Wenn ich an meinen Ruhestand in der Schweiz denke, stelle ich mir zuerst den Alltag vor: ein Spaziergang am See, Berge in Reichweite. Gleich danach kommen die nüchternen Fragen. Wer als Rentnerin oder Rentner auswandern in die Schweiz will, muss drei Dinge ordnen: das Einkommen im Alter, den Aufenthalt und die Krankenversicherung. Diese Seite ist mein Leitfaden dafür, kein Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.
Mein Ausgangspunkt: Ich bin nicht mehr erwerbstätig
Die meisten Informationen über die Schweiz richten sich an Menschen, die dort arbeiten. Als Rentner bin ich eine andere Zielgruppe. Das hat Folgen: Viele Regeln hängen am Arbeitsvertrag, den ich nicht habe. Deshalb lohnt es sich, früh zu klären, auf welcher Grundlage ich überhaupt einreise.
Die Schweiz unterscheidet zwei Regime: Für Staatsangehörige der EU und der EFTA gilt das Freizügigkeitsabkommen (ALCP). Für Staatsangehörige von Drittstaaten gelten die strengeren Regeln des Ausländer- und Integrationsgesetzes. Als Deutsche oder Österreicher gehöre ich zur ersten Gruppe. Welche Bedingungen genau für nicht erwerbstätige Personen gelten, steht bei den Behörden und nicht in meinem Kopf. Ich frage dort nach, statt mich auf Hörensagen zu verlassen. Einen ersten Überblick bietet das Werkzeug zur Bewilligung.
Die drei Säulen der Altersvorsorge
Das Schweizer System steht auf drei Säulen. Wer aus Deutschland oder Österreich kommt, kennt ein ähnliches Prinzip, aber die Bezeichnungen und Zuständigkeiten sind anders.
- 1. Säule: AHV, IV und EO. Das ist die staatliche Vorsorge (Alters- und Hinterlassenenversicherung, Invalidenversicherung, Erwerbsersatz). Beiträge zahlen Erwerbstätige und Arbeitgeber zu gleichen Teilen.
- 2. Säule: die berufliche Vorsorge, in der Schweiz BVG genannt. Sie hängt an der Erwerbstätigkeit und am Arbeitgeber.
- 3. Säule: die private Vorsorge, also freiwilliges Sparen, zum Beispiel über die sogenannte Säule 3a.
Ob ich aus einer dieser Säulen etwas erhalte, hängt davon ab, ob und wie lange ich in der Schweiz eingezahlt habe. Wer erst mit dem Ruhestand zuzieht, bezieht seine Rente in der Regel weiter aus dem bisherigen Land. Wie das im Einzelnen mit meiner Rente aus Deutschland oder Österreich zusammenspielt, kann ich nicht allgemein beantworten. Das ist ein Fall für Fachleute.
Die Beitragssätze und Schwellen der zweiten Säule ändern sich und betreffen vor allem Erwerbstätige. Wer sie nachlesen möchte, findet sie bei der AHV/IV-Informationsstelle und beim Bundesamt für Sozialversicherungen.
Krankenversicherung: die Frist, die ich nicht verpassen will
Sobald ich in der Schweiz wohne, muss ich eine Grundversicherung abschliessen (KVG, das Krankenversicherungsgesetz). Die Frist beträgt drei Monate nach der Wohnsitznahme. Halte ich sie ein, gilt die Deckung rückwirkend ab dem Tag des Zuzugs, und die Prämien sind ab dann geschuldet. Verpasse ich sie, beginnt die Deckung erst mit dem Abschluss, es kann einen Prämienzuschlag geben, und der Kanton darf mir einen Versicherer zuweisen.
Gerade im Alter ist das keine Nebensache. Ich kläre deshalb schon vor dem Umzug, welche Unterlagen die Versicherer verlangen. Welche Kasse zu mir passt, ist eine persönliche Entscheidung, die ich hier nicht abnehmen kann.
Meine Checkliste für den Ruhestandsumzug
- Staatsangehörigkeit und Regime klären (EU/EFTA oder Drittstaat)
- Bei der zuständigen Behörde nachfragen, welche Voraussetzungen für nicht erwerbstätige Personen gelten
- Rentenbescheide aus Deutschland oder Österreich bereithalten
- Mit der Rentenstelle klären, wie die Zahlung ins Ausland läuft
- Krankenversicherung innerhalb von drei Monaten nach dem Zuzug abschliessen
- Eine Wohnung finden und die Anmeldung bei der Gemeinde (Einwohnerkontrolle) vorbereiten
- Steuerliche Folgen mit einer Fachperson besprechen
- Den Umzug zeitlich planen, zum Beispiel mit dem Umzugskalender
Wohnen und Alltag
Die Wohnungssuche aus dem Ausland ist oft die grösste Hürde. Vermieter und Verwaltungen (Regien) verlangen Nachweise zu Einkommen und Betreibungsauszug. Als Rentner zeige ich Rentenbescheide statt Lohnabrechnungen, und das sollte ich früh ansprechen. Zu den Kosten finde ich Hinweise unter Lebenshaltungskosten. Der Städtevergleich hilft mir, Orte zu vergleichen, bevor ich eine Besichtigungsreise plane.
Wer allein zieht, findet auf der Seite Allein in die Schweiz Anregungen. Wer mit Partner oder Enkeln in der Nähe plant, liest bei Mein Umzug mit Familie weiter. Den Gesamtablauf beschreibt Mein Schweiz-Projekt in sechs Etappen.
Wobei ich Unterstützung suche
Ich muss nicht alles allein bewältigen. Wenn ich möchte, dass jemand meinen Fall prüft, kann ich in der Anfrage unten auf der Seite schildern, worum es geht. Dann stellt My Relocation den Kontakt zu einem passenden Relocation-Unternehmen her. Ob und welche Bewilligung ich erhalte, entscheiden allein die Behörden.
Häufige Fragen
Kann ich als Rentner einfach in die Schweiz ziehen?
Nein, nicht automatisch. Die Schweiz kennt zwei Regime, eines für EU/EFTA-Staatsangehörige und eines für Drittstaaten. Welche Bedingungen für nicht erwerbstätige Personen gelten, klärt die zuständige Behörde. Wichtig ist, dass ich das vor dem Umzug tue.
Bekomme ich in der Schweiz eine Rente?
Das hängt davon ab, ob ich in der Schweiz Beiträge eingezahlt habe. Wer erst im Ruhestand zuzieht, bezieht meist weiter die Rente des bisherigen Landes. Wie das im Einzelfall aussieht, prüft eine Fachperson.
Was sind die drei Säulen?
Die erste Säule ist die staatliche Vorsorge (AHV/IV/EO), die zweite die berufliche Vorsorge (BVG), die dritte die private Vorsorge, etwa die Säule 3a. Sie ergänzen sich, und jede hat andere Regeln.
Wann muss ich mich krankenversichern?
Spätestens drei Monate nach der Wohnsitznahme. Wer die Frist einhält, ist rückwirkend ab dem Zuzug versichert. Bei Verspätung kann ein Zuschlag anfallen, und der Kanton kann einen Versicherer zuweisen.
Muss ich meine Rente im Ausland versteuern?
Das lässt sich nicht allgemein beantworten. Die steuerlichen Folgen hängen von meinem Herkunftsland, meinem Wohnort und der Art meiner Einkünfte ab. Ein Spezialist prüft meinen Fall.
Macht es einen Unterschied, ob ich aus Deutschland oder Österreich komme?
Für das Aufenthaltsregime nicht, da beide Länder zur EU gehören. Bei Rente, Krankenversicherung und Steuern können sich die Abläufe unterscheiden. Mehr dazu auf den Seiten für Deutsche und Österreicher.
