Als ich anfing, eine Wohnung in der Schweiz zu suchen, dachte ich: Anzeige finden, anrufen, Besichtigung, fertig. So läuft es dort selten. In der Schweiz bewerben Sie sich um eine Mietwohnung, meist schriftlich und mit einem vollständigen Bewerbungsdossier (also einer Mappe mit Unterlagen zu Ihrer Person, Ihrem Einkommen und Ihrer Zahlungsfähigkeit). Wer vom Ausland aus sucht, braucht dafür etwas Vorlauf. Auf dieser Seite sammle ich, was ein gutes Bewerbungsdossier für eine Wohnung in der Schweiz enthält und in welcher Reihenfolge ich es aufbaue.
Eine Vorbemerkung: Welche Unterlagen genau gefordert werden, entscheidet jede Verwaltung selbst. Die Liste unten ist eine Orientierung, kein Muss für jede Bewerbung.
Warum ein Dossier so wichtig ist
Gefragte Wohnungen bekommen oft sehr viele Anfragen. Die Verwaltung (die Immobilienverwaltung oder Hausverwaltung, die für die Eigentümer vermietet; in der Westschweiz heißt sie régie) sortiert nach Vollständigkeit und Eindruck. Eine Bewerbung ohne Betreibungsauszug oder ohne Einkommensnachweis landet schnell ganz unten.
Für mich als Zuziehende aus dem Ausland kommt ein zweites Problem dazu: Ich habe noch keine Schweizer Adresse, keinen Schweizer Arbeitgeber auf der Lohnabrechnung und oft auch keinen Schweizer Betreibungsregistereintrag. Ein sauber vorbereitetes Dossier nimmt der Verwaltung die Sorge, dass sie bei mir Lücken füllen muss.
Was in mein Dossier gehört
Die folgenden Unterlagen verlangen Verwaltungen am häufigsten. Ich ordne sie so, wie ich sie beschaffe: zuerst das, was Zeit braucht.
Bewerbungsformular
Fast jede Verwaltung hat ein eigenes Formular, oft online. Es fragt Namen, Geburtsdatum, Nationalität, Beruf, Arbeitgeber, Haushaltsgröße und Einzugstermin ab. Füllen Sie es vollständig aus und lassen Sie nichts offen. Stimmen die Angaben nicht mit Ihren Belegen überein, wirkt das schlimmer als eine kleine Lücke.
Betreibungsauszug
Der Betreibungsauszug (Auszug aus dem Betreibungsregister) zeigt, ob gegen Sie Zahlungsbetreibungen laufen. In Deutschland und Österreich gibt es kein genau gleiches Dokument. Verwaltungen akzeptieren häufig einen Auszug vom Schweizer Betreibungsamt; wer noch nie in der Schweiz gewohnt hat, klärt vorab, womit die Verwaltung zufrieden ist. Ob ein Nachweis aus dem Herkunftsland genügt, etwa eine Schufa-Selbstauskunft aus Deutschland, entscheidet die jeweilige Verwaltung. Fragen Sie das nach, bevor Sie sich ein Dokument teuer besorgen.
Ausweis und Aufenthaltsbewilligung
Eine Kopie von Pass oder Identitätskarte gehört fast immer dazu. Dazu kommt, soweit vorhanden, der Nachweis Ihres Aufenthaltsrechts. Die Schweiz kennt zwei Regime: Für Staatsangehörige der EU/EFTA gilt die Personenfreizügigkeit, für Staatsangehörige von Drittstaaten gelten andere Regeln (laut SEM). Als Deutsche oder Österreicher falle ich in die erste Gruppe, aber auch dann hängt die Bewilligung (Ausweis B oder L) meist am Arbeitsvertrag. Mehr dazu in meinem Beitrag zur L-Bewilligung und, für später, zur Verlängerung der Bewilligung.
Einkommensnachweis
Hier verlangen Verwaltungen meist den Arbeitsvertrag, bei Selbstständigen oft Steuerunterlagen oder Geschäftsabschlüsse. Wer noch in Deutschland oder Österreich arbeitet, legt aktuelle Lohnabrechnungen bei. Wenn der Vertrag für die Schweiz bereits unterschrieben ist, gehört er an die erste Stelle: Er ist der stärkste Beleg, den ich habe.
Kurzes Begleitschreiben
Ein Absatz genügt: wer ich bin, warum ich in die Schweiz komme, wie viele Personen einziehen, ob ich Haustiere habe, ab wann ich einziehen möchte. Ich schreibe ihn sachlich und freundlich, ohne zu drängen.
Referenz der bisherigen Vermieterin oder des bisherigen Vermieters
Manche Verwaltungen möchten wissen, wie das bisherige Mietverhältnis lief. Eine kurze Bestätigung, dass die Miete pünktlich bezahlt wurde, kann helfen. Sie ist aber nicht überall Pflicht.
Haftpflichtversicherung
Für Mietwohnungen wird in der Schweiz oft eine Privathaftpflicht verlangt, teils schon beim Mietvertrag. Was dazugehört, steht in meinem Beitrag zu Hausrat- und Haftpflichtversicherung.
Mein Weg von der Pieze bis zum Schlüssel
Die Reihenfolge hilft mir, den Überblick zu behalten. Die einzelnen Pieces sind jeweils zu prüfen, denn jede Verwaltung legt eigene Anforderungen fest.
Der Schritt „Besichtigung“ ist für Zuziehende aus dem Ausland oft der schwierigste. Ich frage früh, ob eine Videobesichtigung oder eine Stellvertretung möglich ist. Eine Begleitung bei der Suche ist ein anderer Weg; wie so etwas aussieht, beschreibt die Seite zur Wohnungssuche mit Begleitung.
Was nach der Zusage kommt
Nach der Zusage folgt der Mietvertrag. Was drinsteht und worauf ich dabei achte, habe ich unter Mein erster Schweizer Mietvertrag zusammengefasst. Dort geht es auch um das Mietzinsdepot (die Mietkaution, die als Sicherheit hinterlegt wird).
Nach dem Einzug warten weitere Pflichten. Die Anmeldung bei der Gemeinde gehört dazu: Laut ch.ch ist sie in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft nötig, kann aber je nach Gemeinde und Kanton abweichen. Mitbringen sollte ich Ausweis, Aufenthaltsbewilligung bzw. Arbeitsbewilligung und einen Nachweis der Krankenversicherung. Die obligatorische Krankenversicherung muss spätestens drei Monate nach der Wohnsitznahme abgeschlossen sein; bei rechtzeitigem Abschluss gilt sie rückwirkend ab Wohnsitznahme (laut BAG). Ich kümmere mich deshalb schon vor dem Umzug darum und lege später die Bestätigung ab.
Typische Fehler, die Bewerbungen kosten
- Unvollständige Unterlagen. Fehlt ein Dokument, schreiben viele Verwaltungen gar nicht erst zurück.
- Schlechte Scans. Unleserliche Fotos von Dokumenten wirken nachlässig.
- Zu alte Dokumente. Der Betreibungsauszug sollte aktuell sein; fragen Sie die Verwaltung, wie alt er höchstens sein darf.
- Zu viele Anhänge. Ich schicke nur, was verlangt wird, und lege den Rest auf Anfrage nach.
- Unklare Angaben zum Einzugstermin. Wer einen Termin nennt, den er nicht halten kann, verliert Vertrauen.
- Kein Plan für das Aufenthaltsrecht. Ich weiß vorher, wie meine Bewilligung zustande kommt, und kann das in einem Satz erklären.
Wie sich die Mieten in verschiedenen Städten unterscheiden, zeigt mein Vergleich der Mietpreise in 13 Schweizer Städten; ein Beispiel für einen konkreten Markt ist Wohnung in Basel finden.
Meine Checkliste für das Dossier
- Bewerbungsformular der Verwaltung vollständig ausgefüllt
- Pass oder Identitätskarte als gut lesbare Kopie
- Nachweis zum Aufenthaltsrecht, soweit vorhanden
- Arbeitsvertrag oder aktuelle Lohnabrechnungen
- Betreibungsauszug oder von der Verwaltung akzeptierter Ersatznachweis
- Kurzes Begleitschreiben mit Einzugstermin und Haushaltsgröße
- Bestätigung der Privathaftpflicht, falls verlangt
- Referenz der bisherigen Vermietung, falls verlangt
- Alles als ein gut benanntes PDF zusammengestellt
Wer wissen möchte, wie vollständig die eigene Mappe ist, kann dazu das Werkzeug Mietdossier-Check nutzen. Und wenn ich unsicher bin, ob mein Dossier trägt, kann ich es über die Anfrage in diesem Seitenfuß prüfen lassen: Ein Spezialist schaut sich dann meinen Fall an.
Häufige Fragen
Was gehört in ein Bewerbungsdossier für eine Wohnung in der Schweiz?
Üblich sind Bewerbungsformular, Ausweiskopie, Nachweis zum Aufenthaltsrecht, Einkommensnachweis und Betreibungsauszug. Manche Verwaltungen möchten zusätzlich ein Begleitschreiben oder eine Haftpflichtbestätigung.
Muss ich schon in der Schweiz wohnen, um mich zu bewerben?
Nein. Viele Menschen bewerben sich vom Ausland aus. Es hilft aber, früh zu zeigen, dass Einkommen und Einzugstermin geklärt sind.
Was ist ein Betreibungsauszug?
Das ist ein Auszug aus dem Betreibungsregister, der zeigt, ob gegen Sie Betreibungen laufen. Verwaltungen nutzen ihn als Hinweis auf Ihre Zahlungsmoral.
Bekomme ich einen Betreibungsauszug, wenn ich noch nie in der Schweiz gewohnt habe?
Das ist unterschiedlich, weil das Register am Wohnort geführt wird. Fragen Sie die Verwaltung, welcher Nachweis aus Ihrem Heimatland sie ersatzweise akzeptiert.
Reicht eine Schufa-Auskunft aus Deutschland?
Das entscheidet die Verwaltung. Manche akzeptieren sie ergänzend, andere bestehen auf dem Schweizer Dokument. Ich frage nach, bevor ich etwas bestelle.
Wie ist es mit dem Aufenthaltsrecht als Deutsche oder Österreicher?
Für Staatsangehörige der EU/EFTA gilt das Regime der Personenfreizügigkeit, für Drittstaatsangehörige ein anderes (laut SEM). Die genauen Voraussetzungen prüft die zuständige Behörde.
Brauche ich schon eine Bewilligung, bevor ich mich bewerbe?
Nicht unbedingt. Oft genügt zuerst der Arbeitsvertrag. Ob die Bewilligung erteilt wird, entscheiden die Behörden, nicht die Verwaltung und nicht dieses Angebot.
Was ist, wenn mein Arbeitsvertrag noch nicht unterschrieben ist?
Dann schreibe ich im Begleitschreiben, in welchem Stadium er ist. Eine Zusage oder ein Vertragsentwurf ist besser als gar kein Beleg.
Welche Einkommensnachweise sind üblich?
Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen oder bei Selbstständigen Steuer- oder Geschäftsunterlagen. Welche Form die Verwaltung akzeptiert, steht meist im Formular.
Muss ich Kopien beglaubigen lassen?
Meist nicht. Gut lesbare Scans genügen in der Regel. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie vor der Einreichung kurz nach.
In welcher Sprache sollte das Dossier sein?
Deutsche Unterlagen sind in der Deutschschweiz normalerweise kein Problem. In der Westschweiz oder im Tessin fragen Sie, ob eine Übersetzung nötig ist.
Wie schicke ich das Dossier am besten ein?
Meist per Online-Formular oder als PDF per Portal. Ich fasse alles in einem klar benannten Dokument zusammen und halte mich an die Vorgaben der Verwaltung.
Darf ich mich auf mehrere Wohnungen gleichzeitig bewerben?
Ja, das ist üblich. Wichtig ist, dass Sie bei einer Zusage zeitnah antworten und anderen Verwaltungen absagen.
Was ist das Mietzinsdepot?
Das Mietzinsdepot ist die Sicherheit, die Mieter beim Einzug hinterlegen, meist auf einem gesperrten Konto. Höhe und Form hängen vom Mietvertrag und den Regeln ab.
Brauche ich vor dem Einzug ein Schweizer Konto?
Manchmal. Oft verlangen Verwaltungen eine Schweizer Bankverbindung für Miete oder Depot. Klären Sie das mit der Verwaltung, sobald eine Zusage da ist.
Wann muss ich mich bei der Gemeinde anmelden?
Laut ch.ch in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft. Das kann je nach Gemeinde oder Kanton abweichen; klären Sie es vor Ort.
Welche Unterlagen brauche ich für die Anmeldung bei der Gemeinde?
Üblich sind Ausweis, Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligung und ein Nachweis der Krankenversicherung. Die Gemeinde nennt die genaue Liste.
Bis wann brauche ich die Krankenversicherung?
Die Grundversicherung muss spätestens drei Monate nach der Wohnsitznahme abgeschlossen sein (laut BAG). Bei rechtzeitigem Abschluss gilt sie rückwirkend ab Wohnsitznahme.
Kann mir jemand beim Dossier helfen?
Ja, in der Suche gibt es Unterstützung. Über die Anfrage am Seitenende kann ich mein Dossier prüfen lassen; ein Spezialist schaut sich meinen Fall an.
Wie lange dauert es, bis ich Bescheid bekomme?
Das ist sehr unterschiedlich. Manche Verwaltungen antworten schnell, andere brauchen länger. Eine feste Zusage gibt es vorher nie.
