Bei meinem Umzug in die Schweiz denke ich zuerst an Wohnung, Versicherung und Umzugswagen. Erst später merke ich, dass die wichtigste Frage oft eine andere ist: Was macht mein Partner oder meine Partnerin dort beruflich? Die berufliche Integration in der Schweiz entscheidet mit darüber, ob ein Umzug als Gewinn oder als Verlust erlebt wird. Deshalb behandle ich sie in meinem Projekt als eigenen Strang, nicht als Anhang.
Diese Seite ist mein Leitfaden dafür: erst die Frage der Erlaubnis, dann Sprache und Abschlüsse, dann Netzwerk und Alltag. Sie erklärt allgemeine Regeln. Ob und wie sie im Einzelfall greifen, prüfen die Behörden oder eine Fachperson.
Warum ich den Beruf des Partners früh mitdenke
Wer wegen einer Stelle umzieht, hat meist ein Ziel vor Augen: Vertrag, Büro, Team. Die Person, die mitkommt, steht oft ohne Struktur da. In Deutschland oder Österreich gibt es ein Netz aus Kolleginnen, Bekannten, ehemaligen Mitschülern und einem Arbeitsmarkt, den man kennt. All das fehlt am Anfang.
Dazu kommt Praktisches. Ein Haushalt, der von zwei Einkommen ausgeht, rechnet anders als einer mit einem. Und Kinder brauchen Betreuung, die wiederum davon abhängt, wer wann arbeiten darf und kann. Mehr dazu in Kita und Hort und in Mein Umzug mit Familie.
Schritt eins: Darf mein Partner überhaupt arbeiten?
Die Schweiz kennt zwei Regime: Für Staatsangehörige der EU und der EFTA gilt das Freizügigkeitsabkommen, für Angehörige von Drittstaaten gelten die allgemeinen Regeln des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG). Als deutsche oder österreichische Staatsangehörige gehören wir in der Regel zum ersten Regime. Der Gedanke, den ich mir merke: Die Staatsangehörigkeit des mitziehenden Partners kann eine andere sein als meine. Dann gilt für ihn oder sie ein anderes Regime als für mich.
Was das konkret bedeutet, hängt von mehreren Dingen ab: vom Regime, von der Bewilligung der Hauptperson und vom Kanton. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) beschreibt die beiden Regime auf seiner Seite zur Zulassung von Arbeitskräften. Die Einzelheiten, etwa Qualifikationen oder Vorrang für inländische Arbeitskräfte, schreibe ich hier nicht fest, weil sie vom Einzelfall abhängen. Eine Übersicht, wo man steht, bietet die Seite Als EU-Bürgerin oder EU-Bürger in die Schweiz.
Wenn der Partner aus einem Drittstaat kommt
Hier greift der Familiennachzug. Nach dem Merkblatt eines Kantons gilt für Drittstaaten: Nachgezogen werden können Ehegatten und ledige Kinder unter 18 Jahren. Für den Antrag gilt eine Frist von fünf Jahren, für Kinder über zwölf Jahren eine Frist von zwölf Monaten (Art. 47 AIG). Wer die Frist verpasst, braucht wichtige familiäre Gründe. Bei Inhabern einer Bewilligung B liegt der Nachzug im Ermessen der Behörde, es besteht kein Anspruch (Art. 44 AIG). Ein Anspruch besteht für Ehegatten und Kinder von Schweizer Bürgern und von Personen mit Niederlassungsbewilligung C (Art. 42 und 43 AIG).
Bedingungen wie Wohnung und finanzielle Mittel sowie die Lage bei EU- und EFTA-Staatsangehörigen prüfe ich vor dem Umzug beim zuständigen Amt, denn hier sollte niemand raten. Alles zum Nachzug steht auf der Seite Familiennachzug.
Was ich vor dem Umzug klären lasse
- Welche Bewilligung bekomme ich, welche mein Partner oder meine Partnerin?
- Berechtigt diese Bewilligung zur Erwerbstätigkeit, und gilt das sofort oder erst nach einem Schritt?
- Gibt es kantonale Besonderheiten, die für den Arbeitsstart eine Rolle spielen?
Wer das nicht allein klären will, kann in der Anfrage am Ende der Seite angeben, dass es um die Unterstützung des Partners geht.
Der Weg im Überblick
Damit ich nicht den Faden verliere, sehe ich die Etappen als Reihenfolge. Die Reihenfolge ist wichtiger als jede einzelne Frist.
Abschlüsse, Sprache, Berufsfeld
Nicht jeder Beruf wird gleich behandelt. In einigen Berufen, etwa im Gesundheitswesen, im Bildungsbereich oder im Handwerk, hängt die Ausübung von einer Anerkennung ab. In anderen entscheidet allein der Arbeitgeber, ob er den Abschluss kennt und schätzt. Ich sortiere deshalb meine Zeugnisse und frage mich ehrlich: Ist mein Beruf reglementiert, oder ist er es nicht? Wer das nicht beantworten kann, fragt bei der zuständigen Stelle nach, bevor Zeit und Geld in Bewerbungen fließen.
Bei der Sprache hilft ein nüchterner Blick auf die Region. Im deutschsprachigen Teil ist Hochdeutsch die Schriftsprache, im Alltag begegnet mir aber Dialekt. Das ist keine Hürde für Bewerbungen, kann aber im Team oder beim Smalltalk überraschen. Worauf ich mich einstelle, steht auf der Seite Schweizerdeutsch verstehen. In der Westschweiz und im Tessin verändert sich das Bild: Dort ist die Arbeitssprache Französisch oder Italienisch, und das gehört in die Wahl des Wohnortes, nicht erst in die Bewerbung. Der Städtevergleich kann dabei helfen.
Unterlagen nach Schweizer Art
Ein Lebenslauf wird in der Schweiz oft ausführlicher gelesen als bei uns. Arbeitszeugnisse haben ihr eigenes Gewicht, und Referenzen werden tatsächlich angerufen. Ich lege deshalb früh eine Liste von Personen an, die über meinen Partner oder meine Partnerin Auskunft geben würden, und frage sie vor dem Umzug, ob das in Ordnung ist.
Netzwerk aufbauen, bevor ich ankomme
Vieles läuft in der Schweiz über persönliche Empfehlungen. Gerade deshalb lohnt es sich, nicht erst am ersten Tag vor Ort zu beginnen. Was ich vorher anstoßen kann:
- Gespräche mit Menschen aus der Branche führen, auch per Videoanruf.
- Berufsverbände und Fachgruppen suchen, die ihre Treffen öffentlich machen.
- Ehemalige der eigenen Hochschule fragen, ob jemand in der Zielregion lebt.
- Den Arbeitgeber der Hauptperson fragen, ob er Partnerprogramme oder Kontakte kennt. Was Unternehmen üblicherweise anbieten, steht unter Relocation Policy und Meine Familie bei der Versetzung.
Wer sich Unterstützung nur für den Partner wünscht, findet die Beschreibung auf der Seite Unterstützung für den Partner.
Wenn die Stellensuche länger dauert
Ich plane bewusst mit der Möglichkeit, dass der Berufseinstieg des Partners nicht sofort klappt. Das ist kein Scheitern, sondern ein häufiger Verlauf. Es gibt Wege, die Zeit sinnvoll zu nutzen:
- Weiterbildung: Sprachkurse, Fachkurse oder ein Studium vor Ort. Wie das aussieht, beschreibt Studieren in der Schweiz.
- Selbstständigkeit: Für manche Berufe ist sie eine Option. Ob und unter welchen Bedingungen sie mit der Bewilligung vereinbar ist, klärt vorab eine Fachperson. Das ist kein Punkt zum Raten.
- Ehrenamt und Vereine: Sie bringen Kontakte, Sprache und Einblick in den Alltag.
- Projektarbeit oder Remote-Arbeit für den bisherigen Arbeitgeber: Auch hier kommt es auf Bewilligung, Steuern und Sozialversicherung an. Die Seite Meine erste Steuererklärung in der Schweiz gibt dazu einen ersten Rahmen.
Der Rest des Haushalts
Berufliche Integration hängt am Alltag. Wenn Kinder mitkommen, entscheidet die Betreuung darüber, wie viel Zeit für Bewerbungen bleibt. Über Schule und Kita lohnt sich deshalb ein früher Blick. Auch die Frage, wie teuer das Leben vor Ort ist, gehört dazu, denn sie bestimmt, ob ein Gehalt reicht, während das zweite noch auf sich warten lässt. Orientierung gibt Lebenshaltungskosten in der Schweiz.
Meine Checkliste für den Partner oder die Partnerin
- Regime und Bewilligung klären (EU/EFTA oder Drittstaat)
- Beim zuständigen Amt nachfragen, ab wann und unter welchen Bedingungen gearbeitet werden darf
- Zeugnisse und Diplome sammeln, bei Bedarf beglaubigen lassen
- Prüfen, ob der Beruf reglementiert ist
- Lebenslauf und Referenzen nach Schweizer Gepflogenheit aufbereiten
- Sprachbedarf der Zielregion klären
- Erste Gespräche mit Branchenkontakten führen
- Betreuung für Kinder planen
- Steuer- und Versicherungsfragen vorab mit einer Fachperson besprechen
Ein persönliches Zeitgerüst liefern der Umzugskalender und meine Checkliste.
Typische Stolpersteine
- Zu spät fragen. Wer erst nach dem Umzug erfährt, dass ein Schritt nötig war, verliert Wochen.
- Annahmen aus Deutschland oder Österreich. Vieles heißt ähnlich, funktioniert aber anders.
- Nur den Wohnort der Hauptperson betrachten. Der Arbeitsmarkt des Partners liegt vielleicht in einer anderen Gemeinde.
- Alles auf einmal wollen. Erst Bewilligung, dann Bewerbungen, dann Netzwerk.
- Dem Partner die Sprachfrage allein überlassen. Sie betrifft den ganzen Haushalt.
Wer sich dabei begleiten lassen möchte, findet eine Übersicht unter Relocation-Service Schweiz und Immigrationsunterstützung. Ein Gespräch beginnt mit der Anfrage.
Häufige Fragen
Darf mein Partner in der Schweiz sofort arbeiten?
Das hängt vom Regime und von der Bewilligung ab. Für EU- und EFTA-Staatsangehörige und für Angehörige von Drittstaaten gelten unterschiedliche Regeln. Welche Variante bei Ihnen zutrifft, bestätigt das zuständige Amt, nicht eine allgemeine Übersicht.
Gilt für Deutsche und Österreicher ein anderes Regime als für Drittstaatsangehörige?
Ja. Es gibt zwei Regime: das für EU- und EFTA-Staatsangehörige und das für Angehörige von Drittstaaten. Wenn Ihr Partner eine andere Staatsangehörigkeit hat als Sie, kann für ihn oder sie das andere Regime gelten.
Was bedeutet Familiennachzug im Zusammenhang mit Arbeit?
Familiennachzug regelt, ob Ehegatten und Kinder in die Schweiz nachziehen können. Er ist der erste Schritt. Ob danach gearbeitet werden darf, ist eine eigene Frage, die ich vorab klären lasse. Mehr steht unter Familiennachzug.
Welche Fristen gelten beim Nachzug aus Drittstaaten?
Nach dem Merkblatt eines Kantons gilt eine Frist von fünf Jahren für den Antrag, für Kinder über zwölf Jahren eine Frist von zwölf Monaten (Art. 47 AIG). Ein späterer Antrag braucht wichtige familiäre Gründe.
Wer kann überhaupt nachgezogen werden?
Im Drittstaatenfall sind es Ehegatten und ledige Kinder unter 18 Jahren. Weitere Bedingungen, etwa zur Wohnung oder zu den finanziellen Mitteln, prüft das Amt. Ich frage dort vor dem Umzug nach.
Besteht ein Anspruch auf Nachzug?
Das kommt auf die Bewilligung an. Bei Inhabern einer Bewilligung B liegt der Nachzug im Ermessen der Behörde (Art. 44 AIG). Ein Anspruch besteht für Familien von Schweizer Bürgern und Personen mit Bewilligung C (Art. 42 und 43 AIG).
Muss mein Beruf in der Schweiz anerkannt werden?
Nur wenn er reglementiert ist. Das betrifft zum Beispiel Berufe im Gesundheitswesen. Bei anderen Berufen entscheidet der Arbeitgeber, wie er einen ausländischen Abschluss einschätzt. Fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach, bevor Sie sich bewerben.
Wie finde ich heraus, ob mein Beruf reglementiert ist?
Ich frage bei der zuständigen Behörde oder dem Berufsverband nach. Eine Fachperson kann den Abschluss einordnen. Das erspart unnötige Bewerbungen für Stellen, die ohne Anerkennung nicht infrage kommen.
Braucht mein Partner Schweizerdeutsch?
Für die Arbeit ist meist die Landessprache der Region wichtig, im Deutschschweizer Alltag begegnet aber Dialekt. Man muss ihn nicht sprechen, sollte ihn aber verstehen wollen. Hilfe bietet Schweizerdeutsch verstehen.
Wie wichtig ist Französisch oder Italienisch?
In der Westschweiz und im Tessin ist es die Arbeitssprache. Wer dort wohnen will, plant Sprachkurse vor dem Umzug ein. Das gehört in die Wahl des Wohnortes, nicht erst in die Stellensuche.
Kann mein Partner sich selbstständig machen?
Das ist je nach Bewilligung und Beruf möglich oder nicht. Ich kläre es vorab mit dem Amt und einer Fachperson, auch wegen Steuern und Sozialversicherung. Eine allgemeine Antwort wäre hier irreführend.
Wie baue ich ein Netzwerk auf, bevor ich da bin?
Ich beginne mit Branchenkontakten, Ehemaligen und Berufsverbänden und führe Gespräche per Video. Auch der Arbeitgeber der Hauptperson kennt manchmal Programme für mitziehende Partner.
Bietet mein Arbeitgeber Hilfe für den Partner an?
Manche Unternehmen tun das. Was üblich ist, beschreibt Relocation Policy. Ich frage nach, bevor ich den Vertrag unterschreibe, weil Zusagen später schwerer zu bekommen sind.
Was, wenn die Stellensuche länger dauert?
Das ist normal. Ich nutze die Zeit für Sprache, Weiterbildung, Ehrenamt und Kontakte. Wichtig ist, dass die Bewilligung die jeweilige Tätigkeit zulässt. Das kläre ich im Einzelfall.
Kann mein Partner in der Schweiz studieren?
Ja, ein Studium ist eine Möglichkeit, die Zeit zu überbrücken und Kontakte zu knüpfen. Welche Regeln gelten, beschreibt Studieren in der Schweiz.
Wie ist es mit Kindern und Arbeit?
Die Betreuung entscheidet mit, wie viel Zeit für Bewerbungen bleibt. Ich informiere mich früh über Kita und Hort, siehe Kita und Hort, und über die Schule.
Welche Unterlagen braucht mein Partner für Bewerbungen?
Lebenslauf, Zeugnisse, Diplome und Referenzen. In der Schweiz haben Arbeitszeugnisse großes Gewicht. Ich sammle sie früh und lasse bei Bedarf beglaubigte Kopien anfertigen.
Zählen Bewerbungen aus dem Ausland?
Sie sind möglich, werden aber oft zurückhaltender behandelt als Bewerbungen von Personen, die vor Ort sind. Deshalb zeigt ein konkreter Umzugstermin mehr Wirkung als eine allgemeine Absicht.
Was ist mit Steuern, wenn mein Partner arbeitet?
Das hängt von Bewilligung, Wohnort und Einkommen ab. Ich erkläre hier nur das Prinzip. Eine Fachperson prüft den Einzelfall, und die Seite Meine erste Steuererklärung in der Schweiz gibt einen ersten Rahmen.
Kann ich mir dabei helfen lassen?
Ja. Über die Anfrage am Ende der Seite können Sie angeben, dass es um die Unterstützung des Partners geht. Je nach Bedarf stellt der Service den Kontakt zu einem passenden Unternehmen her, siehe Relocation-Service Schweiz.
