Aktualisiert am 1. November 2026
Mein Weg in die Schweiz: vom ersten Gedanken bis ins erste Jahr

Ich will auswandern in die Schweiz und habe noch keine Ahnung, wo ich anfange. Hier steht, in welcher Reihenfolge sich mein Umzug sortiert und wo ich Unterstützung finde.
Was nach Ihrer Anfrage geschieht3
- 01Wir prüfen Ihre Anfrage
Zielort, Ankunftsdatum, Haushalt und gewünschte Leistungen zeigen uns, welche Unterstützung passt.
- 02Wir stellen den Kontakt her
Eine Relocation-Firma in der Schweiz, die zu Ihrer Anfrage passt, erhält sie.
- 03Ein erstes Gespräch
Die Firma meldet sich bei Ihnen, klärt Ihren Bedarf und schickt Ihnen ihr eigenes Angebot.
Am Anfang steht bei mir ein Gedanke, der nicht mehr weggeht: Ich möchte in der Schweiz leben. Wer aus Deutschland oder Österreich kommt, hat dabei oft das Gefühl, das Nachbarland zu kennen. Sobald es um Bewilligung, Wohnung und Krankenkasse geht, merkt man, wie viel anders läuft. Diese Seite ist mein Überblick, wenn ich auswandern in die Schweiz wirklich angehen will.
Wo ich anfange
Zuerst frage ich mich, wer ich für die Behörden bin. Das Ausländerrecht kennt zwei Wege: einen für Staatsangehörige der EU und der EFTA (Freizügigkeit nach dem Abkommen ALCP) und einen für Angehörige von Drittstaaten. Die Regeln unterscheiden sich spürbar. Beide Wege beschreibt das Staatssekretariat für Migration (SEM) auf seiner Seite zur Zulassung. Welche Bewilligung am Ende zu meiner Lage passt, entscheiden allein die Behörden, nicht dieses Angebot.
Danach sortiere ich meine Situation: allein, als Paar, mit Kindern oder im Ruhestand? Dazu gibt es eigene Seiten:
Und je nach Herkunft lohnt sich der Blick auf die Seite als Deutsche oder Deutscher in die Schweiz beziehungsweise auf die Seite für Österreich.
Mein Weg in der Übersicht
Ein Umzug ins Ausland ist ein Projekt mit Reihenfolge. Manches muss vor dem Abschied erledigt sein, anderes beginnt erst mit der Ankunft. Die Frise unten zeigt die Etappen, wie ich sie mir lege. Drei davon haben feste Fristen, die anderen sind Orientierung.
Etappe 1: Bewilligung und Rahmen klären
Ohne geklärten Aufenthaltsstatus lohnt sich keine Wohnungssuche. Ich schaue mir deshalb zuerst an, welche Bewilligung für mich in Frage kommt, zum Beispiel die L-Bewilligung für befristete Aufenthalte. Das Werkzeug zur Bewilligung hilft mir bei der ersten Orientierung, ersetzt aber keine Prüfung durch die Behörde.
Etappe 2: Wohnung und Umzug
Die Wohnungssuche aus dem Ausland ist oft der zäheste Teil. Vermieter oder Verwaltungen (in der Schweiz „Regie“ genannt) wollen Unterlagen sehen, bevor sie einen Besichtigungstermin geben. Ich bereite ein Dossier vor und gehe den Ablauf auf der Seite Mein Umzug in die Schweiz durch. Den Rest des Zeitplans zeigt Der Zeitplan meines Umzugs.
Etappe 3: Ankunft und Anmeldung
Nach der Ankunft wird es formal. Die Anmeldung bei der Gemeinde (dem Einwohneramt am neuen Wohnort) erfolgt innerhalb von 14 Tagen; je nach Gemeinde oder Kanton kann das im Detail abweichen (ch.ch). Mitzubringen sind in der Regel Ausweis, Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligung und ein Nachweis der Krankenversicherung.
Etappe 4: Krankenkasse und erste Monate
Die Grundversicherung (KVG, Krankenversicherungsgesetz) ist für alle obligatorisch, die in der Schweiz wohnen. Sie ist spätestens drei Monate nach der Wohnsitznahme abzuschließen. Wird die Frist eingehalten, gilt die Deckung rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Wohnsitznahme, die Prämien sind dann auch rückwirkend zu zahlen. Bei Verspätung beginnt die Deckung erst mit dem Beitritt, und die Behörde kann eine Kasse zuweisen (BAG).
Was in den ersten Wochen sonst ansteht, bündelt die Checkliste für die ersten 3 Monate.
Etappe 5: Führerausweis
Wer mit ausländischem Führerausweis kommt, darf damit nach der Wohnsitznahme zwölf Monate lang fahren. Danach braucht es einen Schweizer Ausweis. Der Antrag auf Umtausch ist spätestens einen Monat vor Ablauf dieser zwölf Monate zu stellen. Je nach Herkunft des Ausweises erfolgt der Umtausch mit oder ohne Prüfung (Kanton Zürich).
Meine Checkliste vor dem Start
- Klären, ob EU/EFTA oder Drittstaat für mich gilt
- Bewilligung und Fristen bei der zuständigen Stelle erfragen
- Dossier für die Wohnungssuche zusammenstellen
- Abmeldung im Heimatland terminieren
- Nachweis für die Krankenversicherung vorbereiten
- Ausländischen Führerausweis und Ausweisdokumente bereitlegen
Eine ausführlichere Liste liefert das Werkzeug „Meine Checkliste“, und die Seite Mein Schweiz-Projekt in Etappen vertieft jeden Schritt.
Wo My Relocation ins Spiel kommt
My Relocation ist ein Vermittlungsangebot. Es arbeitet mit den besten Relocation-Unternehmen in der Schweiz zusammen und stellt je nach Anfrage den Kontakt zu dem her, das zu meinem Bedarf passt. Eigene Beratung oder Wohnungssuche leistet das Angebot nicht. Wie das abläuft, steht unter So begleitet Sie My Relocation. Wer so weit ist, findet die Anfrage in der Seite Ihre Anfrage oder direkt unten auf dieser Seite.
Häufige Fragen
Wie fange ich an, wenn ich in die Schweiz auswandern will?
Mit der Frage nach dem Aufenthaltsstatus. Der Weg hängt davon ab, ob ich aus der EU/EFTA oder aus einem Drittstaat komme. Erst danach ergeben Wohnung, Umzugstermin und Versicherung Sinn.
Brauche ich als Deutsche oder Deutscher eine Bewilligung?
Für Staatsangehörige der EU und EFTA gilt ein eigener Weg über das Freizügigkeitsabkommen (ALCP). Welche Bewilligung im Einzelfall erteilt wird, entscheidet die zuständige Behörde.
Wie schnell muss ich mich nach der Ankunft anmelden?
Die Anmeldung bei der Gemeinde ist innerhalb von 14 Tagen vorgesehen. Je nach Gemeinde oder Kanton können Einzelheiten abweichen, deshalb lohnt der Blick auf die Seite der Gemeinde.
Bis wann ist die Krankenversicherung nötig?
Die Grundversicherung ist spätestens drei Monate nach der Wohnsitznahme abzuschließen. Bei rechtzeitigem Abschluss gilt sie rückwirkend ab Wohnsitznahme.
Wie lange darf ich mit meinem deutschen oder österreichischen Führerschein fahren?
Nach der Wohnsitznahme zwölf Monate. Danach ist ein Schweizer Ausweis nötig. Der Antrag auf Umtausch ist spätestens einen Monat vor Ablauf der zwölf Monate einzureichen.
Kann ich eine Wohnung finden, bevor ich in der Schweiz bin?
Das ist möglich, aber aufwendig, weil Vermieter ein vollständiges Dossier erwarten. Die Seite zum Umzug zeigt, welche Unterlagen typischerweise gefragt sind.
Was ist der Unterschied zwischen EU/EFTA und Drittstaaten?
Es sind zwei getrennte Regime mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Die Einzelheiten, etwa zu Qualifikation oder Kontingenten, klärt das SEM.
Was macht My Relocation genau?
Das Angebot vermittelt den Kontakt zu einem passenden Relocation-Unternehmen. Es berät nicht selbst und entscheidet nichts über meine Bewilligung.
Quellen
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Erzählen Sie uns von Ihrem Umzug
Wenige Angaben genügen, damit wir Ihre Lage verstehen und Sie mit dem passenden Relocation-Unternehmen in Kontakt bringen.
Was nach Ihrer Anfrage geschieht
- 01Wir prüfen Ihre Anfrage
Zielort, Ankunftsdatum, Haushalt und gewünschte Leistungen zeigen uns, welche Unterstützung passt.
- 02Wir stellen den Kontakt her
Eine Relocation-Firma in der Schweiz, die zu Ihrer Anfrage passt, erhält sie.
- 03Ein erstes Gespräch
Die Firma meldet sich bei Ihnen, klärt Ihren Bedarf und schickt Ihnen ihr eigenes Angebot.
Wir arbeiten mit den besten Relocation-Firmen der Schweiz zusammen und bringen Sie je nach Anfrage mit derjenigen in Kontakt, die zu Ihrem Bedarf passt. Wir erteilen keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.