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My Relocation

Mein Umzug mit Familie: Kinder, Schule, Partner

Wenn ich mit Partner und Kindern in die Schweiz ziehe, hängt vieles aneinander: Aufenthalt, Wohnung, Schule, Krankenkasse. Hier steht, in welcher Reihenfolge ich das angehe und worauf ich achte.

Aktualisiert am 1. November 2026 · amtliche Quellen am Seitenende

Leerer Spielplatz mit Schaukel am Rand eines Schweizer Wohnquartiers, Morgenlicht
Symbolbild

Als ich anfing, meinen Umzug mit der Familie zu planen, merkte ich schnell: Ich plane nicht einen Umzug, sondern mehrere, die ineinandergreifen. Der Aufenthalt der Partnerin oder des Partners, die Schule der Kinder, die Wohnung und die Krankenkasse hängen voneinander ab. Wer auswandern in die Schweiz mit Familie will, fährt am besten mit einer klaren Reihenfolge.

Zuerst klären: Wer zieht wann?

Oft zieht eine Person zuerst, meist wegen der Stelle, und der Rest der Familie folgt. Ob das bei mir sinnvoll ist, hängt davon ab, woher wir kommen und welche Bewilligung die erste Person erhält. Für Staatsangehörige aus der EU oder den EFTA-Staaten gelten andere Regeln als für Menschen aus Drittstaaten. Welche Regel in meinem Fall gilt, prüft am Ende eine Fachperson; die allgemeine Lage erkläre ich hier.

Mein erster Schritt ist deshalb nicht die Wohnungssuche, sondern ein ehrlicher Zeitplan: Wann beginnt die Arbeit, wann endet das Schuljahr zu Hause, wann können wir alle zusammen anreisen? Eine Übersicht über alle Etappen finden Sie in meinem Schweiz-Projekt in sechs Etappen.

Familiennachzug: das Wichtigste in Kürze

Beim Familiennachzug (die Familie folgt der Person, die eine Bewilligung hat) zählen für Drittstaaten vor allem Ehepartner und ledige Kinder unter 18 Jahren. Wichtig sind die Fristen: Das Gesuch muss innerhalb von 5 Jahren gestellt werden, bei Kindern über 12 Jahren innerhalb von 12 Monaten (Art. 47 AIG, bzw. LEI im französischen Gesetzestext). Wer die Frist verpasst, braucht wichtige familiäre Gründe.

Auch die Art der Bewilligung spielt eine Rolle: Bei Ehepartnern und Kindern von Schweizer Bürgern und von Personen mit Niederlassungsbewilligung C besteht ein Anspruch. Bei Inhabern einer Aufenthaltsbewilligung B entscheiden die Behörden nach Ermessen, es gibt dort keinen Rechtsanspruch (Quelle: Kanton Schwyz und Staatssekretariat für Migration (SEM)). Wohnung und finanzielle Mittel können ebenfalls Voraussetzungen sein; das klärt der kantonale Migrationsdienst.

Der Weg zum Familiennachzug in Etappen1 · Bewilligung der ersten Person · Arbeit oder Aufenthalt in der Schweiz ist geklärt · 2 · Unterlagen sammeln · Heiratsurkunde, Geburtsurkunden, Pässe, · Wohnungsnachweis · 3 · Gesuch beim Kanton · Je nach Herkunft EU/EFTA oder Drittstaat · unterschiedlich · 4 · Entscheid der Behörde · Die Behörde entscheidet, nicht ich und nicht ein · Dienstleister · 5 · Einreise und Anmeldung · Anmeldung bei der Wohngemeinde nach der Ankunft1Bewilligung der ersten PersonArbeit oder Aufenthalt in der Schweiz ist geklärt2Unterlagen sammelnHeiratsurkunde, Geburtsurkunden, Pässe,Wohnungsnachweis3Gesuch beim KantonJe nach Herkunft EU/EFTA oder Drittstaatunterschiedlich4Entscheid der BehördeDie Behörde entscheidet, nicht ich und nicht einDienstleister5Einreise und AnmeldungAnmeldung bei der Wohngemeinde nach der Ankunft
Der Weg zum Familiennachzug in Etappen

Was ich vorbereite, bevor ich überhaupt ein Gesuch stelle:

  • Beglaubigte Kopien von Heirats- und Geburtsurkunden besorgen
  • Prüfen, welche Bewilligung die erste Person erhalten hat
  • Fristen im Kalender eintragen (5 Jahre, bei älteren Kindern 12 Monate)
  • Die Frage der Wohnung früh mit dem Kanton klären

Mehr dazu auf der Seite zum Familiennachzug und im Werkzeug Welche Bewilligung passt?.

Kinder und Schule

Das Schulwesen ist in der Schweiz Sache der Kantone, teils sogar der Gemeinden. Das überrascht viele aus Deutschland und Österreich: Schuljahresbeginn, Einschulungsalter, Betreuungsangebote und Unterrichtssprache können von Ort zu Ort anders sein. In der Deutschschweiz wird im Alltag Mundart gesprochen, in der Schule aber Hochdeutsch geschrieben; in der Romandie oder im Tessin ist die Schulsprache eine andere.

So gehe ich vor:

  1. Zuerst den Wohnort eingrenzen, weil er die Schule bestimmt.
  2. Bei der Gemeinde oder der Schulverwaltung nachfragen, welche Schule für unsere Adresse zuständig ist.
  3. Zeugnisse und Schulunterlagen aus dem Herkunftsland bereithalten.
  4. Entscheiden, ob öffentliche Schule oder eine Privatschule infrage kommt.

Für die Auswahl habe ich ein eigenes Werkzeug: die Schulwahl. Welche Privatschule passt, ist eine persönliche Frage; hier gebe ich keine Empfehlung.

Nach der Ankunft: Gemeinde und Krankenkasse

Nach dem Einzug melde ich mich bei der Wohngemeinde an, in der Regel innerhalb von 14 Tagen. Der Zeitraum kann je nach Gemeinde oder Kanton abweichen. Mitbringen sollte ich Ausweis, Aufenthaltstitel oder Arbeitsbewilligung und einen Nachweis über die Krankenversicherung (Quelle: ch.ch).

Die Krankenversicherung (die obligatorische Grundversicherung, KVG) muss spätestens drei Monate nach der Wohnsitznahme abgeschlossen sein. Wer die Frist einhält, ist rückwirkend ab dem Einzug versichert, die Prämien werden dann rückwirkend fällig. Bei Verspätung beginnt der Schutz erst mit der Anmeldung, und es kann ein Prämienzuschlag folgen; der Kanton kann auch einen Versicherer zuweisen (Quelle: Bundesamt für Gesundheit (BAG)).

Für Kinder liegt die durchschnittliche Prämie 2026 bei CHF 122,5 pro Monat (Bundesamt für Gesundheit (BAG), Mitteilung vom 23.09.2025). Das ist ein Mittelwert; was meine Familie zahlt, hängt von Kanton, Modell und Franchise ab. Eine Übersicht aller Posten finden Sie unter was mich der Umzug kostet.

Wenn mein Arbeitgeber mich versetzt

Wird einer von uns von der Firma in die Schweiz geschickt, übernimmt der Arbeitgeber manchmal Teile der Organisation. Was mit Partner und Kindern geschieht, sollte ich vorher schriftlich klären. Dazu gibt es einen eigenen Beitrag über die Familie bei der Versetzung. Wer aus Österreich kommt, findet Besonderheiten unter Als Österreicherin oder Österreicher in die Schweiz.

Wenn ich Hilfe bei Wohnungssuche, Behördengängen oder Schulplatz möchte, kann ich unten eine Anfrage stellen. Ein Spezialist schaut dann auf meinen Fall; ich entscheide, ob ich das Angebot annehme.

Häufige Fragen

Kann ich mein Kind sofort mitnehmen?

Das hängt von Herkunft und Bewilligung ab. Für Drittstaaten gilt der Familiennachzug mit den genannten Fristen. Für EU- und EFTA-Staatsangehörige gelten andere Regeln, die ein Spezialist für Ihren Fall prüft.

Bis zu welchem Alter gilt der Nachzug für Kinder?

Bei Drittstaaten geht es um ledige Kinder unter 18 Jahren. Bei Kindern über 12 Jahren ist die Frist mit 12 Monaten deutlich kürzer als die 5 Jahre für jüngere.

Habe ich als Inhaber einer Bewilligung B ein Recht auf Nachzug?

Nein, hier entscheiden die Behörden nach Ermessen. Einen Anspruch haben dagegen die Familien von Schweizer Bürgern und von Personen mit Niederlassungsbewilligung C.

Muss meine Familie sich auch bei der Gemeinde anmelden?

Ja, jede Person, die in der Schweiz wohnt, meldet sich an der neuen Adresse an. Die Frist beträgt oft 14 Tage, kann aber je nach Gemeinde abweichen.

Wie schnell brauchen die Kinder eine Krankenversicherung?

Spätestens drei Monate nach der Wohnsitznahme. Wer pünktlich abschließt, ist rückwirkend ab dem Einzugsdatum versichert.

Wie finde ich die richtige Schule?

Über die Wohngemeinde, denn der Wohnort bestimmt in der Regel die zuständige Schule. Die Regeln legt jeder Kanton selbst fest, deshalb lohnt sich eine Nachfrage vor der Wohnungssuche.

Quellen

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