Als ich anfing, mein Projekt Schweiz zu planen, stolperte ich schon bei den ersten Wohnungsinseraten über ein Wort, das ich nie gehört hatte: Betreibungsauszug. In fast jedem Anmeldeformular stand er auf der Liste der Unterlagen, gleich neben Ausweis und Einkommensnachweis. Dieser Text sammelt, was ich dazu herausgefunden habe, damit Sie das Thema ruhiger angehen als ich.
Was ein Betreibungsauszug ist
Der Betreibungsauszug ist eine amtliche Bescheinigung über Zahlungsforderungen, die gegen eine Person beim zuständigen Betreibungsamt eingeleitet wurden. Das Betreibungsamt (so heißt in der Schweiz die Stelle, die Schulden zwangsweise eintreibt) führt dazu ein Register. Die Bescheinigung daraus ist der „Auszug aus dem Betreibungsregister“.
Man kann ihn sich als eine Art Zahlungsleumund vorstellen. Er sagt nicht, wie viel Geld jemand hat. Er zeigt nur, ob und wie oft jemand von Gläubigern betrieben wurde. Eine Betreibung ist dabei der förmliche Beginn einer Schuldeneintreibung; sie sagt zunächst nur, dass jemand etwas fordert, nicht, dass die Forderung berechtigt ist.
Ein „leerer“ Auszug, also einer ohne Einträge, ist das, was Vermietungen sehen wollen. Er gilt als das Zeichen, dass keine offenen Streitigkeiten um Geld bekannt sind.
Warum die Schweiz ihn so häufig verlangt
In Deutschland oder Österreich kennen viele von uns das Prinzip aus anderer Richtung: Dort läuft vieles über Bonitätsauskünfte privater Auskunfteien. In der Schweiz ist der amtliche Auszug das übliche Standardpapier. Er taucht an mehreren Stellen auf:
- bei der Wohnungssuche, als Teil des Dossiers;
- bei manchen Arbeitgebern, vor allem in Stellen mit Geldverantwortung;
- bei Kreditanfragen und Leasingverträgen;
- gelegentlich bei der Eröffnung bestimmter Verträge.
Am wichtigsten ist für mich die Wohnungssuche. Die Mietmärkte vieler Städte sind eng, und wer sich bewirbt, konkurriert mit vielen anderen. Ein vollständiges Dossier zählt, und der Auszug gehört fast immer dazu. Wie ich das Dossier insgesamt aufbaue, beschreibe ich unter Mein Bewerbungsdossier.
Das Problem: Ich wohne noch nicht in der Schweiz
Hier fängt für Zuziehende der Knoten an. Das Betreibungsamt ist an den Wohnort gebunden. Wer noch nie in der Schweiz gemeldet war, hat dort in der Regel schlicht keinen Eintrag, aber auch kein Amt, das „für mich“ zuständig ist. Ob und wie ein Amt eine Bescheinigung für eine Person ohne Schweizer Wohnsitz ausstellt, ist Sache des jeweiligen Amtes; die Praxis ist nicht überall gleich.
In der Praxis sehe ich drei Wege, die Vermietungen akzeptieren, wobei die Entscheidung immer bei der Vermieterseite liegt:
- Ein Hinweis im Dossier, dass ich erst zuziehe und deshalb noch keinen Schweizer Auszug haben kann.
- Ein Nachweis aus dem Herkunftsland, etwa eine Bonitätsauskunft oder eine Bescheinigung über geordnete Verhältnisse.
- Der Auszug nach der Anmeldung, der dann nachgereicht wird, sobald der Wohnsitz in der Schweiz besteht.
Welcher Weg passt, fragt man am besten direkt bei der Vermieterseite oder der Verwaltung nach. Ich habe gelernt, diese Frage früh zu stellen, bevor ich Papiere besorge, die am Ende gar nicht gebraucht werden.
Mein Weg vom Inserat zum Mietvertrag
Damit der Auszug im Gesamtbild nicht untergeht, habe ich den typischen Ablauf aufgezeichnet. Die Pieces im Dossier sind von Fall zu Fall verschieden, deshalb gilt jede Angabe als „zu prüfen“.
Was im Vertrag und bei der Kaution zu beachten ist, steht ausführlicher unter Mein erster Schweizer Mietvertrag und Die Mietkaution.
So bekomme ich den Auszug
Das genaue Verfahren hängt vom Betreibungsamt ab. Aus meiner Recherche ergibt sich dieses Muster:
- Zuständig ist das Betreibungsamt am aktuellen Wohnort. Wer mehrere Wohnorte hatte, muss je nach Amt auch Auszüge der früheren Wohnorte vorlegen, wenn die Vermieterseite das verlangt.
- Bestellt wird je nach Amt online, schriftlich oder am Schalter. Persönliche Angaben und ein Ausweis gehören fast immer dazu.
- Es fallen Gebühren an. Die Höhe legt jedes Amt selbst fest; ich nenne hier bewusst keinen Betrag.
- Die Bearbeitung dauert unterschiedlich lang. Das Amt nennt auf Anfrage den üblichen Rahmen.
- Der Auszug trägt ein Ausstellungsdatum. Viele Vermietungen wollen, dass er nicht zu alt ist. Wie aktuell er sein soll, steht meist im Inserat oder im Anmeldeformular.
Sobald ich in der Schweiz wohne, ändert sich die Lage. Die Anmeldung bei der Gemeinde ist laut Behördenportal ch.ch innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft vorgesehen; die Details können je nach Gemeinde und Kanton abweichen (ch.ch). Mitzubringen sind in der Regel Ausweis, Aufenthaltsbewilligung bzw. Arbeitsbewilligung und ein Nachweis der Krankenversicherung. Die Grundversicherung ist spätestens drei Monate nach der Wohnsitznahme abzuschließen (BAG). Mit der Anmeldung entsteht der Bezug zum örtlichen Betreibungsamt, und der erste Auszug lässt sich dort beantragen.
UE/AELE-Bürger und Drittstaaten
Für den Auszug selbst spielt die Staatsangehörigkeit keine Rolle. Aber sie bestimmt, wie früh ich überhaupt eine Wohnung mieten kann. Es gibt zwei Regime: Personen aus der EU oder der EFTA fallen unter die Personenfreizügigkeit, Personen aus Drittstaaten unter das Ausländerrecht (SEM). Für Deutsche und Österreicher gilt der erste Fall. Die Einzelheiten zur Bewilligung klärt die zuständige Behörde; mehr dazu unter Mein Zeitplan.
Wer hier unsicher ist, kann das Anliegen über die Anfrage schildern. Dort prüft jemand die persönliche Situation, was ich als Laie nicht ersetzen kann.
Typische Stolpersteine
- Unvollständiges Dossier. Fehlt der Auszug ohne Erklärung, wandert die Bewerbung schnell nach unten. Ein kurzer Begleittext hilft.
- Alte Einträge. Eine Betreibung kann im Register stehen, obwohl die Forderung längst bezahlt oder bestritten ist. Das lässt sich oft mit einem Beleg erklären.
- Falsches Amt. Der Auszug muss vom richtigen Betreibungsamt kommen. Der Wohnort steht im Antrag.
- Zu früh bestellt. Wer ihn Monate vor der Bewerbung bestellt, riskiert, dass er als veraltet gilt.
- Kopien statt Original. Manche Verwaltungen verlangen das Original oder eine beglaubigte Version.
Meine Checkliste
- Bei der Verwaltung nachfragen, ob für Zuziehende ein Ersatznachweis genügt
- Bonitätsauskunft oder Bescheinigung aus Deutschland oder Österreich besorgen, falls gewünscht
- Ausweis und Bewilligungsunterlagen bereithalten
- Einkommensnachweis (Arbeitsvertrag oder Gehaltsnachweis) beilegen
- Kurzes Begleitschreiben zur Situation „Zuzug aus dem Ausland“ verfassen
- Nach der Anmeldung den Auszug beim zuständigen Betreibungsamt beantragen
- Auszug im Dossier aktualisieren
Weitere Listen finden Sie unter Meine Checklisten und Checkliste vor dem Umzug.
Häufige Fragen
Was ist ein Betreibungsauszug in einfachen Worten?
Es ist eine amtliche Bescheinigung darüber, ob gegen eine Person Betreibungen eingeleitet wurden. Sie zeigt keine Vermögenslage, sondern nur, ob Gläubiger Forderungen geltend gemacht haben.
Wer stellt den Betreibungsauszug aus?
Das Betreibungsamt am Wohnort. Welches Amt zuständig ist, hängt vom Wohnsitz ab, nicht vom Heimatort.
Brauche ich ihn schon, bevor ich in die Schweiz ziehe?
Viele Vermietungen fragen danach, aber nicht alle bestehen darauf. Ob ein Ersatznachweis aus dem Herkunftsland genügt, entscheidet die Vermieterseite.
Kann ich ihn aus Deutschland oder Österreich bestellen?
Das hängt vom Betreibungsamt ab. Ohne Schweizer Wohnsitz ist die Praxis uneinheitlich, deshalb lohnt sich eine Rückfrage beim Amt.
Was zeigt ein leerer Auszug?
Dass im Register für den Zeitraum und das Amt keine Betreibungen eingetragen sind. Das ist das Bild, das Vermietungen sich wünschen.
Heißt ein Eintrag automatisch, dass ich Schulden habe?
Nein. Eine Betreibung beginnt mit der Forderung eines Gläubigers. Sie kann bestritten oder bezahlt sein und taucht trotzdem im Register auf.
Welche Rolle spielt die Staatsangehörigkeit?
Für den Auszug keine. Für die Bewilligung und den Zeitpunkt des Einzugs schon, weil für Personen aus EU/EFTA und aus Drittstaaten unterschiedliche Regeln gelten (SEM).
Kostet der Auszug etwas?
Ja, die Ämter erheben Gebühren. Die Höhe ist von Amt zu Amt verschieden und wird hier nicht genannt.
Wie lange dauert es, bis ich ihn habe?
Das variiert je nach Amt und Bestellweg. Am besten erkundige ich mich vor der Bewerbung nach dem üblichen Rahmen.
Wie aktuell muss der Auszug sein?
Das legt die Vermieterseite fest. Meist steht ein Hinweis zum Ausstellungsdatum im Inserat oder im Anmeldeformular.
Was ist, wenn ich nie in der Schweiz gewohnt habe?
Dann gibt es dort in der Regel keinen Eintrag, aber auch keinen Auszug. Ein Begleitschreiben und ein Nachweis aus dem Herkunftsland sind üblich.
Ersetzt eine deutsche Bonitätsauskunft den Schweizer Auszug?
Nicht automatisch. Manche Vermietungen akzeptieren sie für den Anfang, andere verlangen später den Schweizer Auszug.
Muss ich den Auszug im Original vorlegen?
Das kommt auf die Verwaltung an. Manche akzeptieren eine digitale Kopie, andere wollen das Original.
Was tue ich bei einem ungerechtfertigten Eintrag?
Dann lässt sich der Eintrag beim Betreibungsamt prüfen. Wie das im Einzelnen abläuft, hängt vom Verfahren ab; ein Spezialist schaut sich den Fall an.
Gilt der Auszug auch für meine Familie?
Er bezieht sich immer auf eine einzelne Person. Bei einem gemeinsamen Mietvertrag verlangt die Verwaltung meist einen Auszug für jede erwachsene Person.
Brauche ich ihn auch für eine möblierte Wohnung?
Oft ja, auch bei befristeten Verträgen. Näheres dazu steht unter Möbliert und befristet.
Brauche ich ihn für den Kauf einer Immobilie?
Das hängt von der Bank oder dem Verkäufer ab. Für Fragen zum Kauf als Zugezogene lesen Sie Haus oder Wohnung kaufen.
Hat der Auszug etwas mit der Aufenthaltsbewilligung zu tun?
Er ist kein Bestandteil des Bewilligungsverfahrens im engeren Sinn. Die Behörde entscheidet nach ihren eigenen Kriterien, nicht nach dem Auszug allein.
Was passiert bei der Wohnungsabnahme mit dem Thema?
Nichts, die Abnahme betrifft den Zustand der Wohnung. Wie sie abläuft, steht unter Wohnungsübergabe und Abnahmeprotokoll.
Wo finde ich weitere Hilfe zur Wohnungssuche?
Eine Übersicht bietet Meine Wohnungssuche in der Schweiz. Wer Begleitung wünscht, kann das in der Anfrage angeben.
Wie läuft die Begleitung durch My Relocation ab?
Das Angebot vermittelt den Kontakt zu passenden Relocation-Unternehmen. Der Ablauf steht unter So begleitet Sie My Relocation.
