Als ich angefangen habe, meinen Umzug von Österreich in die Schweiz zu planen, dachte ich beim Thema Versicherung zuerst an Formulare. Dann wurde mir klar: Die Krankenversicherung funktioniert in der Schweiz grundsätzlich anders. Wer die Krankenversicherung von Österreich in die Schweiz wechseln will, kümmert sich nicht um eine Ummeldung bei der bisherigen Kasse, sondern schließt eine neue, eigene Police ab. Hier halte ich fest, wie das Ganze abläuft und was ich vor der Abreise kläre.
Was in der Schweiz anders ist
In Österreich läuft die Absicherung für die meisten Menschen über Beschäftigung, Familie oder Pension, die Kasse ergibt sich oft aus dem Beruf. In der Schweiz gibt es kein solches Pflichtsystem mit Zuteilung. Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz schließt selbst eine Grundversicherung ab, die obligatorische Krankenpflegeversicherung (im Alltag Grundversicherung genannt, amtlich KVG, nach dem Krankenversicherungsgesetz). Die Versicherung ist an den Wohnsitz geknüpft, nicht an den Arbeitgeber.
Für Österreicherinnen und Österreicher gelten als Angehörige eines EU-Staats die Regeln der Freizügigkeit. Das ändert aber nichts an der Versicherungspflicht: Wer seinen Wohnsitz in die Schweiz verlegt, kommt in dieses System. Wie weit frühere Versicherungszeiten oder Bescheinigungen aus Österreich eine Rolle spielen, hängt von der Situation ab und wird von der zuständigen Stelle beurteilt.
Die Frist: drei Monate nach Wohnsitznahme
Die wichtigste Zahl auf der ganzen Seite: Die Grundversicherung ist spätestens drei Monate nach der Wohnsitznahme abzuschließen (BAG). Das ist großzügiger, als es klingt, aber nur, wenn man den Termin nicht aus dem Blick verliert.
Wer die Frist einhält, ist rückwirkend ab dem Tag der Wohnsitznahme versichert. Die Prämien sind dann allerdings auch rückwirkend geschuldet (BAG). Wer sie verpasst, beginnt erst ab dem Abschluss mit dem Versicherungsschutz, und bei einem nicht entschuldbaren Verzug kann ein Prämienzuschlag anfallen. Außerdem kann die kantonale Behörde dann selbst einen Versicherer zuweisen (BAG).
Was als entschuldbar gilt und wie hoch ein Zuschlag ausfällt, entscheidet die Behörde im Einzelfall. Ich schreibe hier bewusst keine Zahl dazu.
Was ich vor der Abreise kläre
Je mehr ich vor dem Umzug in Österreich erledige, desto ruhiger wird die Ankunft. Meine Liste:
- Beim bisherigen Versicherungsträger nachfragen, wann und wie die Zugehörigkeit endet
- Klären, ob Familienangehörige bisher mitversichert waren und was sich für sie ändert
- Versicherungsnachweise und Bestätigungen früherer Versicherungszeiten zusammentragen
- Laufende Behandlungen, Medikamente und Arztberichte dokumentieren
- Zusatzversicherungen in Österreich erfassen und die Kündigungsbedingungen prüfen
- Den Meldezettel-Termin mit dem Umzugstermin abstimmen (mehr dazu bei Meldezettel und Abmeldung)
Wichtig finde ich: Ob und wann die österreichische Absicherung endet, ist eine Frage an den bisherigen Träger und nicht an den Schweizer Versicherer. Eine Lücke dazwischen will niemand.
Franchise: der Hebel, den es bei uns so nicht gab
In der Schweiz zahlt man einen Teil der Behandlungskosten selbst, bevor die Kasse einspringt. Dieser Sockel heißt Franchise. Die ordentliche Franchise beträgt für Erwachsene CHF 300 pro Jahr (BAG). Bei Kindern entfällt sie.
Dazu gibt es wählbare höhere Franchisen für Erwachsene: CHF 500, CHF 1'000, CHF 1'500, CHF 2'000 und CHF 2'500 (BAG). Je höher die gewählte Franchise, desto stärker fällt der Rabatt auf die Prämie aus. Der Preis dafür: Im Krankheitsfall zahle ich zuerst mehr aus eigener Tasche. Ob sich das lohnt, hängt vom eigenen Gesundheitszustand und der Risikobereitschaft ab; einen Rat dazu gebe ich nicht. Wie die Modelle im Detail funktionieren, steht unter Franchise und Modelle.
Prämien: was ich weiß und was nicht
Die Prämie wird nicht vom Einkommen berechnet, sondern hängt unter anderem vom Wohnort, vom Alter, von der Franchise und vom Versicherungsmodell ab. Aktuelle Orientierungswerte veröffentlicht der Bund, zum Beispiel auf ch.ch. Eine verlässliche Zahl für meine eigene Situation kenne ich erst mit konkreten Angeboten; hier nenne ich keine, weil sie je nach Region und Person stark abweichen.
Ein praktischer Hinweis zum Ablauf: Alle Versicherer müssen die Grundversicherung für alle Personen anbieten, der Leistungskatalog ist gesetzlich festgelegt. Unterschiede gibt es bei Preis, Modell und Service. Wer Zusatzversicherungen möchte, schaut sich diese getrennt an, denn sie sind freiwillig.
Familie, Schwangerschaft, laufende Behandlung
Mit Kindern wird der Wechsel etwas umfangreicher, weil jedes Familienmitglied eine eigene Police hat. Bei einer Schwangerschaft lohnt es sich, den Zeitplan früh mit den Leistungen der Grundversicherung abzugleichen. Hilfreich dazu ist Schwanger in der Schweiz.
Auch wer bereits in ärztlicher Behandlung ist, hält Berichte und Medikamentenlisten bereit. Ob eine bestimmte Behandlung übernommen wird, richtet sich nach dem Leistungskatalog; das prüft der Versicherer.
Wie es nach dem Abschluss weitergeht
Nach dem Abschluss beginnt der Alltag mit Policen, Rechnungen und Abrechnungen. Mehr dazu auf der Seite Grundversicherung. Wer aus Deutschland statt aus Österreich kommt, findet den Vergleich auf Von der gesetzlichen Kasse zur Schweizer Grundversicherung. Einen größeren Überblick über das Leben im neuen Land gibt Leben in der Schweiz, und alle Seiten zum Herkunftsland sammelt Als Österreicherin oder Österreicher in die Schweiz.
Wenn mir bei Fragen zu Befreiung, Sonderfällen oder Zuschlägen unklar ist, was für meine Situation gilt, kann ich über die Anfrage am Ende der Seite die Vermittlung zu einem passenden Relocation-Anbieter anstoßen. Ein Spezialist schaut sich dann meinen Fall an.
Häufige Fragen
Muss ich mich in der Schweiz selbst versichern?
Ja. Wer seinen Wohnsitz in der Schweiz hat, schließt die Grundversicherung selbst ab; sie ist obligatorisch. Eine automatische Übernahme aus Österreich gibt es nicht.
Bis wann ist die Grundversicherung abzuschließen?
Spätestens drei Monate nach der Wohnsitznahme (BAG). Bei Einhaltung der Frist gilt die Deckung rückwirkend ab dem Tag der Wohnsitznahme.
Was passiert bei einem verspäteten Abschluss?
Die Deckung beginnt erst mit dem Abschluss. Bei nicht entschuldbarem Verzug kann ein Prämienzuschlag anfallen, und die kantonale Behörde kann einen Versicherer zuweisen (BAG).
Muss ich Prämien auch für die Zeit vor dem Abschluss zahlen?
Bei fristgerechtem Abschluss sind die Prämien rückwirkend geschuldet (BAG). Das heißt: Die Zeit zwischen Wohnsitznahme und Abschluss ist nicht kostenlos.
Kann ich mir die Kasse aussuchen?
Grundsätzlich ja, die Wahl unter den zugelassenen Versicherern ist frei. Nur wenn die Frist versäumt wird, kann die Behörde einen Versicherer zuweisen.
Was ist eine Franchise?
Der Betrag, den ich pro Jahr selbst trage, bevor die Kasse Kosten übernimmt. Für Erwachsene beträgt die ordentliche Franchise CHF 300 (BAG).
Welche höheren Franchisen gibt es?
Für Erwachsene sind CHF 500, CHF 1'000, CHF 1'500, CHF 2'000 und CHF 2'500 möglich, mit Prämienrabatt (BAG). Kinder haben keine ordentliche Franchise.
Ist die Grundversicherung bei allen Kassen gleich?
Der Leistungskatalog ist gesetzlich festgelegt. Unterschiede bestehen bei Prämie, Modell und Service. Zusatzversicherungen sind freiwillig und anders geregelt.
Zählt meine österreichische Versicherung weiter?
Das hängt von Ihrer Situation und den Regeln der bisherigen Versicherung ab. Die Antwort kommt vom bisherigen Träger, nicht vom Schweizer Versicherer.
Wie ist es mit Kindern?
Jedes Kind braucht eine eigene Police. Die Frist gilt ebenfalls, und für Kinder entfällt die ordentliche Franchise.
Kann ich mich von der Versicherungspflicht befreien lassen?
Ausnahmen sind eng gefasst. Ob eine zutrifft, entscheidet die kantonale Behörde. Eine Prüfung des Einzelfalls ist hier unverzichtbar.
Wo finde ich die Prämien für meinen Wohnort?
Orientierung bieten die offiziellen Prämienübersichten des Bundes, zum Beispiel auf ch.ch. Verbindlich ist erst das Angebot des Versicherers.
