Welche Bewilligung brauchen Sie für die Schweiz?
Drei Fragen zeigen, welche Bewilligung zu Ihrem Vorhaben passt. Das Ergebnis ist ein möglicher Weg: Es entscheiden der Kanton und das SEM.
Ergebnis
Möglicher Weg: Ausweis B (Aufenthalter)
Für einen Aufenthalt von mehr als einem Jahr sieht das SEM die Aufenthaltsbewilligung vor, den Ausweis B, befristet.
Der Schweizer Arbeitsvertrag ist das zentrale Dokument des Dossiers.
- Innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft: Anmeldung bei der Gemeinde, mit Ausweis, Aufenthaltstitel und Nachweis der Krankenversicherung.
- Der Ausweis C (Niederlassung, unbefristet) folgt später, zu Bedingungen, die das SEM festlegt.
- Ci (Personen mit Bezug zu ausländischen Vertretungen) und G (Grenzgänger) sind eigene Fälle.
Dieses Ergebnis ist ein möglicher Weg, kein Entscheid: Es entscheiden der Kanton und das SEM. Eine Fachperson prüft Ihre Situation, bevor das Dossier eingereicht wird.
Annahmen und Quellen
Quellen: SEM (Ausweise L, B, C, Ci und G; zwei Regelungen, EU/EFTA und Drittstaaten); Bundesrat, Medienmitteilung vom 19.11.2025 (Kontingente 2026); AIG, Art. 42 bis 47 (Familiennachzug). Die Gültigkeitsdauer der Ausweise steht hier nicht: Sie legen das SEM und der Kanton fest.
Es wird nichts übermittelt: Die Berechnung läuft in Ihrem Browser.
Als ich anfing, meinen Umzug in die Schweiz zu planen, stand am Anfang eine einfache Frage: Welche Aufenthaltsbewilligung brauche ich überhaupt? Das Werkzeug oben auf der Seite hilft, diese Frage zu sortieren.
So benutze ich das Werkzeug
Ich gebe ein, woher ich komme, was ich in der Schweiz vorhabe (Arbeit, Familie, Selbständigkeit) und wie lange ich bleiben möchte. Daraus entsteht eine Orientierung, welcher Weg grundsätzlich infrage kommt.
- Staatsangehörigkeit bereithalten (Deutschland und Österreich gehören zum UE/AELE-Raum)
- Klären, ob ein Arbeitsvertrag oder eine Zusage vorliegt
- Geplante Aufenthaltsdauer überlegen
- Mitreisende Familienmitglieder notieren
Die Logik dahinter
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) unterscheidet kurze, jährliche und unbefristete Bewilligungen. Für Angehörige der UE/AELE-Staaten gibt es die Kurzaufenthaltsbewilligung L, die Aufenthaltsbewilligung B, die Niederlassungsbewilligung C sowie weitere Titel wie G für Grenzgänger. Zwei Regime gelten nebeneinander: die Personenfreizügigkeit für UE/AELE und eigene Regeln für Drittstaaten (SEM).
Was das Ergebnis bedeutet
Das Ergebnis ist eine Orientierung, keine Entscheidung. Über jede Bewilligung entscheiden die Behörden. Welche Voraussetzungen im Einzelnen gelten, hängt vom Kanton und von der Lebenssituation ab. Details stehen auf den Seiten zur Aufenthaltsbewilligung, zur B-Bewilligung, zur L-Bewilligung und zur C-Bewilligung. Für Drittstaaten lohnt ein Blick auf die Kontingente. Ein Spezialist prüft meinen Fall gern über die Anfrage am Seitenende.
Grenzen des Werkzeugs
Das Werkzeug kennt nicht alle Sonderfälle und ersetzt weder Rechts- noch Behördenauskunft. Es berücksichtigt keine persönlichen Umstände wie frühere Aufenthalte.
Häufige Fragen
Gilt das Werkzeug auch für Deutsche und Österreicher?
Ja. Deutschland und Österreich gehören zur UE/AELE, daher gilt das Freizügigkeitsregime. Welcher Titel genau passt, hängt vom Vorhaben ab.
Ist das Ergebnis verbindlich?
Nein. Es ist eine Orientierung. Die zuständige kantonale Behörde und das SEM entscheiden.
Was unterscheidet UE/AELE von Drittstaaten?
Es gibt zwei Regime: das der Personenfreizügigkeit und das der Drittstaaten mit strengeren Zulassungsregeln (SEM).
Wo erfahre ich mehr zur Arbeit in der Schweiz?
Die Seite zur Arbeitsbewilligung erklärt die Grundlagen.
