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My Relocation

Unterstützung für den Partner: Netzwerk, Arbeit, Alltag

Wenn mein Partner oder meine Partnerin mitzieht, hängt der Umzug an mehr als einem Arbeitsvertrag. Hier steht, was ein Partner Support Service abdeckt und was ich selbst erledige.

Aktualisiert am 1. November 2026 · amtliche Quellen am Seitenende

Mehrere leere Umzugskartons stehen in einer Reihe auf einem Fliesenboden in einem hellen Wohnzimmer
Symbolbild · Foto:MoveON moving, CC BY-SA 4.0

Ein Partner Support Service in der Schweiz ist für mich die Antwort auf eine einfache Frage: Was wird aus der Person, die mitzieht? Mein Umzug ist oft an einen Job gekoppelt. Der Partner oder die Partnerin sitzt dann plötzlich in einer fremden Stadt, ohne Netzwerk, ohne Arbeit und ohne zu wissen, wie hier der Alltag funktioniert.

Diese Seite erklärt, was ein solcher Service typischerweise umfasst, was ich gut allein schaffe und wann sich die Hilfe eines spezialisierten Unternehmens lohnen kann. Dieses Angebot ist eine Vermittlung: Es arbeitet mit Relocation-Unternehmen in der Schweiz zusammen und stellt je nach Anfrage den Kontakt zu dem her, das zum Bedarf passt.

Was Partner-Unterstützung meist umfasst

Die Angebote unterscheiden sich, drei Bereiche tauchen aber fast immer auf:

  • Netzwerk: Kontakte zu anderen Zugezogenen, Vereinen, Sprachkursen, Eltern- und Nachbarschaftsgruppen.
  • Arbeit: Orientierung auf dem Arbeitsmarkt, Aufbau der Bewerbungsunterlagen nach Schweizer Gepflogenheiten, Einordnung von Abschlüssen, Hinweise zu Selbstständigkeit oder Weiterbildung.
  • Alltag: Einführung in Gemeinde, Verkehrsmittel, Einkauf, Ärzte, Kinderbetreuung und die vielen kleinen Dinge, die niemand erklärt.

Was ein Service nicht leisten kann: einen Job oder eine Bewilligung zusichern. Über Bewilligungen entscheiden allein die Behörden.

Mein Ablauf: Was ich selbst tun kann

Vieles lässt sich ohne Hilfe erledigen. Eine Reihenfolge, die ich für mein Projekt sinnvoll finde:

  1. Klären, welche Bewilligung für die mitziehende Person gilt (siehe unten).
  2. Lebenslauf und Zeugnisse für den Schweizer Markt vorbereiten.
  3. Sprache und Region prüfen: In welcher Landessprache wird am Wohnort gesprochen?
  4. Nach der Ankunft Gemeinde, Versicherung und Konto in Angriff nehmen.
  5. Erste Kontakte knüpfen, bevor die Einsamkeit kommt.

Mehr zur beruflichen Seite steht auf der Seite Mein Partner, meine Partnerin. Wer mit Kindern umzieht, findet Hinweise unter Mein Umzug mit Familie.

Aufenthalt des Partners: zwei Regime

In der Schweiz gelten zwei Regime: eines für Staatsangehörige der EU/EFTA (Freizügigkeitsabkommen) und eines für Angehörige von Drittstaaten. Das nennt das Staatssekretariat für Migration (SEM). Für Deutsche und Österreicher gilt in der Regel das EU/EFTA-Regime, die Einzelheiten hängen aber von Arbeitsvertrag und Kanton ab.

Ziehen der Partner oder die Partnerin aus einem Drittstaat mit, ist der Familiennachzug ein eigenes Thema. Nach dem Merkblatt des Kantons Schwyz gilt:

  • Nachgezogen werden können Ehegatten und ledige Kinder unter 18 Jahren.
  • Das Gesuch ist innerhalb von 5 Jahren zu stellen; für Kinder über 12 Jahren gilt eine Frist von 12 Monaten.
  • Bei Inhabern einer B-Bewilligung liegt der Nachzug im Ermessen der Behörde, es besteht kein Anspruch.
  • Verspätete Gesuche setzen wichtige familiäre Gründe voraus.

Bedingungen wie Wohnung und finanzielle Mittel sind je nach Kanton unterschiedlich; ein Spezialist prüft den Einzelfall. Ausführlicher steht das auf der Seite Familiennachzug und unter Aus einem Drittstaat in die Schweiz.

Nach der Ankunft: zwei Fristen im Blick

Bei der Ankunft sind zwei Dinge zeitkritisch. Die Anmeldung bei der Gemeinde erfolgt in der Regel innerhalb von 14 Tagen; je nach Gemeinde und Kanton kann das abweichen, wie das Portal ch.ch beschreibt. Vor Ort sind meist Ausweis, Aufenthaltstitel beziehungsweise Arbeitsbewilligung und ein Nachweis der Krankenversicherung gefragt.

Die obligatorische Grundversicherung ist spätestens drei Monate nach der Wohnsitznahme abzuschließen. Wird die Frist eingehalten, gilt die Deckung rückwirkend ab Wohnsitznahme. Wird sie überschritten, beginnt die Deckung erst mit dem Beitritt, mit Prämienzuschlag bei nicht entschuldbarer Verspätung, und der Kanton kann einen Versicherer zuweisen. Das hält das Bundesamt für Gesundheit (BAG) fest. Jede mitziehende Person ist betroffen, nicht nur die angestellte.

Wann sich Hilfe lohnen kann

Ich überlege, ein spezialisiertes Unternehmen einzubeziehen, wenn:

  • der Partner oder die Partnerin aus einem Drittstaat kommt und der Nachzug geplant werden muss,
  • die Jobsuche in einer anderen Landessprache stattfindet,
  • Kinder, Schule und Berufseinstieg gleichzeitig organisiert werden,
  • die Zeit bis zum Umzug knapp ist.

Dann kann es entlasten, wenn jemand mit lokaler Kenntnis den Ablauf ordnet. Wie Schulthemen laufen, steht unter Schulsuche für mein Kind, und rund um die Aufenthaltsbewilligung hilft Immigrationsunterstützung. Einen Überblick über alle Angebote gibt die Seite Relocation-Service Schweiz.

Was die Vermittlung auslöst

Wer macht was bei der Partner-UnterstützungPartnerunternehmen · Ich selbst · Netzwerk · Kontakte und Gruppen vor Ort · Erste Treffen besuchen · Arbeit · Orientierung am Markt · Bewerbungen abschicken · Alltag · Einführung in die Gemeinde · Anmeldung und Versicherung · Bewilligung · Hinweise zum Ablauf · Unterlagen bereitstellen · Nach der Anfrage · Kontakt nach Bedarf · Fragen und Wünsche schildernPartnerunternehmenIch selbstNetzwerkKontakte und Gruppen vor OrtErste Treffen besuchenArbeitOrientierung am MarktBewerbungen abschickenAlltagEinführung in die GemeindeAnmeldung und VersicherungBewilligungHinweise zum AblaufUnterlagen bereitstellenNach der AnfrageKontakt nach BedarfFragen und Wünsche schildern
Wer macht was bei der Partner-Unterstützung

Nach meiner Anfrage wird mein Bedarf gesichtet, danach folgt die Vermittlung an das passende Unternehmen und ein erstes Gespräch. Ich schildere dafür in der Anfrage unten auf der Seite, wer mitzieht, aus welchem Land und mit welchem Ziel. Einen Preis nennt diese Seite nicht, und es wird kein Unternehmen vorab festgelegt.

Fragen für das erste Gespräch

  • Welche Leistungen umfasst die Unterstützung für Partner genau?
  • In welcher Sprache läuft die Begleitung?
  • Wie lange begleitet das Unternehmen nach der Ankunft?
  • Was passiert, wenn sich der Umzugstermin verschiebt?
  • Wie läuft die Abrechnung, und was ist enthalten?

Wer die Kosten insgesamt einschätzen will, findet Orientierung unter Was kostet mein Umzug in die Schweiz?.

Häufige Fragen

Was ist ein Partner Support Service?

Ein Angebot, das mitziehende Partner bei Netzwerk, Arbeitssuche und Alltag begleitet. Es ergänzt die Hilfe, die oft nur der angestellten Person zukommt.

Bekomme ich damit automatisch eine Arbeit?

Nein. Der Service kann orientieren und vorbereiten, aber keine Stelle zusichern. Ob jemand eingestellt wird, entscheidet der Arbeitgeber.

Entscheidet der Service über die Bewilligung?

Nein. Bewilligungen erteilen ausschließlich die Behörden. Ein Unternehmen kann den Ablauf erklären und bei Unterlagen helfen.

Gilt für meinen Partner das EU/EFTA-Regime?

Das hängt von der Staatsangehörigkeit ab. Das SEM unterscheidet zwischen EU/EFTA und Drittstaaten. Für Deutsche und Österreicher gilt in der Regel das EU/EFTA-Regime.

Wie läuft der Familiennachzug aus einem Drittstaat?

Nachgezogen werden Ehegatten und ledige Kinder unter 18 Jahren. Das Gesuch ist innerhalb von 5 Jahren zu stellen. Für Kinder über 12 Jahren gelten 12 Monate.

Gibt es einen Anspruch auf Nachzug?

Das hängt vom Status ab. Bei einer B-Bewilligung liegt der Nachzug im Ermessen der Behörde. Ein Spezialist prüft den Einzelfall.

Wann meldet sich ein Partner bei der Gemeinde an?

In der Regel innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft. Die Gemeinde oder der Kanton kann abweichen, die Gemeinde nennt die genaue Regel.

Welche Unterlagen braucht es bei der Anmeldung?

Meist Ausweis, Aufenthaltstitel oder Arbeitsbewilligung und ein Nachweis der Krankenversicherung. Welche genau, sagt die Gemeinde.

Wie schnell muss die Krankenversicherung stehen?

Die Grundversicherung ist innerhalb von drei Monaten nach der Wohnsitznahme abzuschließen. Bei Einhaltung gilt die Deckung rückwirkend.

Brauche ich die Hilfe eines Unternehmens überhaupt?

Nicht zwingend. Vieles lässt sich selbst organisieren. Bei Drittstaaten, fremder Landessprache oder knapper Zeit kann Unterstützung den Start erleichtern.

Wie funktioniert die Anfrage?

Ich fülle die Anfrage unten auf der Seite aus. Danach wird mein Bedarf gesichtet und der Kontakt zu einem passenden Unternehmen hergestellt.

Quellen

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  2. 02
    Wir stellen den Kontakt her

    Eine Relocation-Firma in der Schweiz, die zu Ihrer Anfrage passt, erhält sie.

  3. 03
    Ein erstes Gespräch

    Die Firma meldet sich bei Ihnen, klärt Ihren Bedarf und schickt Ihnen ihr eigenes Angebot.

Wir arbeiten mit den besten Relocation-Firmen der Schweiz zusammen und bringen Sie je nach Anfrage mit derjenigen in Kontakt, die zu Ihrem Bedarf passt. Wir erteilen keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.

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