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My Relocation

Hund, Katze, Heimtier: Einreise in die Schweiz

Die Einreise mit Haustier in die Schweiz ist machbar, wenn Chip, Impfung und Papiere stimmen. So gehe ich die Vorbereitung für meinen Hund oder meine Katze an – und was ich am Tag der Grenze erwarte.

Aktualisiert am 1. November 2026 · amtliche Quellen am Seitenende

Hundekorb und Leine auf einer Wohnungsschwelle, Sonnenlicht
Symbolbild

Als ich anfing, meinen Umzug zu planen, stand auf meiner Liste nicht zuerst das Permis oder die Wohnung, sondern die Frage: Was muss ich für meine Katze tun? Wer einen Hund, eine Katze oder ein Frettchen mitnimmt, will keine böse Überraschung an der Grenze. Hier halte ich fest, wie die Einreise mit Haustier in die Schweiz abläuft, was ich vor dem Abschied erledigen sollte und woran ich in den ersten Wochen denke.

Ein Hinweis vorab: Ich beschreibe die allgemeinen Regeln. Welche Anforderungen genau für Ihr Tier gelten, hängt unter anderem vom Herkunftsland und von der Tierart ab. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und der Zoll (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit, BAZG) sind dafür die Anlaufstellen.

Was die Schweiz von Ihrem Tier verlangt

Für Hunde, Katzen und Frettchen gelten im Kern drei Bausteine, die das BLV und der Zoll (BAZG) auf ihren Seiten beschreiben:

  • Elektronischer Chip nach ISO 11784/11785, entweder HDX oder FDX-B. Das Tier muss damit eindeutig identifizierbar sein.
  • Gültige Tollwutimpfung, nachweisbar im Heimtierausweis.
  • Anerkannter Heimtierausweis (Pass), in dem Chip und Impfungen eingetragen sind.

Dazu kommen Sonderregeln. Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren oder kupierter Rute ist verboten. Und mit einem privaten Fahrzeug dürfen höchstens fünf Tiere eingeführt werden (Quelle: BLV und BAZG). Für Tiere aus bestimmten Herkunftsländern können zusätzliche Bedingungen hinzukommen. Das gilt vor allem, wenn ich aus einem Land komme, das nicht zu den üblichen Reiseländern zählt. Warte- oder Prüffristen nenne ich hier bewusst nicht: Die gültige Regel finden Sie beim BLV.

Mein Hilfsmittel: der Reise-Check

Das BLV bietet den Online-Check „Reise-Check Hunde/Katzen“ an. Ich gebe dort Herkunftsland, Tierart und Reisezweck ein und bekomme eine Liste der Anforderungen. Ich würde ihn früh nutzen, bevor ich Termine beim Tierarzt buche, und das Ergebnis in meine Checkliste übernehmen.

Umzug ist nicht gleich Urlaubsreise

Es macht einen Unterschied, ob ich mit dem Hund nur Ferien in der Schweiz verbringe oder meinen Wohnsitz verlege. Bei einem Umzug gilt das Tier nach den Angaben des Zolls als Übersiedlungsgut, also als Teil meines Umzugsguts. Das hat praktische Folgen:

  • Ich melde das Tier am Tag des Grenzübertritts beim Zoll an.
  • Danach folgt eine veterinärärztliche Kontrolle von Chip und Impfungen.
  • Anschließend wird das Tier in der Datenbank AMICUS registriert. Das ist das Schweizer Register für Hunde (und Teile der Tierhaltung), in dem die Daten von Tier und Halterin oder Halter geführt werden.

Wie genau der Ablauf an Ihrem Grenzübergang oder Flughafen aussieht, klären Sie am besten vorab mit dem Zoll und dem Veterinärdienst. Ich plane dafür einen eigenen Puffer im Umzugstag ein und lege das Tier nicht ans Ende einer ohnehin langen Fahrt.

Mein Weg mit Haustier zur Schweizer Grenze1 · Anforderungen prüfen · Reise-Check des BLV für Herkunftsland und Tierart · ausfüllen · 2 · Chip kontrollieren · Chip nach ISO-Norm vom Tierarzt auslesen lassen · 3 · Impfung und Ausweis · Gültige Tollwutimpfung und anerkannten · Heimtierausweis bereithalten · 4 · Anmeldung beim Zoll · Tier am Tag der Einreise als Umzugsgut anmelden · 5 · Veterinärkontrolle · Chip und Impfungen werden geprüft · 6 · Registrierung · Eintrag in AMICUS und Anmeldung bei der Gemeinde1Anforderungen prüfenReise-Check des BLV für Herkunftsland und Tierartausfüllen2Chip kontrollierenChip nach ISO-Norm vom Tierarzt auslesen lassen3Impfung und AusweisGültige Tollwutimpfung und anerkanntenHeimtierausweis bereithalten4Anmeldung beim ZollTier am Tag der Einreise als Umzugsgut anmelden5VeterinärkontrolleChip und Impfungen werden geprüft6RegistrierungEintrag in AMICUS und Anmeldung bei der Gemeinde
Mein Weg mit Haustier zur Schweizer Grenze

Schritt für Schritt: von der Planung bis zur Grenze

1. Zuerst die Regeln für mein Tier klären

Ich beginne mit dem Reise-Check und halte das Ergebnis schriftlich fest. Wichtig ist die Reihenfolge der Maßnahmen: Erst muss der Chip sitzen, dann zählt die Impfung. Ob ein Chip nachträglich gesetzt werden muss, erfahre ich beim Tierarzt. Die Impfung gehört im Zweifel erneut erledigt, wenn die Reihenfolge nicht stimmt. Genaue Fristen nennt die Behörde, nicht dieser Text.

2. Beim Tierarzt alles dokumentieren lassen

Ich vereinbare einen Termin und bringe den bisherigen Ausweis mit. Der Tierarzt prüft:

  • Ist der Chip lesbar und im Ausweis eingetragen?
  • Ist die Tollwutimpfung gültig und korrekt dokumentiert?
  • Entspricht der Ausweis den anerkannten Vorgaben?

Bei Unklarheiten frage ich nach, welche Einträge eine Schweizer Behörde erwartet. Ein sauber geführter Ausweis spart mir später Diskussionen.

3. Das Tier im Umzugsplan berücksichtigen

Mein Tier ist nicht „Gepäck“, sondern ein Familienmitglied mit eigenem Zeitplan. Im Umzugskalender und in der persönlichen Checkliste trage ich Tierarzttermine und die Grenzanmeldung gesondert ein. Wer mit dem Auto fährt, plant Pausen für das Tier ein. Wer das Tier getrennt vom Umzugswagen reisen lässt, überlegt, wie es betreut wird, bis die neue Wohnung bezugsfertig ist.

4. Am Tag der Einreise

Ich halte Pass, Chip-Nummer und die Unterlagen zur Impfung griffbereit, nicht im Umzugskarton. Dann melde ich das Tier beim Zoll an. Danach folgen Kontrolle und Eintrag. Ich bleibe ruhig, auch wenn es dauert: Die Beamten prüfen nur, ob die Papiere zum Tier passen.

5. In den ersten Wochen: Gemeinde und Alltag

Nach der Ankunft melde ich mich bei der Gemeinde an. Laut den Angaben auf dem Behördenportal ch.ch geschieht das in der Regel innerhalb von 14 Tagen; je nach Gemeinde und Kanton kann das abweichen (Quelle: ch.ch). Vor Ort braucht man Ausweis, Aufenthaltstitel beziehungsweise Arbeitsbewilligung und den Nachweis der Krankenversicherung. Wer eine Hundehaltung angibt, fragt bei der Gemeinde gleich nach, was im Kanton für Hunde gilt, etwa zu Abgaben oder Kursen. Das ist von Kanton zu Kanton verschieden.

Für mich selbst gilt außerdem: Die obligatorische Krankenversicherung muss spätestens drei Monate nach der Wohnsitznahme abgeschlossen sein (Quelle: Bundesamt für Gesundheit, BAG). Das betrifft Menschen, nicht Tiere; eine Tierversicherung ist eine eigene, freiwillige Frage.

Menschen und Tiere: Wie hängen Aufenthalt und Haustier zusammen?

Das Haustier hat keinen Einfluss darauf, ob ich in die Schweiz ziehen darf. Dafür gelten zwei Regime: Staatsangehörige der EU/EFTA fallen unter das Freizügigkeitsabkommen, Staatsangehörige von Drittstaaten unter die allgemeinen Regeln (Quelle: Staatssekretariat für Migration, SEM). Mein Aufenthaltsstatus entscheidet über meine Einreise und Anmeldung, die Tierregeln laufen daneben her. Beide Verfahren sollten sich in meinem Plan nicht in die Quere kommen: Erst klären, wann ich einreisen darf, dann das Tier daran anpassen.

Für deutsche und österreichische Staatsangehörige gilt: Das Tier wird nicht „automatisch“ durchgewunken, weil wir aus einem Nachbarland kommen. Auch bei der Reise aus Deutschland oder Österreich sind Chip, Impfung und Ausweis zu prüfen. Wie die Kontrollen im Einzelfall ablaufen, sagt der Zoll.

Wohnung mit Tier: worauf ich bei der Suche achte

Ein Tier kann die Wohnungssuche verändern. Manche Vermieter erlauben Haustiere nur auf Anfrage oder gar nicht. Schon im Bewerbungsdossier erwähne ich deshalb, dass ich ein Tier habe. Mehr zur Suche steht in Meine Wohnungssuche in der Schweiz; im Mietvertrag prüfe ich Klauseln zur Tierhaltung genau. Was Haustiere im Einzelfall rechtlich bedeuten, kann ich hier nicht beurteilen. Das klärt ein Spezialist, der Ihren Fall kennt.

Wer mit Familie umzieht, findet in Mein Umzug mit Familie weitere Gedanken zur Planung.

Meine Checkliste: Haustier-Umzug

  • Reise-Check des BLV für Herkunftsland und Tierart ausfüllen
  • Chip nach ISO 11784/11785 beim Tierarzt auslesen lassen
  • Tollwutimpfung und Heimtierausweis prüfen lassen
  • Prüfen, ob für das Herkunftsland zusätzliche Anforderungen gelten
  • Mietvertrag auf Regeln zur Tierhaltung prüfen
  • Transport für Tier und Familie organisieren
  • Tier am Tag der Einreise beim Zoll anmelden
  • Kontrolle und AMICUS-Eintrag abwarten
  • Wohnsitz bei der Gemeinde anmelden und Regeln zur Hundehaltung erfragen
  • Eigene Krankenversicherung fristgerecht abschließen
  • Neuen Tierarzt in der Nähe suchen

Typische Fehler beim Haustier-Umzug

Die häufigsten Stolpersteine sind aus meiner Sicht schnell aufgezählt. Mehr dazu in Die häufigsten Fehler beim Umzug in die Schweiz.

  • Zu spät angefangen. Wenn Chip oder Impfung nicht stimmen, ist am Ende keine Zeit mehr, es nachzuholen.
  • Papiere im Umzugswagen. Der Ausweis gehört in meine Handtasche, nicht in einen Karton, der später ankommt.
  • Alte Chips. Nicht jeder ältere Chip entspricht der Norm. Der Tierarzt kann das prüfen.
  • Zu viele Tiere in einem Fahrzeug. Mit dem privaten Auto sind höchstens fünf Tiere erlaubt.
  • Rassen- und Kupierfragen übersehen. Kupierte Hunde dürfen nicht eingeführt werden.
  • Kosten vergessen. Tierarzt, Transport und Gebühren gehören ins Budget; Orientierung gibt Was mich der Umzug in die Schweiz kostet. Preise für einzelne Leistungen nenne ich hier nicht.

Wie ein Spezialist helfen kann

Wenn ich unsicher bin, ob mein Tier alle Voraussetzungen erfüllt, oder wenn mehrere Tiere, ein Drittstaat als Herkunftsland oder ein enger Zeitplan dazukommen, lasse ich meinen Fall prüfen. Über die Anfrage am Ende der Seite stellen wir den Kontakt zu einem passenden Relocation-Unternehmen her; Informationen zum Ablauf finden Sie unter Ihre Anfrage. Das Unternehmen prüft Ihre Situation, die Behörden entscheiden über alles Weitere.

Der große Zusammenhang steht in Mein Umzug in die Schweiz und in Die Umzugswoche.

Häufige Fragen

Welche Papiere braucht mein Hund für die Einreise in die Schweiz?

Mindestens einen Chip nach ISO 11784/11785, eine gültige Tollwutimpfung und einen anerkannten Heimtierausweis. Je nach Herkunftsland können weitere Nachweise verlangt werden. Das prüfen Sie mit dem Reise-Check des BLV.

Gilt das auch für Katzen und Frettchen?

Ja. Das BLV behandelt Hunde, Katzen und Frettchen in denselben Regeln für die Einreise. Auch für sie gilt: Chip, Tollwutimpfung und Ausweis.

Welche Chips werden anerkannt?

Anerkannt sind elektronische Chips nach ISO 11784/11785, die als HDX oder FDX-B arbeiten. Ob der Chip meines Tieres dazu gehört, sieht der Tierarzt beim Auslesen.

Muss ich mein Tier beim Zoll anmelden?

Beim Umzug gilt das Tier als Übersiedlungsgut. Ich melde es am Tag des Grenzübertritts beim Zoll an. Danach folgt eine veterinärärztliche Kontrolle.

Was passiert bei der Kontrolle?

Es werden Chip und Impfungen geprüft. Danach wird das Tier in AMICUS registriert. Für Einzelheiten gilt: Der Zoll und der Veterinärdienst erklären Ihnen den Ablauf an der Grenze.

Was ist AMICUS?

AMICUS ist die Schweizer Tierdatenbank, in der unter anderem Hunde registriert werden. Beim Umzug erfolgt der Eintrag nach der Kontrolle. Wie Änderungen später gemeldet werden, erfahren Sie bei der Gemeinde oder beim Kanton.

Darf ich einen Hund mit kupierten Ohren oder kupierter Rute einführen?

Nein. Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren oder kupierter Rute ist verboten. Das gilt unabhängig vom Grund des Umzugs.

Wie viele Tiere darf ich im Auto mitbringen?

Mit einem privaten Fahrzeug sind höchstens fünf Tiere erlaubt. Bei mehr Tieren müssen Sie die Einfuhr anders planen. Fragen Sie vorher beim BLV oder beim Zoll nach.

Reicht ein deutscher oder österreichischer Heimtierausweis?

Ein anerkannter Ausweis ist die Grundlage. Ob Ihr Ausweis alle Einträge enthält, zeigt ein Blick des Tierarztes. Ich würde ihn vor dem Umzug prüfen lassen.

Wann sollte ich mit der Vorbereitung beginnen?

So früh wie möglich, sobald der Umzugstermin ungefähr feststeht. Chip und Impfung haben eine Reihenfolge, und Termine beim Tierarzt sind nicht immer sofort frei. Konkrete Fristen nennt die Behörde.

Gibt es zusätzliche Regeln, wenn ich aus einem Drittstaat komme?

Möglicherweise. Die Anforderungen können je nach Herkunftsland variieren. Der Reise-Check zeigt, was für Ihr Land gilt. Ob Sie selbst unter die EU/EFTA-Regeln oder die Regeln für Drittstaaten fallen, ist eine getrennte Frage.

Beeinflusst mein Haustier meine Aufenthaltsbewilligung?

Nein, das Tier hat damit nichts zu tun. Die Bewilligung hängt von Ihrem Status ab, nicht von Ihren Tieren. Welche Bewilligung für Sie infrage kommt, prüft ein Spezialist für Ihren Fall.

Wann melde ich mich bei der Gemeinde an?

Laut ch.ch in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft. Das kann je nach Gemeinde oder Kanton abweichen. Ich frage vorab bei meiner neuen Gemeinde nach.

Was nehme ich zur Anmeldung bei der Gemeinde mit?

Eine Identitätskarte oder einen Pass, den Aufenthaltstitel beziehungsweise die Arbeitsbewilligung und den Nachweis der Krankenversicherung. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach, ob weitere Unterlagen nötig sind.

Muss ich mein Tier bei der Gemeinde melden?

Für Hunde gibt es je nach Kanton und Gemeinde eigene Regeln, etwa zu Registrierung und Abgaben. Fragen Sie bei der Gemeinde nach, welche Schritte bei Ihnen gelten.

Wird die Tierhaltung in der Mietwohnung automatisch erlaubt?

Nein. Das hängt vom Mietvertrag und vom Vermieter ab. Ich erwähne mein Tier schon im Dossier und lese die Klauseln im Vertrag genau durch.

Kann ich mein Tier getrennt von mir einreisen lassen?

Die Regeln für Chip, Impfung und Ausweis gelten auch dann. Wie die Einreise getrennt von Ihnen geregelt wird, erfahren Sie beim BLV und beim Zoll.

Zählt eine Tierkrankenversicherung zur obligatorischen Krankenversicherung?

Nein. Die obligatorische Versicherung betrifft Menschen und muss spätestens drei Monate nach der Wohnsitznahme abgeschlossen sein. Eine Versicherung für das Tier ist davon unabhängig.

Was kostet die Einreise mit einem Haustier?

Konkrete Beträge nenne ich hier nicht. Es fallen typischerweise Tierarztkosten, Transport und Gebühren an. Ihr Tierarzt und die Behörden nennen die aktuellen Beträge.

Kann ich ein Relocation-Unternehmen mit dem Haustier-Umzug beauftragen?

Über die Anfrage am Ende der Seite stellen wir den Kontakt zu einem Unternehmen her, das zu Ihrem Bedarf passt. Dort wird besprochen, was im Einzelfall möglich ist.

Wo finde ich die verbindlichen Regeln?

Beim BLV (Reisen mit Heimtieren) und beim Zoll (Mit Hund und Katze in die Schweiz). Beide Seiten stehen unten in den Quellen. Ich verlasse mich nur auf diese Angaben.

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