Als ich anfing, mein Projekt zu planen, war die Steuererklärung in der Schweiz das Thema, das ich am liebsten nach hinten geschoben hätte. Zu viele neue Wörter, zu viele Kantone, zu wenig Gewissheit, was für mich überhaupt gilt. Inzwischen weiß ich: Der erste Schritt ist nicht das Ausfüllen eines Formulars, sondern die Frage, auf welchem Weg ich in der Schweiz besteuert werde.
Diese Seite ist mein Überblick für alle, die aus Deutschland oder Österreich kommen und zum ersten Mal vor dem Schweizer Steuersystem stehen. Sie ersetzt keine Beratung. Sie hilft dabei, die richtigen Fragen zu stellen.
Warum ich mich früh darum kümmere
In der Schweiz sind die Steuern Sache von Bund, Kanton und Gemeinde zugleich. Ich zahle also nicht an eine einzige Stelle, und die Regeln können sich von Kanton zu Kanton unterscheiden. Das fühlt sich anfangs ungewohnt an, wenn man das deutsche oder österreichische Finanzamt als einen festen Ansprechpartner kennt.
Dazu kommt: Die Schweiz kennt keine automatische Lohnsteuerkarte im deutschen Sinn. Entweder zieht der Arbeitgeber die Steuer direkt vom Lohn ab, oder ich fülle selbst eine Steuererklärung aus. Welcher Fall zutrifft, hängt vor allem von meiner Aufenthaltsbewilligung ab. Deshalb lohnt es sich, das Thema schon vor dem Umzug zu verstehen und nicht erst, wenn der erste Brief vom Steueramt im Briefkasten liegt.
Zwei Wege: Quellensteuer oder ordentliche Veranlagung
Die Grundfrage lautet: Habe ich eine Niederlassungsbewilligung (Bewilligung C), also eine unbefristete Aufenthaltsbewilligung, oder nicht?
Ausländerinnen und Ausländer ohne Bewilligung C werden an der Quelle besteuert. Das heißt: Der Arbeitgeber behält die Steuer vom Lohn ein und überweist sie jeden Monat an den Kanton (ESTV). Das nennt man Quellensteuer. Wer eine Bewilligung C hat, füllt dagegen eine ganz normale Steuererklärung aus, die sogenannte ordentliche Veranlagung.
Das folgende Schema zeigt mir, wo ich ungefähr stehe. Es ist eine Orientierung und kein Ergebnis für meinen Einzelfall.
Wenn ich Quellensteuer zahle
Mit einer Bewilligung B (Aufenthaltsbewilligung) oder L (Kurzaufenthaltsbewilligung) und einem Einkommen unter CHF 120'000 (ESTV) ist die Quellensteuer in der Regel abschließend. Ich muss dann nicht von mir aus eine Steuererklärung einreichen. Auf Antrag kann trotzdem später eine ordentliche Veranlagung folgen, etwa wenn ich Abzüge geltend machen möchte, die der Quellenabzug nicht berücksichtigt.
Mehr zum Abzug und zu den Tarifen finden Sie auf meiner Seite zur Quellensteuer.
Wenn eine Veranlagung folgt
Ab CHF 120'000 Einkommen ist eine nachträgliche ordentliche Veranlagung Pflicht (ESTV). Dann stelle ich die Quellensteuer nicht einfach ab, sondern reiche zusätzlich eine Steuererklärung ein. Das Steueramt rechnet die bereits abgezogene Quellensteuer an. Wie das im Detail abläuft, regelt der jeweilige Kanton, und die Wegleitung des Kantons Schwyz zeigt Rechenbeispiele dafür (Kanton Schwyz).
Und wenn ich eine Bewilligung C habe? Dann beginnt auch ohne Schwelle der normale Weg mit Steuererklärung. Ob und wann das für mich zutrifft, hängt vom Aufenthaltsstatus ab, den ich vor dem Umzug erst einmal klären muss. Dazu gehört auch der Blick auf die B-Bewilligung und darauf, wie ich meine Bewilligung später verlängere.
Was für UE/AELE und für Drittstaaten gilt
Die Schweiz kennt zwei Regime: Staatsangehörige der EU und der EFTA (die Europäische Freihandelsassoziation) kommen über das Freizügigkeitsabkommen. Staatsangehörige anderer Länder fallen unter das Ausländer- und Integrationsgesetz (SEM). Für mich als Deutsche oder Deutschen beziehungsweise Österreicherin oder Österreicher gilt in der Regel das erste Regime.
Für die Steuer ändert das nichts am Grundprinzip. Entscheidend ist, ob eine Bewilligung C vorliegt, nicht, aus welchem Land ich komme. Das Regime bestimmt aber, welche Bewilligung ich zuerst bekomme, und damit indirekt, welcher Steuerweg am Anfang gilt.
Ein Sonderfall, den ich nur am Rande erwähne, ist die Pauschalbesteuerung. Sie richtet sich an einen sehr engen Personenkreis und ist kein Normalweg. Ob sie für jemanden infrage kommt, klärt eine Fachperson. Einen ersten Überblick gibt meine Seite zur Pauschalbesteuerung.
Mein Ablauf in Schritten
So gehe ich vor, wenn ich mir das Thema zum ersten Mal erarbeite:
- Status klären. Welche Bewilligung bekomme ich voraussichtlich, und wie hoch dürfte mein Einkommen sein? Das entscheidet über den Steuerweg.
- Wohnort wählen. Der Kanton und die Gemeinde, in der ich wohne, bestimmen, welches Steueramt zuständig ist. Meinen Wohnsitz melde ich bei der Gemeinde innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft an (ch.ch). Das Fristende kann je nach Gemeinde oder Kanton abweichen, deshalb frage ich vor Ort nach.
- Arbeitgeber informieren. Bei Quellensteuer braucht die Lohnbuchhaltung meine Angaben zu Familienstand und Kindern. Sie prüft, wie der Abzug berechnet wird.
- Unterlagen sammeln. Lohnausweis, Kontoauszüge, Belege zu Krankenkasse, Versicherungen und Schulden. Dazu unten mehr.
- Post vom Steueramt öffnen. Kommt ein Formular, lese ich die Fristen auf dem Schreiben selbst und frage notfalls nach, statt zu raten.
- Ausfüllen oder Hilfe holen. Die Schweizer Formulare sind kantonal. Bei Unsicherheit gebe ich den Fall an eine Fachperson, anstatt Zahlen zu schätzen.
Dieser Ablauf ist bewusst allgemein gehalten. Wann genau welche Frist läuft, steht auf den Unterlagen meines Kantons.
Meine Checkliste vor und nach der Ankunft
- Aufenthaltsbewilligung und ihre Art (B, L, C) notieren
- Wissen, in welchem Kanton und in welcher Gemeinde ich wohnen werde
- Wohnsitz bei der Gemeinde anmelden und die Anmeldebestätigung aufbewahren
- Arbeitsvertrag und Lohnabrechnungen sammeln
- Bei Quellensteuer: Angaben zu Familie und Kindern an den Arbeitgeber geben
- Krankenversicherung abschließen und den Nachweis ablegen
- Kontoauszüge von Bank und Sparkonten aus Deutschland oder Österreich sichern
- Belege zu Versicherungen, Unterhalt und Weiterbildung ordnen
- Alle Post vom Steueramt mit Eingangsdatum abheften
- Fragen zu Wegzug aus Deutschland, Renten oder Vermögen für eine Fachperson aufschreiben
Typische Stolpersteine
Zwei Länder, zwei Steuersysteme. Wer aus Deutschland wegzieht, hat dort möglicherweise noch Pflichten. Ich lese dazu die Seite zur Wegzugsbesteuerung, bevor ich in Deutschland abmelde.
Die Krankenkasse. Wer in der Schweiz wohnt, muss die Grundversicherung spätestens drei Monate nach der Wohnsitznahme abschließen (BAG). Die Prämien sind in der Steuererklärung oder bei einer späteren Veranlagung relevant, deshalb hebe ich alle Belege auf. Mehr dazu in meiner Übersicht zur Grundversicherung.
Das Bankkonto. Ohne Schweizer Konto wird es mühsam, Lohn, Miete und Steuern sauber zu trennen. Wie ich das angehe, steht auf der Seite Mein Schweizer Bankkonto.
Das Gehalt. Bruttolohn, Nettolohn und Abzüge unterscheiden sich von dem, was ich aus Deutschland oder Österreich kenne. Eine erste Einordnung finden Sie unter Gehalt in der Schweiz.
Rente und Sozialversicherung. Die AHV, die erste Säule der Altersvorsorge, und meine Rente aus dem Herkunftsland hängen mit dem Steuerthema zusammen. Dazu die Seiten zur AHV und zur deutschen Rente.
Annahmen statt Nachfrage. Mein größter Fehler wäre, aus Gewohnheit zu rechnen. Was in Deutschland absetzbar ist, muss es in der Schweiz nicht sein, und umgekehrt.
Wo ich Unterstützung finde
Bei Fragen zu Steuern, Aufenthalt oder Vermögen gebe ich keinen Rat weiter, weil jeder Fall anders liegt. Wenn Sie wissen möchten, was in Ihrer Lage zu beachten ist, können Sie in der Anfrage unten auf der Seite eine Vermittlung zu einem Spezialisten anstoßen. Es wird dann geprüft, welche Fachstelle zu Ihrem Anliegen passt. Eine allgemeine Einordnung zu den Kosten des Alltags finden Sie auf der Seite Lebenshaltungskosten. Wer Hilfe bei den Behördenwegen insgesamt sucht, findet einen Überblick zur Immigrationsunterstützung.
Häufige Fragen
Muss ich in der Schweiz überhaupt eine Steuererklärung ausfüllen?
Das hängt vom Status ab. Wer ohne Bewilligung C arbeitet, wird in der Regel an der Quelle besteuert und muss nicht automatisch eine Erklärung einreichen. Mit Bewilligung C oder oberhalb der Schwelle gibt es eine ordentliche Veranlagung.
Was bedeutet Quellensteuer?
Der Arbeitgeber zieht die Steuer direkt vom Lohn ab und überweist sie monatlich an den Kanton. Ich bekomme den Nettobetrag ausgezahlt.
Wer zahlt Quellensteuer?
Ausländerinnen und Ausländer ohne Bewilligung C oder ohne Niederlassungsbewilligung (ESTV). Die Details regelt der Kanton.
Was ist die Bewilligung C?
Die Niederlassungsbewilligung, also ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Wer sie hat, wird nicht mehr an der Quelle besteuert, sondern ordentlich veranlagt.
Ist die Quellensteuer mit der Zahlung erledigt?
Mit Bewilligung B oder L und einem Einkommen unter CHF 120'000 ist sie in der Regel abschließend (ESTV). Eine nachträgliche Veranlagung ist dann auf Antrag möglich.
Was passiert bei höherem Einkommen?
Ab CHF 120'000 ist die nachträgliche ordentliche Veranlagung Pflicht (ESTV). Die bereits bezahlte Quellensteuer wird dabei angerechnet.
Kann ich trotz Quellensteuer eine Steuererklärung verlangen?
Ja, auf Antrag ist eine nachträgliche ordentliche Veranlagung möglich. Ob das lohnt, prüft eine Fachperson mit meinen Zahlen.
Gilt für Deutsche und Österreicher etwas Besonderes?
Für die Steuer entscheidet die Bewilligung, nicht die Staatsangehörigkeit. Als EU-Bürger bin ich aber im Regime des Freizügigkeitsabkommens (SEM).
Was ist der Unterschied zwischen EU/EFTA und Drittstaaten?
Es sind zwei getrennte Regime für die Zulassung (SEM). Die Bedingungen für Drittstaaten sind strenger und werden beim Staatssekretariat für Migration erklärt.
Wann melde ich mich bei der Gemeinde?
In der Regel innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft (ch.ch). Das kann je nach Gemeinde oder Kanton abweichen, deshalb frage ich dort nach.
Was brauche ich für die Anmeldung?
Ausweis, Aufenthaltstitel oder Arbeitsbewilligung und den Nachweis einer Krankenversicherung (ch.ch).
Wie hängt die Krankenkasse mit der Steuer zusammen?
Die Grundversicherung ist Pflicht, spätestens drei Monate nach der Wohnsitznahme (BAG). Prämien können später bei der Veranlagung eine Rolle spielen, deshalb bewahre ich die Belege auf.
Wer ist für meine Steuern zuständig?
Das Steueramt des Kantons, in dem ich wohne. Bund, Kanton und Gemeinde erheben jeweils eigene Steuern.
Ist die Steuererklärung in jedem Kanton gleich?
Nein, die Formulare und Abläufe sind kantonal. Die Grundprinzipien sind ähnlich, die Einzelheiten nicht.
Brauche ich einen Steuerberater?
Das muss ich selbst entscheiden. Für einfache Fälle genügen oft die Anleitungen der Kantone, bei Vermögen, Selbständigkeit oder Immobilien ist Fachwissen sinnvoll.
Was ist die Pauschalbesteuerung?
Eine besondere Besteuerungsform für einen engen Personenkreis. Ob sie infrage kommt, klärt eine Fachperson, und ich lese vorab die Seite zur Pauschalbesteuerung.
Muss ich in Deutschland oder Österreich noch etwas klären?
Möglicherweise ja, etwa bei Wegzug, Vermögen oder Renten. Das ist ein eigenes Thema und gehört vor die Abmeldung.
Was gehört in meine Unterlagen?
Lohnausweis, Kontoauszüge, Versicherungsbelege und Post vom Steueramt. Ich sammle alles ab dem ersten Tag an einem Ort.
Wie lange dauert es, bis ich Post vom Steueramt bekomme?
Das ist je nach Kanton verschieden. Das Steueramt meldet sich mit einem Schreiben, dessen Fristen ich genau beachte.
Was, wenn ich eine Frist verpasse?
Ich melde mich sofort beim Steueramt und frage nach, statt zu warten. Welche Folgen eintreten, regelt der Kanton.
Kann ich die Steuern vorab berechnen?
Ein grober Überblick ist möglich, ein exakter Wert nicht ohne meinen Kanton, Familienstand und Bewilligungstyp. Kantonale Rechner liefern nur Näherungen.
Wer hilft mir bei meinem konkreten Fall?
Eine Fachperson, die meine Lage kennt. Über die Anfrage unten auf der Seite können Sie eine Vermittlung zu einem Spezialisten anstoßen, und die Anfrage zeigt, wie das abläuft.
