Als ich erfuhr, dass wir ein Kind erwarten, stand mein Umzug in die Schweiz schon im Kalender. Plötzlich liefen zwei Projekte nebeneinander: der Wohnortwechsel und die Schwangerschaft. Wer wie ich aus Deutschland oder Österreich kommt, fragt sich dann sofort: Wer betreut mich vor Ort? Wann zählt die Schweizer Krankenkasse? Und was ändert sich im Vergleich zu dem, was ich von zu Hause kenne?
Hier sammle ich, was ich zu Schwangerschaft, Geburt und Krankenkasse in der Schweiz gelernt habe. Es ist keine medizinische und keine versicherungsrechtliche Beratung, sondern eine Orientierung, damit Sie die richtigen Fragen stellen. Konkrete Leistungen, Fristen und Ihre persönliche Lage klären Versicherer, Gemeinde und Fachpersonen.
Mein Ausgangspunkt: zwei Systeme, eine Schwangerschaft
Zu Hause war vieles selbstverständlich. In Deutschland oder Österreich kennt man die Mutterpass-Routine, die Hebamme und den Weg über die eigene Kasse. In der Schweiz sind die Bausteine ähnlich, aber anders verteilt. Der wichtigste Unterschied: Es gibt keine einheitliche gesetzliche Kasse. Die obligatorische Grundversicherung (auf Französisch LAMal, auf Deutsch KVG) wird von privaten Versicherern angeboten, die jeder Person offenstehen, und jede Person wählt selbst.
Dazu kommen zwei Begriffe, die mir am Anfang fremd waren:
- Franchise: der Betrag pro Jahr, den man selbst trägt, bevor die Kasse Kosten übernimmt. Wie sie bei Schwangerschaft und Geburt zusammenspielt, schaue ich mir im Beitrag zu Franchise und Modellen genauer an.
- Zusatzversicherung: eine freiwillige Ergänzung zur Grundversicherung, zum Beispiel für Wahlmöglichkeiten bei der Unterbringung. Mehr dazu unter Zusatzversicherungen.
Wichtig für die Planung: Ob und ab wann ein Wechsel aus dem Heimatsystem in die Schweizer Grundversicherung nötig ist, hängt vom Wohnsitz ab. Dazu gleich mehr.
Wann die Schweizer Grundversicherung gilt
Die Regel ist erfreulich klar. Wer in der Schweiz Wohnsitz nimmt, schließt die Grundversicherung innerhalb von drei Monaten nach der Wohnsitznahme ab. Wird diese Frist eingehalten, wirkt die Deckung rückwirkend auf den Tag der Wohnsitznahme, und die Prämien werden ebenfalls rückwirkend fällig. Wird sie überschritten, beginnt die Deckung erst mit dem Beitritt, ein Prämienzuschlag bei nicht entschuldbarer Verspätung ist möglich, und die kantonale Behörde kann einen Versicherer zuteilen (Quelle: BAG).
Für eine Schwangerschaft heißt das ganz praktisch: Die Frist läuft auch dann, wenn der Bauch schon rund ist. Wer den Umzug in einer fortgeschrittenen Schwangerschaft plant, hat deshalb gute Gründe, die Kasse nicht auf die lange Bank zu schieben. Ausführlich beschreibe ich das im Beitrag Grundversicherung: die Drei-Monats-Frist.
Mein Tipp aus eigener Erfahrung: Ich habe schon vor der Abreise Angebote verglichen, ohne etwas zu unterschreiben, und Fragen zur Geburt gesammelt. Welche Leistungen rund um Schwangerschaft und Geburt im Einzelfall übernommen werden, steht in den Versicherungsbedingungen und in den Angaben des jeweiligen Versicherers; darauf stütze ich mich nicht aus dem Gedächtnis.
Schritte rund um Ankunft und Anmeldung
Auch ohne Schwangerschaft gibt es nach der Ankunft einen Ablauf, den ich als Liste vor Augen hatte:
- Anmeldung bei der Gemeinde: In der Regel innerhalb von 14 Tagen, wobei die Frist je nach Gemeinde oder Kanton abweichen kann. Mitzubringen sind unter anderem Ausweis, Aufenthaltstitel beziehungsweise Arbeitsbewilligung und ein Nachweis der Krankenversicherung (Quelle: ch.ch).
- Grundversicherung abschließen: innerhalb von drei Monaten nach der Wohnsitznahme.
- Hausärztin oder Hausarzt finden: Je nach Versicherungsmodell ist sie oder er die erste Anlaufstelle (siehe Hausärztin oder Hausarzt finden).
- Betreuung der Schwangerschaft organisieren: Frauenärztin oder Frauenarzt, Hebamme, Geburtsort.
Wie diese Schritte ineinandergreifen, zeigt das folgende Schema.
Unterschiede zwischen UE/AELE und Drittstaaten
Ein Punkt, den ich zuerst unterschätzt habe: Der Aufenthaltsstatus entscheidet über vieles. Das Schweizer Recht kennt zwei Regime, die Staatsangehörige der EU und der EFTA (Freizügigkeitsabkommen) und die Staatsangehörigen von Drittstaaten (Quelle: SEM). Wer aus Deutschland oder Österreich kommt, gehört zur ersten Gruppe; das gilt allerdings nicht automatisch für den Partner oder die Partnerin, wenn diese eine andere Staatsangehörigkeit haben.
Für die Schwangerschaft ist das relevant, weil Aufenthaltstitel und Anmeldung die Voraussetzung für den Versicherungsnachweis sind. Wer die Details zum Titel klären will, findet sie in meinem Überblick zur Bewilligung (das Werkzeug Welche Bewilligung? kommt noch). Wie der Zusammenhang im Einzelfall aussieht, prüft eine Fachperson; die Anfrage am Ende der Seite ist der Weg dorthin.
Betreuung: wer begleitet die Schwangerschaft?
In der Schweiz begleiten meist Frauenärztin oder Frauenarzt und, ergänzend oder allein, eine Hebamme die Schwangerschaft. Die Wahl hat mir niemand abgenommen: Man sucht aktiv, und gefragte Hebammen sind früh ausgebucht. Das ist eine Erfahrung, die viele Zugezogene teilen, und ein Grund, schon vor dem Umzug mit der Suche zu beginnen.
Was ich in dieser Phase angegangen bin:
- einen Überblick über Geburtsorte in der Region (Spital, Geburtshaus oder andere Formen);
- eine Liste der Fragen an die Frauenarztpraxis;
- die Unterlagen aus dem Heimatland, etwa den Mutterpass und Befunde;
- die Frage, wie sprachliche Verständigung vor Ort funktioniert, besonders in der Westschweiz oder im Tessin.
Ob im Einzelfall ein Hausarztmodell oder ein anderes Modell die Anlaufstellen vorgibt, hängt vom gewählten Versicherungsmodell ab. Das habe ich vor Vertragsschluss erfragt.
Kosten: was ich realistisch einplane
Geburt und Schwangerschaft sind in der Schweiz nicht kostenlos; wie viel man selbst trägt, hängt von Franchise, Selbstbehalt, Modell und Zusatzversicherung ab. Genaue Beträge nenne ich hier bewusst nicht, weil sie sich jedes Jahr ändern und vom Versicherer abhängen. Eine Orientierung zu den Prämien als Größenordnung gibt der Beitrag Was kostet die Krankenkasse?, und das große Bild des Umzugs steht in Was mich der Umzug in die Schweiz kostet.
Hilfreich ist es, folgende Fragen schriftlich an den Versicherer zu stellen:
- Welche Leistungen rund um Schwangerschaft und Geburt deckt die Grundversicherung?
- Was gilt für Hebammenbesuche vor und nach der Geburt?
- Welche Rolle spielt die gewählte Franchise?
- Was passiert mit dem Neugeborenen: Wann und wie wird es versichert?
- Welche Wartefristen und Gesundheitsfragen gelten bei einer Zusatzversicherung?
Nach der Geburt: Kind, Betreuung, Vorsorge
Mit dem Kind kommen neue Themen. Das Neugeborene braucht eine eigene Versicherung; Versicherer und Gemeinde sagen, wie die Anmeldung läuft. Dann folgt die Frage nach der Betreuung, über die ich im Beitrag Kita und Hort schreibe, und später die Schule (Internationale und private Schulen).
Auch die Altersvorsorge verändert sich, wenn die Familie wächst. Einen Überblick liefern Die drei Säulen der Altersvorsorge und Säule 3a.
Meine Checkliste
- Aufenthaltsstatus und Bewilligung klären
- Mutterpass und Befunde aus Deutschland oder Österreich digital und auf Papier sichern
- Angebote der Grundversicherung vergleichen, ohne vorschnell zu unterschreiben
- Fristen im Kalender eintragen: Anmeldung bei der Gemeinde, Grundversicherung in drei Monaten
- Frauenarztpraxis und Hebamme in der Zielregion anfragen
- Geburtsort besichtigen oder Informationsabend besuchen
- Fragen an den Versicherer schriftlich stellen
- Zusatzversicherung nur mit Kenntnis der Wartefristen prüfen
- Betreuungsplatz für später vormerken
Häufige Fragen
Wann muss die Schweizer Grundversicherung abgeschlossen sein?
Die Grundversicherung ist innerhalb von drei Monaten nach der Wohnsitznahme abzuschließen. Bei Einhaltung der Frist gilt die Deckung rückwirkend ab dem Tag der Wohnsitznahme. Das gilt unabhängig von einer Schwangerschaft.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Dann beginnt die Deckung erst mit dem Beitritt. Bei einer nicht entschuldbaren Verspätung ist ein Prämienzuschlag möglich, und die kantonale Behörde kann einen Versicherer zuweisen. Die Einzelheiten nennt das BAG.
Kann ich mit der Schwangerschaft überhaupt eine Grundversicherung abschließen?
Die Grundversicherung steht jeder Person offen, die in der Schweiz wohnt. Bei der Zusatzversicherung dagegen stellen Versicherer häufig Gesundheitsfragen. Wie das im Einzelfall aussieht, erklärt der Versicherer.
Was ist der Unterschied zwischen Grundversicherung und Zusatzversicherung?
Die Grundversicherung ist obligatorisch und gesetzlich geregelt. Die Zusatzversicherung ist freiwillig und privatrechtlich, mit eigenen Bedingungen. Wartefristen und Gesundheitsfragen sind dort üblich, deshalb lohnt sich der Blick in die Bedingungen.
Kann ich die deutsche oder österreichische Kasse behalten?
Wer in der Schweiz wohnt, unterliegt in der Regel der Schweizer Versicherungspflicht. Ob in Sonderfällen eine Befreiung möglich ist, entscheidet die zuständige Behörde. Dazu gibt es Hinweise im Beitrag zum Wechsel von der gesetzlichen Kasse, der noch folgt.
Wo melde ich mich nach der Ankunft an?
Bei der Gemeinde, in der Regel innerhalb von 14 Tagen. Je nach Gemeinde oder Kanton kann die Frist abweichen. Mitzubringen sind Ausweis, Aufenthaltstitel oder Arbeitsbewilligung und ein Versicherungsnachweis.
Brauche ich für die Anmeldung schon die Krankenversicherung?
Bei der Anmeldung wird ein Nachweis der Krankenversicherung verlangt. Praktisch heißt das: Die Grundversicherung wird am besten früh geklärt. Offene Fragen beantwortet die Gemeinde.
Wer begleitet eine Schwangerschaft in der Schweiz?
Üblicherweise eine Frauenärztin oder ein Frauenarzt, oft ergänzt durch eine Hebamme. Wer welche Aufgabe übernimmt, ist von Praxis zu Praxis verschieden. Frühzeitige Anfragen sind sinnvoll.
Ist ein Hausarztmodell bei einer Schwangerschaft ein Nachteil?
Das kommt auf die Modellbedingungen an. Bei manchen Modellen ist zuerst die Hausarztpraxis anzufragen. Ob Besuche bei der Frauenärztin ausgenommen sind, steht in den Bedingungen des Versicherers.
Was bedeutet HMO?
HMO steht für ein Modell, bei dem die Versicherten eine bestimmte Gruppenpraxis als erste Anlaufstelle nutzen. Es gehört zu den Versicherungsmodellen, die ich im Beitrag zu Franchise und Modellen einordne. Details zu Leistungen klärt der Versicherer.
Was ist eine Franchise?
Die Franchise ist der jährliche Betrag, den Versicherte selbst tragen, bevor die Kasse Kosten übernimmt. Je nach Wahl verändert sie die Prämie. Konkrete Werte nennt der Versicherer.
Wie wirkt sich die Franchise bei einer Geburt aus?
Das hängt von den Leistungen ab, die im jeweiligen Fall anfallen, und von den Regeln des Versicherers. Deshalb frage ich vor Vertragsschluss schriftlich nach, welche Leistungen von Franchise und Selbstbehalt betroffen sind.
Wie finde ich eine Hebamme?
Frühzeitig fragen: in der Region, bei Frauenarztpraxen und Geburtsorten. Gefragte Hebammen sind früh ausgebucht. Schon vor dem Umzug lassen sich erste Kontakte knüpfen.
Kann ich in einem Geburtshaus gebären?
Die Schweiz kennt Spitäler, Geburtshäuser und weitere Formen. Welche Möglichkeit passt und was die Versicherung dazu sagt, ist je nach Wohnort und Versicherer verschieden und vorab zu erfragen.
Muss ich Deutsch sprechen, um gut betreut zu werden?
Das hängt von der Region ab. In der Deutschschweiz ist Deutsch Alltagssprache, in der Westschweiz Französisch, im Tessin Italienisch. Wer in einer anderen Sprachregion wohnt, fragt die Praxis nach der Verständigung.
Wie wird das Neugeborene versichert?
Das Kind braucht eine eigene Versicherung. Wie und bis wann sie anzumelden ist, erklärt der Versicherer. Auch die Gemeinde gibt Auskunft über die Anmeldung des Kindes.
Brauche ich eine Zusatzversicherung für die Geburt?
Nein, sie ist freiwillig. Sie kann zum Beispiel bei der Wahl der Unterbringung eine Rolle spielen. Entscheidend sind Wartefristen und Bedingungen, die ich schriftlich erfrage. Mehr im Beitrag zu Zusatzversicherungen.
Ändert sich etwas, wenn mein Partner oder meine Partnerin keine EU-Staatsangehörigkeit hat?
Möglicherweise, denn das Recht unterscheidet zwischen UE/AELE und Drittstaaten. Die Bedingungen für den Aufenthaltstitel sind dann andere. Die Auskunft gibt das SEM beziehungsweise das kantonale Migrationsamt.
Kann ich allein umziehen und später nachkommen lassen?
Das hängt vom Aufenthaltsstatus ab. Welche Wege für Familienmitglieder offenstehen, regeln Bund und Kanton. Eine Fachperson kann dies im Einzelfall prüfen, die Anfrage am Ende der Seite führt dorthin.
Wann sollte ich mit der Planung beginnen?
So früh wie möglich, am besten schon vor dem Umzug: Versicherungen vergleichen, Fragen sammeln, Betreuung anfragen. Die gesetzlichen Fristen laufen ab der Wohnsitznahme, die Suche nach Betreuung kann früher beginnen.
Wo finde ich weitere Orientierung?
Die Beiträge zum Hausarzt, zu den weiteren Versicherungen (Auto, Rechtsschutz, Reise) und zu den Kosten helfen weiter. Offizielle Angaben bieten BAG, SEM und ch.ch.
