Als bei mir der Umzugstermin feststand, merkte ich schnell: Die Wochen davor lassen sich planen, aber die Woche des Grenzübertritts hat ihre eigenen Regeln. Dann zählt, was im Transporter liegt, was im Handschuhfach steckt und was ich dem Zoll vorlegen kann. Hier halte ich fest, was ich in dieser Woche beachte, wenn ich aus Deutschland oder Österreich in die Schweiz ziehe.
Alles, was vorher zu erledigen ist, steht in meiner Checkliste vor dem Umzug. Und was danach bei der Gemeinde, der Krankenkasse und der Bank ansteht, sammle ich in den Checklisten für die Ankunft. Diese Seite deckt nur die Tage rund um die Grenze ab.
Der Ablauf in einem Blick
Mein Umzugsgut ist für die Schweizer Zollbehörde, das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), „Übersiedlungsgut“. Das ist der Fachbegriff für persönliche Gegenstände, die beim Wechsel des Wohnsitzes mitkommen. Die Reihenfolge ist einfach:
Umzugsgut: Inventar und Formular 18.44
Die Einfuhr von Umzugsgut ist für Menschen, die ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen, grundsätzlich abgabenfrei. Dafür braucht es das Formular 18.44, die „Deklaration/Zollanmeldung für Übersiedlungsgut“. Es wird unterschrieben und in zwei Exemplaren mitgeführt (Quelle: BAZG).
Eine Bedingung ist mir besonders wichtig: Die Gegenstände müssen vor dem Wohnsitzwechsel sechs Monate lang im Ausland in Gebrauch gewesen sein. Das Sofa, das ich erst vor Kurzem gekauft habe, fällt also womöglich nicht darunter. Wer neue Möbel plant, klärt das besser vorher mit dem Zoll.
Was in der Praxis hilft:
- Ein Inventar anlegen, nach Räumen und Kartons gegliedert
- Das Formular 18.44 ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben, zwei Exemplare
- Kaufbelege für größere Gegenstände bereithalten, damit die Nutzungsdauer belegt ist
- Die Liste so legen, dass sie am Grenzübergang schnell zur Hand ist, nicht im letzten Karton
- Neu gekaufte Dinge getrennt aufführen, weil für sie andere Regeln gelten können
Die Einfuhr soll in einem zeitlichen Zusammenhang mit dem Umzug stehen. Nach den Angaben des BAZG ist eine nachträgliche Einfuhr innerhalb von zwei Jahren unproblematisch (BAZG). Das beruhigt mich, wenn ein Teil des Hausrats erst später nachkommt. Die genauen Regeln finden Sie auch auf meiner Seite zu Zoll und Umzugsgut.
Das Auto: sechs Monate und der Fahrzeugausweis
Ein Auto kann ebenfalls als Umzugsgut gelten. Dann entfallen Mehrwertsteuer und Automobilsteuer, sofern das Fahrzeug mindestens sechs Monate im Ausland genutzt wurde, bevor der Wohnsitz in die Schweiz wechselt. Als Nachweis dient der ausländische Fahrzeugschein (BAZG).
War das Auto kürzer im Gebrauch, kommt eine vorübergehende Einfuhr mit dem Formular 15.30 in Frage. Sie gilt höchstens zwei Jahre ab der ersten Einreise. Danach wird das Fahrzeug verzollt oder wieder ausgeführt. Wie hoch Abgaben im Einzelfall sind und welche technischen Schritte folgen, klärt die Zollstelle. Danach kommen die technische Prüfung und die Zulassung beim kantonalen Strassenverkehrsamt (Kanton Aargau).
Für meine Woche heißt das:
- Fahrzeugschein im Original bereithalten
- Kaufdatum und Zulassungsdatum prüfen, damit die Nutzungsdauer klar ist
- Bei kurzer Nutzungsdauer vorab fragen, ob Formular 15.30 passt
- Den Termin beim Strassenverkehrsamt meines künftigen Kantons notieren
Haustiere am Zoll
Mit Hund, Katze oder Frettchen gelten eigene Vorgaben. Verlangt werden ein elektronischer Mikrochip, eine gültige Tollwutimpfung und ein anerkannter Heimtierpass. Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren oder kupiertem Schwanz ist verboten (BLV). Bei einem Umzug gilt das Tier als Umzugsgut. Es wird am Tag des Grenzübertritts beim Zoll angemeldet, danach folgen die tierärztliche Kontrolle von Chip und Impfung und die Eintragung in der Datenbank AMICUS (BAZG).
Welche Zusatzanforderungen vom Herkunftsland abhängen, prüfe ich mit dem Online-Werkzeug des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Fristen und Bluttests für bestimmte Länder gebe ich hier bewusst nicht an. Sie hängen vom Einzelfall ab.
Was im Handgepäck bleibt
Alles, was ich am Grenzübergang oder in den ersten Tagen brauche, bleibt griffbereit und nicht im Umzugswagen:
- Reisepass oder Personalausweis für alle Familienmitglieder
- Mietvertrag oder Wohnungsbestätigung für die neue Adresse
- Arbeitsvertrag oder Bewilligungsunterlagen, soweit vorhanden
- Formular 18.44 in zwei Exemplaren plus Inventar
- Fahrzeugschein und Versicherungsnachweis
- Heimtierpass und Impfnachweise
- Wichtige Medikamente, Ladegeräte, Bargeld für die ersten Besorgungen
- Kontaktdaten der Transportfirma und der neuen Vermieterschaft
Die Anmeldung bei der Gemeinde und die Aufenthaltsbewilligung gehören nicht zum Zoll. Sie bleiben getrennte Schritte; Einzelheiten stehen in den Voraussetzungen für die Schweiz. Bei einer Familie hilft außerdem ein Blick auf meinen Umzug mit Familie.
Typische Stolperfallen
Aus Gesprächen und eigenen Notizen sammle ich, woran es in der Umzugswoche am häufigsten hakt. Weitere Beispiele stehen auf der Seite zu den häufigsten Fehlern.
- Das Inventar ist unvollständig oder liegt irgendwo zwischen den Kartons.
- Neu gekaufte Gegenstände werden als Altbestand deklariert.
- Beim Auto ist die Nutzungsdauer im Ausland nicht belegt.
- Das Tier wird nicht am Tag des Grenzübertritts angemeldet.
- Die Zollstelle ist am gewählten Tag nicht erreichbar, weil niemand vorher gefragt hat.
Wer sich die Organisation nicht allein zutraut, kann in der Anfrage am Ende der Seite schildern, was ansteht. Die Kosten rund um den Umzug erkläre ich auf der Seite Was mich der Umzug in die Schweiz kostet. Unbekannte Begriffe finden sich im Glossar.
Häufige Fragen
Was muss ich beim Umzug in die Schweiz beim Zoll beachten?
Für das Umzugsgut braucht es das Formular 18.44, unterschrieben und in zwei Exemplaren, dazu ein Inventar. Die Gegenstände sollen vor dem Umzug sechs Monate im Ausland genutzt worden sein (BAZG).
Bis wann darf Umzugsgut nachkommen?
Nach Angaben des BAZG ist die Einfuhr innerhalb von zwei Jahren nach dem Umzug unproblematisch, sofern sie mit dem Umzug zusammenhängt. Wie das im Einzelfall aussieht, beantwortet die Zollstelle.
Gilt mein Auto als Umzugsgut?
Ja, wenn es mindestens sechs Monate im Ausland genutzt wurde, bevor der Wohnsitz wechselt. Der ausländische Fahrzeugschein dient als Nachweis. Danach folgen Prüfung und kantonale Zulassung.
Was ist, wenn das Auto erst kürzlich gekauft wurde?
Dann kann es mit dem Formular 15.30 vorübergehend eingeführt werden, höchstens zwei Jahre ab der ersten Einreise. Anschließend wird es verzollt oder wieder ausgeführt.
Was gilt für meinen Hund oder meine Katze?
Nötig sind Mikrochip, gültige Tollwutimpfung und ein anerkannter Heimtierpass. Beim Umzug wird das Tier am Tag des Grenzübertritts angemeldet und anschließend tierärztlich kontrolliert (BLV, BAZG).
Reicht die Zollanmeldung, um in der Schweiz zu wohnen?
Nein. Zoll, Gemeindeanmeldung und Aufenthaltsbewilligung sind getrennte Verfahren. Ob und welche Bewilligung möglich ist, entscheiden die Behörden.
Kann mir jemand bei der Planung der Umzugswoche helfen?
Über die Anfrage am Ende der Seite können Sie Ihr Vorhaben schildern. Je nach Bedarf stellt der Dienst den Kontakt zu einem passenden Relocation-Unternehmen her.
Quellen
- Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), Häufige Fragen zum Umzugsgut
- Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), Umzug und Übersiedlungsgut
- Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), Formular 18.44
- Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), Fahrzeugverzollung
- Kanton Aargau, Fahrzeugimport als Übersiedlungsgut
- Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), Reisen mit Heimtieren
- Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), Mit Hund und Katze in die Schweiz
