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Zoll und Umzugsgut: Inventarliste und Zollfreiheit

Mein Hausrat soll mit in die Schweiz, aber ohne böse Überraschung an der Grenze. Hier steht, was beim Umzugsgut Zoll Schweiz zählt: Liste, Formular, Nutzungsdauer und Frist.

Aktualisiert am 1. November 2026 · amtliche Quellen am Seitenende

Lagerraum mit Metallregalen voller weißer Archivkartons, davor eine graue Leiter auf Betonboden
Symbolbild · Foto:NPS, Public domain

Als ich anfing, meinen Umzug in die Schweiz zu planen, dachte ich zuerst an Wohnung, Arbeit und Krankenkasse. Der Zoll kam erst auf meine Liste, als jemand fragte: „Und dein Sofa? Muss das verzollt werden?" Die gute Nachricht: Wer wirklich seinen Wohnsitz in die Schweiz verlegt, darf sein gebrauchtes Umzugsgut in der Regel zollfrei einführen. Die weniger gute: Dafür müssen ein paar Bedingungen stimmen, und die Papiere sollten vor dem Grenzübertritt fertig sein.

Auf dieser Seite sortiere ich, was ich vor dem Packen geklärt haben möchte. Für Ihren eigenen Fall gilt: Die Zollstelle und die Bundesbehörde entscheiden, nicht ich und nicht diese Seite.

Was „Umzugsgut" beim Schweizer Zoll überhaupt ist

Der Schweizer Zoll spricht von Übersiedlungsgut oder Umzugsgut. Gemeint sind persönliche Effekten und Haushaltsgegenstände einer Person, die ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegt: Möbel, Kleidung, Geschirr, Bücher, Elektrogeräte, Sportausrüstung. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) führt sie auf seinen Seiten unter „Umzug" auf.

Wichtig ist der Gedanke dahinter: Es geht um Dinge, die Sie schon besitzen und benutzen, nicht um Neuware, die Sie für die neue Wohnung erst kaufen. Wer nach dem Einzug eine komplette Küche aus Deutschland oder Österreich anliefern lässt, ist deshalb nicht automatisch im Bereich der Zollfreiheit. Was in welche Kategorie fällt, beantwortet im Zweifel die Zollstelle.

Die zwei Bedingungen, die ich im Kopf behalte

Aus den Angaben des BAZG ziehe ich zwei Kernpunkte, die ich mir auf einen Zettel schreibe.

  • Nutzung im Ausland: Die Gegenstände müssen vor dem Wohnsitzwechsel mindestens 6 Monate lang im Ausland in Gebrauch gewesen sein (BAZG). Das Möbelstück, das ich letzte Woche gekauft habe, zählt also nicht dazu.
  • Zeitlicher Zusammenhang: Die Einfuhr soll mit dem Umzug zusammenhängen. Nach den Angaben des BAZG ist sie „ohne Probleme" innerhalb von 2 Jahren möglich. Wer Kisten nachschickt, sollte also nicht Jahre warten.

Beides sind Regeln im Rahmen des Zollgesetzes und der Zollverordnung. Wie streng eine Stelle bei Randfällen ist, kann ich nicht beurteilen; dafür gibt es die Anfrage beim Zoll.

Formular 18.44: das Dokument, um das es geht

Das zentrale Papier heißt Formular 18.44, „Zollanmeldung/Gesuch für Übersiedlungsgut" (BAZG). Es wird unterschrieben und in zwei Exemplaren vorbereitet. Das Formular ist auf der Seite des BAZG als PDF zu finden; ich lade es mir herunter und fülle es in Ruhe am Schreibtisch aus, nicht im Lkw an der Grenze.

Zum Formular gehört in meiner Planung eine Inventarliste. Der Zoll will wissen, was in den Kisten ist, und ein Umzugsunternehmen verlangt in der Regel ohnehin eine Aufstellung. Wie genau diese Liste sein muss und ob sie im Einzelfall verlangt wird, klärt die zuständige Stelle; ich gehe lieber auf Nummer sicher und führe sie ordentlich.

So gehe ich bei der Liste vor:

  • Raum für Raum durchgehen und jede Kiste nummerieren.
  • Pro Kiste in einem Satz notieren, was drin ist (zum Beispiel „Küche: Geschirr, Töpfe").
  • Größere Stücke wie Möbel oder Geräte einzeln aufführen.
  • Wertvolle Dinge getrennt markieren und Belege aufbewahren.
  • Eine Kopie bei mir behalten, eine zweite beim Transport mitgeben.

Wenn Sie ein Umzugsunternehmen beauftragen, spricht es mit Ihnen den Ablauf ab. Eine Übersicht dazu finden Sie unter Internationaler Umzug mit Dienstleister.

Der Weg vom Hausrat bis zur Schweizer Wohnung

Damit der Ablauf greifbar wird, habe ich die Schritte als Schema aufgezeichnet. Die Reihenfolge ist wichtiger als jedes Detail.

Vom Inventar bis zur Frist beim Umzugsgut1 · Inventarliste · Kisten und größere Stücke erfassen, Nutzung im · Ausland bedenken · 2 · Formular 18.44 · Ausfüllen, unterschreiben, in zwei Exemplaren · bereithalten · 3 · Grenzübertritt · Unterlagen vorlegen, Zollstelle prüft die Anmeldung · 4 · Frist · Einfuhr in zeitlichem Zusammenhang, nach BAZG ohne · Probleme innerhalb von 2 Jahren · 5 · Fahrzeug · Eigenes Auto nur bei mindestens 6 Monaten Nutzung im · Ausland als Umzugsgut1InventarlisteKisten und größere Stücke erfassen, Nutzung imAusland bedenken2Formular 18.44Ausfüllen, unterschreiben, in zwei Exemplarenbereithalten3GrenzübertrittUnterlagen vorlegen, Zollstelle prüft die Anmeldung4FristEinfuhr in zeitlichem Zusammenhang, nach BAZG ohneProbleme innerhalb von 2 Jahren5FahrzeugEigenes Auto nur bei mindestens 6 Monaten Nutzung imAusland als Umzugsgut
Vom Inventar bis zur Frist beim Umzugsgut

Der Zeitplan rund um die Grenze

Ich denke den Zoll von hinten nach vorn: Wann soll der Lkw an der Grenze stehen, und was muss bis dahin im Ordner liegen? Daraus ergibt sich eine einfache Reihenfolge.

  1. Zuerst steht der Wohnsitzwechsel fest: Mietvertrag unterschrieben, Einzugstermin bekannt. Dazu passt Mein erster Schweizer Mietvertrag.
  2. Danach erstelle ich das Inventar, solange die Sachen noch an ihrem Platz stehen.
  3. Dann lade ich Formular 18.44 herunter und fülle es aus.
  4. Beim Transport gebe ich alle Papiere in einem Ordner mit.
  5. Nach der Ankunft melde ich mich bei der Gemeinde an und kümmere mich um die Wohnungsübergabe, siehe Wohnungsübergabe und Abnahmeprotokoll.

Welche Behörde, Zollstelle und Tageszeit für die Einfuhr in meinem Fall passt, erfrage ich vorher. Ein Termin an der Grenze ohne diese Auskunft ist ein vermeidbares Risiko.

Was ich nicht als Umzugsgut erwarte

Nicht alles, was im Umzugswagen liegt, ist automatisch zollfrei. Bei diesen Punkten frage ich lieber nach, statt zu raten:

  • Neu gekaufte Gegenstände, die ich erst kurz vor dem Umzug angeschafft habe.
  • Waren, die ich weiterverkaufen möchte.
  • Alkohol, Tabak, Lebensmittel und Medikamente: Hier gelten oft eigene Regeln, die ich beim BAZG nachlese.
  • Gegenstände, die im Ausland nur kurz in Gebrauch waren.
  • Fahrzeuge: Sie haben ihr eigenes Kapitel, siehe unten.

Zu Einzelfällen berate ich nicht; wer unsicher ist, kann in der Anfrage unten auf der Seite schildern, worum es geht, und ein Spezialist prüft den Fall.

Das Auto: ein eigenes Kapitel

Beim Auto gelten besondere Bedingungen. Nach den Angaben des BAZG kann ein Fahrzeug als Umzugsgut gelten, wenn es mindestens 6 Monate im Ausland in Gebrauch war, bevor der Wohnsitz in die Schweiz verlegt wird. Dann entfallen Mehrwertsteuer und Automobilsteuer. Als Nachweis dient der ausländische Fahrzeugausweis.

War das Auto weniger als 6 Monate im Ausland in Gebrauch, ist nach den Angaben des BAZG eine vorübergehende Einfuhr mit dem Formular 15.30 möglich, und zwar für höchstens 2 Jahre ab der ersten Einreise. Danach muss das Fahrzeug verzollt oder wieder ausgeführt werden. Wer das Auto behält, braucht anschließend eine Zulassung und die Typenprüfung bei den kantonalen Strassenverkehrsämtern; Sätze und technische Details lese ich beim Amt nach, nicht aus Foren.

Wie das Thema genauer aussieht, steht unter Mein Auto in die Schweiz einführen. Dort stehen Schritte, die hier den Rahmen sprengen würden.

Fehler, die ich vermeiden möchte

Aus Gesprächen und aus dem, was ich gelesen habe, sammle ich typische Stolpersteine:

  • Formular erst an der Grenze besorgen.
  • Inventarliste nur im Kopf haben.
  • Neuware ungefragt mitnehmen und später überrascht sein.
  • Kisten über Jahre nachschicken.
  • Beim Auto die 6 Monate nicht belegen können, weil der Fahrzeugausweis fehlt.
  • Zollthemen erst am Umzugstag klären.

Mehr dazu finden Sie in Die häufigsten Fehler beim Umzug in die Schweiz und in der Umzugswoche.

Meine Checkliste für den Zoll

  • Wohnsitzwechsel und Einzugstermin stehen fest
  • Inventarliste erstellt und nummeriert
  • Formular 18.44 heruntergeladen, ausgefüllt und unterschrieben
  • Das Formular liegt in zwei Exemplaren bereit
  • Gebrauchsdauer der Gegenstände im Ausland geprüft
  • Neuware aussortiert oder separat geklärt
  • Beim Auto: Fahrzeugausweis als Nachweis bereitgelegt
  • Unterlagen im Handgepäck, nicht im Lkw
  • Rückfragen an Zollstelle oder Spezialisten gestellt

Für die Planung der Kosten rund um den Umzug lohnt der Blick auf Was kostet mein Umzug in die Schweiz?. Und wenn Sie sich einen Überblick über das Ganze wünschen: Mein Umzug in die Schweiz.

Häufige Fragen

Ist Umzugsgut beim Umzug in die Schweiz zollfrei?

Für gebrauchte persönliche Gegenstände ist die Einfuhr in der Regel zollfrei, wenn Sie Ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen und die Bedingungen des BAZG erfüllen. Dazu gehört unter anderem die Nutzung im Ausland.

Welches Formular brauche ich?

Das Formular 18.44, „Zollanmeldung/Gesuch für Übersiedlungsgut". Es wird unterschrieben und in zwei Exemplaren vorbereitet (BAZG).

Wo bekomme ich das Formular 18.44?

Als PDF auf der Internetseite des BAZG. Ich lade es mir vorab herunter, damit ich es in Ruhe ausfüllen kann.

Muss ich eine Inventarliste führen?

Ob und wie genau sie im Einzelfall verlangt wird, sagt die Zollstelle. Ich führe sie trotzdem, weil sie dem Zoll und dem Umzugsunternehmen die Arbeit erleichtert und mir bei Rückfragen hilft.

Wie detailliert sollte die Inventarliste sein?

Kisten nummerieren, den Inhalt in einem Satz beschreiben, größere Stücke einzeln nennen. Für Sonderfälle erkundige ich mich bei der Stelle, die den Umzug abfertigt.

Wie lange müssen meine Sachen im Ausland in Gebrauch gewesen sein?

Nach den Angaben des BAZG mindestens 6 Monate vor dem Transfer des Wohnsitzes.

Gilt die Regel auch für neu gekaufte Möbel?

Neue Gegenstände erfüllen die Nutzungsbedingung nicht. Ich kläre solche Käufe vorher mit der Zollstelle, statt sie einfach in den Lkw zu stellen.

Bis wann muss ich das Umzugsgut einführen?

Die Einfuhr soll in zeitlichem Zusammenhang mit dem Umzug stehen. Nach dem BAZG geht es ohne Probleme innerhalb von 2 Jahren.

Darf ich Kisten später nachschicken lassen?

Im Rahmen der Frist ja, aber ich sage das dem Zoll am besten vorab. Je länger das Nachsenden dauert, desto schwieriger wird der Zusammenhang mit dem Umzug zu belegen.

Brauche ich das Original oder reicht eine Kopie?

Das Formular wird in zwei Exemplaren vorbereitet. Welche Fassung die Zollstelle im Einzelfall sehen will, frage ich vor dem Transport nach.

Wer füllt das Formular aus, ich oder das Umzugsunternehmen?

Das kann ich selbst tun oder mit dem Unternehmen absprechen. Unterschreiben muss in jedem Fall die Person, die den Wohnsitz verlegt, so verstehe ich die Angaben des BAZG.

Muss ich für Möbel Zoll zahlen?

Bei gebrauchtem Umzugsgut, das die Bedingungen erfüllt, wird die Einfuhr in der Regel zollfrei abgefertigt. Konkrete Beträge gehören zur Entscheidung der Zollstelle.

Was passiert, wenn ich das Formular vergesse?

Dann wird es unnötig kompliziert. Ich würde die Unterlagen deshalb vorher komplett prüfen und im Zweifel beim BAZG nachfragen.

Kann ich mein Auto als Umzugsgut einführen?

Ja, wenn es mindestens 6 Monate im Ausland in Gebrauch war, bevor der Wohnsitz in die Schweiz verlegt wurde. Dann entfallen Mehrwertsteuer und Automobilsteuer (BAZG).

Wie weise ich die Nutzung meines Autos nach?

Mit dem ausländischen Fahrzeugausweis. Ich lege ihn zu den Zollunterlagen.

Was gilt, wenn das Auto weniger als 6 Monate gelaufen ist?

Es kann nach dem BAZG vorübergehend mit dem Formular 15.30 eingeführt werden, höchstens 2 Jahre ab der ersten Einreise. Danach wird es verzollt oder wieder ausgeführt.

Muss ich mein Auto nach der Einfuhr noch zulassen?

Ja. Nach der Einfuhr folgen Typenprüfung und die Immatrikulation beim kantonalen Strassenverkehrsamt. Der Kanton nennt die Schritte und Unterlagen.

Gelten für Deutschland und Österreich andere Regeln als für andere Länder?

Für das Formular und die Bedingungen nennt das BAZG keinen Unterschied je nach Herkunftsland. Welche Besonderheiten bei Drittstaaten oder bei der Einreise sonst gelten, klärt die Zollstelle.

Hilft mir ein Umzugsunternehmen beim Zoll?

Viele Unternehmen kennen den Ablauf und bereiten die Papiere vor. Wer ein Unternehmen sucht, kann das in der Anfrage unten auf der Seite angeben; dann stellt My Relocation den Kontakt her. Ein Ergebnis kann ich nicht versprechen.

Muss ich bei der Einfuhr persönlich anwesend sein?

Das hängt vom Ablauf ab: Je nachdem, wer den Transport begleitet, übernimmt das auch ein beauftragter Dienstleister. Ich kläre das vorab mit der Zollstelle oder dem Unternehmen.

Wo finde ich die offiziellen Informationen?

Beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) auf den Seiten zu Umzug und Übersiedlungsgut sowie bei den kantonalen Strassenverkehrsämtern für das Auto.

Quellen

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