Als ich angefangen habe, meinen Umzug zu planen, kam die Abmeldung in Deutschland bei mir zuerst unter „Kleinkram“. Inzwischen weiß ich: Sie ist der Punkt, an dem aus „ich überlege“ ein offizieller Abschied wird. Sie ist zugleich das Gegenstück zur Anmeldung in der Schweiz. Wer beim Auswandern in die Schweiz beide Seiten zusammen denkt, spart sich Lücken und Doppelungen.
Diese Seite beschreibt die Abmeldung aus der Sicht von jemandem, der aus Deutschland wegzieht. Die Hinweise sind allgemein gehalten: Welche Unterlagen und Fristen Ihre Meldebehörde genau verlangt, sagt Ihnen Ihre Gemeinde. Die Österreich-Variante steht auf der Seite Meldezettel und Abmeldung.
Was die Abmeldung eigentlich ist
In Deutschland gilt das Melderecht: Wer seine Wohnung aufgibt und ins Ausland zieht, meldet sich bei der örtlichen Meldebehörde ab. Das Einwohnermeldeamt, das Bürgeramt oder die Gemeinde nimmt die Abmeldung entgegen, je nach Ort heißt die Stelle anders. Mit dem Eintrag „Wegzug ins Ausland“ endet dort mein Wohnsitz.
Wichtig für mein Projekt: Die Abmeldung ersetzt nichts auf der Schweizer Seite. Sie beendet den deutschen Wohnsitz, mehr nicht. Ob ich in der Schweiz bleiben darf, entscheiden die Schweizer Behörden. Ausführlich erkläre ich das auf der Seite Auswandern in die Schweiz.
Wann ich die Abmeldung angehe
Beim Zeitpunkt gibt es kein Schweizer Gegenstück, das ich hier festschreiben könnte, und auch die deutschen Fristen unterscheiden sich je nach Ort. Ich halte mich deshalb an eine einfache Reihenfolge:
- Vorher klären, wann mein Mietvertrag in Deutschland endet und wann ich die Wohnung übergebe.
- Bei der Meldebehörde nachfragen, ab wann sie die Abmeldung annimmt und ob ein Termin nötig ist.
- Die Abmeldung rund um den Auszug erledigen, nicht Monate früher und nicht nachlässig danach.
- Die Anmeldung in der Schweiz im Blick behalten, damit zwischen beiden Wohnsitzen keine unklare Lücke entsteht.
Wer gleichzeitig noch in Deutschland arbeitet, in Teilzeit pendelt oder die Wohnung zunächst behält, sollte das vor der Abmeldung mit einem Spezialisten durchsprechen. Das ist keine Formalie, sondern berührt Steuer- und Versicherungsfragen, die ich hier nicht für den Einzelfall beantworten kann.
Wo und wie die Abmeldung läuft
Die Abmeldung erfolgt bei der Meldebehörde des bisherigen Wohnorts. Je nach Gemeinde geht das persönlich, schriftlich oder online. Typischerweise liegt Folgendes bereit:
- Personalausweis oder Reisepass
- die neue Adresse im Ausland (bei mir: die Schweizer Anschrift, sobald sie feststeht)
- Angaben zu mitziehenden Familienmitgliedern
- das Auszugsdatum
Viele Meldebehörden stellen auf Wunsch eine Bestätigung der Abmeldung aus. Ob und in welcher Form, ist von Ort zu Ort verschieden. Ich lasse mir diese Bestätigung geben, denn sie taucht später bei Versicherung, Bank oder Steuer immer wieder als Beleg auf.
Die Reihenfolge im Überblick
Damit ich nicht den Faden verliere, habe ich die Abfolge als Zeitleiste aufgezeichnet:
Was in der Schweiz danach folgt
Auf Schweizer Seite beginnt der Teil, der für meinen Aufenthalt zählt. Die Anmeldung bei der Gemeinde (der Wohngemeinde, in der ich künftig lebe) erfolgt in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft; das Bundesportal der Schweizer Behörden nennt diesen Zeitraum, und er kann je nach Gemeinde oder Kanton abweichen. Vor Ort verlangen die Behörden üblicherweise einen Ausweis, ein Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligungsdokument und einen Nachweis der Krankenversicherung.
Wer aus Deutschland oder Österreich kommt, fällt als EU-/EFTA-Staatsangehöriger unter ein anderes Regime als Menschen aus Drittstaaten. Die zwei Wege beschreibt das Staatssekretariat für Migration (SEM). Die Seite Arbeitsbewilligung Schweiz fasst zusammen, was für mich daraus folgt.
Die Krankenversicherung ist der zweite Termin: Die Grundversicherung ist innerhalb von drei Monaten nach der Wohnsitznahme abzuschließen. Wird die Frist eingehalten, gilt die Deckung rückwirkend ab dem Tag der Wohnsitznahme, die Prämien sind dann auch rückwirkend zu zahlen. Bei Verspätung beginnt die Deckung erst mit dem Beitritt, es kann ein Prämienzuschlag drohen, und der Kanton kann einen Versicherer zuweisen. Der Wechsel von der deutschen Kasse erscheint auf der Seite Von der gesetzlichen Kasse zur Schweizer Grundversicherung.
Was in Deutschland nach der Abmeldung noch läuft
Mit der Abmeldung ist in Deutschland längst nicht alles erledigt. Das sind die Dinge, die bei mir auf der Liste stehen:
- Mietvertrag, Strom, Gas, Internet und Telefonvertrag beenden oder umziehen
- Rundfunkbeitrag abmelden
- Versicherungen prüfen: Haftpflicht, Hausrat, Kfz, Krankenversicherung
- Bank und Konten klären, die ich in Deutschland behalte
- Nachsendeauftrag für die Post einrichten
- Arbeitgeber, Rentenversicherung und weitere Stellen über die neue Anschrift informieren
- Steuerliche Fragen mit einem Spezialisten klären, bevor die Abmeldung erfolgt
- Alle Bestätigungen und Kündigungsbelege zusammen ablegen
Ob für mich Steuererklärungen, Beitragspflichten oder Fristen in Deutschland weiterlaufen, hängt von der eigenen Lage ab. Das prüft ein Spezialist; die Anfrage dazu läuft über die Anfrage am Ende der Seite.
Typische Stolpersteine
- Zu früh abgemeldet. Wer abmeldet, bevor der Auszug feststeht, kann in Bürokratie geraten, etwa bei Post oder Behördenbriefen.
- Zu spät abgemeldet. Dann laufen Beiträge oder Bescheide an die alte Adresse weiter.
- Schweizer Adresse fehlt. Manche Meldebehörden fragen nach der neuen Anschrift. Ein Mietvertrag in der Schweiz erleichtert das, siehe Wohnungssuche mit Begleitung.
- Beleg verloren. Ohne Bestätigung sind spätere Nachweise mühsam.
- Krankenversicherung vergessen. Die Grundversicherung ist nicht freiwillig, siehe oben.
Meine Checkliste mit allen Schritten steht unter Meine Checklisten, den Zeitplan finden Sie im Zeitplan meines Umzugs.
Häufige Fragen
Wo melde ich mich in Deutschland ab?
Bei der Meldebehörde des bisherigen Wohnorts, also dem Einwohnermeldeamt, Bürgeramt oder der Gemeinde. Die Bezeichnung und die Wege (persönlich, schriftlich, online) unterscheiden sich je nach Ort.
Muss ich mich in Deutschland abmelden, wenn ich in die Schweiz ziehe?
Beim Wegzug ins Ausland sieht das deutsche Melderecht die Abmeldung vor. Wie das in meiner Gemeinde genau gehandhabt wird, erfrage ich dort.
Wann ist der richtige Zeitpunkt?
Rund um den Auszug. Ich kläre vorher, ab wann meine Meldebehörde die Abmeldung annimmt, und lege sie nicht Monate vorher oder nach dem Umzug.
Brauche ich dafür eine Schweizer Adresse?
Manche Meldebehörden fragen nach der neuen Anschrift im Ausland, andere akzeptieren eine spätere Mitteilung. Das ist von Ort zu Ort verschieden und wird bei der Gemeinde erfragt.
Was passiert, wenn ich mich nicht abmelde?
Im Melderegister bleibe ich am alten Ort geführt. Das kann Post, Beiträge und Bescheide an die alte Adresse nach sich ziehen. Was rechtlich daraus folgt, klärt ein Spezialist.
Bekomme ich eine Bestätigung der Abmeldung?
Viele Meldebehörden stellen auf Wunsch eine Bestätigung aus. Ob und in welcher Form, ist verschieden. Ich lege sie zu den Umzugsunterlagen.
Kann ich mich online abmelden?
In manchen Gemeinden ja, in anderen nur persönlich oder schriftlich. Auf der Seite meiner Gemeinde steht, was angeboten wird.
Melden sich Familienmitglieder gemeinsam ab?
Meist kann die Abmeldung die ganze Familie umfassen. Welche Angaben und Unterschriften dafür nötig sind, entscheidet die Meldebehörde.
Wie lange habe ich nach der Ankunft Zeit für die Anmeldung in der Schweiz?
Das Bundesportal der Schweizer Behörden nennt 14 Tage. Der genaue Zeitraum kann je nach Gemeinde oder Kanton abweichen und wird bei der Wohngemeinde bestätigt.
Was braucht die Schweizer Gemeinde bei der Anmeldung?
Üblicherweise einen Ausweis, ein Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligungsdokument und einen Nachweis der Krankenversicherung. Die Gemeinde sagt, welche Unterlagen sie im Einzelnen sehen möchte.
Wann ist die Schweizer Grundversicherung abzuschließen?
Innerhalb von drei Monaten nach der Wohnsitznahme. Bei fristgerechtem Abschluss gilt sie rückwirkend ab dem Tag der Wohnsitznahme.
Gilt für Deutsche und Österreicher dasselbe Aufnahmeregime?
Beide gehören zum EU-/EFTA-Regime, das sich vom Regime für Drittstaaten unterscheidet. Welche Bedingungen im Einzelnen gelten, prüft die zuständige Behörde.
Ändert die Abmeldung meine Steuer in Deutschland?
Die Abmeldung allein beantwortet das nicht. Welche steuerlichen Folgen ein Wegzug hat, hängt von der persönlichen Situation ab und gehört zu einem Spezialisten.
Wer hilft mir, wenn ich nicht weiter weiß?
Über die Anfrage am Ende der Seite vermittelt My Relocation den Kontakt zu einem passenden Relocation-Unternehmen in der Schweiz. Dort wird mein Fall besprochen.
