Zum Inhalt springen
My Relocation

Studieren in der Schweiz: Zulassung, Kosten, Wohnen

Studieren in der Schweiz klingt nach einem einzigen Schritt, besteht aber aus mehreren: Zulassung, Aufenthalt, Versicherung, Zimmer. So habe ich mir die Reihenfolge zurechtgelegt.

Aktualisiert am 1. November 2026 · amtliche Quellen am Seitenende

Universitätsbibliothek mit Lesesaal und hohen Fenstern, leer
Symbolbild
Welche Bewilligung? Mögliche Wege nach Staatsangehörigkeit und ZweckEntscheidungsbaum. Erste Frage: Sind Sie Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines EU- oder EFTA-Staates? Wenn ja: Aufenthalt unter einem Jahr, Ausweis L; längerer Aufenthalt, Ausweis B (befristete Aufenthaltsbewilligung); Niederlassung, Ausweis C (unbefristet, Voraussetzungen gemäss SEM). Wenn nein (Drittstaat): qualifizierte Arbeitskraft oder Spezialist, Ausweis L oder B im Rahmen der Kontingente 2026; Familiennachzug (Ehegatte, Kinder unter 18 Jahren, Gesuch innerhalb von 5 Jahren), Entscheid des Kantons; Studium, Ruhestand oder selbständige Tätigkeit, eigene Voraussetzungen gemäss SEM. Das Ergebnis ist ein möglicher Weg; es entscheiden die Behörden.Staatsangehörigkeit eines EU- oderEFTA-Staates?Ja, EU / EFTAAufenthalt unter einemJahrLLängerer Aufenthalt,befristetBNiederlassung,unbefristetVoraussetzungen: gemäss SEMCNein, DrittstaatQualifizierteArbeitskraft oderSpezialistim Rahmen der Kontingente2026L / BFamiliennachzug:Ehegatte, Kinder unter18 JahrenGesuch innerhalb von5 JahrenKantonStudium, Ruhestand,selbständige Tätigkeiteigene Voraussetzungen jeZweckSEMCi: erwerbstätige Personen mit Bezug zu ausländischen Vertretungen. G:Grenzgänger. Ein möglicher Weg, kein Entscheid: Kanton und SEM entscheiden.Quellen: SEM; Bundesrat, Medienmitteilung vom 19.11.2025 (Kontingente); AIG Art. 42bis 47 (Familiennachzug).
Welche Bewilligung? Mögliche Wege nach Staatsangehörigkeit und Zweck Quelle : SEM (sem.admin.ch); Bundesrat, Medienmitteilung vom 19.11.2025; AIG Art. 42 bis 47 (abgerufen am 1. November 2026)

Wer »studieren Schweiz« in eine Suchmaschine tippt, landet schnell bei Hochschulseiten, die nur einen Teil der Geschichte erzählen. Für mein Projekt habe ich mir deshalb eine andere Frage gestellt: Was muss alles zusammenkommen, damit aus einem Studienplatz ein funktionierender Alltag in einem anderen Land wird? Diese Seite ist meine Antwort in der Reihenfolge, in der ich die Dinge angehen würde.

Vorweg: Die Schweiz hat keine einheitliche Hochschulbewerbung wie Deutschland oder Österreich. Jede Hochschule regelt Zulassung, Fristen und Gebühren selbst. Alles, was unten zu Aufenthalt, Versicherung und Wohnen steht, hängt außerdem von Ihrer Staatsangehörigkeit und Ihrer Situation ab. Ich erkläre die allgemeinen Regeln; ein Spezialist prüft Ihren Fall, wenn Sie die Anfrage am Ende der Seite stellen.

Die Reihenfolge, die ich im Kopf habe

Bevor es ins Detail geht, hier der grobe Ablauf. Er ist bewusst ohne Zahlen gehalten, weil Fristen je nach Hochschule und Kanton auseinandergehen.

Vom Studienwunsch zum ersten SemesterOrientierung · Hochschultyp, Studiengang und Unterrichtssprache · klären · Bewerbung · Unterlagen beglaubigen lassen, Fristen der · Hochschule beachten · Aufenthalt · Je nach Staatsangehörigkeit Bewilligung oder Visum · vorbereiten · Wohnen und Versicherung · Zimmer suchen, Krankenversicherung klären · Ankunft · Anmeldung bei der Gemeinde, Konto, SemesterbeginnOrientierungHochschultyp, Studiengang und UnterrichtsspracheklärenBewerbungUnterlagen beglaubigen lassen, Fristen derHochschule beachtenAufenthaltJe nach Staatsangehörigkeit Bewilligung oder VisumvorbereitenWohnen und VersicherungZimmer suchen, Krankenversicherung klärenAnkunftAnmeldung bei der Gemeinde, Konto, Semesterbeginn
Vom Studienwunsch zum ersten Semester

Schritt 1: Hochschultyp und Sprache wählen

In der Schweiz gibt es mehrere Hochschultypen: Universitäten, die Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH), Fachhochschulen und pädagogische Hochschulen. Sie unterscheiden sich in Ausrichtung und Zulassung. Universitäten sind eher forschungsorientiert, Fachhochschulen eher praxisnah und oft an einen vorherigen Beruf oder ein Praktikum geknüpft.

Dazu kommt die Sprache. Je nach Region wird auf Deutsch, Französisch oder Italienisch unterrichtet, viele Masterstudiengänge auch auf Englisch. Wer aus Deutschland oder Österreich kommt, denkt oft zuerst an die deutschsprachige Schweiz, wird dort aber mit Mundart konfrontiert. Mehr dazu auf der Seite zum Schweizerdeutsch und zu den Deutschkursen.

  • Studienrichtung und Hochschultyp eingrenzen
  • Unterrichtssprache des Studiengangs prüfen
  • Sprachnachweise der Hochschule nachlesen
  • Bewerbungsfristen auf der Hochschulseite notieren

Schritt 2: Zulassung verstehen

Die Zulassung entscheidet die Hochschule, nicht ein zentrales Amt. Ob ein deutsches Abitur, ein österreichisches Reifezeugnis oder eine Fachhochschulreife genügt, hängt vom Studiengang ab. Manche Hochschulen verlangen zusätzliche Prüfungen oder Nachweise, andere machen für ausländische Abschlüsse eigene Vorgaben. Auch ein Numerus clausus (Zulassungsbeschränkung) kann in einzelnen Fächern auftauchen, etwa in der Medizin.

Typische Unterlagen, die ich früh zusammensuchen würde:

  • Schulabschlusszeugnis, oft in beglaubigter Kopie
  • Lebenslauf und Motivationsschreiben, falls verlangt
  • Sprachnachweise
  • Ausweiskopie
  • gegebenenfalls Nachweise über Praktika oder Vorstudien

Weil jede Hochschule andere Unterlagen verlangt, lohnt der Blick in die Zulassungsbedingungen des konkreten Studiengangs. Zu Zulassungsfragen für Deutsche und Österreicher gibt es auf diesem Site weitere Vertiefungen; die Familienseiten wie das Schulsystem helfen beim Einordnen der Schweizer Begriffe (zum Beispiel Matura, das Schweizer Gymnasialzeugnis).

Schritt 3: Aufenthalt klären

Hier unterscheidet sich meine Lage stark je nach Pass. Die Schweiz kennt zwei Regime: Ressortissanten der EU und der EFTA fallen unter das Freizügigkeitsabkommen (ALCP), Angehörige von Drittstaaten unter das nationale Ausländerrecht (AIG). Nach den Angaben des Staatssekretariats für Migration (SEM) bestehen diese beiden Wege nebeneinander; die genauen Bedingungen hängen vom Zweck des Aufenthalts ab und sind bei der zuständigen Behörde zu erfragen.

Welcher Weg gilt für mein Studium?Besitze ich die Staatsangehörigkeit eines EU- oder · EFTA-Staates? · Ja · Habe ich eine Zulassung der Hochschule? · Ja · Aufenthalt nach dem · Freizügigkeitsabkommen, Einzelheiten beim · Kanton klären · Nein · Zuerst die Zulassung klären, dann den · Aufenthalt vorbereiten · Nein · Habe ich eine Zulassung der Hochschule? · Ja · Verfahren für Drittstaaten, Prüfung durch · Behörden, Ausgang nicht sicher · Nein · Ohne Zulassung ist eine · Aufenthaltsplanung für das Studium nicht · möglichBesitze ich die Staatsangehörigkeit eines EU- oderEFTA-Staates?JaHabe ich eine Zulassung der Hochschule?JaAufenthalt nach demFreizügigkeitsabkommen, Einzelheiten beimKanton klärenNeinZuerst die Zulassung klären, dann denAufenthalt vorbereitenNeinHabe ich eine Zulassung der Hochschule?JaVerfahren für Drittstaaten, Prüfung durchBehörden, Ausgang nicht sicherNeinOhne Zulassung ist eineAufenthaltsplanung für das Studium nichtmöglich
Welcher Weg gilt für mein Studium?

Für Angehörige von Drittstaaten ist die Zulassung der Hochschule meist nur ein Baustein. Die Behörden prüfen zusätzlich weitere Voraussetzungen, und der Ausgang ist nicht im Voraus sicher: Ein Aufenthaltstitel wird von den Behörden erteilt, nicht von der Hochschule und nicht von diesem Site. Wer als Deutsche oder Österreicherin kommt, ist in der Regel im EU-Regime, muss aber trotzdem die Formalitäten vor Ort erledigen. Wie die Titel heißen und worin sie sich unterscheiden, steht auf den Seiten zum L-Bewilligung und B-Bewilligung. Ob eines davon für ein Studium passt, hängt von Dauer und Kanton ab.

Unser Werkzeug Welche Bewilligung? wird diese Frage später vorsortieren; bis es bereitsteht, hilft die Anfrage.

Schritt 4: Kosten realistisch einordnen

Ich nenne hier absichtlich keine Beträge, denn Studiengebühren, Mieten und Versicherungsprämien schwanken stark. Die Semestergebühren sind je nach Hochschule unterschiedlich, und zu ihnen kommen Kosten für Material, Verpflegung, Verkehr und die Wohnung. Das Preisniveau der Schweiz liegt über dem deutschen und österreichischen. Wer ein Budget aufstellen will, trennt am besten diese Blöcke:

  1. Hochschulgebühren und Studienmaterial
  2. Miete mit Nebenkosten und eventuell Kaution (Mietzinsdepot)
  3. Krankenversicherung
  4. Alltag: Essen, Verkehr, Telefon
  5. Einmalige Kosten für den Umzug

Wie sich ein Umzug insgesamt zusammensetzt, zeigt die Seite Was mich der Umzug in die Schweiz kostet. Unterstützung durch Stipendien oder Beiträge gibt es in manchen Kantonen und Hochschulen, die Voraussetzungen sind aber eng an Wohnsitz und Staatsangehörigkeit geknüpft und müssen bei der jeweiligen Stelle erfragt werden.

Schritt 5: Wohnen als Student oder Studentin

Der Wohnungsmarkt ist in vielen Hochschulstädten angespannt. Studierende suchen häufig in Wohngemeinschaften, in Studentenwohnheimen oder über die Wohnungsvermittlung der Hochschule. Wer aus dem Ausland sucht, trifft auf eine Besonderheit: Viele Vermieter und Verwaltungen (Regie, auf Deutsch Liegenschaftsverwaltung) wollen vor der Zusage einen Betreibungsregisterauszug sehen, der zeigt, ob offene Forderungen gegen Sie laufen. Mehr dazu auf der Seite zum Betreibungsauszug.

Für den Anfang kann eine möblierte, befristete Unterkunft entlasten, bis die dauerhafte Lösung steht. Was dabei zu beachten ist, erkläre ich unter Möbliert und befristet. Passend zur Wohnungssuche gibt es später auch das Werkzeug Mietdossier-Check und, bei Bedarf, die Wohnungssuche mit Begleitung.

Beispiel (fiktiv): Eine Studentin aus Freiburg im Breisgau bewirbt sich für einen Masterstudiengang in der Deutschschweiz. Sie sucht zuerst ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft, weil ein eigenes Mietverhältnis ein Dossier mit Einkommensnachweis voraussetzen würde. Das Beispiel steht für keinen echten Fall.

Schritt 6: Anmeldung und Krankenversicherung

Nach der Ankunft steht die Meldung bei der Gemeinde an. Nach den Angaben von ch.ch (Quelle: ch.ch) ist die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft vorgesehen; je nach Gemeinde oder Kanton kann das abweichen. Vorzulegen sind in der Regel Ausweis, Aufenthaltstitel oder Arbeitsbewilligung und ein Nachweis der Krankenversicherung.

Die Grundversicherung (Krankenversicherung nach KVG) ist für alle mit Wohnsitz in der Schweiz Pflicht und innerhalb von drei Monaten nach Wohnsitznahme abzuschließen (Quelle: BAG). Wird die Frist eingehalten, gilt der Schutz rückwirkend ab Wohnsitznahme; die Prämien sind dann ebenfalls rückwirkend fällig. Wird sie überschritten, beginnt die Deckung erst mit der Anmeldung, mit möglichem Prämienzuschlag, und der Kanton kann einen Versicherer zuweisen. Ob für eine Studentin mit Wohnsitz im Ausland oder mit besonderem Status Ausnahmen gelten, ist eine Einzelfrage, die ich nicht beantworte; sie gehört in die Prüfung durch die zuständige Stelle.

  • Nachweis der bisherigen Krankenversicherung beschaffen
  • Gemeinde und Öffnungszeiten der Einwohnerkontrolle recherchieren
  • Dokumente für die Anmeldung zusammenlegen
  • Grundversicherung innerhalb der Frist abschließen

Wenn die Familie mitkommt

Manche Studierende ziehen mit Partner, Partnerin oder Kindern. Dann kommen Kinderbetreuung und Schule dazu: Kita und Hort, öffentliche Schule, internationale Schule oder deutsche Schule. Wie es für den Partner oder die Partnerin beruflich weitergeht, behandelt die Seite Mein Partner, meine Partnerin. Wer schwanger ist oder es wird, findet Hinweise unter Schwanger in der Schweiz. Die Einschulung der Kinder beschreibt Einschulung.

Was ich mir vor dem Start notieren würde

Einen verbindlichen Plan gibt es nicht, aber eine sinnvolle Reihenfolge. Der Zeitplan meines Umzugs hilft beim Ordnen, und der künftige Umzugskalender sowie die persönliche Checkliste gehen in dieselbe Richtung. Wer ein Auto mitbringen möchte, liest vorher Mein Auto in die Schweiz einführen.

Wenn Sie das Ganze lieber nicht allein sortieren möchten: Die Anfrage unten auf der Seite beschreibt, was Sie angeben können. Ein Spezialist prüft dann, welche der Relocation-Firmen zu Ihrem Bedarf passt.

Häufige Fragen

Kann ich in der Schweiz mit deutschem Abitur studieren?

Das hängt von Hochschule und Studiengang ab. Viele Hochschulen erkennen ausländische Abschlüsse an, manche verlangen zusätzliche Nachweise oder Prüfungen. Maßgeblich sind die Zulassungsbedingungen des konkreten Studiengangs.

Gibt es eine zentrale Bewerbungsstelle?

Nein. Jede Hochschule regelt Bewerbung und Fristen selbst. Es lohnt sich, die Seiten der gewünschten Hochschulen einzeln zu lesen.

Brauche ich als Deutsche oder Österreicherin ein Visum?

Für EU- und EFTA-Angehörige gilt das Freizügigkeitsabkommen. Die Einreise ist anders geregelt als bei Drittstaaten, trotzdem bestehen Meldepflichten vor Ort. Die Details legt der Wohnkanton fest.

Was ändert sich für Studierende aus Drittstaaten?

Für sie gilt das nationale Ausländerrecht. Nach dem SEM besteht ein getrenntes Regime. Die Prüfung ist strenger, und der Ausgang liegt bei den Behörden.

Wer entscheidet über die Aufenthaltsbewilligung?

Die kantonalen Migrationsbehörden, in bestimmten Fällen mit dem Bund. Hochschule und dieser Site entscheiden nichts.

Wo melde ich mich nach der Ankunft?

Bei der Gemeinde, in der Sie wohnen. Nach den Angaben von ch.ch ist dafür eine Frist von 14 Tagen vorgesehen; die genaue Regel kann je nach Gemeinde abweichen.

Welche Unterlagen verlangt die Gemeinde?

In der Regel Ausweis, Aufenthaltstitel oder Arbeitsbewilligung und ein Versicherungsnachweis. Einzelne Gemeinden verlangen zusätzlich einen Mietvertrag oder eine Immatrikulationsbescheinigung.

Muss ich eine Krankenversicherung in der Schweiz abschließen?

Die Grundversicherung ist für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch und innerhalb von drei Monaten nach Wohnsitznahme abzuschließen. Ausnahmen gibt es im Einzelfall.

Was passiert, wenn ich die Frist für die Versicherung verpasse?

Dann beginnt die Deckung erst mit der Anmeldung, und es kann ein Prämienzuschlag anfallen. Der Kanton kann zudem einen Versicherer zuweisen.

Gilt meine deutsche Krankenkasse weiter?

Ob und wie lange der bisherige Schutz weiterläuft, hängt von der Kasse und vom Status ab. Ein Nachweis der bisherigen Versicherung kann bei der Anmeldung hilfreich sein.

Kostet das Studium in der Schweiz viel?

Die Semestergebühren unterscheiden sich je nach Hochschule. Teurer sind meist Miete und Lebenshaltung. Konkrete Beträge nenne ich hier nicht, weil sie sich ändern.

Gibt es Stipendien für ausländische Studierende?

Es gibt solche Angebote bei Hochschulen, Stiftungen und Kantonen. Die Voraussetzungen sind verschieden und häufig an Wohnsitz oder Staatsangehörigkeit gebunden.

Darf ich neben dem Studium arbeiten?

Das hängt von Aufenthaltstitel und Staatsangehörigkeit ab. Für Drittstaaten gelten besondere Einschränkungen, für EU-Angehörige meist weniger. Die Behörde sagt, was im Einzelfall gilt.

Wie finde ich ein Zimmer aus dem Ausland?

Über die Wohnungsvermittlung der Hochschule, Wohngemeinschaften oder Wohnheime. Eine befristete möblierte Lösung kann den Start erleichtern, bis eine dauerhafte gefunden ist.

Was ist ein Mietzinsdepot?

Die Kaution, die Vermieter bei Mietbeginn verlangen und die auf einem gesonderten Konto liegt. Wie hoch sie ausfällt, regelt der Mietvertrag im Rahmen des Gesetzes.

Brauche ich einen Betreibungsregisterauszug?

Viele Verwaltungen verlangen ihn bei der Wohnungsbewerbung. Wer noch nie in der Schweiz gelebt hat, muss meist erklären, wie der Nachweis aus dem Ausland aussieht.

Spricht man an Schweizer Hochschulen Deutsch?

In der deutschsprachigen Schweiz wird meist auf Deutsch gelehrt, daneben gibt es englische Programme. Im Alltag begegnet man Schweizerdeutsch, das sich vom Hochdeutschen deutlich unterscheidet.

Kann ich mit Kindern in der Schweiz studieren?

Ja, das setzt aber Betreuung und Schulplätze voraus. Je nach Gemeinde sind Kita-Plätze knapp. Die Seiten zu Kita, Hort und Schule geben den Überblick.

Kann ich mein Auto mitnehmen?

Grundsätzlich lassen sich Fahrzeuge einführen, es gelten aber Formalitäten. Die Seite zur Autoeinfuhr erklärt die Schritte.

Wann sollte ich mit der Planung beginnen?

Früh, weil Zulassung, Aufenthalt und Wohnsituation voneinander abhängen. Welche Fristen gelten, hängt von der Hochschule ab.

Hilft mir diese Seite bei der Bewerbung?

Nein, sie ordnet die Themen rund um den Umzug. Die Bewerbung selbst läuft über die Hochschule, die Aufenthaltsfragen über die Behörden.

Was macht der Service hier konkret?

Er vermittelt Kontakt zu Relocation-Firmen in der Schweiz. Je nach Anfrage wird die Firma ausgewählt, die zum Bedarf passt. Mehr dazu unter Relocation-Service Schweiz.

Quellen

Verwandte Seiten

Erzählen Sie uns von Ihrem Umzug

Wenige Angaben genügen, damit wir Ihre Lage verstehen und Sie mit dem passenden Relocation-Unternehmen in Kontakt bringen.

Was nach Ihrer Anfrage geschieht

  1. 01
    Wir prüfen Ihre Anfrage

    Zielort, Ankunftsdatum, Haushalt und gewünschte Leistungen zeigen uns, welche Unterstützung passt.

  2. 02
    Wir stellen den Kontakt her

    Eine Relocation-Firma in der Schweiz, die zu Ihrer Anfrage passt, erhält sie.

  3. 03
    Ein erstes Gespräch

    Die Firma meldet sich bei Ihnen, klärt Ihren Bedarf und schickt Ihnen ihr eigenes Angebot.

Wir arbeiten mit den besten Relocation-Firmen der Schweiz zusammen und bringen Sie je nach Anfrage mit derjenigen in Kontakt, die zu Ihrem Bedarf passt. Wir erteilen keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.

1. Ihr Vorhaben
Wer zieht um?
Wobei brauchen Sie Unterstützung?

Mehrere Angaben möglich.

Staatsangehörigkeit der umziehenden Personen
2. Ihre Ankunft
Anzahl der umziehenden Personen freiwillig
3. Ihre Kontaktdaten

Nur wenn Sie einen Anruf wünschen.