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My Relocation

Werkzeug: Welche Bewilligung brauche ich?

Bevor ich meinen Umzug plane, will ich wissen, welche Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz zu mir passen könnte. Das Werkzeug gibt eine Orientierung, keine Entscheidung.

Aktualisiert am 1. November 2026 · amtliche Quellen am Seitenende

Allee mit Platanen und Holzbänken an einer Seepromenade, dahinter Häuser einer Schweizer Kleinstadt im Morgendunst
Symbolbild

Welche Bewilligung brauchen Sie für die Schweiz?

Drei Fragen zeigen, welche Bewilligung zu Ihrem Vorhaben passt. Das Ergebnis ist ein möglicher Weg: Es entscheiden der Kanton und das SEM.

Ihre Staatsangehörigkeit
Zweck des Aufenthalts
Geplante Dauer

Ergebnis

Möglicher Weg: Ausweis B (Aufenthalter)

Für einen Aufenthalt von mehr als einem Jahr sieht das SEM die Aufenthaltsbewilligung vor, den Ausweis B, befristet.

Der Schweizer Arbeitsvertrag ist das zentrale Dokument des Dossiers.

  • Innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft: Anmeldung bei der Gemeinde, mit Ausweis, Aufenthaltstitel und Nachweis der Krankenversicherung.
  • Der Ausweis C (Niederlassung, unbefristet) folgt später, zu Bedingungen, die das SEM festlegt.
  • Ci (Personen mit Bezug zu ausländischen Vertretungen) und G (Grenzgänger) sind eigene Fälle.

Dieses Ergebnis ist ein möglicher Weg, kein Entscheid: Es entscheiden der Kanton und das SEM. Eine Fachperson prüft Ihre Situation, bevor das Dossier eingereicht wird.

Welche Bewilligung? Mögliche Wege nach Staatsangehörigkeit und ZweckEntscheidungsbaum. Erste Frage: Sind Sie Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines EU- oder EFTA-Staates? Wenn ja: Aufenthalt unter einem Jahr, Ausweis L; längerer Aufenthalt, Ausweis B (befristete Aufenthaltsbewilligung); Niederlassung, Ausweis C (unbefristet, Voraussetzungen gemäss SEM). Wenn nein (Drittstaat): qualifizierte Arbeitskraft oder Spezialist, Ausweis L oder B im Rahmen der Kontingente 2026; Familiennachzug (Ehegatte, Kinder unter 18 Jahren, Gesuch innerhalb von 5 Jahren), Entscheid des Kantons; Studium, Ruhestand oder selbständige Tätigkeit, eigene Voraussetzungen gemäss SEM. Das Ergebnis ist ein möglicher Weg; es entscheiden die Behörden.Staatsangehörigkeit eines EU- oderEFTA-Staates?Ja, EU / EFTAAufenthalt unter einemJahrLLängerer Aufenthalt,befristetBNiederlassung,unbefristetVoraussetzungen: gemäss SEMCNein, DrittstaatQualifizierteArbeitskraft oderSpezialistim Rahmen der Kontingente2026L / BFamiliennachzug:Ehegatte, Kinder unter18 JahrenGesuch innerhalb von5 JahrenKantonStudium, Ruhestand,selbständige Tätigkeiteigene Voraussetzungen jeZweckSEMCi: erwerbstätige Personen mit Bezug zu ausländischen Vertretungen. G:Grenzgänger. Ein möglicher Weg, kein Entscheid: Kanton und SEM entscheiden.Quellen: SEM; Bundesrat, Medienmitteilung vom 19.11.2025 (Kontingente); AIG Art. 42bis 47 (Familiennachzug).
Welche Bewilligung? Mögliche Wege nach Staatsangehörigkeit und Zweck Quelle : SEM (sem.admin.ch); Bundesrat, Medienmitteilung vom 19.11.2025; AIG Art. 42 bis 47 (abgerufen am 1. November 2026)

Annahmen und Quellen

Quellen: SEM (Ausweise L, B, C, Ci und G; zwei Regelungen, EU/EFTA und Drittstaaten); Bundesrat, Medienmitteilung vom 19.11.2025 (Kontingente 2026); AIG, Art. 42 bis 47 (Familiennachzug). Die Gültigkeitsdauer der Ausweise steht hier nicht: Sie legen das SEM und der Kanton fest.

Es wird nichts übermittelt: Die Berechnung läuft in Ihrem Browser.

Meinen Weg prüfen lassen

Als ich anfing, meinen Umzug in die Schweiz zu planen, stand am Anfang eine einfache Frage: Welche Aufenthaltsbewilligung brauche ich überhaupt? Das Werkzeug oben auf der Seite hilft, diese Frage zu sortieren.

So benutze ich das Werkzeug

Ich gebe ein, woher ich komme, was ich in der Schweiz vorhabe (Arbeit, Familie, Selbständigkeit) und wie lange ich bleiben möchte. Daraus entsteht eine Orientierung, welcher Weg grundsätzlich infrage kommt.

  • Staatsangehörigkeit bereithalten (Deutschland und Österreich gehören zum UE/AELE-Raum)
  • Klären, ob ein Arbeitsvertrag oder eine Zusage vorliegt
  • Geplante Aufenthaltsdauer überlegen
  • Mitreisende Familienmitglieder notieren

Die Logik dahinter

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) unterscheidet kurze, jährliche und unbefristete Bewilligungen. Für Angehörige der UE/AELE-Staaten gibt es die Kurzaufenthaltsbewilligung L, die Aufenthaltsbewilligung B, die Niederlassungsbewilligung C sowie weitere Titel wie G für Grenzgänger. Zwei Regime gelten nebeneinander: die Personenfreizügigkeit für UE/AELE und eigene Regeln für Drittstaaten (SEM).

Erste Orientierung zur BewilligungBesitze ich die Staatsangehörigkeit eines · UE/AELE-Staates? · Ja · Weg über die Personenfreizügigkeit, Titel L, · B oder C je nach Vorhaben · Nein · Gibt es einen Arbeitgeber in der Schweiz, · der mich anstellen möchte? · Ja · Zulassung nach den Drittstaatenregeln, · Antrag über den Arbeitgeber · Nein · Andere Wege wie Familie oder · Selbständigkeit, im Einzelfall zu prüfenBesitze ich die Staatsangehörigkeit einesUE/AELE-Staates?JaWeg über die Personenfreizügigkeit, Titel L,B oder C je nach VorhabenNeinGibt es einen Arbeitgeber in der Schweiz,der mich anstellen möchte?JaZulassung nach den Drittstaatenregeln,Antrag über den ArbeitgeberNeinAndere Wege wie Familie oderSelbständigkeit, im Einzelfall zu prüfen
Erste Orientierung zur Bewilligung

Was das Ergebnis bedeutet

Das Ergebnis ist eine Orientierung, keine Entscheidung. Über jede Bewilligung entscheiden die Behörden. Welche Voraussetzungen im Einzelnen gelten, hängt vom Kanton und von der Lebenssituation ab. Details stehen auf den Seiten zur Aufenthaltsbewilligung, zur B-Bewilligung, zur L-Bewilligung und zur C-Bewilligung. Für Drittstaaten lohnt ein Blick auf die Kontingente. Ein Spezialist prüft meinen Fall gern über die Anfrage am Seitenende.

Grenzen des Werkzeugs

Das Werkzeug kennt nicht alle Sonderfälle und ersetzt weder Rechts- noch Behördenauskunft. Es berücksichtigt keine persönlichen Umstände wie frühere Aufenthalte.

Häufige Fragen

Gilt das Werkzeug auch für Deutsche und Österreicher?

Ja. Deutschland und Österreich gehören zur UE/AELE, daher gilt das Freizügigkeitsregime. Welcher Titel genau passt, hängt vom Vorhaben ab.

Ist das Ergebnis verbindlich?

Nein. Es ist eine Orientierung. Die zuständige kantonale Behörde und das SEM entscheiden.

Was unterscheidet UE/AELE von Drittstaaten?

Es gibt zwei Regime: das der Personenfreizügigkeit und das der Drittstaaten mit strengeren Zulassungsregeln (SEM).

Wo erfahre ich mehr zur Arbeit in der Schweiz?

Die Seite zur Arbeitsbewilligung erklärt die Grundlagen.

Quellen

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