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Kontingente für Drittstaaten 2026: 4 500 B- und 4 000 L-Bewilligungen

Wenn ich aus einem Drittstaat in die Schweiz ziehen will, entscheidet nicht nur mein Dossier, sondern auch eine begrenzte Zahl an Bewilligungen. Hier erkläre ich, wie die Kontingente funktionieren und was ich vorbereiten kann.

Aktualisiert am 1. November 2026 · amtliche Quellen am Seitenende

Moderne Bürogebäude-Fassade mit weissen geschwungenen Bändern und goldfarben spiegelnden Fensterreihen
Symbolbild · Foto:Dietmar Rabich, CC BY-SA 4.0

Als ich mich zum ersten Mal mit einem Umzug in die Schweiz beschäftigt habe, kannte ich Wörter wie Aufenthaltsbewilligung und Arbeitsvisum. Das Wort „Kontingent“ kannte ich nur aus der Landwirtschaft. Dabei entscheidet es für Menschen aus Staaten außerhalb von EU und EFTA mit, ob ein Projekt in diesem Jahr überhaupt starten kann. Wer aus Deutschland oder Österreich kommt, fällt in der Regel nicht darunter, kennt aber oft jemanden, der es tut: die Partnerin, den Kollegen, die Schwiegereltern.

Diese Seite erklärt, was die Kontingente für Drittstaaten sind, welche Zahlen 2026 gelten, wer sie verteilt und was sich daraus für die Planung ergibt.

Was ein Kontingent ist und warum es das gibt

Ein Kontingent ist eine Höchstzahl: Der Bund legt fest, wie viele Aufenthaltsbewilligungen für bestimmte Gruppen in einem Kalenderjahr höchstens erteilt werden dürfen. Ist die Zahl ausgeschöpft, kann eine Bewilligung erst im nächsten Jahr wieder in Aussicht stehen, selbst wenn das Dossier sonst in Ordnung wäre.

Die Schweiz kennt zwei Regime (SEM): Für Staatsangehörige der EU und der EFTA gilt das Freizügigkeitsabkommen, für Angehörige von Drittstaaten gilt das Ausländer- und Integrationsgesetz mit seinen Höchstzahlen. Wer wissen möchte, wie die Freizügigkeit im Alltag aussieht, findet das auf der Seite Als EU-Bürgerin oder EU-Bürger in die Schweiz.

Die Idee dahinter: Die Zulassung aus Drittstaaten soll auf Fachkräfte und Spezialisten begrenzt und steuerbar bleiben. Über die Auswahl im Einzelfall entscheiden die Behörden, nicht dieses Angebot und nicht ein Vermittler.

Die Zahlen für 2026

Der Bundesrat hat die Höchstzahlen am 19. November 2025 bekanntgegeben. Sie sind gegenüber dem Vorjahr unverändert und gelten seit dem 1. Januar 2026 (SEM).

4'500

Drittstaaten, Aufenthaltsbewilligung B

Quelle: Staatssekretariat für Migration (SEM)

4'000

Drittstaaten, Kurzaufenthaltsbewilligung L

Quelle: Staatssekretariat für Migration (SEM)

8'500

Drittstaaten, Fachkräfte und Spezialisten insgesamt

Quelle: Staatssekretariat für Migration (SEM)

74 %

Ausschöpfung der Kontingente Ende 2024

Quelle: Staatssekretariat für Migration (SEM)

Kontingente für 2026 im Überblick

Für qualifizierte Arbeitskräfte und Spezialisten aus Drittstaaten gibt es 2026 höchstens 8'500 Bewilligungen, davon 4'500 vom Typ B und 4'000 vom Typ L (SEM). Daneben existieren eigene Höchstzahlen für zwei weitere Gruppen: Für Dienstleistungserbringer aus der EU und der EFTA sind es 3'500, davon 3'000 L- und 500 B-Bewilligungen (SEM). Für das Vereinigte Königreich sind es 3'500, davon 2'100 B- und 1'400 L-Bewilligungen (SEM).

Ein Hinweis, weil ich mich selbst zuerst verlesen hatte: Die Zahl 3'500 taucht zweimal auf, aber für verschiedene Gruppen. Für Drittstaaten gelten 8'500, nicht 3'500.

Gegen Ende 2024 waren 74 % der Kontingente ausgeschöpft (SEM). Das ist eine Momentaufnahme eines früheren Jahres. Sie sagt nichts darüber, wie es 2026 aussehen wird, und lässt sich nicht einfach fortschreiben. Auch die Zahlen für das nächste Jahr legt der Bundesrat neu fest, sie können also anders ausfallen.

B oder L: Wofür welche Zahl gilt

Die B-Bewilligung ist die Aufenthaltsbewilligung für einen längeren Aufenthalt, die L-Bewilligung ist die Kurzaufenthaltsbewilligung. Jeder Typ hat sein eigenes Kontingent, die beiden Töpfe lassen sich nicht frei gegeneinander verschieben.

Welcher Typ im Einzelfall überhaupt in Betracht kommt, hängt vom Arbeitsvertrag, von der Qualifikation und von der Entscheidung der kantonalen Behörde ab.

So gelangt ein Antrag durch das Kontingent

Die Kantone teilen sich die Höchstzahlen auf: Der Bund weist ihnen Anteile zu, und jeder Kanton vergibt seinen Teil weiter (Kanton Zürich). Das erklärt, warum zwei Anträge mit gleichem Profil in verschiedenen Kantonen unterschiedlich schnell vorankommen können.

Vom Arbeitsangebot zur Bewilligung1 · Arbeitsangebot · Ein Arbeitgeber in der Schweiz will mich anstellen · 2 · Gesuch · Der Arbeitgeber reicht das Gesuch beim Kanton ein · 3 · Prüfung im Kanton · Qualifikation, Arbeitsmarktlage und freie · Kontingente · 4 · Bund · Zustimmung des Staatssekretariats für Migration, wo · vorgesehen · 5 · Entscheid · Bewilligung oder Ablehnung durch die Behörden · 6 · Einreise · Visum, falls nötig, dann Anmeldung am neuen Wohnort1ArbeitsangebotEin Arbeitgeber in der Schweiz will mich anstellen2GesuchDer Arbeitgeber reicht das Gesuch beim Kanton ein3Prüfung im KantonQualifikation, Arbeitsmarktlage und freieKontingente4BundZustimmung des Staatssekretariats für Migration, wovorgesehen5EntscheidBewilligung oder Ablehnung durch die Behörden6EinreiseVisum, falls nötig, dann Anmeldung am neuen Wohnort
Vom Arbeitsangebot zur Bewilligung

Zwei Punkte sind mir dabei wichtig. Erstens stellt in der Regel der Arbeitgeber das Gesuch, nicht ich selbst. Zweitens ist ein freies Kontingent nur eine von mehreren Voraussetzungen: Ohne passende Qualifikation und ohne Zustimmung der Behörden nützt es nichts. Wie das Visum, der Arbeitgeber und das Kontingent zusammenspielen, beschreibe ich ausführlicher auf der Seite Aus einem Drittstaat in die Schweiz.

Beispiel: ein Paar, das nicht gleich eingeordnet wird

Ein erfundenes Beispiel zur Veranschaulichung: Ein Paar aus Hamburg plant den Umzug nach Basel. Er ist deutscher Staatsangehöriger und hat ein Stellenangebot. Seine Partnerin hat die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats und möchte ebenfalls arbeiten.

Für ihn gilt die Freizügigkeit, ein Kontingent spielt keine Rolle. Für sie hängt viel davon ab, ob sie als Familienangehörige oder als eigenständige Arbeitskraft betrachtet wird, und ob im zweiten Fall ein Kontingent zur Verfügung steht. Genau solche Konstellationen sind der Grund, warum ein Spezialist den Einzelfall anschauen sollte und nicht eine allgemeine Webseite.

Was ich vor dem Umzug vorbereiten kann

Weil das Kontingent außerhalb meiner Kontrolle liegt, konzentriere ich mich auf das, was ich beeinflussen kann:

  • Klären, ob für mich oder meine Begleitung überhaupt das Drittstaaten-Regime gilt
  • Arbeitsvertrag oder verbindliches Stellenangebot beschaffen
  • Nachweise zu Ausbildung und Berufserfahrung geordnet bereithalten
  • Beglaubigte Übersetzungen von Diplomen vorbereiten, falls nötig
  • Mit dem Arbeitgeber besprechen, wer das Gesuch einreicht und wann
  • Den geplanten Starttermin offen halten, weil Entscheide Zeit brauchen
  • Wohnungssuche erst konkretisieren, wenn die Bewilligung in Aussicht steht
  • Unterlagen für die Anmeldung am neuen Wohnort zusammenstellen

Ein Tool, das mir bei der Einordnung hilft, ist in Vorbereitung. Wer Fragen rund um Kontingente klären möchte, kann das über die Anfrage am Ende der Seite tun.

Nach der Zusage: Anmeldung und Krankenversicherung

Ist die Bewilligung da, geht es im Alltag um zwei Dinge. Die Anmeldung bei der Wohngemeinde erfolgt in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft; das kann je nach Gemeinde oder Kanton abweichen (ch.ch). Vorgelegt werden üblicherweise ein Ausweis, der Aufenthaltstitel beziehungsweise die Arbeitsbewilligung und ein Nachweis der Krankenversicherung (ch.ch).

Die obligatorische Grundversicherung ist spätestens drei Monate nach der Wohnsitznahme abzuschließen. Wird die Frist eingehalten, gilt die Deckung rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Wohnsitznahme; bei Verspätung beginnt sie erst mit dem Beitritt, und es kann ein Prämienzuschlag anfallen (BAG). Mehr zu den Kosten steht auf der Seite Was kostet die Krankenkasse?.

Wenn ein Unternehmen jemanden entsendet

Auch Arbeitgeber stoßen auf die Kontingente, etwa bei einer Entsendung. Die Perspektive der Firma beschreibt die Seite Entsendung von Drittstaatsangehörigen. Wer selbständig starten möchte, findet Hinweise unter Selbständig in der Schweiz starten.

Häufige Fragen

Was sind Kontingente für Drittstaaten?

Es sind jährliche Höchstzahlen für Aufenthaltsbewilligungen, die der Bund für Arbeitskräfte aus Staaten außerhalb von EU und EFTA festlegt. Sind sie ausgeschöpft, werden im selben Jahr keine weiteren Bewilligungen dieser Kategorie mehr erteilt.

Wie viele Bewilligungen gibt es 2026 für Drittstaaten?

Es sind höchstens 8'500, aufgeteilt in 4'500 B- und 4'000 L-Bewilligungen (SEM). Die Zahlen sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Gelten die Kontingente auch für mich als Deutsche oder Österreicher?

In der Regel nein. Für Staatsangehörige der EU und der EFTA gilt das Freizügigkeitsabkommen, nicht das Kontingentsystem. Mehr dazu auf der Seite zu EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern.

Was ist der Unterschied zwischen einer B- und einer L-Bewilligung?

Die B-Bewilligung ist die Aufenthaltsbewilligung für einen längeren Aufenthalt, die L-Bewilligung gilt für einen kurzen, befristeten Aufenthalt. Jeder Typ hat ein eigenes Kontingent.

Wer verteilt die Kontingente?

Der Bund legt die Gesamtzahl fest, die Kantone verteilen ihren Anteil weiter (Kanton Zürich). Wie das genau abläuft, kann sich von Kanton zu Kanton unterscheiden.

Kann ich mir ein Kontingent sichern?

Nein. Ein Kontingent wird nicht reserviert, sondern im Zuge einer Bewilligung verwendet. Ob eines zur Verfügung steht, entscheidet die zuständige Behörde.

Wer stellt den Antrag?

Bei Erwerbstätigkeit in der Regel der Arbeitgeber in der Schweiz. Wie das im Einzelfall läuft, sagt der Kanton.

Wie lange dauert es, bis ich eine Antwort erhalte?

Das lässt sich pauschal nicht sagen. Es hängt vom Kanton, von der Vollständigkeit der Unterlagen und davon ab, ob der Bund zustimmen muss. Wer plant, hält deshalb den Starttermin flexibel.

Heißt ein freies Kontingent, dass ich die Bewilligung bekomme?

Nein. Ein freies Kontingent ist nur eine Voraussetzung. Qualifikation, Arbeitsmarktlage und weitere Bedingungen prüfen die Behörden; die Entscheidung liegt allein bei ihnen.

Was bedeutet die Zahl 74 %?

Sie beschreibt, wie viel der Kontingente Ende 2024 ausgeschöpft war (SEM). Sie ist eine Momentaufnahme und lässt keinen Schluss auf 2026 zu.

Sind die Zahlen für das Vereinigte Königreich in den 8'500 enthalten?

Nein, sie sind getrennt. Für das Vereinigte Königreich gelten 3'500, davon 2'100 B- und 1'400 L-Bewilligungen (SEM).

Was gilt für Dienstleistungserbringer aus der EU?

Für sie gibt es eigene Höchstzahlen von 3'500, davon 3'000 L- und 500 B-Bewilligungen (SEM). Sie sind nicht Teil der Drittstaaten-Zahl.

Ändern sich die Kontingente jedes Jahr?

Der Bundesrat legt sie für jedes Jahr neu fest. 2026 sind sie gegenüber 2025 gleich geblieben, was für spätere Jahre nicht feststeht.

Was passiert, wenn das Kontingent aufgebraucht ist?

Dann kann die Bewilligung erst in einem späteren Zeitraum erteilt werden. Wie die Behörde mit einem solchen Fall umgeht, erfährt man beim zuständigen Kanton.

Brauche ich ein Visum?

Je nach Staatsangehörigkeit kann vor der Einreise ein Visum nötig sein. Die Einzelheiten stehen auf der Seite zu Drittstaaten und bei der zuständigen Auslandsvertretung.

Kann mein Partner oder meine Partnerin mitkommen?

Das hängt von der Konstellation ab, etwa vom Aufenthaltstyp der Hauptperson und von den Regeln zum Familiennachzug. Die Behörde entscheidet im Einzelfall.

Wie melde ich mich nach der Ankunft an?

Die Anmeldung bei der Gemeinde erfolgt in der Regel innerhalb von 14 Tagen, mit Ausweis, Aufenthaltstitel und Versicherungsnachweis (ch.ch). Die Frist kann je nach Gemeinde abweichen.

Bis wann ist die Krankenversicherung abzuschließen?

Die Grundversicherung ist spätestens drei Monate nach der Wohnsitznahme abzuschließen. Bei Einhaltung der Frist gilt die Deckung rückwirkend (BAG).

Wo finde ich die offiziellen Zahlen?

In der Medienmitteilung des Bundesrats und auf den Seiten des Staatssekretariats für Migration und der Kantone. Die Links stehen am Ende dieser Seite.

Kann mir diese Seite eine Bewilligung verschaffen?

Nein. Das Angebot ist eine Mitteilung und Vermittlung: Bei Bedarf stellt es den Kontakt zu einem passenden Relocation-Unternehmen in der Schweiz her. Bewilligungen erteilen ausschließlich die Behörden.

Was passiert nach meiner Anfrage?

Die Angaben werden geprüft, und je nach Bedarf wird der Kontakt zu einem passenden Anbieter in der Schweiz hergestellt. Die Anfrage am Ende der Seite verpflichtet zu nichts.

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