Wer beim Auswandern in die Schweiz Fehler vermeiden will, hilft sich am meisten mit einem Blick auf das, was andere falsch gemacht haben. Als ich mein eigenes Projekt geplant habe, waren es selten die großen Entscheidungen, die Ärger machten. Es waren Fristen, die ich nicht kannte, und Papiere, die ich zu spät besorgt hatte.
Hier die Stolpersteine, die ich am häufigsten sehe, jeweils mit dem, was dagegen hilft. Wer Deutschland oder Österreich verlässt, kennt vieles aus der Heimat: Ein Teil davon gilt in der Schweiz aber anders.
Die Fristen auf einen Blick
Eine Übersicht der Fristen, die nach der Ankunft laufen. Genaue Abläufe unterscheiden sich je nach Kanton und Gemeinde.
Fehler 1: Die Anmeldung bei der Gemeinde aufschieben
Die Gemeinde (Einwohnerkontrolle) will mich schnell kennen. Als Richtwert gilt eine Frist von 14 Tagen nach der Ankunft (BAG und ch.ch nennen das als gängige Praxis; je nach Gemeinde oder Kanton kann es abweichen). Vor Ort braucht es in der Regel Ausweis, Aufenthalts- bzw. Arbeitsbewilligung und einen Nachweis der Krankenversicherung.
Dagegen hilft: Termin schon vor der Reise erfragen und die Papiere in einer Mappe bereithalten. Wie die Woche der Ankunft ablaufen kann, steht in der Checkliste zur Umzugswoche.
Fehler 2: Die Krankenversicherung zu spät klären
Die Grundversicherung ist innerhalb von drei Monaten nach der Wohnsitznahme abzuschließen. Wer die Frist einhält, ist rückwirkend ab dem Tag der Wohnsitznahme versichert, die Prämien sind dann aber auch rückwirkend zu zahlen. Wer sie verpasst, startet erst mit dem Beitritt, mit einem Prämienzuschlag bei nicht entschuldbarer Verspätung, und der Kanton kann eine Kasse zuweisen.
Dagegen hilft: Angebote früh vergleichen, nicht erst in Woche zwölf. Wie sich das im Budget niederschlägt, zeigt Was mich der Umzug in die Schweiz kostet.
Fehler 3: Den Führerausweis vergessen
Mit dem ausländischen Führerausweis darf man nach dem Zuzug 12 Monate fahren. Danach braucht es einen Schweizer Ausweis, und der Antrag auf Umtausch ist spätestens einen Monat vor Ablauf der 12 Monate einzureichen. Liegt der Umtausch mehr als 5 Jahre nach der Einreise, wird zusätzlich eine Kontrollfahrt verlangt. Ob es ohne oder mit Prüfung geht, hängt vom Herkunftsland und der Gültigkeit ab.
Dagegen hilft: Das Datum der Ankunft notieren und die Frist im Kalender setzen.
Fehler 4: Umzugsgut falsch verzollen
Persönliche Gegenstände können für Menschen, die sich in der Schweiz niederlassen, zollfrei eingeführt werden. Dafür ist das Formular 18.44 (Erklärung bzw. Gesuch um Zollabfertigung von Übersiedlungsgut) in zwei Exemplaren zu unterzeichnen. Die Gegenstände müssen vorher 6 Monate im Ausland im Gebrauch gewesen sein, und die Einfuhr soll in zeitlichem Zusammenhang mit dem Umzug stehen; das Bundesamt nennt dafür 2 Jahre als unproblematisch.
Dagegen hilft: Neu gekaufte Möbel nicht kurz vor dem Umzug mitnehmen wollen, und eine Liste des Hausrats führen.
Fehler 5: Fragen zur Bewilligung zu spät klären
Ob ich als EU-/EFTA-Bürgerin oder -Bürger oder als Drittstaatsangehöriger reise, entscheidet über den Weg. Die Behörden entscheiden im Einzelfall, ein Ergebnis steht nie vorab fest. Einen ersten Überblick gibt Auswandern in die Schweiz: Voraussetzungen.
Fehler 6: Nur das Gehalt betrachten
Ein hohes Gehalt sagt noch nichts über das, was am Monatsende bleibt. Miete, Krankenkasse und Alltag sind in der Schweiz anders gewichtet als in Deutschland oder Österreich. Wer es genauer wissen will, vergleicht die Posten in Mein Schweiz-Projekt in sechs Etappen und prüft, ob das Land Österreich oder die Schweiz besser passt.
Fehler 7: Als Familie zu knapp planen
Mit Kindern kommen Schulplatz, Betreuung und Termine dazu. Mehr dazu in Mein Umzug mit Familie.
Checkliste gegen die Klassiker
- Termin bei der Gemeinde vor der Reise erfragen
- Frist der Anmeldung im Kalender eintragen
- Krankenkassen früh vergleichen
- Führerausweis und Umtauschfrist notieren
- Formular 18.44 und Hausratsliste vorbereiten
- Bewilligungsfrage klären, bevor Kündigungen laufen
Wenn ich bei einem Punkt unsicher bin, kann ich die Anfrage weiter unten auf der Seite stellen; dann schaut eine fachkundige Person auf meinen Fall.
Häufige Fragen
Welcher Fehler passiert beim Auswandern in die Schweiz am häufigsten?
Am häufigsten sind verpasste Fristen, vor allem bei Anmeldung und Krankenversicherung. Die Anmeldung bei der Gemeinde gilt als Richtwert innerhalb von 14 Tagen, die Grundversicherung innerhalb von drei Monaten.
Was passiert, wenn ich die Krankenversicherung zu spät abschließe?
Dann beginnt die Deckung erst mit dem Beitritt, bei nicht entschuldbarer Verspätung mit Prämienzuschlag. Der Kanton kann außerdem eine Kasse zuweisen.
Wie lange darf ich mit dem deutschen oder österreichischen Führerschein fahren?
Nach dem Zuzug 12 Monate. Der Umtausch-Antrag ist spätestens einen Monat vor Ablauf dieser Zeit einzureichen.
Muss ich meinen Hausrat verzollen?
Persönliche Umzugsgüter können zollfrei eingeführt werden, wenn sie vorher 6 Monate im Ausland genutzt wurden. Dafür dient das Formular 18.44.
Gilt die 14-Tage-Frist überall gleich?
Nein, sie ist eine Richtgröße und kann je nach Gemeinde oder Kanton abweichen. Die Gemeinde nennt die genaue Regel.
Kann ich einen Fehler später noch beheben?
Oft ja, aber mit Aufwand oder Zuschlag. Besser ist, die Fristen früh zu kennen; bei Zweifeln hilft die Anfrage am Seitenende.
