Wer in die Schweiz auswandern will, steht zuerst vor einem Berg an Fragen, und erst danach vor den Umzugskartons. Mir hat geholfen, das Ganze in eine Reihenfolge zu bringen. Dieser Fahrplan zeigt, wie ich mein Projekt Schritt für Schritt gegliedert habe: sechs Etappen, drei davon vor dem Umzug, drei danach.
Er ist kein Behördenleitfaden, sondern eine Landkarte. Die Details jeder Etappe stehen in den verlinkten Seiten, und was Ihren persönlichen Fall betrifft, klärt am Ende ein Spezialist.
Der Fahrplan auf einen Blick
Etappe 1: Bewilligung klären
Ohne Aufenthaltsbewilligung beginne ich keine andere Etappe. In der Schweiz gelten zwei Regime: Für Staatsangehörige der EU und der EFTA gilt das Freizügigkeitsabkommen (FZA), für Angehörige von Drittstaaten gelten strengere Regeln. Als Deutsche oder Deutscher bzw. Österreicherin oder Österreicher gehöre ich zur ersten Gruppe. Die Einzelheiten, etwa zu Arbeitsvertrag oder Nachweisen, ändern sich mit der Lebenslage und stehen beim Staatssekretariat für Migration (SEM).
Ob und welche Bewilligung ich am Ende bekomme, entscheiden die Behörden, nicht ich und nicht ein Dienstleister. Deshalb plane ich diese Etappe zuerst und rechne mit Wartezeit. Hilfreich ist das Werkzeug Welche Bewilligung?.
- Prüfen, ob ich unter das EU/EFTA-Regime falle
- Arbeitsvertrag oder anderen Aufenthaltszweck belegen können
- Pass bzw. Personalausweis auf Gültigkeit prüfen
Etappe 2: Wohnung finden, bevor ich komme
Die Wohnung ist oft die eigentliche Hürde. Vermieter und Verwaltungen (in der Schweiz «Regie» genannt) wollen ein vollständiges Dossier, und aus dem Ausland ist das schwerer zusammenzustellen. Ich bereite es früh vor und lasse mich nicht unter Zeitdruck setzen. Wer Unterstützung möchte: Zur Wohnungssuche mit Begleitung gibt es eine eigene Seite. Mit Kindern kommt noch die Schulfrage hinzu, mehr dazu unter Mein Umzug mit Familie.
Etappe 3: Abmelden und Umzug vorbereiten
Im Heimatland melde ich mich ab, kündige Verträge und regle Post und Versicherungen. Eine Zeitleiste dafür bietet der Umzugskalender, die vollständige Liste die Checkliste vor dem Umzug.
Beim Umzugsgut lohnt ein Blick auf den Zoll. Persönliche Gegenstände können zollfrei eingeführt werden, wenn ich in die Schweiz übersiedle. Dafür braucht es das Formular 18.44, unterschrieben und in zwei Exemplaren. Die Gegenstände sollen vorher sechs Monate im Ausland in Gebrauch gewesen sein, und die Einfuhr soll zeitnah zum Umzug stattfinden; der Zoll nennt zwei Jahre als unproblematischen Rahmen. Alles Weitere erklärt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).
Etappe 4: Ankunft und Anmeldung
Nach der Ankunft melde ich mich bei der Gemeinde an, in der Regel innerhalb von 14 Tagen. Die Frist kann je nach Gemeinde oder Kanton abweichen, deshalb frage ich vorab nach. Mitnehmen sollte ich Ausweis, Aufenthalts- bzw. Arbeitsbewilligung und den Nachweis der Krankenversicherung.
Etappe 5: Krankenkasse in den ersten drei Monaten
Wer in der Schweiz wohnt, muss eine obligatorische Grundversicherung abschliessen (KVG, «Krankenversicherungsgesetz»). Das gilt spätestens drei Monate nach der Wohnsitznahme. Halte ich die Frist ein, gilt die Deckung rückwirkend ab dem Tag der Wohnsitznahme, und die Prämien sind dann auch rückwirkend zu zahlen. Verpasse ich sie, beginnt die Deckung erst mit dem Abschluss, es kann ein Prämienzuschlag drohen, und der Kanton darf mir einen Versicherer zuweisen. Die Grundlagen erklärt das Bundesamt für Gesundheit (BAG).
Welche Kasse und welches Modell zu mir passen, ist eine Einzelfallfrage; dafür gibt es die Anfrage am Ende der Seite.
Etappe 6: Führerausweis und Alltag
Mit meinem ausländischen Führerausweis darf ich nach der Wohnsitznahme 12 Monate fahren. Danach braucht es einen Schweizer Ausweis, und den Antrag auf Umtausch stelle ich spätestens einen Monat vor Ablauf dieser 12 Monate. Je nach Herkunft und Gültigkeit des Ausweises erfolgt der Umtausch ohne Bedingungen oder mit Prüfung. Details nennt der Kanton Zürich; andere Kantone haben eigene Seiten.
Was ich unterwegs gelernt hätte, früher zu wissen
- Die Reihenfolge zählt: Bewilligung, dann Wohnung, dann Umzug.
- Fristen laufen ab dem Ankunftstag, nicht ab dem Tag, an dem ich mich bereit fühle.
- Kosten sollte ich vorher überschlagen; eine Übersicht gibt Was mich der Umzug in die Schweiz kostet.
- Viele Fehler sind vermeidbar, siehe Die häufigsten Fehler beim Umzug.
Herkunftsspezifische Besonderheiten stehen auf den Seiten für Deutsche und Österreicher.
Häufige Fragen
Wie lange dauert es, in die Schweiz auszuwandern?
Das hängt von Bewilligung, Wohnungssuche und Ihrem Zeitplan ab; eine allgemeingültige Dauer gibt es nicht. Die gesetzlich festen Fristen beginnen erst nach der Ankunft: 14 Tage für die Anmeldung, drei Monate für die Krankenversicherung, 12 Monate für den Führerausweis.
Brauche ich als Deutsche oder Österreicher eine Bewilligung?
Ja, auch für EU/EFTA-Angehörige gilt eine Bewilligungspflicht, nur nach einem anderen Regime als für Drittstaaten. Was im Einzelfall verlangt wird, klärt die zuständige Behörde.
Muss ich mich vor dem Umzug in der Schweiz anmelden?
Die Anmeldung bei der Gemeinde erfolgt nach der Ankunft, in der Regel innerhalb von 14 Tagen. Die genaue Frist kann je nach Gemeinde oder Kanton abweichen.
Wann muss ich mich krankenversichern?
Spätestens drei Monate nach der Wohnsitznahme. Bei fristgerechtem Abschluss gilt die Deckung rückwirkend ab Wohnsitznahme; bei Verspätung beginnt sie erst mit dem Abschluss, und es kann ein Zuschlag anfallen.
Kann ich meinen Hausrat zollfrei mitnehmen?
Persönliche Umzugsgüter können bei einer Übersiedlung zollfrei eingeführt werden, mit dem Formular 18.44. Die Gegenstände sollen zuvor sechs Monate im Ausland genutzt worden sein.
Wie lange darf ich mit meinem deutschen oder österreichischen Führerschein fahren?
12 Monate nach der Wohnsitznahme in der Schweiz. Den Umtausch beantragen Sie spätestens einen Monat vor Ablauf.
Wer hilft mir, wenn ich nicht alles allein organisieren will?
Über die Anfrage vermitteln wir den Kontakt zu einem passenden Relocation-Unternehmen; es prüft dann Ihren Fall. Einen Überblick bietet Relocation-Service Schweiz.
