Als ich mein Umzugsdatum festgelegt hatte, war meine erste Frage ganz praktisch: Wann muss ich meinen Umzug in der Schweiz melden, und bei wem? Die Antwort ist kurz. Nach der Ankunft ist die Anmeldung bei der Wohngemeinde fällig, und zwar innerhalb von 14 Tagen. Alles andere, von der Krankenkasse bis zur Schule, hängt an diesem einen Gang aufs Amt.
Auf dieser Seite erzähle ich, wie ich mir diese Zeit einteile, was ich vor der Abreise vorbereite und worauf ich auf der Gemeinde achte. Die Regeln im Einzelnen unterscheiden sich von Ort zu Ort; wo ich mir nicht sicher sein kann, schreibe ich das dazu.
Die Regel in einem Satz
Wer in der Schweiz wohnen will, meldet sich bei der Gemeinde (der kleinsten politischen Einheit, vergleichbar mit dem Einwohnermeldeamt in Deutschland oder Österreich) innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft an. Die Gemeinde ist dabei nicht der Kanton: Das Einwohneramt, manchmal »Einwohnerkontrolle« genannt, sitzt in der Gemeinde, in der ich tatsächlich wohne. Ob die 14 Tage in jedem Kanton und jeder Gemeinde gleich gelten, regelt das kantonale und kommunale Recht; das Amt vor Ort nennt die verbindliche Frist.
Die Frist beginnt mit der Ankunft, nicht mit dem Datum auf dem Mietvertrag und nicht mit dem Tag, an dem die Möbel eintreffen. Genau deshalb plane ich die Anmeldung schon vor dem Umzug mit ein.
Meine Zeitleiste nach der Ankunft
Damit ich die Fristen nicht durcheinanderbringe, habe ich mir die wichtigsten Etappen aufgezeichnet.
Die zweite Frist, drei Monate für die Krankenversicherung, ist länger, aber sie fällt mir leicht auf die Füße, wenn ich die Anmeldung aufschiebe. Dazu unten mehr.
Was ich vor der Abreise vorbereite
Die Anmeldung selbst dauert auf dem Amt oft nur wenige Minuten, wenn die Unterlagen stimmen. Die eigentliche Arbeit liegt davor. Auf der Gemeinde werden nach den verfügbaren Angaben in der Regel verlangt:
- ein gültiger Ausweis (Pass oder Identitätskarte),
- die Aufenthalts- beziehungsweise Arbeitsbewilligung, soweit sie schon vorliegt,
- ein Nachweis über die Krankenversicherung.
Welche weiteren Papiere eine Gemeinde sehen möchte, etwa Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Geburts- oder Heiratsurkunden bei Familien, ist von Ort zu Ort verschieden. Deshalb schaue ich vorab auf der Website meiner künftigen Gemeinde nach oder frage dort an. Meine persönliche Liste sieht so aus:
- Pass oder Identitätskarte für alle Familienmitglieder prüfen, ob sie gültig sind
- Bewilligung oder Zusage der Behörde bereithalten (Original und Kopie)
- Nachweis der Krankenversicherung besorgen oder klären, wie er am Ankunftstag vorliegt
- Mietvertrag oder Wohnungsbestätigung mit der genauen Adresse ausdrucken
- Urkunden bei Familien: Heirat, Geburt der Kinder, gegebenenfalls beglaubigt und übersetzt, je nach Gemeinde
- Öffnungszeiten und Terminpflicht des Einwohneramts prüfen
- Abmeldung im Herkunftsland rechtzeitig erledigen und die Bestätigung einpacken
Gerade die Abmeldung zu Hause vergesse ich leicht. Sie gehört zu meinem Umzug dazu, und die Bestätigung kann auf dem Schweizer Amt gefragt sein. Wer aus Deutschland kommt, kennt das Prinzip der Ummeldung; in der Schweiz ist es dasselbe Grundgedanke, nur gibt es keinen bundesweiten Meldeschein, sondern die Gemeinde führt das Register.
EU/EFTA oder Drittstaat: Was ändert sich?
Für die Einreise und den Aufenthalt gibt es zwei Regime: das für Staatsangehörige der EU und der EFTA auf Grundlage des Freizügigkeitsabkommens und das für Angehörige von Drittstaaten. Für deutsche und österreichische Staatsangehörige gilt in der Regel das erste. Mehr dazu auf der Seite als EU-Bürgerin oder EU-Bürger in die Schweiz; wer mit einem Partner oder einer Partnerin aus einem Drittstaat kommt, findet den anderen Weg unter aus einem Drittstaat in die Schweiz.
Für die Anmeldung bei der Gemeinde ist wichtig: Die Gemeinde erfasst mich im Register, die Bewilligung selbst stellt der Kanton aus. Wie das Zusammenspiel genau abläuft, kann je nach Kanton unterschiedlich sein. Einzelheiten zum Status erkläre ich auf den Seiten zur B-Bewilligung und zur Arbeitsbewilligung. Ob eine bestimmte Bewilligung erteilt wird, entscheiden allein die Behörden.
Am Tag der Anmeldung
Ich gehe, wenn möglich, mit allen Unterlagen auf einmal hin. Der Ablauf ist meist so:
- Ich gebe am Schalter oder per Termin meine Personalien an.
- Das Amt prüft Ausweis, Bewilligung und Versicherungsnachweis.
- Ich erhalte eine Bestätigung der Anmeldung, manchmal sofort, manchmal per Post.
- Das Amt informiert mich, ob weitere Schritte beim kantonalen Migrationsamt anstehen, zum Beispiel ein Termin für Fotos und Fingerabdrücke für den Ausländerausweis.
Die Bestätigung hebe ich gut auf. Sie braucht man später für Bankkonto, Mobilfunkvertrag, Schulanmeldung und Steuern.
Krankenversicherung: die zweite Frist
Die Grundversicherung ist innerhalb von drei Monaten nach der Wohnsitznahme abzuschließen. Wird die Frist eingehalten, gilt die Deckung rückwirkend ab dem Tag der Wohnsitznahme, und die Prämien sind rückwirkend zu zahlen. Wird sie überschritten, beginnt die Deckung erst mit dem Beitritt, bei nicht entschuldbarer Verspätung kann ein Prämienzuschlag anfallen, und der Kanton kann mir einen Versicherer zuweisen.
Deshalb kläre ich schon vor der Abreise, wie ich die Versicherung abschließe, und halte den Nachweis für die Gemeinde bereit. Was für meine Familie sinnvoll ist, hängt von der Situation ab; ein Spezialist schaut sich das im Einzelfall an, über die Anfrage am Seitenende.
Typische Stolpersteine
- Frist verpasst, weil der Umzug sich verschiebt. Maßgeblich ist die tatsächliche Ankunft. Ein späterer Möbeltransport ändert daran nichts.
- Zwischenmiete oder Hotel. Auch für eine vorläufige Adresse kann sich eine Anmeldung ergeben; die Gemeinde klärt das, deshalb vorher fragen.
- Fehlender Versicherungsnachweis. Ohne ihn kann die Anmeldung stocken.
- Unterschiedliche Regeln je Gemeinde. Was in einer Stadt als Online-Formular geht, verlangt anderswo den persönlichen Termin.
- Kinder. Die Anmeldung der Familie ist die Voraussetzung dafür, dass Kinder in die Schule kommen. Mehr dazu unter Einschulung.
Was danach ansteht
Nach der Anmeldung geht es für mich der Reihe nach weiter: Krankenversicherung abschließen, Bankkonto eröffnen, Schule oder Betreuung organisieren, später die erste Steuererklärung vorbereiten und irgendwann die Bewilligung verlängern. Den größeren Zusammenhang zeigt meine Seite zum Umzug in die Schweiz. Wer sich Aufgaben als Liste abhaken möchte, findet bei den Checklisten weitere Hilfen.
Wenn ich die Anmeldung nicht allein vorbereiten will, kann ich über die Anfrage am Ende der Seite eine Vermittlung zu einem passenden Relocation-Unternehmen in der Schweiz anstoßen. Das Unternehmen entscheidet nichts; es begleitet bei den Schritten, die die Behörden vorgeben.
Häufige Fragen
Wann muss ich meinen Umzug in der Schweiz melden?
Die Anmeldung bei der Wohngemeinde ist innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft vorzunehmen. Die Frist kann je nach Kanton oder Gemeinde abweichen, daher die Auskunft des Einwohneramts abwarten.
Bei wem melde ich mich an?
Bei der Gemeinde, in der ich tatsächlich wohne. Dort sitzt das Einwohneramt oder die Einwohnerkontrolle, manchmal auch unter dem Namen Kontrollbüro.
Wann beginnt die 14-Tage-Frist genau?
Mit der Ankunft am neuen Wohnort. Das Datum auf dem Mietvertrag oder der Möbeltransport zählt nicht als Maßstab.
Kann ich mich schon vor der Ankunft anmelden?
Das hängt von der Gemeinde ab. Manche nehmen Voranmeldungen online entgegen, die endgültige Anmeldung erfolgt aber nach der Ankunft. Vorab beim Amt nachfragen.
Welche Unterlagen bringe ich mit?
Üblich sind Ausweis, Bewilligung beziehungsweise Arbeitsbewilligung und der Nachweis der Krankenversicherung. Weitere Papiere nennt die jeweilige Gemeinde.
Brauche ich einen Termin?
Je nach Gemeinde geht es mit Termin, mit Online-Formular oder am Schalter. Die Website der Gemeinde gibt Auskunft.
Gilt die Anmeldung auch für meine Familie?
Wer mit Partner, Partnerin und Kindern zuzieht, meldet in der Regel alle zusammen an. Urkunden zur Familie können dafür gefragt sein.
Was ist, wenn ich die Frist verpasse?
Ich melde mich so bald wie möglich beim Amt. Welche Folgen eine Verspätung hat, hängt von Kanton und Gemeinde ab; das Amt nennt sie.
Ist die Anmeldung dasselbe wie die Bewilligung?
Nein. Die Gemeinde registriert meinen Wohnsitz, die Bewilligung wird von der zuständigen Behörde erteilt. Beides hängt aber zusammen.
Unterscheidet sich der Ablauf für EU-Bürger und Drittstaatsangehörige?
Ja, es gibt zwei Regime: das für EU/EFTA und das für Drittstaaten. Die Bedingungen der Zulassung unterscheiden sich, die Meldung bei der Gemeinde ist in beiden Fällen Teil des Ankommens.
Muss ich mich in Deutschland oder Österreich abmelden?
Ja, die Abmeldung im Herkunftsland gehört zum Umzug. Die Bestätigung nehme ich vorsichtshalber mit, falls das Schweizer Amt danach fragt.
Was kostet die Anmeldung?
Die Gebühren legt die Gemeinde fest. Eine verlässliche Zahl kann ich hier nicht nennen; das Einwohneramt gibt sie an.
Wie lange dauert der Termin auf dem Amt?
Mit vollständigen Unterlagen meist nicht lange. Eine genaue Dauer kann ich nicht zusagen, sie hängt vom Andrang und von der Gemeinde ab.
Bekomme ich sofort einen Ausweis?
Zunächst erhalte ich in der Regel eine Bestätigung der Anmeldung. Der Ausländerausweis folgt später über das kantonale Migrationsamt.
Wann muss ich die Krankenversicherung abschließen?
Die Grundversicherung ist innerhalb von drei Monaten nach der Wohnsitznahme abzuschließen. Wird die Frist eingehalten, ist die Deckung rückwirkend.
Was passiert, wenn ich die Versicherungsfrist verpasse?
Die Deckung beginnt dann erst mit dem Beitritt, ein Prämienzuschlag kann anfallen, und der Kanton kann einen Versicherer zuweisen.
Brauche ich den Versicherungsnachweis schon bei der Anmeldung?
Nach den verfügbaren Angaben wird er auf dem Amt verlangt. Deshalb klären, wie er rechtzeitig vorliegt.
Kann ich mich anmelden, wenn ich nur eine Zwischenmiete habe?
Das entscheidet die Gemeinde. Ich frage vor der Ankunft nach, welche Adresse zählt und welche Belege nötig sind.
Was gilt für meine Kinder?
Sie werden mit der Familie angemeldet. Für den Schulplatz ist die Anmeldung bei der Gemeinde der Ausgangspunkt, siehe Einschulung.
Kann jemand die Anmeldung für mich erledigen?
Ob eine Vertretung zulässig ist, regelt die Gemeinde. Bei Bedarf kann eine Vermittlung zu einem Relocation-Unternehmen über die Anfrage am Seitenende helfen.
Wo finde ich verlässliche Informationen?
Beim Portal ch.ch und bei der Website der eigenen Gemeinde. Für Fragen zum Aufenthaltsstatus ist das Staatssekretariat für Migration die offizielle Stelle.
