wie sich die Prämien zusammensetzen, steht auf der Seite Was kostet die Krankenkasse?.

Die Modelle: wie ich medizinisch durch das System gehe

Neben der Franchise bestimmt das Versicherungsmodell, wie ich zur Behandlung komme. Drei Grundformen sind verbreitet:

  1. Standardmodell: Die Ärztin oder der Arzt kann frei gewählt werden. Die Prämie ist am höchsten.
  2. Hausarztmodell: Der erste Gang führt immer zur Hausärztin oder zum Hausarzt, die oder der bei Bedarf weiter überweist. Dafür gibt es einen Rabatt.
  3. HMO und Telemedizin: Bei HMO (Health Maintenance Organization) geht es zuerst in ein bestimmtes Gesundheitszentrum. Bei der Telemedizin steht am Anfang ein Anruf oder Chat mit einer Beratungsstelle. Auch hier sinkt die Prämie.

Wer aus Deutschland oder Österreich kommt, ist die freie Arztwahl gewohnt. Ein Modell mit Hausarzt fühlt sich deshalb anfangs ungewohnt an. Wie man eine Hausarztpraxis findet und ins Gesundheitssystem hineinkommt, beschreibt die Seite Hausärztin oder Hausarzt finden.

Grundversicherung und Zusatzversicherung

Die Zusatzversicherung ist freiwillig und deckt zusätzliche Wünsche ab, etwa Komfort im Spital oder bestimmte Leistungen, die die Grundversicherung nicht trägt. Sie ist ein eigener Vertrag und kann bei einer anderen Gesellschaft liegen. Zu Zusatzversicherungen gibt es eine eigene Seite: Zusatzversicherungen. Für weitere Policen wie Hausrat, Haftpflicht oder Rechtsschutz lohnt der Blick auf Auto, Rechtsschutz, Reise.

Meine Checkliste für die ersten drei Monate

  • Wohnsitz bei der Gemeinde anmelden und den Anmeldetag notieren
  • Das Datum notieren, an dem die drei Monate enden
  • Bisherige Versicherung im Herkunftsland klären und Kündigungsfristen prüfen
  • Prämien mehrerer Kassen für Wohnort und Alter aller Personen vergleichen
  • Franchise für jede erwachsene Person festlegen
  • Modell wählen: Standard, Hausarzt, HMO oder Telemedizin
  • Für Kinder und Neugeborene die Anmeldung gleich mitdenken
  • Versicherungsnachweis aufbewahren
  • Zusatzversicherung nur abschließen, wenn sie gebraucht wird

Wer schwanger ist oder es bald sein wird, findet auf der Seite Schwanger in der Schweiz weitere Hinweise zu Leistungen und Reihenfolge.

Wo ich Unterstützung bekommen kann

Kassenwahl, Franchise und Modell hängen von der persönlichen Lage ab: Familie, Alter, Einkommen, Aufenthaltsstatus und Gesundheit. Ein Spezialist prüft die Situation im Einzelfall. Wer das möchte, stellt die Frage über die Anfrage am Ende der Seite, und je nach Anliegen vermittelt My Relocation den Kontakt zu einer passenden Relocation-Firma in der Schweiz. Für den Gesamtüberblick über die nächsten Schritte hilft zusätzlich die Seite Meine erste Steuererklärung in der Schweiz, denn auch Krankenkassenprämien spielen dort eine Rolle.

Häufige Fragen

Ist die Grundversicherung in der Schweiz Pflicht?

Ja. Wer in der Schweiz wohnt, muss sich nach dem KVG versichern. Es gibt keine Wahl zwischen privat und gesetzlich wie in Deutschland, sondern eine Pflicht zur Grundversicherung für alle mit Wohnsitz.

Wie lange habe ich Zeit für den Abschluss?

Die Grundversicherung ist spätestens drei Monate nach der Wohnsitznahme abzuschließen. Die Frist beginnt mit dem Wohnsitz, nicht mit der Einreise als Tourist.

Was heißt Wohnsitznahme?

Gemeint ist der Zeitpunkt, an dem der Lebensmittelpunkt in die Schweiz verlegt wird, in der Praxis die Anmeldung bei der Gemeinde. Die Gemeinde ist das Einwohneramt am Wohnort.

Gilt die Deckung rückwirkend?

Wird die Frist eingehalten, gilt die Deckung rückwirkend ab dem Tag der Wohnsitznahme. Die Prämien sind dann auch für die Zeit davor zu bezahlen.

Was passiert bei einer verpassten Frist?

Die Deckung beginnt erst mit dem Anschluss an eine Kasse. Bei einer nicht entschuldbaren Verspätung kann ein Prämienzuschlag erhoben werden. Außerdem kann die kantonale Behörde einen Versicherer zuweisen.

Wer weist einen Versicherer zu?

Das tut die zuständige kantonale Behörde, wenn keine Grundversicherung abgeschlossen wurde. Wie das Verfahren genau abläuft, erklärt der Kanton.

Sind alle Kassen in der Grundversicherung gleich?

Der Leistungsumfang ist für alle gleich. Unterschiede liegen bei Prämie, Modell und Service. Deshalb lohnt es sich, bei gleichem Leistungsumfang die Prämien zu vergleichen.

Hängt die Prämie vom Einkommen ab?

Nein. Die Prämie wird pro Person festgelegt und hängt unter anderem von Wohnort, Alter, Kasse, Franchise und Modell ab. Ein Einkommensbezug wie bei Beiträgen vom Gehalt besteht nicht.

Zahlen Kinder auch eine Prämie?

Ja, Kinder haben eine eigene Prämie. Für Kinder gibt es keine ordentliche Franchise, sie wird bei ihnen also nicht erhoben.

Wie hoch ist die ordentliche Franchise?

Bei Erwachsenen beträgt die ordentliche Franchise CHF 300 pro Jahr (BAG). Es ist der Betrag, den ich pro Jahr zuerst selbst trage.

Welche Wahlfranchisen gibt es?

Erwachsene können CHF 500, CHF 1'000, CHF 1'500, CHF 2'000 oder CHF 2'500 wählen (BAG). Dafür gibt es einen Prämienrabatt.

Welche Franchise passt zu mir?

Das hängt von den erwarteten Arztbesuchen und von der Rücklage ab. Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Ein Spezialist prüft die Situation im Einzelfall, Grundlagen stehen unter Franchise und Modelle.

Wie hoch ist die durchschnittliche Prämie?

Die durchschnittliche Monatsprämie für Erwachsene liegt 2026 bei CHF 465,3 (BAG). Das ist ein Mittelwert; die eigene Prämie kann deutlich abweichen.

Kann ich die Kasse später wechseln?

Ja, ein Wechsel der Kasse ist grundsätzlich möglich. Fristen und Bedingungen dafür nennt die jeweilige Kasse oder der Kanton.

Was ist ein Hausarztmodell?

Bei diesem Modell ist die Hausarztpraxis die erste Anlaufstelle und überweist bei Bedarf weiter. Als Gegenleistung gibt es eine niedrigere Prämie.

Was ist ein HMO-Modell?

HMO steht für Health Maintenance Organization. Der erste Kontakt läuft über ein bestimmtes Gesundheitszentrum, das die weitere Behandlung koordiniert.

Was bedeutet Telemedizin als Modell?

Vor einem Arztbesuch ist zuerst eine telefonische oder digitale Beratungsstelle zu kontaktieren. Dieses Modell ist häufig mit einer niedrigeren Prämie verbunden.

Ist die Zusatzversicherung nötig?

Nein, sie ist freiwillig. Die Grundversicherung deckt den gesetzlich festgelegten Leistungsumfang. Mehr dazu auf der Seite Zusatzversicherungen.

Brauche ich die Grundversicherung schon vor dem Umzug?

Die Pflicht beginnt mit dem Wohnsitz in der Schweiz. Für die Zeit davor bleibt die bisherige Versicherung im Herkunftsland relevant, und der Übergang ist im Einzelfall zu klären.

Was ändert sich im Vergleich zur gesetzlichen Kasse in Deutschland?

Die Prämie ist eine Kopfprämie statt eines Anteils am Gehalt, und die Kasse wird selbst gewählt. Zudem trage ich über Franchise und Selbstbehalt einen Teil der Kosten. Einzelheiten stehen unter von der gesetzlichen Kasse zur Schweizer Grundversicherung.

Wie gehe ich als Österreicherin oder Österreicher vor?

Auch hier gilt die Frist von drei Monaten ab Wohnsitznahme. Der Vergleich der beiden Systeme steht auf der Seite von der österreichischen Versicherung zur Schweizer Lösung.

Wo bekomme ich Hilfe bei der Kassenwahl?

Wer Unterstützung möchte, nutzt die Anfrage am Ende der Seite. Je nach Bedarf wird der Kontakt zu einer passenden Relocation-Firma in der Schweiz hergestellt.

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