Wer aus dem Ausland in die Schweiz zieht, packt nicht nur Kartons: Der Hausrat überquert eine Zollgrenze. Als ich mein eigenes Projekt geplant habe, war genau das der Punkt, an dem ich überlegt habe, ob eine internationale Umzugsfirma in der Schweiz die bessere Wahl ist als der geliehene Transporter. Hier halte ich fest, was ein Dienstleister übernehmen kann, was ich selbst in der Hand behalte und wie die Vermittlung über die Anfrage in der Praxis abläuft.
Was ein internationaler Umzugsdienstleister übernimmt
Ein Dienstleister für Auslandsumzüge deckt in der Regel mehrere Aufgaben ab, die bei einem Umzug im Inland entfallen:
- Inventarliste: Das Umzugsgut wird erfasst, weil der Zoll eine Aufstellung verlangt.
- Verpackung und Transport: Verpacken, Verladen, Fahrt über die Grenze, Abladen am neuen Wohnort.
- Zollformalitäten: Vorbereitung der Unterlagen für die Einfuhr des Umzugsguts.
- Transportversicherung: Absicherung der Güter während des Transports, sofern sie vereinbart wird.
- Zusatzleistungen: Zwischenlagerung, Montage von Möbeln oder Entsorgung, wenn sie gebucht werden.
Welche dieser Leistungen enthalten sind, unterscheidet sich je nach Anbieter. Deshalb lohnt es sich, den Leistungsumfang schriftlich festhalten zu lassen. Wie sich einzelne Kostenposten zusammensetzen, erkläre ich auf der Seite Was kostet mein Umzug in die Schweiz?.
Der Ablauf: vom Inventar bis zur Einfuhr
Das folgende Schema zeigt die Reihenfolge, wie ich sie mir zurechtgelegt habe. Die Fristen stammen vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).
Wer sich beim Umzugsgut tiefer einlesen möchte, findet die Einzelheiten unter Zoll und Umzugsgut. Der Gesamtüberblick über mein Vorhaben steht unter Mein Umzug in die Schweiz.
Zoll: Was für Umzugsgut gilt
Persönliche Gegenstände können beim Wohnsitzwechsel in die Schweiz zollfrei eingeführt werden. Das BAZG nennt das Übersiedlungsgut. Dafür braucht es das Formular 18.44, die „Zollanmeldung beziehungsweise Gesuch um Zollbefreiung für Übersiedlungsgut“, unterschrieben und in zwei Exemplaren.
Zwei Bedingungen sind mir dabei wichtig geworden:
- Die Gegenstände müssen vor dem Wohnsitzwechsel 6 Monate im Ausland in Gebrauch gewesen sein. Neu gekaufte Möbel, die noch original verpackt sind, passen also nicht ohne Weiteres in diese Regel.
- Die Einfuhr soll in einem zeitlichen Zusammenhang mit dem Umzug stehen. Das BAZG toleriert eine Einfuhr ohne Probleme innerhalb von 2 Jahren.
Ein Dienstleister kann die Unterlagen vorbereiten. Ob die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, beurteilt am Ende die Zollbehörde.
Das Auto beim Umzug in die Schweiz
Auch ein Fahrzeug kann als Übersiedlungsgut gelten. Die Mehrwertsteuer und die Automobilsteuer entfallen dann, wenn das Auto mindestens 6 Monate im Ausland genutzt wurde. Als Nachweis dient der ausländische Fahrzeugausweis.
Wurde das Fahrzeug weniger als 6 Monate im Ausland genutzt, ist eine vorübergehende Einfuhr mit dem Formular 15.30 möglich, für höchstens 2 Jahre ab der ersten Einreise. Danach wird das Fahrzeug verzollt oder wieder ausgeführt. Im Anschluss folgen Prüfung und kantonale Zulassung bei den Strassenverkehrsämtern. Steuersätze und technische Einzelheiten nenne ich hier bewusst nicht: Sie hängen vom Fahrzeug ab und sind bei den Behörden zu erfragen.
Versicherung: Was beim Transport abgesichert sein kann
Der Transport von Hausrat über eine Landesgrenze ist ein eigenes Risiko. Die gesetzliche Haftung eines Spediteurs ist oft begrenzt, deshalb wird häufig eine zusätzliche Transportversicherung angeboten. Worauf ich beim Angebot achte:
- Ist der Wert des Umzugsguts als Grundlage der Versicherung ausdrücklich genannt?
- Gilt der Schutz von Tür zu Tür oder nur während der Fahrt?
- Sind Zwischenlagerung, Ver- und Entladen mitversichert?
- Wie läuft eine Schadensmeldung ab, und welche Fristen nennt der Anbieter?
Die private Hausratversicherung ist ein eigenes Thema. Wie sich die Versicherungswelt nach dem Umzug verändert, behandle ich auf den Seiten zur Krankenversicherung und zur Haftpflicht, etwa unter Von der österreichischen Versicherung zur Schweizer Grundversicherung.
Umzugsfirma oder selbst machen?
Ein Umzug in Eigenregie kann sinnvoll sein, wenn wenig Hausrat mitkommt und kein Fahrzeug eingeführt wird. Eine spezialisierte Firma hat Vorteile, wenn viele Möbel, ein Auto, Kinder oder ein enger Zeitplan zusammenkommen. Ich vergleiche dafür drei Dinge: den Zeitaufwand, das Risiko bei Schäden und die Sicherheit bei den Zollpapieren. Wer allein zieht, kann die Abreiseseite Abreise aus der Schweiz als Gegenstück lesen; wer mit Partnerin oder Partner umzieht, findet ergänzende Hinweise unter Unterstützung für den Partner.
So läuft die Vermittlung ab
My Relocation ist keine Umzugsfirma und führt selbst keinen Transport durch. Der Dienst vermittelt: Zuerst wird die Anfrage angesehen, dann wird der Kontakt zu einer Relocation-Firma hergestellt, die zum Bedarf passt, und danach folgt ein erstes Gespräch. Die Entscheidung über Angebot und Beauftragung bleibt bei mir. Die Anfrage selbst steht unten auf der Seite, Details dazu unter Ihre Anfrage.
Checkliste vor dem Angebot
- Inventarliste mit Gebrauchsdauer der Gegenstände vorbereiten
- Prüfen, ob ein Fahrzeug mitkommt und wie lange es im Ausland genutzt wurde
- Leistungsumfang des Angebots schriftlich festhalten lassen
- Transportversicherung und Haftungsgrenzen erfragen
- Zollunterlagen: Wer bereitet das Formular 18.44 vor?
- Termin für die Umzugswoche planen, siehe Die Umzugswoche
Häufige Fragen
Wann lohnt sich eine internationale Umzugsfirma?
Sie lohnt sich meist, wenn viel Hausrat, ein Fahrzeug oder ein enger Zeitplan zusammenkommen. Bei wenigen Kartons kann der Eigenumzug einfacher sein.
Muss ich Umzugsgut verzollen?
Persönliche Gegenstände können beim Wohnsitzwechsel in der Regel zollfrei als Übersiedlungsgut eingeführt werden. Voraussetzung ist unter anderem die Gebrauchsdauer von 6 Monaten im Ausland.
Welches Formular gehört zum Umzugsgut?
Das BAZG verlangt das Formular 18.44, unterschrieben und in zwei Exemplaren.
Wie lange nach dem Umzug darf ich Umzugsgut einführen?
Das BAZG nennt einen Zeitraum von 2 Jahren, in dem die Einfuhr unproblematisch ist. Die Einfuhr soll im zeitlichen Zusammenhang mit dem Umzug stehen.
Was gilt für neue Möbel?
Gegenstände, die weniger als 6 Monate im Ausland genutzt wurden, erfüllen die Bedingung für zollfreies Umzugsgut nicht ohne Weiteres. Die Zollbehörde klärt die Einzelheiten.
Kann mein Auto als Umzugsgut gelten?
Ja, wenn es mindestens 6 Monate im Ausland genutzt wurde. Der ausländische Fahrzeugausweis dient als Nachweis.
Und wenn das Auto weniger als 6 Monate genutzt wurde?
Dann kommt eine vorübergehende Einfuhr mit dem Formular 15.30 in Betracht, für höchstens 2 Jahre ab der ersten Einreise. Danach wird das Fahrzeug verzollt oder ausgeführt.
Wer meldet das Auto danach an?
Nach der Einfuhr folgen die Prüfung und die kantonale Zulassung bei den Strassenverkehrsämtern. Der Ablauf unterscheidet sich je nach Kanton.
Braucht es eine Transportversicherung?
Pauschal lässt sich das nicht sagen. Die Haftung des Transporteurs ist oft begrenzt, daher wird eine Zusatzabsicherung angeboten. Ein Fachmann prüft die Einzelheiten anhand der konkreten Anfrage.
Wie läuft die Vermittlung ab?
Die Anfrage wird angesehen, danach stellt der Dienst den Kontakt zu einer passenden Relocation-Firma her. Es folgt ein erstes Gespräch, ohne dass daraus eine Beauftragung entsteht.
Nennt die Seite Preise oder Firmen?
Nein. Es gibt hier weder Preise noch Firmennamen. Angebote kommen im Rahmen der Vermittlung von den Firmen selbst.
