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My Relocation

Wohnungsübergabe und Abnahmeprotokoll: so gehe ich es an

Die Wohnungsabnahme in der Schweiz ist der Moment, in dem aus einem Mietvertrag ein Zuhause wird. Ich zeige, wie ich Übergabe und Abnahmeprotokoll vorbereite und Mängel sauber festhalte.

Aktualisiert am 1. November 2026 · amtliche Quellen am Seitenende

Leere frisch gestrichene Wohnung mit Parkett, Fenster zum See
Symbolbild

Ich habe die Wohnung gefunden, der Mietvertrag ist unterschrieben, und jetzt steht die Wohnungsabnahme in der Schweiz an. Für mich als jemanden, der aus Deutschland oder Österreich kommt, war das der Teil, den ich am meisten unterschätzt hätte. Die Übergabe ist hier förmlicher als zu Hause: Es gibt ein schriftliches Protokoll, es wird gemeinsam durch die Räume gegangen, und was dort steht, bleibt oft über Jahre maßgeblich.

Diese Seite beschreibt meinen Weg von der Bewerbung bis zum unterschriebenen Protokoll. Sie erklärt allgemein, wie die Übergabe abläuft, und ersetzt keine Prüfung Ihres eigenen Mietvertrags.

Was bei der Übergabe eigentlich passiert

Bei der Übergabe trifft man die Vermieterseite, meist eine Liegenschaftsverwaltung (in der Schweiz oft „Regie" genannt) oder eine Hausverwaltung. Gemeinsam wird die Wohnung Raum für Raum angeschaut, der Zustand wird schriftlich festgehalten, und am Ende gibt es die Schlüssel.

Das Dokument dazu heißt Abnahmeprotokoll, Übergabeprotokoll oder Wohnungsabnahmeprotokoll. Oft wird dasselbe Formular beim Auszug wieder verwendet. Dann dient es als Vergleich: Was war beim Einzug da, was fehlt, was ist neu beschädigt?

Der Unterschied zu Deutschland und Österreich

Auch zu Hause kennt man Übergabeprotokolle, aber in der Schweiz erlebe ich sie als verbindlicher und detaillierter. Sie sind der Maßstab dafür, ob ich später für etwas einstehen muss. Wer hier nachlässig unterschreibt, trägt das Risiko.

Was ebenfalls anders ist: Die Wohnung wird häufig ohne Küchenausstattung im deutschen Sinn, aber mit fest eingebauten Geräten übergeben. Darum gehört die Aufnahme jedes Geräts, jedes Schranks und jeder Schublade ins Protokoll.

Mein Weg bis zur Übergabe

Damit der Termin entspannt verläuft, hilft ein Blick auf den ganzen Ablauf. Die Unterlagen für die Bewerbung sind je nach Verwaltung unterschiedlich; ich prüfe jede Angabe immer direkt bei der Verwaltung.

Von der Bewerbung bis zur Schlüsselübergabe1 · Unterlagen zusammenstellen · Betreibungsauszug, Ausweis, Aufenthaltsbewilligung, · Einkommensnachweis (jeweils bei der Verwaltung · prüfen) · 2 · Bewerbung einreichen · Dossier an die Verwaltung schicken · 3 · Besichtigung · Wohnung ansehen, Fragen zu Ausstattung und Zustand · stellen · 4 · Mietvertrag · Vertrag lesen, unterschreiben, Bestätigung · aufbewahren · 5 · Sicherheitsleistung · Mietzinsdepot (Kaution) nach den Vorgaben des · Vertrags hinterlegen · 6 · Wohnungsübergabe · Rundgang, Abnahmeprotokoll, Schlüssel1Unterlagen zusammenstellenBetreibungsauszug, Ausweis, Aufenthaltsbewilligung,Einkommensnachweis (jeweils bei der Verwaltungprüfen)2Bewerbung einreichenDossier an die Verwaltung schicken3BesichtigungWohnung ansehen, Fragen zu Ausstattung und Zustandstellen4MietvertragVertrag lesen, unterschreiben, Bestätigungaufbewahren5SicherheitsleistungMietzinsdepot (Kaution) nach den Vorgaben desVertrags hinterlegen6WohnungsübergabeRundgang, Abnahmeprotokoll, Schlüssel
Von der Bewerbung bis zur Schlüsselübergabe

Mehr zur Suche finden Sie unter Meine Wohnungssuche in der Schweiz. Wie das Dossier aufgebaut sein kann, steht auf der Seite Mein Bewerbungsdossier, und den Betreibungsauszug (Auszug aus dem Betreibungsregister, der zeigt, ob offene Forderungen gegen Sie laufen) erkläre ich unter Der Betreibungsauszug.

Vorbereitung: was ich vor dem Termin erledige

Eine gute Übergabe beginnt eine Woche vorher, nicht an der Wohnungstür. Das ist die Liste, die ich für mich selbst abarbeite:

  • Mietvertrag und alle Beilagen (Hausordnung, Reglemente) noch einmal lesen
  • Den Übergabetermin schriftlich bestätigen lassen, mit Uhrzeit und Ansprechperson
  • Wissen, wer anwesend ist: Verwaltung, Hauswart, bisherige Mieterschaft
  • Smartphone laden, Platz für Fotos und Videos schaffen
  • Taschenlampe, Steckdosentester oder ein kleines Ladegerät mitnehmen
  • Notizblock und Stift, falls das Protokoll auf Papier geführt wird
  • Maßband für Einbauten und Möbelplanung
  • Eine Begleitperson mitnehmen, die mit mir mitschaut
  • Zählerstände (Strom, falls vorhanden Wasser und Wärme) notieren

Wenn ich noch im Ausland lebe, ist die Übergabe das erste Mal, dass ich die Wohnung im leeren Zustand sehe. Darum lohnt es sich, die Reise so zu planen, dass ich nicht im letzten Moment ankomme und gestresst unterschreibe.

Übergabe aus der Ferne

Manchmal geht der Termin nicht persönlich. Dann kann man in der Regel eine Vertrauensperson bevollmächtigen oder die Verwaltung bitten, die Übergabe in einem anderen Rahmen zu regeln. Wie das im Einzelfall geht, klärt die Verwaltung. Wenn ich mir Unterstützung wünsche, kann ich in der Anfrage unten auf der Seite angeben, dass ich die Übergabe begleiten lassen möchte; ein Spezialist prüft dann meinen Fall.

Der Rundgang: Raum für Raum

Beim Rundgang gehe ich systematisch vor und nehme mir Zeit, auch wenn die Verwaltung unter Zeitdruck steht. Ich schaue immer in derselben Reihenfolge: Eingang, Wohnzimmer, Küche, Bad, Schlafzimmer, Balkon, Keller.

Böden, Wände, Decken

Ich achte auf Kratzer im Parkett, Dellen, Flecken, Risse in der Farbe, lose Fußleisten und Löcher von früheren Dübeln. Bei frisch gestrichenen Wänden prüfe ich Ecken und Kanten. Alles, was mir auffällt, kommt ins Protokoll, auch wenn es klein wirkt.

Fenster, Türen, Storen

In der Schweiz hängen vor vielen Fenstern Lamellenstoren oder Rollläden mit Kurbel oder Motor. Ich probiere jede einmal aus. Ich öffne und schließe alle Fenster und Türen, prüfe die Dichtungen und teste, ob jeder Schlüssel in jedes Schloss passt.

Küche und Bad

Hier liegen die teuersten Posten. Ich lasse Wasser laufen, spüle die Toilette, schaue unter das Spülbecken, öffne den Backofen, teste die Herdplatten, den Kühlschrank und den Geschirrspüler. Bei Silikonfugen, Armaturen und Emaille an Spüle oder Wanne schaue ich besonders genau hin.

Elektrik, Heizung, Lüftung

Ich prüfe Lichtschalter und Steckdosen, probiere die Gegensprechanlage und den Türöffner aus und frage nach, wie die Heizung bedient wird. Die Heiz- und Nebenkosten und wie sie abgerechnet werden, lasse ich mir erklären.

Keller, Estrich, Briefkasten

Zur Wohnung gehören oft ein Kellerabteil, manchmal ein Estrichabteil oder ein Waschküchen-Turnus. Auch diese Räume gehören ins Protokoll, genauso wie die Zahl der Schlüssel und der Briefkasten samt Namensschild.

Das Abnahmeprotokoll lesen, bevor ich unterschreibe

Das Protokoll ist kein Formular, das man nur abzeichnet. Es bildet ab, in welchem Zustand ich die Wohnung bekomme. Ich lese es von oben bis unten und lasse mir unklare Formulierungen erklären.

Worauf ich achte:

  • Sind alle Räume einzeln aufgeführt, oder steht dort nur ein Sammelvermerk wie „Zustand gut"?
  • Sind sämtliche Mängel, die ich gesehen habe, namentlich erfasst?
  • Steht bei jedem Mangel, ob er schon vorher bestand?
  • Gibt es Platz für Bemerkungen, und nutze ich ihn?
  • Ist das Datum richtig, und wer hat unterschrieben?
  • Bekomme ich eine Kopie, am besten sofort und vollständig?

Wenn die Zeit nicht reicht, um alles zu prüfen, bitte ich um einen Vermerk, dass ich weitere Mängel nachreichen kann. Die Fristen dafür stehen im Mietvertrag oder in den Allgemeinen Bedingungen; ich frage ausdrücklich danach und lasse mir die Frist schriftlich nennen, statt sie zu raten.

Mängel richtig festhalten

Ein Mangel ist dann gut dokumentiert, wenn er beschrieben, fotografiert und im Protokoll vermerkt ist. Ich notiere den Ort (zum Beispiel „Küche, Arbeitsplatte links vom Herd"), die Art („Kratzer, etwa handlang") und, wenn ich es weiß, die Ursache. Fotos mache ich im Überblick und im Nahbereich, mit sichtbarem Datum in den Metadaten.

Mängel, die ich erst später entdecke, melde ich der Verwaltung sofort schriftlich, mit Foto. Eine Nachricht per Post oder über das offizielle Portal der Verwaltung ist besser als ein Telefonat, weil ich einen Beleg habe. Ob ein Einschreiben nötig ist, hängt vom Vertrag ab.

Schlüssel, Zähler, Kaution

Zum Ende der Übergabe bekomme ich die Schlüssel und quittiere sie. Ich zähle nach, ob alles dabei ist: Haustür, Wohnungstür, Briefkasten, Keller, Waschküche, eventuell Garage oder Tiefgarage.

Die Kaution (hier Mietzinsdepot genannt) wird meist nicht direkt dem Vermieter gegeben, sondern auf einem gesperrten Konto bei einer Bank hinterlegt. Die genauen Regeln dafür, etwa zur Höhe und zum Zeitpunkt, stehen im Mietvertrag; ich nenne hier bewusst keine Zahlen. Wichtig ist, dass beim Auszug der Zustand der Wohnung mit dem Einzugsprotokoll verglichen wird. Deshalb ist ein sauberes Abnahmeprotokoll auch Teil meines Schutzes beim Rückerhalt der Kaution.

Was nach der Übergabe zu tun bleibt

Der Schlüssel in der Tasche heißt noch nicht, dass alles erledigt ist. In den ersten Tagen stehen weitere Schritte an:

  • Anmeldung bei der Gemeinde (Einwohnerkontrolle): Als Orientierung gilt eine Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft, wobei die Regel je nach Gemeinde oder Kanton abweichen kann (ch.ch). Welche Dokumente mitzubringen sind, sagt die Gemeinde.
  • Hausrat- und Haftpflichtversicherung abschließen oder anpassen; dazu mehr unter Hausrat- und Haftpflichtversicherung.
  • Strom, Internet und Telefon auf den eigenen Namen anmelden.
  • Briefkasten beschriften und Nachsendeauftrag prüfen.
  • Meine Checkliste im Umzugskalender abhaken.

Wenn ich noch keine Wohnung habe oder die Übergabe zeitlich nicht passt, kann eine temporäre Unterkunft eine Lösung sein, bis die Schlüssel da sind.

Typische Fehler, die ich vermeiden will

  • Ich unterschreibe das Protokoll im Stehen, ohne es gelesen zu haben.
  • Ich verlasse mich auf mündliche Zusagen („das richten wir noch").
  • Ich fotografiere nichts, weil „alles gut aussieht".
  • Ich übersehe den Keller oder den Balkon.
  • Ich vergesse, die Zählerstände zu notieren.
  • Ich bewahre die Kopie des Protokolls nicht auf.

Gerade der letzte Punkt zählt: Das Protokoll gehört zu den Dokumenten, die ich bis zum Auszug und darüber hinaus in meinem Ordner behalte.

Wenn ich mich begleiten lasse

Manche Menschen möchten bei einer Übergabe nicht allein sein, etwa wenn die Sprache, die Abläufe oder die Entfernung eine Rolle spielen. Das Angebot dazu läuft über die Mitvermittlung: Je nach Anfrage vermittelt das Netzwerk an eine Relocation-Firma, die zum Bedarf passt. Wer sich dafür interessiert, findet einen Einstieg unter Wohnungssuche mit Begleitung und Relocation-Service Schweiz. Im Formular unten auf der Seite beschreibe ich in wenigen Zeilen, was ich brauche.

Häufige Fragen

Was ist eine Wohnungsabnahme in der Schweiz?

Die Wohnungsabnahme ist der gemeinsame Rundgang durch die Wohnung bei Einzug oder Auszug. Dabei wird der Zustand festgehalten und in einem Protokoll schriftlich bestätigt.

Muss ich beim Einzug ein Protokoll unterschreiben?

In der Regel ja, denn die meisten Verwaltungen arbeiten mit einem Übergabeprotokoll. Ob es im Einzelfall zwingend ist, steht im Mietvertrag, und ich lese es immer vollständig, bevor ich unterschreibe.

Wie heißt das Protokoll richtig?

Man hört Abnahmeprotokoll, Übergabeprotokoll, Wohnungsprotokoll oder Zustandsprotokoll. Gemeint ist dasselbe Dokument.

Wer ist bei der Übergabe dabei?

Meist die Verwaltung oder der Vermieter, manchmal ein Hauswart und bei Direktübernahmen die bisherige Mieterschaft. Den Teilnehmerkreis lasse ich mir vorher mitteilen.

Darf ich eine Begleitperson mitbringen?

Ich kann in der Regel jemanden mitnehmen, der mit mir den Rundgang macht. Sinnvoll ist, das kurz vorher anzukündigen, damit der Termin nicht überrascht.

Kann jemand für mich die Übergabe machen?

Das ist häufig mit einer Vollmacht möglich. Wie die Verwaltung sie wünscht, erfahre ich am besten vorab schriftlich.

Was passiert, wenn ich bei der Übergabe einen Mangel übersehe?

Ich melde ihn so schnell wie möglich schriftlich mit Foto. Die Fristen und Formen dafür stehen im Vertrag oder in den Bedingungen der Verwaltung; ich frage ausdrücklich danach.

Welche Fotos sollte ich machen?

Ich fotografiere jeden Raum im Überblick und jeden Mangel im Nahbereich. Ein Foto der Zählerstände und der Schlüssel gehört ebenfalls dazu.

Reicht ein Foto auf dem Smartphone als Beleg?

Fotos sind eine gute Ergänzung, ersetzen aber das Protokoll nicht. Entscheidend ist, dass der Mangel auch schriftlich im Protokoll steht.

Was sind Zählerstände, und warum notiere ich sie?

Das sind die Messwerte etwa für Strom oder Wasser zum Zeitpunkt der Übergabe. Sie helfen, spätere Abrechnungen sauber zuzuordnen.

Wie lange dauert eine Übergabe?

Das hängt von der Größe der Wohnung und von der Gründlichkeit ab. Ich plane großzügig Zeit ein und lasse mich nicht hetzen.

Was ist ein Mietzinsdepot?

Es ist die Mietkaution. Sie wird meist auf einem gesperrten Konto hinterlegt und dient als Sicherheit für den Vermieter. Die Einzelheiten stehen im Mietvertrag.

Bekomme ich das Depot beim Auszug zurück?

Grundsätzlich wird es nach dem Auszug und der Abnahme freigegeben, wenn keine berechtigten Forderungen offen sind. Wie das im Einzelfall abläuft, klärt die Bank mit der Verwaltung.

Bin ich für Gebrauchsspuren verantwortlich?

Normale Abnutzung bei üblichem Gebrauch gehört in der Regel nicht zu meinen Pflichten. Wo die Grenze zu einem Schaden verläuft, ist eine Einzelfallfrage, die ein Spezialist prüfen kann.

Was gilt für Einbauten und Geräte in der Wohnung?

Alles, was zur Wohnung gehört, steht im Protokoll oder in der Inventarliste. Ich prüfe, ob alle Geräte aufgeführt sind und funktionieren.

Was ist mit dem Keller und dem Estrich?

Diese Räume gehören zur Wohnung und werden mit abgenommen. Ich lasse mir das Abteil zeigen und notiere die Nummer.

Muss ich bei der Übergabe die Gemeinde anmelden?

Nein, das ist ein eigener Schritt. Die Anmeldung bei der Gemeinde ist nach der Ankunft nötig, meist innerhalb von 14 Tagen, wobei die Regeln je nach Gemeinde abweichen können (ch.ch).

Brauche ich vor dem Einzug eine Versicherung?

Ob und welche Versicherung ich für die Wohnung brauche, hängt vom Vertrag ab. Eine Übersicht gibt die Seite zur Hausrat- und Haftpflichtversicherung.

Wie unterscheidet sich das von Deutschland oder Österreich?

Das Prinzip ist ähnlich, die Praxis ist in der Schweiz oft formeller. Das Protokoll ist ausführlicher und beim Auszug maßgeblich.

Kann ich die Übergabe verschieben?

Das ist nach Absprache möglich. Ich schreibe der Verwaltung früh und halte die Antwort fest, damit Schlüssel und Mietbeginn zusammenpassen.

Wann sollte ich mich beraten lassen?

Bei unklaren Klauseln im Vertrag, bei strittigen Mängeln oder wenn die Verwaltung unter Druck setzt. Ein Spezialist prüft solche Fälle individuell, und ich kann ihn über die Anfrage unten auf der Seite hinzuziehen.

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