Als ich anfing, meinen Umzug zu planen, stolperte ich über ein Wort, das in jedem Gespräch über die Schweiz fällt: das Drei-Säulen-System. Es beschreibt, wie die Altersvorsorge dort aufgebaut ist. Wer aus Deutschland oder Österreich kommt, kennt die gesetzliche Rente und vielleicht eine Betriebsrente, aber die Schweiz sortiert das anders. Hier halte ich fest, was ich dazu wissen wollte, bevor ich meine erste Lohnabrechnung in der Hand hatte.
Vorweg: Diese Seite erklärt die allgemeinen Regeln. Sie ersetzt keine Beratung zu Ihrer persönlichen Lage. Was für Ihre Familie, Ihren Arbeitgeber und Ihren bisherigen Rentenverlauf gilt, prüft ein Spezialist; dafür gibt es die Anfrage am Ende der Seite.
Das Prinzip in drei Sätzen
Die erste Säule soll das Existenzminimum sichern und ist staatlich. Die zweite Säule kommt aus dem Arbeitsverhältnis und soll den gewohnten Lebensstandard zusammen mit der ersten Säule weitgehend erhalten. Die dritte Säule ist freiwillig und privat.
Das klingt nach einem Dreiklang, und genau so ist es gedacht: Keine Säule trägt allein. Wer nur auf die erste setzt, hat im Alter oft weniger, als er gewohnt ist. Wer die zweite und dritte ignoriert, verschenkt Möglichkeiten.
Erste Säule: AHV, IV und EO
Die erste Säule besteht aus drei Teilen. Die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) zahlt Altersrenten sowie Renten für Hinterbliebene. Die IV (Invalidenversicherung) greift bei Invalidität. Die EO (Erwerbsersatzordnung, im Französischen APG) ersetzt einen Teil des Lohns, etwa bei Militärdienst oder Mutterschaft.
Die Beiträge werden direkt vom Lohn abgezogen. Für 2026 gilt: AHV 8,70 %, IV 1,40 % und EO 0,50 %, zusammen 10,60 % des Bruttolohns (BSV). Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen diesen Satz je zur Hälfte. Auf meiner Lohnabrechnung sah ich also nur meine Hälfte, die Gegenseite zahlt der Arbeitgeber zusätzlich.
8,70 %
AHV
Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
1,40 %
IV
Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
0,50 %
EO
Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
10,60 %
Gesamt, geteilt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
Wichtig für Zuzügler: Die erste Säule ist ein Umlagesystem. Die laufenden Beiträge finanzieren die laufenden Renten. Ich spare dort also kein persönliches Konto an, sondern erwerbe einen Anspruch über meine Beitragsjahre. Lücken in diesen Jahren können sich später auf die Rente auswirken. Wie sich meine Jahre im Ausland dazu verhalten, klärt die zuständige Ausgleichskasse, das ist die Stelle, die die Beiträge einzieht und die Renten berechnet.
Was sich im Vergleich mit Deutschland und Österreich anders anfühlt
- In der Schweiz zahlen auch Selbständige in die erste Säule ein, jedoch nach eigenen Regeln.
- Die Schweiz kennt keine einzige Einheitsrente, die alles abdeckt; die erste Säule ist bewusst nur das Fundament.
- Beamte im deutschen Sinn gibt es kaum; auch öffentliche Angestellte sind meist über eine Pensionskasse versichert.
Zweite Säule: Pensionskasse (BVG)
Die zweite Säule heisst offiziell berufliche Vorsorge und beruht auf dem BVG, dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Im Alltag sagt jeder »Pensionskasse«. Mein Arbeitgeber schliesst mich dort an, und es wird in der Regel ein Teil des Lohns auf mein persönliches Vorsorgekapital eingezahlt, auch hier von beiden Seiten.
Die Pflicht beginnt erst ab einer Einkommensgrenze. Für 2026 liegt der Eintrittsschwellenwert bei CHF 23'040 pro Jahr (BSV). Wer darunter verdient, ist in der Pensionskasse nicht obligatorisch versichert. Auch die Höhe des versicherten Lohns, der sogenannte koordinierte Lohn, hängt von der Kasse und vom Gesetz ab; ich nenne hier keine Zahl, weil diese Details je nach Vorsorgeplan abweichen und im Reglement meiner Kasse stehen.
Zwei Dinge fand ich beim Lesen überraschend:
- Das Guthaben gehört mir. Es wird auf meinen Namen geführt und folgt mir beim Arbeitgeberwechsel in die neue Kasse.
- Die Kassen unterscheiden sich. Leistungen, Beitragsverteilung und Zusatzangebote stehen im Vorsorgereglement. Das Reglement lohnt sich zu lesen, am besten schon mit dem Vertragsentwurf.
Was mit Vorsorgeguthaben aus dem Heimatland passiert oder was bei einem späteren Wegzug aus der Schweiz gilt, hängt vom Einzelfall und vom Herkunftsland ab. Hier ist eine Rückfrage beim Spezialisten sinnvoller als eine Faustregel.
Dritte Säule: private Vorsorge
Die dritte Säule ist freiwillig. Sie besteht aus zwei Formen: der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) und der freien Vorsorge (Säule 3b). Die 3a ist zweckgebunden und steuerlich begünstigt, das Geld ist bis zu bestimmten Anlässen gebunden. Die 3b ist flexibel und steuerlich weniger privilegiert.
Welche Beträge zulässig sind und wie sich das steuerlich auswirkt, ändert sich und hängt von meiner Situation ab; deshalb nenne ich hier keine Zahlen. Eine ausführliche Darstellung finden Sie auf der Seite zur Säule 3a. Eine persönliche Steuerberatung ersetzt das nicht.
EU/AELE und Drittstaaten: Wo es einen Unterschied macht
In der Schweiz gelten für Zuzügler zwei Welten: Menschen aus der EU oder der AELE kommen über das Freizügigkeitsabkommen, Menschen aus Drittstaaten über die allgemeinen Zulassungsregeln (SEM). Für die Altersvorsorge bedeutet das vor allem: Die Frage, ob und wie ausländische Versicherungszeiten angerechnet werden, richtet sich nach den zwischenstaatlichen Regeln. Für Deutschland und Österreich bestehen solche Regeln zur Koordinierung der Sozialversicherungen. Wie sie in meinem konkreten Fall wirken, kann ich aber nicht aus einem Überblick ablesen.
Meine Reihenfolge nach der Ankunft
Wenn ich mein Projekt rückwärts betrachte, bleibt die Altersvorsorge selten allein stehen. Sie hängt an Arbeitsvertrag, Wohnsitz und Krankenversicherung. Meine Reihenfolge war diese:
- Arbeitsvertrag prüfen: Ab wann bin ich bei der Pensionskasse, und wie ist der Vorsorgeplan beschrieben?
- Lohnabrechnung lesen: Wo stehen AHV, IV und EO, wo die Pensionskasse?
- Reglement der Pensionskasse anfordern und aufbewahren.
- Alte Vorsorgeunterlagen aus Deutschland oder Österreich ordnen und Kopien bereithalten.
- Rentenversicherungsnummer des Herkunftslandes notieren.
- Entscheiden, ob und wie ich zusätzlich privat vorsorge.
- Die Krankenversicherung nicht vergessen, denn sie hat ihre eigene Frist.
Zeitlich passt das in die ersten Wochen nach der Ankunft. Im Zeitplan meines Umzugs und in meiner Checkliste steht, was davor und danach zu erledigen ist.
Typische Stolpersteine
Ich verwechsle Abzüge mit Ersparnissen. Nicht alles, was auf der Lohnabrechnung steht, landet auf einem Konto, das mir gehört. Die erste Säule ist ein Umlagesystem, die zweite ein Kapital.
Ich vergleiche Bruttolöhne, ohne die Vorsorge mitzudenken. Ein Lohn kann hoch aussehen, aber ein Teil des Abzugs fliesst in meine Altersvorsorge und ist deshalb kein verlorenes Geld. Umgekehrt kann ein Vorsorgeplan schwach sein. Beim Vergleich von Angeboten gehört der Vorsorgeplan dazu; die übrigen Kosten finden Sie unter Was mich der Umzug in die Schweiz kostet.
Ich unterschätze, wie viel Papierkram hinter den Säulen steckt. Deshalb lohnt es sich, früh Unterstützung bei der Behördenseite zu holen, zum Beispiel über die Immigrationsunterstützung.
Ich nehme Pauschalen für bare Münze. Gerade bei Sonderregeln, etwa der Pauschalbesteuerung, ändert sich vieles an der Gesamtrechnung. Solche Fälle gehören vor einen Spezialisten.
Wie My Relocation hier hilft
My Relocation ist ein Vermittlungsdienst. Er arbeitet mit den besten Relocation-Unternehmen in der Schweiz zusammen und stellt je nach Anfrage den Kontakt zu dem her, das zu meinem Bedarf passt. Rechts- oder Steuerberatung zur Altersvorsorge gibt er selbst nicht. Wer wissen möchte, wie das abläuft, liest So begleitet Sie My Relocation oder die Übersicht Mein Schweiz-Projekt in sechs Etappen.
Häufige Fragen
Was sind die drei Säulen der Schweizer Altersvorsorge?
Die erste Säule ist die staatliche Vorsorge (AHV, IV, EO), die zweite die berufliche Vorsorge über die Pensionskasse, die dritte die private Vorsorge. Zusammen sollen sie im Alter für ein Auskommen sorgen, das dem gewohnten Lebensstandard möglichst nahekommt.
Muss ich als Zuzügler in alle drei Säulen einzahlen?
Nein. Die erste Säule ist für alle Pflicht, die in der Schweiz erwerbstätig oder versichert sind. Die zweite Säule ist ab einer Lohngrenze Pflicht und läuft über den Arbeitgeber. Die dritte Säule ist freiwillig.
Was bedeutet AHV?
AHV steht für Alters- und Hinterlassenenversicherung. Sie zahlt Altersrenten und Renten für Hinterbliebene und bildet den Kern der ersten Säule. Verwaltet wird sie von den Ausgleichskassen.
Was ist die IV?
Die Invalidenversicherung unterstützt Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen ganz oder teilweise nicht arbeiten können. Sie setzt zuerst auf Eingliederung und kann danach Renten zahlen.
Was ist die EO beziehungsweise APG?
Die Erwerbsersatzordnung (im Französischen APG) ersetzt einen Teil des Lohns, wenn jemand Militär- oder Zivildienst leistet oder Mutterschaft beziehungsweise Vaterschaft ansteht.
Wie hoch sind die Beiträge für AHV, IV und EO?
Für 2026 gelten AHV 8,70 %, IV 1,40 % und EO 0,50 %, zusammen 10,60 % des Bruttolohns (BSV). Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen diesen Satz je zur Hälfte.
Wer zahlt meinen Anteil der ersten Säule?
Mein Anteil wird direkt vom Lohn abgezogen. Den zweiten Teil führt der Arbeitgeber zusätzlich ab. Ich muss mich um die Überweisung nicht selbst kümmern.
Ab welchem Einkommen beginnt die Pensionskasse?
Für 2026 liegt der Eintrittsschwellenwert bei CHF 23'040 pro Jahr (BSV). Wer darunter bleibt, ist in der Pensionskasse nicht obligatorisch versichert. Details regelt das Reglement der jeweiligen Kasse.
Was ist eine Pensionskasse?
Eine Pensionskasse ist eine Vorsorgeeinrichtung der zweiten Säule. Sie verwaltet das Vorsorgekapital der Angestellten eines oder mehrerer Arbeitgeber und zahlt später Leistungen für Alter, Tod und Invalidität.
Gehört das Pensionskassen-Guthaben mir?
Das Guthaben wird auf meinen Namen geführt und wechselt beim Stellenwechsel in die neue Kasse. Wie genau Ein- und Auszahlungen laufen, steht im Reglement der Kasse.
Kann ich mir die Pensionskasse aussuchen?
In der Regel nicht. Mein Arbeitgeber ist an eine Kasse angeschlossen, und ich werde dort versichert. Manche Pläne bieten wählbare Zusatzbausteine. Das Reglement zeigt, was möglich ist.
Was ist die Säule 3a?
Die Säule 3a ist die gebundene private Vorsorge. Sie ist steuerlich begünstigt, dafür ist das Geld nur zu bestimmten Anlässen verfügbar. Mehr dazu auf der Seite zur Säule 3a.
Was ist der Unterschied zwischen 3a und 3b?
Die 3a ist zweckgebunden und steuerlich begünstigt, die 3b ist frei verfügbar und steuerlich weniger privilegiert. Welche Form sich für mich eignet, hängt von meiner Lage ab und gehört in eine persönliche Beratung.
Zählen meine Jahre in Deutschland oder Österreich?
Zwischen der Schweiz und Deutschland beziehungsweise Österreich bestehen Regeln zur Koordinierung der Sozialversicherungen. Wie meine bisherigen Jahre angerechnet werden, prüft die zuständige Stelle im Einzelfall.
Verliere ich meine Rentenansprüche aus dem Heimatland durch den Umzug?
Nicht automatisch. Bereits erworbene Ansprüche bleiben grundsätzlich bestehen, aber wie sie sich weiterentwickeln, hängt von meiner Versicherungsbiografie ab. Fragen Sie bei der bisherigen Rentenversicherung nach einem Kontoauszug.
Gilt das System für EU- und Drittstaatsangehörige gleich?
Die drei Säulen gelten für alle, die in der Schweiz versichert sind. Unterschiede entstehen eher bei Aufenthalt und bei der Anrechnung ausländischer Zeiten. Beides hängt von der Staatsangehörigkeit und vom Abkommen ab.
Bin ich als Selbständiger anders gestellt?
Ja. Selbständige zahlen eigene Beiträge in die erste Säule und sind in der zweiten Säule nicht automatisch versichert. Wie sie vorsorgen, entscheidet ihre Situation; hier hilft eine Fachperson.
Wann sollte ich mich um die Altersvorsorge kümmern?
Am besten schon vor dem Umzug, wenn ich den Arbeitsvertrag prüfe, und konkret in den ersten Wochen nach der Ankunft. Die Krankenversicherung hat eine eigene Frist, die ich parallel im Blick behalte.
Muss ich in der Schweiz eine Steuererklärung wegen der Vorsorge machen?
Die Vorsorgebeiträge der zweiten und dritten Säule spielen steuerlich eine Rolle. Wie genau, hängt vom Wohnort und der Situation ab; das klärt die Steuerbehörde oder ein Steuerberater.
Wer hilft mir, wenn ich unsicher bin?
Eine Anfrage am Ende der Seite genügt. My Relocation vermittelt den Kontakt zu einem passenden Relocation-Unternehmen, das mein Anliegen prüft. Die Entscheidung über Rentenansprüche trifft nie das Portal, sondern die zuständige Stelle.
