Wer auswandern will und die Schweiz im Blick hat, merkt schnell: Deutsch ist nicht gleich Deutsch. Dieses Glossar sammelt die Begriffe, die mir auf dem Weg begegnet sind, nach Themen geordnet. Es ersetzt keine Beratung, aber es hilft, Formulare, Mails und Gespräche zu verstehen. Wo es mehr zu wissen gibt, verweise ich auf die passende Seite.
Aufenthalt und Bewilligungen
Das Wort „Bewilligung“ steht in der Schweiz für das, was in Deutschland „Genehmigung“ oder „Erlaubnis“ heißt. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) unterscheidet Aufenthaltsbewilligungen von kurzer Dauer (unter einem Jahr), jährliche (befristete) und Niederlassungsbewilligungen (unbefristet) (SEM). Für Staatsangehörige der EU und der EFTA sind das die folgenden Ausweise:
- Ausweis L: Kurzaufenthalt.
- Ausweis B: Aufenthalt, also die klassische Bewilligung für Zuziehende.
- Ausweis C: Niederlassung, also unbefristetes Bleiberecht.
- Ausweis Ci: Aufenthalt mit Erwerbstätigkeit für Personen, die mit ausländischen Vertretungen verbunden sind.
- EU/EFTA: Die Länder der Europäischen Union plus Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz; Deutsche und Österreicher gehören dazu.
- Drittstaaten: Alle anderen Länder; für sie gelten andere Regeln.
- Personenfreizügigkeit (FZA): Das Abkommen, das EU/EFTA-Bürgern den Zuzug erleichtert.
Welche Bewilligung bei mir infrage kommt, entscheiden am Ende die Behörden, nicht ich und nicht diese Seite. Eine erste Orientierung gibt das Werkzeug zur Bewilligung, und die Voraussetzungen erkläre ich unter Auswandern in die Schweiz.
Ankommen: Gemeinde und Anmeldung
Die Gemeinde ist die Ortsverwaltung, bei der ich mich nach der Ankunft anmelde, vergleichbar mit dem Einwohnermeldeamt. Die Anmeldung muss in der Regel innerhalb von 14 Tagen erfolgen; Ausweis, Bewilligung und Nachweis der Krankenversicherung gehören ins Gepäck. Das kann je nach Gemeinde und Kanton abweichen, deshalb gilt: bei der Gemeinde nachfragen (ch.ch).
Weitere Wörter aus dieser Phase:
- Kanton: Eines der 26 Gliedstaaten; vieles, von Steuern bis Schule, regeln die Kantone selbst.
- Wohnsitz / Domizil: Der Ort, an dem ich amtlich wohne.
- Zügeln: Umziehen; im Schweizer Alltag das normale Wort.
- Umzugswoche: Meine eigene Checkliste dafür steht unter Die Umzugswoche.
- Kontrollschild, Ausweis, Betreibungsauszug: Dazu mehr in den Checklisten.
Krankenversicherung: KVG und Grundversicherung
Das KVG ist das Krankenversicherungsgesetz, im Französischen LAMal. Es verpflichtet jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz zur Grundversicherung (obligatorische Krankenpflegeversicherung). Abgeschlossen sein muss sie spätestens drei Monate nach der Wohnsitznahme. Wer die Frist einhält, ist rückwirkend ab Wohnsitznahme gedeckt, zahlt die Prämien aber auch rückwirkend; bei Verspätung beginnt der Schutz erst mit der Anmeldung, und es kann einen Prämienzuschlag geben. Die Behörde kann sogar einen Versicherer zuweisen (BAG).
- Prämie: Der monatliche Beitrag, der nicht vom Einkommen abhängt.
- Franchise: Der Betrag pro Jahr, den ich selbst zahle, bevor die Versicherung einspringt.
- Selbstbehalt: Der Anteil an den Kosten, den ich zusätzlich trage.
- Zusatzversicherung: Freiwillige Leistungen über die Grundversicherung hinaus.
Eine persönliche Empfehlung zu Modell oder Franchise kann ich nicht geben; ein Spezialist schaut sich Ihren Fall in der Anfrage an.
Vorsorge: AHV und die drei Säulen
Die AHV ist die Alters- und Hinterlassenenversicherung, die IV die Invalidenversicherung, die EO der Erwerbsersatz (im Französischen AVS, AI, APG). Zusammen kosten sie 2026 in der Summe 10,60 % des Bruttolohns, hälftig auf Arbeitnehmende und Arbeitgebende verteilt (BSV). Das ist die erste Säule.
- Zweite Säule (BVG/LPP): die berufliche Vorsorge über die Pensionskasse.
- Dritte Säule: private Vorsorge.
- Pensionskasse: die Einrichtung, die das Altersguthaben verwaltet.
Wie meine deutsche Rente dazu passt, steht unter Meine deutsche Rente in der Schweiz.
Wohnen und Immobilien
- Regie: Hausverwaltung oder Immobilienverwaltung, bei der ich mich oft auf Wohnungen bewerbe.
- Mietzinsdepot: die Mietkaution, die auf ein Sperrkonto geht.
- Nebenkosten: Zusatzkosten neben der Nettomiete.
- Betreibungsauszug: Nachweis, dass keine offenen Betreibungen vorliegen; Vermieter verlangen ihn fast immer.
- Lex Koller: Das Gesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland. Wer im Ausland lebt, braucht für den Kauf einer Immobilie eine kantonale Bewilligung. Ausnahmen gelten unter anderem für Inhaber des Ausweises C und für in der Schweiz wohnhafte EU/EFTA-Bürger; Drittstaatsangehörige dürfen die eigene Hauptwohnung ohne Bewilligung erwerben (Kanton Zürich).
Wie ich eine Wohnung ohne Vorerfahrung finde, zeigt das Mietdossier-Check, und wer Hilfe möchte, findet sie bei der Wohnungssuche mit Begleitung.
Steuern
Der Begriff, der Zuziehende am meisten beschäftigt, ist die Quellensteuer: Sie wird direkt vom Lohn abgezogen. Wer genau betroffen ist und wie lange, hängt von Bewilligung und Kanton ab; Details stehen unter Quellensteuer. Ob sich ein Umzug lohnt, rechne ich mit dem Städtevergleich und der Seite Was mich der Umzug kostet nach. Steuerliche Beratung für meinen persönlichen Fall gehört in die Hände einer Fachperson.
Orientierung: mein Glossar als Karte
Die Karte ist eine Gedächtnisstütze: Die Begriffe gelten fast überall, nur die Ausführung ist kantonal.
Häufige Fragen
Was heißt „zügeln“ genau?
Zügeln bedeutet schlicht umziehen. Im Deutschen aus Deutschland würde man „umziehen“ sagen; in der Schweiz hören Sie zügeln auch bei Firmen und Vermietern.
Was ist der Unterschied zwischen Ausweis B und C?
B ist eine befristete Aufenthaltsbewilligung, C die unbefristete Niederlassungsbewilligung (SEM). Wann welche Bewilligung erteilt wird, entscheiden die Behörden.
Muss ich eine Krankenversicherung abschließen?
Ja, jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss die Grundversicherung innerhalb von drei Monaten nach der Wohnsitznahme abschließen (BAG).
Bis wann melde ich mich bei der Gemeinde an?
In der Regel innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft; die genaue Frist kann je nach Gemeinde oder Kanton variieren (ch.ch).
Darf ich als Deutsche oder Österreicher in der Schweiz eine Wohnung kaufen?
Für EU/EFTA-Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz gilt der Kauf ohne Einschränkung (Kanton Zürich). Wer im Ausland wohnt, braucht in der Regel eine kantonale Bewilligung (Lex Koller).
Was bedeuten die drei Säulen?
Die erste ist die staatliche Vorsorge (AHV/IV), die zweite die berufliche (Pensionskasse) und die dritte die private (BSV).
Wo finde ich einen Begriff, der hier fehlt?
In den Checklisten und in den häufigsten Fehlern beim Umzug erkläre ich weitere Wörter im Zusammenhang. Offene Fragen können Sie in der Anfrage unten auf der Seite stellen.
