Als ich anfing, meinen Umzug zu planen, wollte ich vor allem eines wissen: Wer hilft mir, und was passiert, wenn ich um Unterstützung bitte? Beim Thema Relocation Schweiz herrscht schnell Unsicherheit. Deshalb beschreibe ich hier nüchtern, wie My Relocation arbeitet.
Was My Relocation ist – und was nicht
My Relocation ist ein Vermittlungsdienst. Wir arbeiten mit den besten Relocation-Firmen in der Schweiz zusammen und stellen je nach Bedarf den Kontakt zu der Firma her, die zu Ihrem Vorhaben passt. Wir übernehmen selbst weder Behördengänge noch die Wohnungssuche, und wir geben keine Beratung im Einzelfall.
Eine Relocation-Firma begleitet Menschen, die aus dem Ausland in die Schweiz ziehen, bei praktischen Aufgaben: Aufenthaltsbewilligung, Wohnungssuche, Anmeldung bei der Gemeinde (also der lokalen Einwohnerbehörde), Schule oder Kita. Welche Leistungen es im Einzelnen gibt, erfahren Sie erst im Gespräch mit der Firma.
Der Ablauf im Überblick
Die folgende Abbildung zeigt, was nach dem Absenden der Anfrage geschieht.
Schritt 1: Die Anfrage
Im Formular am Ende der Seite schildern Sie, wohin es gehen soll, wer mitkommt und wobei Sie Unterstützung suchen. Je klarer Ihre Angaben, desto besser lässt sich Ihr Anliegen einordnen. Offene Punkte dürfen offen bleiben; niemand erwartet, dass Sie schon alles wissen.
Schritt 2: Prüfung der Angaben
Ihre Anfrage wird gelesen und nach Art des Bedarfs sortiert: Geht es um eine Arbeitsstelle, um die Familie, um eine Wohnung oder um mehrere Themen zugleich? Ob Sie aus der EU oder aus einem Drittstaat kommen, spielt eine Rolle, weil für beide Gruppen unterschiedliche Regeln gelten: Für Staatsangehörige der EU und der EFTA gilt die Personenfreizügigkeit, für Drittstaatsangehörige gelten andere Zulassungsregeln. Über Aufenthaltsbewilligungen entscheiden allein die Behörden.
Schritt 3: Die passende Firma
Anschließend stellen wir den Kontakt zu einer Relocation-Firma her, die zu Ihrem Bedarf passt. Ich nenne hier bewusst keine Namen: Die Auswahl hängt von Ihrer Anfrage ab.
Schritt 4: Das erste Gespräch
Die Firma nimmt Kontakt mit Ihnen auf. Im ersten Gespräch geht es meist darum, Ihre Situation zu verstehen, den Zeitrahmen zu klären und zu besprechen, welche Aufgaben die Firma übernehmen könnte. Ein Gespräch ist zunächst ein Austausch; ein Vertrag entsteht erst, wenn beide Seiten ihn schließen.
Was ich vor dem ersten Gespräch vorbereiten würde
Mir hat es geholfen, ein paar Dinge schriftlich zu haben. Diese Liste können Sie abhaken:
- Wunschtermin für den Umzug grob notieren
- Wer zieht mit? Partner, Kinder, Haustiere
- Gibt es schon einen Arbeitsvertrag oder eine Zusage?
- Staatsangehörigkeit aller Mitziehenden festhalten
- Offene Fragen zu Wohnung, Schule oder Versicherung aufschreiben
- Wichtige Unterlagen aus Deutschland oder Österreich zusammentragen
Weitere Listen finden Sie unter Meine Checklisten und Checkliste vor dem Umzug. Für den zeitlichen Rahmen hilft Der Zeitplan meines Umzugs.
Was nach dem Gespräch auf mich zukam
Nach der Ankunft stehen Pflichtthemen an. Zum Beispiel ist die Grundversicherung für die Krankenkasse spätestens drei Monate nach der Wohnsitznahme abzuschließen (Quelle: BAG). Wie solche Punkte für Sie konkret aussehen, klärt ein Spezialist anhand Ihrer Situation.
Einen Überblick über meinen gesamten Weg gibt Mein Schweiz-Projekt in sechs Etappen. Praktisches für die Ankunft steht in der Umzugswoche, und für die Sprache lohnt ein Blick auf die Deutschkurse in der Schweiz. Unbekannte Wörter wie Gemeinde oder Bewilligung erkläre ich im Glossar.
Häufige Fragen
Wer steckt hinter der Vermittlung?
My Relocation wird von der Gameover Sàrl in Genf herausgegeben. Der Dienst vermittelt Kontakte; er ist selbst keine Relocation-Firma.
Muss ich schon wissen, wann ich umziehe?
Nein. Ein grober Zeitraum genügt, und auch offene Punkte lassen sich im Gespräch klären. Für die Planung hilft der Zeitplan.
Wie viele Firmen melden sich bei mir?
Je nach Bedarf wird der Kontakt zu der Firma hergestellt, die am besten passt. Es ist keine Flut von Angeboten zu erwarten.
Verpflichte ich mich mit der Anfrage zu etwas?
Die Anfrage ist der erste Schritt, kein Vertragsabschluss. Ein Vertrag entsteht erst, wenn Sie ihn mit einer Firma vereinbaren.
Bekomme ich dadurch eine Aufenthaltsbewilligung?
Nein. Über Bewilligungen entscheiden die zuständigen Behörden. Eine Relocation-Firma kann beim Ablauf unterstützen, aber das Ergebnis liegt nicht in ihrer Hand.
Gilt das auch für Familien?
Ja. Wer mit Partner oder Kindern zieht, gibt das in der Anfrage an, damit Themen wie Schule, Kita und Familiennachzug berücksichtigt werden.
Was ist, wenn ich noch ganz am Anfang stehe?
Dann lohnt sich zuerst ein Blick auf Mein Umzug in die Schweiz. Die Anfrage können Sie stellen, sobald Sie Fragen zur Unterstützung haben.
