Als ich anfing, meinen Umzug in die Schweiz zu planen, war mein erster Gedanke: Wer erklärt mir eigentlich, in welcher Reihenfolge das alles läuft? Ein Immigration Service in der Schweiz verspricht genau das: Orientierung bei Bewilligung und Anmeldung. Auf dieser Seite halte ich fest, was so ein Service sinnvollerweise umfasst, was ich auch selbst erledigen kann und wie die Vermittlung über My Relocation funktioniert.
Vorab die Einordnung: My Relocation erledigt selbst keine Behördengänge. Das Angebot ist eine Vermittlung. Je nach Anfrage stellt es den Kontakt zu einem Relocation-Unternehmen in der Schweiz her, das zu meinem Bedarf passt. Über eine Bewilligung entscheidet allein die zuständige Behörde.
Wofür das Wort „Immigration“ in der Schweiz steht
Gemeint ist meist ein Bündel aus zwei Dingen: der Aufenthaltsbewilligung (dem Titel, der mir den Aufenthalt erlaubt) und der Anmeldung bei der Wohngemeinde. Beides hängt zusammen, wird aber von verschiedenen Stellen bearbeitet: die Bewilligung von der kantonalen Migrationsbehörde, die Anmeldung von der Gemeinde.
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) unterscheidet Bewilligungen von kurzer Dauer (weniger als ein Jahr), jährliche, befristete Bewilligungen und unbefristete Niederlassungsbewilligungen. Für Staatsangehörige der EU/EFTA, also auch für Deutschland und Österreich, sind es die Titel L (Kurzaufenthalt), B (Aufenthalt) und C (Niederlassung); dazu kommen Ci und G, die für mein Projekt keine Rolle spielen. Details zu den einzelnen Titeln finde ich auf den Seiten zur L-Bewilligung und zur B-Bewilligung.
Mein Weg in Etappen
Wer von Deutschland oder Österreich aus plant, erlebt den Ablauf ungefähr so:
- Klären, welcher Titel passt. Hängt von Arbeitsvertrag, Dauer und Familiensituation ab. Eine erste Orientierung gibt das Werkzeug zur Bewilligungsfrage.
- Unterlagen sammeln. Ausweis, Arbeitsvertrag oder anderer Nachweis, Krankenversicherung, Wohnsitznachweis.
- Einreise und Anmeldung. Die Anmeldung bei der Gemeinde erfolgt nach der Ankunft innerhalb von 14 Tagen; je nach Gemeinde und Kanton kann das abweichen, das sagt mir die Gemeinde.
- Bewilligungskarte abwarten und aufbewahren.
- Spätere Schritte planen: Verlängerung und irgendwann der Weg zur C-Bewilligung.
Mit der Anmeldung bei der Gemeinde (Einwohnerkontrolle) sind bei der Ankunft vorzulegen: Ausweis, Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligung und ein Nachweis über die Krankenversicherung. Das Portal ch.ch führt die allgemeinen Schritte auf.
Was ein Immigration Service übernehmen kann
Ein spezialisiertes Unternehmen kennt die Abläufe der Kantone und weiß, welche Unterlagen wo gebraucht werden. Typisch sind:
- Prüfung, welche Bewilligungsart überhaupt in Frage kommt
- Zusammenstellung und Vorprüfung der Unterlagen
- Kontakt mit der Migrationsbehörde und der Gemeinde, wo das zulässig ist
- Terminplanung rund um Ankunft und Anmeldung
- Begleitung von Familienmitgliedern, die später nachkommen
Nicht übernommen wird die Entscheidung. Eine Bewilligung ist nie sicher, sie hängt von den Voraussetzungen und der Behörde ab. Wer das Gegenteil verspricht, sollte mir verdächtig vorkommen.
Was ich selbst erledigen kann
Vieles geht auch ohne Hilfe, besonders wenn die Lage übersichtlich ist: ein klarer Arbeitsvertrag, eine Person, ein Kanton. Ich kann:
- mich über die Seiten des SEM und von ch.ch informieren,
- Dokumente vor der Abreise zusammenstellen,
- bei der Gemeinde nachfragen, welche Unterlagen sie sehen will,
- meinen Umzugstermin an die Anmeldefrist anpassen.
Hilfe von außen lohnt sich eher, wenn mehrere Dinge zusammenkommen: Familie mit Kindern, ein Partner, der ebenfalls arbeitet, ein Arbeitgeber, der mich entsendet, oder ein enger Zeitplan. Dann ist die Abstimmung der Schritte das eigentliche Problem. Für die Wohnungsseite gibt es die Seite zur Wohnungssuche mit Begleitung, für die ersten Wochen Settling-in.
Vergleich: selbst, mit Service, Arbeitgeber
So läuft die Vermittlung
Ich fülle die Anfrage am Ende der Seite aus und beschreibe mein Vorhaben: Herkunftsland, Familiensituation, Arbeitgeber oder Wunschkanton, Zeitplan. Danach wird meine Anfrage geprüft, und je nach Bedarf stellt My Relocation den Kontakt zu einem passenden Relocation-Unternehmen her. Das erste Gespräch dient dazu, Umfang und Ablauf zu klären. Ob ich danach zusammenarbeite, entscheide ich. Wie das Ganze im Detail aussieht, steht unter So funktioniert es. Die Anfrage selbst ist unter Ihre Anfrage zu finden; weitere Angebote sammelt die Übersicht zum Relocation-Service.
Fragen an den Dienstleister
Vor einer Zusammenarbeit stelle ich diese Fragen:
- Welche Schritte sind im Angebot enthalten, welche nicht?
- Welche Kantone und Gemeinden kennt das Unternehmen aus der Praxis?
- Wer ist mein Ansprechpartner, und wie läuft die Kommunikation?
- Was passiert, wenn die Behörde zusätzliche Unterlagen verlangt?
- Wie ist die Abrechnung geregelt, und was gilt bei Änderungen?
- Wird die Familie mitbetreut?
Häufige Fragen
Braucht man als Deutsche oder Deutscher einen Immigration Service?
Nein, zwingend ist er nie. Für EU/EFTA-Staatsangehörige ist der Ablauf klar geregelt, und viele erledigen ihn allein. Ein Service kann Zeit und Abstimmung sparen, wenn mehrere Personen oder Termine zusammenkommen.
Entscheidet der Service über meine Bewilligung?
Nein. Die Bewilligung erteilt die zuständige Behörde. Ein Service bereitet Unterlagen vor und begleitet den Ablauf, mehr nicht.
Welche Bewilligungsarten gibt es für EU/EFTA-Staatsangehörige?
Das SEM nennt unter anderem L für den Kurzaufenthalt, B für Aufenthalter und C für Niedergelassene. Welche passt, hängt von Dauer und Situation ab.
Wie schnell muss ich mich bei der Gemeinde anmelden?
Nach den vorliegenden Angaben innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft. Die genaue Regel kann je nach Gemeinde oder Kanton abweichen, deshalb die Gemeinde vorab fragen.
Was bringe ich zur Anmeldung mit?
Üblich sind Ausweis, Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligung und ein Nachweis der Krankenversicherung. Welche weiteren Unterlagen die Gemeinde verlangt, sagt sie selbst.
Kann der Service die Anmeldung für mich übernehmen?
Teilweise: Er kann Termine vorbereiten und mich begleiten. Die Anmeldung betrifft aber meine Person und wird in der Regel persönlich vorgenommen.
Was passiert nach meiner Anfrage?
Meine Angaben werden gesichtet, und je nach Bedarf wird der Kontakt zu einem passenden Unternehmen hergestellt. Anschließend folgt ein erstes Gespräch.
Entstehen durch die Anfrage Verpflichtungen?
Die Vermittlung selbst legt mich auf nichts fest. Über Vertrag und Konditionen spreche ich mit dem Unternehmen, bevor ich mich entscheide.
Hilft der Service auch bei Familiennachzug?
Viele Unternehmen begleiten auch mitziehende Angehörige. Was im Einzelfall möglich ist, klärt das erste Gespräch; über den Nachzug entscheidet die Behörde.
Ist die Hilfe auch für Drittstaatsangehörige sinnvoll?
Bei Drittstaatsangehörigen sind die Regeln strenger und der Ablauf aufwendiger. Für Arbeitgeber gibt es dazu die Seite zur Entsendung von Drittstaatsangehörigen.
Wo prüfe ich meinen Zeitplan?
Mit dem Umzugskalender und meiner Checkliste behalte ich Fristen und Aufgaben im Blick.
