Als ich anfing, meinen Umzug in die Schweiz zu planen, fiel mir beim Thema Altersvorsorge ein Kürzel immer wieder auf: Säule 3a. Ich kannte aus Deutschland die gesetzliche Rente und vielleicht eine Riester- oder Rürup-Idee im Hinterkopf, aber nichts, was sich direkt übertragen ließ. Diese Seite ordnet für mich und für Sie, was die Säule 3a ist, wo sie im Schweizer System steht und welche Fragen sich beim Zuzug stellen.
Vorab eine Abgrenzung: Hier geht es um das Verstehen, nicht um eine persönliche Empfehlung. Beträge, Höchstgrenzen und Steuerwirkungen nenne ich bewusst nicht, weil sie sich ändern und vom Wohnkanton abhängen. Wie die Vorsorge im eigenen Fall aufgebaut wird, prüft eine Fachperson; dafür gibt es die Anfrage am Ende der Seite.
Wo die Säule 3a im Schweizer System sitzt
Die Altersvorsorge der Schweiz beruht auf drei Säulen. Die erste ist die staatliche Vorsorge mit AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung), IV (Invalidenversicherung) und EO/APG (Erwerbsersatz). Die zweite ist die berufliche Vorsorge, das BVG, im Alltag „Pensionskasse“ oder LPP genannt. Die dritte ist die private Vorsorge, und genau dort liegt die Säule 3a.
Die ersten beiden Säulen laufen bei einer Anstellung weitgehend automatisch über den Lohn. Die Beiträge für AHV, IV und EO betragen laut den Angaben der Informationsstelle zusammen 10,60 % des Bruttolohns, aufgeteilt zu gleichen Teilen auf Arbeitnehmende und Arbeitgeber (BSV, Stand 2026). Für die Pensionskasse gilt ein Eintrittsschwellenwert von 23'040 CHF pro Jahr (BSV, Stand 2026). Die dritte Säule dagegen ist freiwillig: Niemand zahlt sie für mich ein, ich entscheide selbst, ob und wie ich sie nutze.
Einen größeren Überblick über das Gesamtsystem finden Sie auf der Seite Die drei Säulen der Altersvorsorge im Überblick. Hier bleibe ich beim dritten Baustein.
Was „3a“ im Alltag bedeutet
Die Säule 3a ist eine steuerlich begünstigte, gebundene Form des Sparens für das Alter. „Gebunden“ heißt: Das Geld liegt auf einem eigens dafür geführten Konto oder in einer entsprechenden Police und steht nicht frei zur Verfügung. Der Bund legt die Regeln fest, die Grundlage ist die Verordnung OPP3. Die Anbieter sind Banken und Versicherungen; wie sie arbeiten, unterscheidet sich, ich nenne aber hier keine Namen.
Zwei Dinge fallen Zugezogenen als Erstes auf. Erstens gibt es in Deutschland und Österreich kein Produkt, das genauso funktioniert. Zweitens wird in der Schweiz viel über den Steuerabzug gesprochen, den die Einzahlung auslösen kann. Wie groß er ausfällt, hängt von Kanton, Gemeinde und Einkommen ab; deshalb behandle ich ihn hier nur als Prinzip.
Was ich vor dem Umzug klären würde
Eine Säule 3a eröffnet man in der Regel erst, wenn man in der Schweiz wohnt und dort ein Erwerbseinkommen erzielt. Vor dem Umzug lassen sich aber ein paar Dinge vorbereiten:
- Klären, ob ich in der Schweiz angestellt oder selbständig arbeiten werde
- Prüfen, welche Vorsorgeansprüche ich in Deutschland oder Österreich schon habe
- Mir notieren, welche Fragen zur Mitnahme oder zum Ruhen dieser Ansprüche offen sind
- Unterlagen zu bestehenden Verträgen bereitlegen
- Eine Ansprechperson für steuerliche Fragen finden, bevor ich einzahle
Ablauf nach der Ankunft
Der Ablauf nach dem Zuzug folgt einer festen Reihenfolge, und die Säule 3a steht darin weit hinten. Zuerst kommt die Anmeldung bei der Gemeinde: Sie erfolgt nach den Angaben von ch.ch innerhalb von 14 Tagen, wobei die Frist je nach Gemeinde oder Kanton abweichen kann. Mitzubringen sind in der Regel Ausweis, Aufenthaltstitel oder Arbeitsbewilligung und ein Nachweis der Krankenversicherung (ch.ch).
Danach folgt die Grundversicherung. Wer in der Schweiz wohnt, schließt die obligatorische Krankenversicherung innerhalb von drei Monaten nach der Wohnsitznahme ab (BAG). Mehr dazu steht auf der Seite Grundversicherung. Erst wenn Lohn, Konto und Versicherungen stehen, lohnt sich der Blick auf freiwillige Vorsorge.
Für wen sich die Frage besonders stellt
Angestellte aus Deutschland und Österreich
Wer mit Arbeitsvertrag kommt, ist über den Arbeitgeber bereits in der ersten und zweiten Säule. Die dritte Säule kommt dazu, wenn man zusätzlich vorsorgen möchte. Für Menschen aus Deutschland lohnt sich ein Blick auf die Seite Als Deutsche oder Deutscher in die Schweiz; ein allgemeiner Überblick für EU-Bürger steht unter Als EU-Bürgerin oder EU-Bürger in die Schweiz.
Selbständige
Wer selbständig arbeitet, hat keinen Arbeitgeber, der eine Pensionskasse organisiert. Dann fällt der dritten Säule oft eine größere Rolle zu. Welche Regeln für Selbständige gelten, hängt vom Einzelfall ab; die Grundlagen zum Aufenthalt stehen auf der Seite Aufenthalt als Selbständige oder Selbständiger.
Familien
In einer Familie stellt sich die Frage oft zweimal, einmal für jede Person mit Erwerbseinkommen. Auch wer zeitweise nicht arbeitet, etwa wegen der Kinderbetreuung, sollte die Regeln zur Vorsorge vorab mit einer Fachperson durchgehen.
Wer ein Eigenheim plant
Die Säule 3a taucht auch beim Thema Wohneigentum auf, weil gebundene Vorsorgegelder unter gesetzlich geregelten Bedingungen dafür eingesetzt werden können. Welche Bedingungen das sind und was für Ausländerinnen und Ausländer beim Kauf gilt, steht auf der Seite Haus oder Wohnung kaufen als Zugezogene.
Typische Stolpersteine
- Die Vorsorge wird vergessen, weil sie freiwillig ist und niemand daran erinnert.
- Produkte werden nur über den Namen verglichen, nicht über Kosten, Anlageform und Flexibilität.
- Die Wirkung auf die Steuern wird überschätzt oder pauschal übernommen, obwohl sie vom Kanton abhängt.
- Bei einem späteren Wegzug werden die Regeln zur Auszahlung nicht geprüft.
- Ansprüche im Herkunftsland werden nicht dokumentiert.
Wie es weitergeht
Mein Weg ist: erst ankommen, dann einordnen, dann entscheiden. Wer Unterstützung bei der Einordnung wünscht, kann in der Anfrage am Ende der Seite schildern, worum es geht. Eine passende Relocation-Firma kann dann Kontakt aufnehmen und die offenen Punkte besprechen. Das Angebot vermittelt, es entscheidet nichts über Bewilligungen oder Vorsorgeprodukte.
Häufige Fragen
Was ist die Säule 3a?
Die Säule 3a ist die gebundene, steuerlich begünstigte Form der privaten Altersvorsorge in der Schweiz. Sie bildet den Teil der dritten Säule, in den freiwillig eingezahlt wird, und ergänzt AHV und Pensionskasse.
Ist die Säule 3a Pflicht?
Nein. Die erste und zweite Säule sind für Erwerbstätige verbindlich, die dritte Säule ist freiwillig. Ob sie sinnvoll ist, hängt von der eigenen Situation ab.
Was bedeuten die drei Säulen?
Die erste Säule ist die staatliche Vorsorge mit AHV und IV, die zweite die berufliche Vorsorge, die dritte die private. Zusammen sollen sie im Alter und bei Invalidität die Existenz und den Lebensstandard absichern.
Wer kann eine Säule 3a eröffnen?
Grundsätzlich Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und Erwerbseinkommen. Die genauen Voraussetzungen legt der Bund fest; bei Unsicherheit klärt eine Fachperson, ob sie im Einzelfall erfüllt sind.
Kann ich schon vor dem Umzug einzahlen?
Das ist in der Regel nicht vorgesehen, weil der Wohnsitz und ein Einkommen in der Schweiz zentral sind. Vor dem Umzug lassen sich aber Fragen sammeln und Unterlagen sortieren.
Brauche ich dafür ein Schweizer Bankkonto?
Meist wird ein eigenes, gebundenes Vorsorgekonto geführt, oft bei einer Bank. Das reguläre Bankkonto dafür zu nutzen ist nicht der Normalfall; die Anbieter erklären ihre Abläufe.
Gilt die Säule 3a auch für EU-Bürger?
Die Regeln knüpfen an Wohnsitz und Erwerbseinkommen an, nicht an die Staatsangehörigkeit. Das Aufenthaltsrecht unterscheidet dagegen zwischen UE/AELE und Drittstaaten, wie es das Gesetz über die Ausländerinnen und Ausländer vorsieht.
Was ändert sich für Drittstaatsangehörige?
Beim Aufenthalt gelten andere Regeln als für UE/AELE-Angehörige. Die Vorsorge selbst knüpft an Wohnsitz und Einkommen an. Details zur Bewilligung klärt das zuständige kantonale Amt.
Wie unterscheidet sich die Säule 3a von der Pensionskasse?
Die Pensionskasse ist Teil der beruflichen Vorsorge und läuft über den Arbeitgeber. Die Säule 3a führe ich selbst, sie ist freiwillig und individuell gestaltbar.
Gibt es etwas Vergleichbares in Deutschland?
Es gibt private Vorsorgeformen mit Steuervorteilen, etwa Riester oder Rürup. Sie funktionieren aber anders. Eine Eins-zu-eins-Übertragung gibt es nicht.
Wie steht es in Österreich?
Auch dort existieren private Vorsorgemodelle mit Förderung, doch die Regeln unterscheiden sich vom Schweizer System. Beim Wechsel ist es sinnvoll, bestehende Verträge zu dokumentieren.
Was passiert mit meinen deutschen oder österreichischen Ansprüchen?
Sie bleiben grundsätzlich bestehen, ihre Behandlung nach dem Umzug hängt vom Vertrag ab. Eine Fachperson kann klären, ob ein Ruhen, eine Fortführung oder etwas anderes in Frage kommt.
Spart die Säule 3a Steuern?
Die Einzahlung kann steuerlich begünstigt sein. Wie stark, hängt von Kanton, Gemeinde und Einkommen ab. Pauschale Aussagen sind nicht seriös; eine konkrete Rechnung gehört in die Hand einer Fachperson.
Wie hoch darf die Einzahlung sein?
Der Bund legt jährlich eine Höchstgrenze fest, die sich zwischen Angestellten und Selbständigen unterscheiden kann. Ich nenne hier keinen Betrag, weil er sich ändert; die aktuelle Zahl steht bei den offiziellen Stellen.
Kann ich das Geld jederzeit abheben?
Nein. Die Gelder sind gebunden und stehen nur in gesetzlich geregelten Fällen zur Verfügung. Welche das sind, ist in der Verordnung festgelegt.
Kann ich das Guthaben für Wohneigentum nutzen?
Unter gesetzlich geregelten Bedingungen ist das möglich. Ausländische Käufer haben zudem eigene Regeln beim Erwerb, darüber informiert die Seite zum Immobilienkauf.
Was passiert bei einem Wegzug aus der Schweiz?
Ob und wie das Guthaben ausgezahlt wird, hängt vom Zielland und von den gesetzlichen Bedingungen ab. Diese Frage gehört vor dem Wegzug zu einer Fachperson.
Wie wähle ich einen Anbieter?
Ich würde Kosten, Anlageform, Flexibilität und Vertragsbedingungen vergleichen und mir Unterlagen schriftlich geben lassen. Eine Marke nenne ich nicht, weil dieses Angebot keinen Anbieter bevorzugt.
Spielt die Anmeldung bei der Gemeinde eine Rolle?
Indirekt, denn der Wohnsitz in der Schweiz ist Ausgangspunkt für viele Vorsorgefragen. Die Anmeldung erfolgt nach den Angaben von ch.ch innerhalb von 14 Tagen, je nach Gemeinde kann das abweichen.
Und die Krankenversicherung?
Sie hat Vorrang, weil sie obligatorisch ist. Die Grundversicherung ist innerhalb von drei Monaten nach der Wohnsitznahme abzuschließen. Danach können freiwillige Bausteine wie die Säule 3a folgen.
Wie hilft mir eine Relocation-Firma dabei?
Auf Wunsch stellt das Angebot den Kontakt zu einer Firma her, die zu meinem Anliegen passt. Entscheidungen über Produkte oder Steuern trifft sie nicht an meiner Stelle, sondern bespricht sie mit mir.
Wo finde ich verlässliche Angaben?
Bei den offiziellen Stellen, darunter die Informationsstelle AHV/IV, das Bundesamt für Sozialversicherungen und das Portal ch.ch. Sie sind unten unter den Quellen verlinkt.
