Wer nach Deutschland oder Österreich zurückschaut, merkt schnell: Die Auswanderung in die Schweiz endet nicht mit dem Umzugswagen. Als ich mein Projekt geplant habe, wollte ich vor allem wissen, was danach kommt. Diese Checkliste für die ersten drei Monate ordnet die Aufgaben so, wie sie sich praktisch stellen: erst das Wichtige, dann der Rest.
Die Vorbereitung vor der Abreise steht in der Checkliste vor dem Umzug, den großen Rahmen zeigt der Zeitplan meines Umzugs. Hier geht es um die Zeit nach der Ankunft.
Die ersten drei Monate im Überblick
Zwei Fristen aus den verlässlichen Quellen prägen diese Phase: die Krankenversicherung innerhalb von drei Monaten und, etwas später, der Führerschein nach zwölf Monaten. Alles andere richtet sich nach Gemeinde und Kanton.
Zuerst: Anmeldung und Papierkram
Die Anmeldung läuft über die Gemeinde (das Einwohneramt am neuen Wohnort). Welche Unterlagen und Fristen dort gelten, sagt die jeweilige Gemeinde bzw. der kantonale Migrationsdienst; das unterscheidet sich von Ort zu Ort.
- Anmeldung bei der Gemeinde erledigt, Bestätigung abgelegt
- Aufenthaltsbewilligung und Ausweis griffbereit
- Abmeldung in der alten Heimat bestätigt (Hinweise zur Abmeldung in Deutschland: Abmeldung in Deutschland)
- Mietvertrag und Wohnungsübergabeprotokoll gesichert
- Nachsendeauftrag für Post aus Deutschland oder Österreich eingerichtet
Krankenversicherung: die wichtigste Frist
In der Schweiz gibt es keine Beitragsbemessung wie in Deutschland; die obligatorische Grundversicherung (KVG, Krankenversicherungsgesetz) schließt man selbst bei einem Versicherer ab, und die Prämie hängt nicht vom Einkommen ab.
Die Regel: Wer in der Schweiz wohnt, schließt die Grundversicherung spätestens drei Monate nach der Wohnsitznahme ab. Wird die Frist eingehalten, gilt die Deckung rückwirkend ab dem Tag der Wohnsitznahme, die Prämien sind dann ebenfalls rückwirkend geschuldet. Bei Verspätung beginnt die Deckung erst mit der Anmeldung beim Versicherer, es kann ein Prämienzuschlag anfallen, und der Kanton kann einen Versicherer zuweisen (BAG).
- Angebote der Grundversicherung eingeholt und verglichen
- Police abgeschlossen, Versicherungskarte erhalten
- Alte Krankenversicherung im Herkunftsland ordentlich beendet
- Hausrat- und Haftpflichtversicherung geklärt (häufig vom Vermieter verlangt)
Wer unsicher ist, welche Variante zur Familiensituation passt, lässt sich über die Anfrage am Seitenende mit einem Spezialisten verbinden.
Steuern: Quellensteuer und erste Erklärung
Ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) werden an der Quelle besteuert: Der Arbeitgeber zieht die Steuer ab und überweist sie monatlich an den Kanton. Mit Ausweis B oder L und einem Einkommen unter CHF 120'000 ist die Quellensteuer grundsätzlich abgeltend, eine ordentliche Veranlagung ist auf Antrag möglich. Ab CHF 120'000 ist sie nachträglich zwingend (ESTV).
Ob und wie das für mein Projekt gilt, hängt von Bewilligung, Familie und Kanton ab. Das ist eine Frage für die Steuerbehörde oder eine Fachperson, nicht für diese Liste. Wie die erste Erklärung später abläuft, steht in Meine erste Steuererklärung in der Schweiz.
- Erste Lohnabrechnung geprüft: Quellensteuer-Abzug erkennbar
- Bei Unklarheit die Steuerbehörde des Kantons fragen
- Belege zu Umzug und Einkommen sammeln
Vorsorge: die drei Säulen
Beim ersten Lohn tauchen Abkürzungen auf: AHV/IV/EO bilden die erste Säule (staatlich), die Pensionskasse (BVG) die zweite, die private Vorsorge (Säule 3a) die dritte. Die Beiträge teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmende; die aktuellen Sätze nennt die AHV/IV-Informationsstelle (AHV/IV, BSV).
- Pensionskassenausweis vom Arbeitgeber angefordert
- Altersvorsorge im Herkunftsland dokumentiert
Führerschein und Mobilität
Wer in der Schweiz wohnt, darf mit dem ausländischen Führerschein zwölf Monate fahren. Danach braucht es einen Schweizer Ausweis. Der Antrag auf Umtausch muss spätestens einen Monat vor Ablauf der zwölf Monate eingereicht werden (Kanton Zürich). Je nach Herkunft und Gültigkeit erfolgt der Umtausch mit oder ohne Prüfung. Details: Führerschein umtauschen.
- Datum der Wohnsitznahme notiert, Umtausch im Kalender vermerkt
- Fahrzeug-Fragen (Zulassung, Versicherung) beim Strassenverkehrsamt geklärt
Alltag einrichten
- Bankkonto eröffnet, Lohnkonto angegeben
- Handy- und Internetvertrag abgeschlossen
- Kinder in Schule oder Kita angemeldet
- Ärztin oder Arzt in der Nähe gefunden
- Abfall, Recycling und Hausordnung verstanden (Gemeindeinformationen)
Welche Fehler sich viele erst später eingestehen, sammelt die Seite Die häufigsten Fehler beim Umzug in die Schweiz. Wer lieber eine persönliche Liste möchte, sieht unter Meine Checklisten die weiteren Varianten, und So begleitet Sie My Relocation erklärt die Mitwirkung. Für Selbständige gibt es eine eigene Seite: Selbständig in der Schweiz starten.
Häufige Fragen
Welche Frist ist in den ersten drei Monaten die wichtigste?
Die Krankenversicherung. Die Grundversicherung ist innerhalb von drei Monaten nach der Wohnsitznahme abzuschließen. Bei Einhaltung gilt sie rückwirkend (BAG).
Was passiert, wenn ich die Versicherung zu spät abschließe?
Die Deckung beginnt dann erst mit der Anmeldung, ein Zuschlag ist möglich, und der Kanton kann einen Versicherer zuweisen. Die Details richten sich nach dem Einzelfall.
Zahle ich in der Schweiz Quellensteuer?
Ohne Niederlassungsbewilligung (C) wird in der Regel an der Quelle besteuert. Ob eine ordentliche Veranlagung folgt, hängt unter anderem vom Einkommen ab; die Grenze liegt bei CHF 120'000 (ESTV).
Wie lange gilt mein deutscher oder österreichischer Führerschein?
Zwölf Monate nach der Wohnsitznahme in der Schweiz. Danach ist ein Schweizer Führerschein nötig, der Umtausch ist rechtzeitig zu beantragen (Kanton Zürich).
Muss ich mich in Deutschland oder Österreich abmelden?
Das regelt das Recht des Herkunftslandes. Einen Überblick zu Deutschland gibt die Seite zur Abmeldung; die Behörde vor Ort bestätigt den Ablauf.
Kann ich die Liste für meine Familie anpassen?
Ja, die Punkte gelten als Grundgerüst. Kinder, Partner oder Haustiere kommen mit eigenen Schritten hinzu. Über die Anfrage am Seitenende lässt sich klären, wer bei welchem Punkt helfen kann.
