Als ich anfing, meinen Umzug in die Schweiz zu planen, stand für mich schnell fest: Ich will nicht angestellt werden, ich will mein eigenes Geschäft aufbauen. Dann kam die Frage, die fast alle zuerst stellen: Wie sieht es mit der Aufenthaltsbewilligung bei Selbständigkeit in der Schweiz aus? Diese Seite ordnet, was ich dazu verstanden habe, und zeigt, wo ich eine Fachperson brauche.
Vorweg: Die Seite erklärt allgemeine Regeln. Ob eine Bewilligung erteilt wird, entscheiden allein die Behörden. Und was in einem einzelnen Fall gilt, hängt von Staatsangehörigkeit, Kanton, Geschäftsmodell und Familiensituation ab.
Zuerst die Staatsangehörigkeit: zwei Regime
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) unterscheidet zwei Welten. Für Staatsangehörige der EU und der EFTA (Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz selbst) gilt das Freizügigkeitsabkommen (FZA, englisch ALCP). Für Staatsangehörige aus Drittstaaten gelten die allgemeinen Zulassungsregeln des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG, englisch LEI).
Für mich als Deutsche oder Deutschen und für Österreicherinnen und Österreicher heißt das: Wir gehören zum ersten Regime. Das macht vieles einfacher, aber nicht automatisch alles. Wer jemanden aus dem Freundeskreis oder der Familie aus einem Drittstaat mitbringt, landet für diese Person im zweiten Regime. Mehr dazu auf der Seite Aus einem Drittstaat in die Schweiz.
Welche Bewilligungstypen es gibt
Das SEM unterscheidet Aufenthaltsbewilligungen von kurzer Dauer, befristete Jahresbewilligungen und unbefristete Niederlassungsbewilligungen. Für EU- und EFTA-Staatsangehörige sind folgende Titel vorgesehen:
- L: Kurzaufenthalt, also ein Aufenthalt von weniger als einem Jahr.
- B: Aufenthaltsbewilligung für Ansässige, befristet.
- C: Niederlassungsbewilligung, unbefristet.
- Ci: Aufenthalt mit Erwerbstätigkeit für Personen im Umfeld ausländischer Vertretungen.
- G: Grenzgängerbewilligung. Sie betrifft Menschen, die im Ausland wohnen, und ist für meinen Umzug nicht das Thema.
Für ein eigenes Geschäft kommen im Alltag vor allem L und B in Frage, später gegebenenfalls C. Die einzelnen Titel erkläre ich auf eigenen Seiten: die L-Bewilligung, die B-Bewilligung und der Weg zur C-Bewilligung. Einen Überblick liefert auch Welche Aufenthaltsbewilligung brauche ich für die Schweiz?
Entscheidungsbaum: Wo stehe ich?
Der folgende Baum ist eine grobe Orientierung, keine Auskunft. Er verspricht nichts.
EU- und EFTA-Staatsangehörige: der leichtere Weg
Im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens ist für Staatsangehörige der EU und der EFTA der Zugang zur selbständigen Erwerbstätigkeit grundsätzlich vorgesehen. Entscheidend ist, dass die Tätigkeit tatsächlich und echt ausgeübt wird. Die genauen Bedingungen, die Nachweise und die Dauer der ersten Bewilligung legt der jeweilige Kanton fest und kommuniziert sie über sein Migrationsamt.
Was mir in der Vorbereitung geholfen hat: Ich habe mir nicht nur die Bewilligung, sondern das ganze Geschäftsmodell vorgenommen. Denn die Behörden schauen auf das Gesamtbild.
Was Behörden typischerweise sehen wollen
Welche Unterlagen konkret verlangt werden, sagt das Migrationsamt des Wohnkantons. Üblich ist, dass es um diese Themen geht:
- ein nachvollziehbarer Geschäftsplan mit Angaben zu Kundschaft und Einnahmen,
- Nachweise, dass das Geschäft die Lebenshaltung trägt,
- Belege zu Qualifikation und Berufserfahrung,
- Angaben zum Geschäftssitz oder zum Arbeitsort,
- Hinweise auf Verträge, Aufträge oder Absichtserklärungen.
Was davon im Einzelfall genügt, entscheidet die Behörde. Ein Spezialist kann prüfen, wie die Unterlagen aufgebaut sein sollten.
Drittstaaten: ein anderer Maßstab
Für Staatsangehörige aus Drittstaaten ist der Weg anspruchsvoller. Die Zulassung zur Selbständigkeit richtet sich nach dem Ausländer- und Integrationsgesetz. Das SEM weist darauf hin, dass dort unter anderem Qualifikation, wirtschaftliches Interesse und die Lage auf dem Arbeitsmarkt eine Rolle spielen. Welche Bedingungen genau gelten, steht auf der Seite des SEM zur Zulassung von Arbeitskräften; ich nenne hier bewusst keine Zahlen und keine Artikel, weil sie sich ändern können.
Wer nicht aus der EU oder der EFTA kommt, sollte sich frühzeitig informieren, ob ein Platz in einer Zulassungsregelung realistisch ist. Die Seiten Kontingente für Drittstaaten und Arbeitsbewilligung Schweiz geben dazu den Rahmen.
Meine Reihenfolge der Schritte
Aus meiner Sicht hat sich diese Abfolge bewährt, auch wenn jeder Kanton Details anders handhabt:
- Staatsangehörigkeit und Familiensituation klären: Wer zieht mit, wer hat welchen Status?
- Geschäftsmodell schriftlich festhalten und prüfen, ob es zu den Anforderungen passt.
- Kanton und Gemeinde (die kleinste Verwaltungseinheit, bei der man sich anmeldet) wählen. Siehe Unternehmer in der Schweiz.
- Beim kantonalen Migrationsamt nachfragen, welche Unterlagen gewünscht sind.
- Wohnsitz und Anmeldung planen, ohne Termine zu versprechen.
- Nach dem Umzug Versicherung, Vorsorge und Steuern ordnen, zum Beispiel mit Säule 3a und den Hinweisen zur Krankenkasse.
Checkliste vor dem Umzug
- Staatsangehörigkeit aller Familienmitglieder notiert
- Geschäftsplan mit Kundschaft, Angebot und Einnahmequellen geschrieben
- Zeugnisse, Diplome und Berufsnachweise gesammelt
- Gültige Reisepässe oder Ausweise für alle Personen geprüft
- Vorgesehenen Wohnkanton und die zuständige Stelle herausgefunden
- Fragen zur Sozialversicherung als Selbständige oder Selbständiger gesammelt
- Fragen zu Steuern und Vorsorge notiert, um sie später zu klären
- Entscheidung getroffen, ob ich Hilfe bei den Bewilligungen möchte
Typische Stolpersteine
Mir sind beim Lesen und Nachfragen einige Fallen aufgefallen:
- Unklare Abgrenzung zwischen Angestelltem und Selbständigem. Wer faktisch von einem einzigen Auftraggeber abhängt, wird anders eingeordnet als jemand mit mehreren Kunden.
- Zu knapper Geschäftsplan. Behörden möchten verstehen, wie das Geschäft trägt.
- Zu spät gefragte Fragen. Wer erst nach dem Umzug nachfragt, verliert Zeit.
- Gemischte Haushalte. Wenn eine Person aus einem Drittstaat mitkommt, gelten für sie andere Regeln als für mich.
- Nur auf Foren gehört. Kantonale Praxis unterscheidet sich; ein Bericht aus einem anderen Kanton ist keine Auskunft für meinen.
Wenn ich Unterstützung möchte
Das Angebot dieser Seite ist eine Mitte zwischen Eigenrecherche und Beratung. Ein Relocation-Anbieter kann bei Unterlagen, Abläufen und Ansprechstellen helfen. Auf dieser Website läuft das über die Mitte: In der Anfrage unten auf der Seite beschreibe ich mein Projekt, und es wird, je nach Bedarf, der passende Anbieter angefragt. Mehr zum Ablauf steht unter So funktioniert die Anfrage; die möglichen Leistungen beschreiben die Seiten zu Immigrationsunterstützung und Relocation-Service.
Häufige Fragen
Brauche ich als Deutsche oder Deutscher überhaupt eine Aufenthaltsbewilligung?
Ja, für einen Aufenthalt mit Wohnsitz in der Schweiz ist ein Aufenthaltstitel vorgesehen, auch für EU-Staatsangehörige. Das Freizügigkeitsabkommen erleichtert den Zugang, ersetzt aber nicht das Verfahren beim Kanton. Welcher Titel passt, hängt von der Dauer und der Tätigkeit ab.
Gilt für Österreicherinnen und Österreicher dasselbe wie für Deutsche?
Ja, beide Staaten gehören zur EU, also zum Regime des Freizügigkeitsabkommens. Unterschiede entstehen eher durch Kanton und Einzelfall als durch die Staatsangehörigkeit. Mehr dazu auf der Seite Als Österreicherin oder Österreicher in die Schweiz.
Welche Titel gibt es für EU- und EFTA-Staatsangehörige?
Das SEM nennt L für Kurzaufenthalte, B für Ansässige, C für Niedergelassene, Ci für Personen im Umfeld ausländischer Vertretungen mit Erwerbstätigkeit und G für Grenzgänger. Für mein Vorhaben sind meist L und B relevant.
Was ist der Unterschied zwischen L und B?
L ist für Aufenthalte von weniger als einem Jahr gedacht, B für einen befristeten, aber längeren Aufenthalt. Welcher Titel im Einzelfall erteilt wird, entscheidet der Kanton. Details stehen auf den Seiten zur L-Bewilligung und B-Bewilligung.
Ist die Grenzgängerbewilligung G etwas für mich?
Eher nicht. G betrifft Personen, die im Ausland wohnen und in der Schweiz arbeiten. Mein Thema ist der Umzug mit Wohnsitz in der Schweiz, deshalb behandle ich G hier nicht weiter.
Kann ich mich mit einer Anstellung und Selbständigkeit gleichzeitig niederlassen?
Das ist möglich, wirft aber Fragen zur Einordnung auf. Welche Bewilligung dann passt und wie Einkommen aus beiden Quellen gewertet wird, klärt das Migrationsamt. Ein Spezialist kann das für den Einzelfall prüfen.
Wer entscheidet über meine Bewilligung?
Der Kanton entscheidet im Rahmen der bundesrechtlichen Vorgaben, teils mit Beteiligung des SEM. Dieses Angebot trifft keine Entscheidung und kann kein Ergebnis vorwegnehmen.
Wie finde ich die richtige Stelle im Kanton?
Die kantonalen Migrationsämter sind die Ansprechstellen. Ihre Website nennt Formulare, Zuständigkeiten und die Art, wie Anträge gestellt werden. Die Gemeinde (Gemeinde, die kleinste Verwaltungseinheit) ist häufig der erste Anlaufpunkt vor Ort.
Muss ich schon vor dem Umzug einen Antrag stellen?
Das hängt von Staatsangehörigkeit und Vorhaben ab. Für EU-Staatsangehörige sind die Abläufe oft anders als für Drittstaatsangehörige. Die Behörde vor Ort sagt, welcher Zeitpunkt für die Anmeldung vorgesehen ist.
Wie weise ich nach, dass meine Selbständigkeit echt ist?
Üblich sind ein Geschäftsplan, Verträge oder Aufträge, Angaben zur Branche und Belege zur Qualifikation. Welche Unterlagen verlangt werden, bestimmt das Migrationsamt. Eine feste Liste gibt es nicht für jeden Kanton gleich.
Was ändert sich, wenn ich aus einem Drittstaat komme?
Es gilt das Ausländer- und Integrationsgesetz mit strengeren Zulassungskriterien. Auch Fragen wie Qualifikation und wirtschaftliches Interesse spielen eine Rolle. Das SEM beschreibt die Bedingungen auf seiner Seite für Staatsangehörige von Drittstaaten.
Gibt es Kontingente für Selbständige aus Drittstaaten?
Für Drittstaaten gibt es Kontingente in bestimmten Bereichen. Ob und wie sie für Selbständige gelten, steht in den offiziellen Angaben. Einen Überblick bietet die Seite zu den Kontingenten.
Kann meine Familie mitkommen?
Das ist je nach Staatsangehörigkeit und Bewilligungstyp vorgesehen. Die Voraussetzungen unterscheiden sich für EU- und Drittstaatsangehörige. Auskunft gibt das Migrationsamt; eine persönliche Beratung ist ein Fall für die Anfrage.
Darf mein Partner oder meine Partnerin ebenfalls arbeiten?
Das hängt vom Status der Familie ab. Für EU-Staatsangehörige sind die Regeln meist offener, für Drittstaatsangehörige gelten besondere Bedingungen. Das Migrationsamt nennt die Details.
Brauche ich eine Firma, um die Bewilligung zu bekommen?
Das Geschäft muss nachvollziehbar sein, die Rechtsform ist eine weitere Frage. Welche Form passt, beeinflusst auch Steuern und Sozialversicherung. Dazu informiert unter anderem die Seite Selbständig in der Schweiz starten.
Was ist, wenn ich zuerst nur kurz testen möchte?
Für einen kürzeren Aufenthalt gibt es die Bewilligung L. Ob sie für einen Test passt und welche Tätigkeit dann erlaubt ist, entscheidet die Behörde.
Brauche ich eine Krankenversicherung?
Die Grundversicherung ist nach dem Zuzug in der Schweiz abzuschließen, innerhalb der gesetzlichen Frist. Wie hoch Prämien ausfallen, steht auf der Seite Was kostet die Krankenkasse?.
Wie sieht es mit Altersvorsorge und Säule 3a aus?
Selbständige haben bei der Vorsorge eigene Rahmenbedingungen. Eine Einführung zur Säule 3a gibt die Seite Säule 3a. Eine persönliche Empfehlung gibt diese Seite nicht.
Kann ich später eine C-Bewilligung erhalten?
Der Weg von B zu C ist vorgesehen, die Voraussetzungen sind kantonal und individuell. Was dafür wichtig ist, steht auf der Seite Von der B zur C-Bewilligung.
Was, wenn sich mein Geschäftsmodell ändert?
Wesentliche Änderungen sind dem Migrationsamt gegenüber ein Thema. Wie genau Änderungen zu melden sind, regelt der Kanton. Im Zweifel hilft die Rückfrage dort.
Kann ein Relocation-Anbieter die Bewilligung beantragen?
Ein Anbieter kann bei Unterlagen und Abläufen unterstützen. Die Entscheidung trifft aber immer die Behörde. In der Anfrage unten auf der Seite beschreibe ich mein Projekt, und es wird bei Bedarf passend vermittelt.
Wo finde ich die offiziellen Angaben?
Beim Staatssekretariat für Migration (SEM) und beim Migrationsamt des gewünschten Kantons. Die Links stehen im Abschnitt Quellen unten.
