Als ich angefangen habe, meinen Umzug in die Schweiz zu planen, stand die Krankenkasse weit oben auf meiner Liste der Unklarheiten. In Deutschland war ich es gewohnt, dass die gesetzliche Kasse einfach „da" ist. In der Schweiz funktioniert das anders: Die Krankenkasse für Deutsche, die in die Schweiz ziehen, ist eine eigene Entscheidung, und niemand nimmt sie Ihnen ab. Auf dieser Seite fasse ich zusammen, was ich vor dem Start gern gewusst hätte.
Das Wichtigste in Kürze
- In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Kasse im deutschen Sinn, sondern eine für alle Wohnhaften verpflichtende Grundversicherung (im Gesetz: Krankenpflege-Grundversicherung, KVG) bei einem frei wählbaren Versicherer.
- Die Grundversicherung ist innerhalb von drei Monaten nach der Wohnsitznahme abzuschließen (BAG).
- Der Abschluss ist eine eigene Handlung: Er läuft nicht automatisch über Anstellung oder Anmeldung.
- Die Höhe der Prämie hängt unter anderem vom Wohnort und von der gewählten Franchise ab.
Was ändert sich gegenüber der gesetzlichen Kasse?
In Deutschland hängt die Mitgliedschaft in der Regel an der Beschäftigung, und der Beitrag wird am Gehalt bemessen. Das Schweizer System ist grundsätzlich anders aufgebaut: Jede Person hat ihren eigenen Versicherungsvertrag und zahlt ihre eigene Prämie. Das gilt auch für Kinder. Einen Familienvertrag nach deutschem Muster, bei dem Angehörige einfach mitlaufen, kenne ich aus der Schweiz nicht.
Die Versicherer dürfen sich nicht aussuchen, wen sie in der Grundversicherung aufnehmen. Der Leistungskatalog der Grundversicherung ist gesetzlich festgelegt und für alle Versicherer gleich. Unterschiede gibt es vor allem bei der Prämie, beim Servicegefühl und bei den Versicherungsmodellen.
Zur Rente, zur Kaufkraft und zum Führerschein habe ich eigene Seiten vorgesehen, etwa zur deutschen Rente in der Schweiz und zum deutschen Führerschein. Hier bleibe ich bei der Krankenkasse.
Die Frist: drei Monate nach der Wohnsitznahme
Die Versicherungspflicht beginnt mit dem Wohnsitz in der Schweiz. Die Grundversicherung ist spätestens drei Monate nach der Prise de domicile abzuschließen, also nach der Wohnsitznahme (BAG). Wer diese Frist einhält, ist rückwirkend ab dem Tag der Wohnsitznahme gedeckt. Im Gegenzug sind die Prämien für diese Zeit rückwirkend geschuldet.
Wird die Frist überschritten, beginnt die Deckung erst mit der Anmeldung bei einem Versicherer. Bei einer nicht entschuldbaren Verspätung kann ein Prämienzuschlag anfallen. Zudem kann die kantonale Behörde einen Versicherer zuweisen, ohne dass man selbst auswählen konnte (BAG). Das ist der Punkt, den ich als Erstes in meinem Kalender vermerkt habe. Eine genauere Einordnung zur Zeit nach der Ankunft finden Sie unter Grundversicherung innerhalb von drei Monaten.
Meine Schritte vom Plan bis zur Police
- Vor dem Umzug: die eigene Situation klären. Wer in Deutschland gesetzlich versichert ist, bleibt bis zur Abmeldung dort Mitglied. Zur Abmeldung gibt es eine eigene Seite, Abmeldung in Deutschland.
- Bewilligung und Wohnsitz: Die Versicherungspflicht knüpft an den Wohnsitz in der Schweiz an. Ob und welche Bewilligung nötig ist, hängt von der Staatsangehörigkeit und vom Zweck ab. Eine erste Orientierung bietet das Werkzeug Welche Bewilligung?.
- Versicherer vergleichen: Die Grundversicherung leistet bei allen gleich viel, das Preisgefüge unterscheidet sich.
- Antrag stellen: je nach Versicherer online oder auf Papier, meist mit Angaben zu Wohnort, Franchise und Modell.
- Police prüfen: Beginn der Deckung, Franchise, Unfalldeckung und Modell kontrollieren.
- Weitere Unterlagen sammeln: Aufenthaltsdokumente und Wohnsitznachweis legt man häufig mit dem Antrag vor.
Wer den ganzen Ablauf zeitlich einordnen will, findet im Umzugskalender und in der persönlichen Checkliste eine Struktur.
Meine Checkliste vor dem Antrag
- Den geplanten Wohnort und die Gemeinde festhalten, weil die Prämie davon abhängt
- Prüfen, ob mitreisende Familienmitglieder eigene Verträge brauchen
- Eine Bestätigung der bisherigen Versicherung aus Deutschland anfordern
- Die Aufenthaltsbewilligung oder die Zusage dazu bereithalten
- Die Frist von drei Monaten im Kalender eintragen
- Die Modelle (Standard, Hausarzt, telemedizinisch) in Ruhe vergleichen
- Die Franchise nach dem eigenen Risikoempfinden wählen
Franchise und Selbstbehalt: ein neues Vokabular
Zwei Begriffe haben mich am Anfang am meisten verwirrt. Die Franchise ist der Betrag, den man pro Jahr zunächst selbst bezahlt, bevor die Grundversicherung die Kosten übernimmt. Der Selbstbehalt ist der Anteil, der danach noch auf der Rechnung bleibt.
Die ordentliche Franchise für Erwachsene beträgt CHF 300 pro Jahr (BAG). Wählbar sind höhere Franchisen für Erwachsene: CHF 500, CHF 1'000, CHF 1'500, CHF 2'000 und CHF 2'500, im Austausch gegen einen Prämienrabatt (BAG). Für Kinder gibt es keine ordentliche Franchise. Wie hoch der Rabatt ausfällt, unterscheidet sich je nach Versicherer. Die Franchise lässt sich in der Regel nur zum Jahresende ändern, und Änderungen sind an Fristen gebunden, die der Versicherer nennt.
Die Frage, welche Franchise zu einem Haushalt passt, hängt von Gesundheit, Reserven und Risikobereitschaft ab. Eine persönliche Einschätzung gehört nicht auf diese Seite. Ein Spezialist prüft den Einzelfall nach der Anfrage unten auf der Seite.
Modelle der Grundversicherung
Neben dem Standardmodell mit freier Arztwahl bieten Versicherer Modelle an, bei denen der Weg zum Facharzt über eine Erstanlaufstelle führt, etwa über den Hausarzt oder eine telemedizinische Beratung. Dafür gibt es in der Regel Prämienrabatt. Der Leistungskatalog bleibt gleich, nur die Wahl der Behandelnden ist eingeschränkt. Das Modell ist beim Wechsel des Wohnorts, etwa in eine Region ohne passendes Netz, ein Thema für die spätere Planung.
Zusatzversicherungen
Über die Grundversicherung hinaus gibt es freiwillige Zusatzversicherungen, zum Beispiel für Zahnbehandlungen oder Spitalleistungen. Sie sind keine Pflicht und werden von den privaten Anbietern nach eigenen Regeln angeboten. Gesundheitsfragen können dabei eine Rolle spielen. Wer sich dafür interessiert, plant diesen Schritt am besten getrennt vom Antrag für die Grundversicherung.
Was ich zur Prämie wissen wollte
Eine feste Prämie für „die Schweiz" gibt es nicht. Sie hängt vom Kanton, von der Prämienregion, vom Alter, vom Versicherer, vom Modell und von der Franchise ab. Orientierungswerte nenne ich auf der Seite Was kostet die Krankenkasse?. Für den Haushaltsplan sind die Prämien eines von mehreren Elementen; weitere Posten ordnet Kaufkraft ein.
Ein erfundenes Beispiel
Nehmen wir ein Paar mit zwei Kindern, das aus einer Stadt in Baden-Württemberg in die Schweiz zieht. Vier Personen heißt vier Verträge. Die Eltern vergleichen Modelle und Franchisen, die Kinder erhalten ihre eigenen Policen. Das Beispiel ist erfunden und steht für keine echte Familie.
Wichtig ist die Reihenfolge: Erst wenn der Wohnsitz in der Schweiz feststeht, beginnt die Frist. Vorher lässt sich vergleichen, aber der Beginn der Deckung richtet sich nach der Wohnsitznahme.
Häufige Fragen
Muss ich als Deutscher eine Schweizer Krankenkasse abschließen?
Ja, wer in der Schweiz wohnt, unterliegt in der Regel der Versicherungspflicht. Die Grundversicherung ist innerhalb von drei Monaten nach der Wohnsitznahme abzuschließen (BAG). Ausnahmen gibt es in Einzelfällen, die der Versicherer oder die kantonale Behörde prüft.
Gilt meine deutsche gesetzliche Kasse in der Schweiz weiter?
Als Wohnsitzland zählt die Schweiz. Ob eine Mitgliedschaft in Deutschland in Sonderfällen fortbesteht, hängt von der persönlichen Konstellation ab. Das lässt sich nicht pauschal sagen und gehört in ein Gespräch mit der Kasse oder einem Spezialisten.
Wann beginnt die Schweizer Grundversicherung?
Wird die Frist von drei Monaten eingehalten, gilt die Deckung rückwirkend ab dem Tag der Wohnsitznahme. Bei einer Verspätung beginnt sie mit der Anmeldung (BAG).
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Die Deckung beginnt dann erst mit dem Abschluss. Bei einer nicht entschuldbaren Verspätung kann ein Prämienzuschlag anfallen, und die kantonale Behörde kann einen Versicherer zuweisen (BAG).
Muss ich vor dem Umzug etwas in der Schweiz abschließen?
Die Frist läuft ab der Wohnsitznahme. Vorher lässt sich vergleichen und vorbereiten. Ob ein früherer Antrag sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.
Wie hoch ist die Prämie?
Es gibt keine Einheitsprämie. Sie hängt vom Kanton, von der Region, vom Versicherer, vom Alter, vom Modell und von der Franchise ab. Orientierungswerte stehen auf der Seite zu den Kosten der Krankenkasse.
Wie hoch ist die ordentliche Franchise?
Für Erwachsene beträgt sie CHF 300 pro Jahr (BAG). Für Kinder gibt es keine ordentliche Franchise. Höhere Franchisen sind gegen einen Prämienrabatt wählbar.
Welche wählbaren Franchisen gibt es?
Für Erwachsene sind es CHF 500, CHF 1'000, CHF 1'500, CHF 2'000 und CHF 2'500 (BAG). Je höher die Franchise, desto höher fällt der Rabatt aus; wie hoch genau, legt der Versicherer fest.
Was ist der Unterschied zwischen Franchise und Selbstbehalt?
Die Franchise ist der jährliche Betrag, den man zuerst selbst trägt. Der Selbstbehalt ist der Anteil, der danach noch auf der Rechnung verbleibt. Beides sind getrennte Kostenbeteiligungen.
Sind Familienmitglieder wie in Deutschland mitversichert?
Nein. In der Schweiz hat jede Person einen eigenen Vertrag, auch jedes Kind. Das schlägt sich im Haushaltsbudget nieder.
Können mich Versicherer ablehnen?
In der Grundversicherung dürfen Versicherer niemanden wegen des Gesundheitszustands ablehnen. Für Zusatzversicherungen gelten andere Regeln, und Gesundheitsfragen spielen dort eine Rolle.
Darf ich den Versicherer frei wählen?
Ja, die Wahl ist frei. Der Leistungskatalog der Grundversicherung ist bei allen Versicherern gleich. Wer die Frist verpasst, riskiert allerdings eine Zuweisung durch die Behörde.
Was ist mit meinen Kindern, wenn sie später kommen?
Die Versicherungspflicht knüpft an den Wohnsitz in der Schweiz an, auch bei Kindern. Zeitpunkt und Einzelheiten hängen von der Konstellation ab; ein Spezialist prüft den Fall.
Was ändert sich bei der Zuständigkeit für Rente und Führerschein?
Beides hat eigene Regeln. Ich beschreibe sie auf getrennten Seiten, etwa zur Rente und zum Führerschein.
Gibt es etwas Vergleichbares für Österreicher?
Das Prinzip ist dasselbe, der Ausgangspunkt ein anderer. Eine eigene Darstellung finden Österreicherinnen und Österreicher unter Von der österreichischen Versicherung zur Schweizer Grundversicherung.
Wie es weitergeht
Mehr zum Ankommen, zu Mundart und Umgangston steht in Als Deutscher im Alltag. Einen Überblick über meinen ganzen Weg gibt die Seite Als Deutsche oder Deutscher in die Schweiz. Wer die Krankenkasse nicht allein planen möchte, kann die Anfrage unten auf der Seite nutzen: Dort wird der Bedarf aufgenommen und an das passende Unternehmen weitergegeben.
