Wenn ich an meinen Umzug denke, sehe ich zuerst die leere Wohnung, ein paar Kartons und einen Blumenstrauß auf der Fensterbank. Danach beginnt der Teil, über den kaum jemand spricht: Behördengänge, Versicherung, Bank, Alltag in einem Land, dessen Abläufe ich nicht kenne. Genau dafür gibt es einen Settling-in Service in der Schweiz. Die Seite zeigt, was er umfasst und wo ich besser selbst Hand anlege.
My Relocation ist eine Vermittlung: Ich schildere mein Vorhaben, und je nach Bedarf stellt der Dienst den Kontakt zu einer Relocation-Firma her, die dazu passt. Die Firma übernimmt die Begleitung, nicht die Vermittlung selbst.
Was »Settling-in« meint
Settling-in heißt auf Deutsch ungefähr »Einleben«. Gemeint sind die ersten Wochen nach der Ankunft, wenn aus einem Umzugsplan ein Alltag werden soll. Die Aufgaben davor (Bewilligung, Wohnungssuche) liegen in anderen Leistungen, etwa der Immigrationsunterstützung und der Wohnungssuche mit Begleitung.
Typische Bausteine sind:
- Hilfe bei der Anmeldung in der Wohngemeinde
- Orientierung bei der obligatorischen Krankenversicherung (Grundversicherung, KVG)
- Begleitung bei Bankkonto, Handyvertrag und Alltagsfragen
- Hinweise zum Führerausweis und zu Verkehrsmitteln
- Erste Einführung in Quartier, Schule und Gepflogenheiten vor Ort
Welche davon wirklich dazugehören, klärt sich im Gespräch mit der Firma. Pauschal lässt sich das nicht sagen.
Der Ablauf der ersten Wochen
Was ich selbst tun kann und was Begleitung bringt
Vieles ist machbar, wenn ich Zeit habe und mich gern einarbeite. Bei anderem spart eine Begleitung vor allem Nerven.
Ich entscheide, was ich abgebe. Wer gern selbst recherchiert, nimmt nur einzelne Bausteine. Wer mit Kindern oder berufstätig ankommt, gibt eher mehr ab. Für die Planung helfen mir der Umzugskalender und die Checkliste für die ersten Wochen.
Die Fristen, die ich kenne sollte
Ein paar Regeln sind für den Start wichtig. Hier nur die, die belegt sind:
- Anmeldung: Die Meldung bei der Gemeinde erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft. Das kann je nach Gemeinde oder Kanton abweichen. Mitzubringen sind Ausweis, Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligung und ein Nachweis der Krankenversicherung (ch.ch).
- Krankenversicherung: Die Grundversicherung ist innerhalb von drei Monaten nach Wohnsitznahme abzuschließen. Wird die Frist eingehalten, gilt die Deckung rückwirkend ab Wohnsitznahme, die Prämien sind dann auch rückwirkend fällig (BAG). Bei verspätetem Abschluss beginnt die Deckung erst mit der Aufnahme, und ein Prämienzuschlag ist möglich.
- Führerausweis: Mit einem ausländischen Ausweis darf man nach Wohnsitznahme zwölf Monate fahren. Der Antrag auf Umtausch ist spätestens einen Monat vor Ablauf einzureichen. Je nach Herkunft und Gültigkeit folgt der Umtausch ohne Bedingungen oder mit Prüfung (Kanton Zürich).
Wie diese Regeln auf meine Situation passen, beurteilt keine Webseite. Das prüft eine Fachperson im Einzelfall, nachdem ich meine Anfrage gestellt habe.
Wann Begleitung Sinn ergibt
Aus meiner Sicht lohnt sie sich dort, wo mehrere Dinge gleichzeitig laufen: Ich ziehe mit Familie um, der Arbeitgeber erwartet, dass ich sofort einsatzfähig bin, oder ich kenne Sprache und Gepflogenheiten des Kantons nicht. Wer mit einem Partner oder einer Partnerin kommt, findet zusätzlich Hinweise bei der Unterstützung für den Partner. Wer zuerst die Gegend kennenlernen will, schaut sich die Orientierungsreise an.
Ein Beispiel (frei erfunden): Ein Paar zieht aus Stuttgart mit zwei Kindern um. Beide arbeiten bald, die Wohnung ist möbliert und befristet. Die Behördengänge in der Gemeinde übernehmen sie, die Einordnung der Versicherungsfragen holen sie sich von außen. Ein anderes Beispiel: Eine Einzelperson aus Wien erledigt fast alles allein und nutzt nur die Orientierung im Quartier.
Fragen an die Firma
Beim ersten Gespräch helfen konkrete Fragen:
- Welche Leistungen sind im Settling-in enthalten und welche nicht?
- Wie läuft der Kontakt zur Gemeinde und zu den Behörden ab?
- Wer ist mein Ansprechpartner und wie schnell erreiche ich ihn?
- Wie lange dauert die Begleitung?
- Was brauche ich vorab aus Deutschland oder Österreich?
Preise nennt diese Seite nicht. Sie hängen von Umfang und Firma ab und werden im Gespräch geklärt.
Wie meine Anfrage abläuft
- Ich fülle die Anfrage unten auf der Seite aus und schildere meinen Umzug.
- Meine Angaben werden geprüft, danach vermittelt der Dienst den Kontakt zur passenden Relocation-Firma.
- Es folgt ein erstes Gespräch, in dem ich Fragen stelle und entscheide, ob ich weitermache.
Mehr dazu steht unter So begleitet Sie My Relocation. Weitere Leistungen finden Sie in der Übersicht der Services, und mit dem Werkzeug zur Bewilligung lässt sich vorab einordnen, welche Regeln für mich gelten könnten.
Häufige Fragen
Was ist ein Settling-in Service?
Es ist eine Begleitung in den ersten Wochen nach der Ankunft: Anmeldung, Versicherung, Alltag und Orientierung vor Ort. Der Umfang unterscheidet sich je nach Firma.
Ist Settling-in dasselbe wie Relocation?
Nicht ganz. Relocation umfasst den gesamten Umzug, Settling-in nur den Teil nach der Ankunft. Eine Übersicht bietet die Seite zur Relocation-Agentur.
Brauche ich einen Settling-in Service überhaupt?
Nein. Vieles lässt sich selbst erledigen. Begleitung hilft vor allem, wenn viel gleichzeitig läuft oder die Orientierung fehlt.
Wann melde ich mich bei der Gemeinde an?
Nach den vorliegenden Angaben innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft. Die genaue Regel kann je nach Gemeinde oder Kanton abweichen (ch.ch).
Welche Unterlagen gehören zur Anmeldung?
Genannt werden Ausweis, Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligung und ein Nachweis der Krankenversicherung. Die Gemeinde teilt mit, was sie genau verlangt.
Bis wann ist die Krankenversicherung abzuschließen?
Die Grundversicherung ist innerhalb von drei Monaten nach Wohnsitznahme abzuschließen (BAG). Bei Einhaltung gilt die Deckung rückwirkend.
Was passiert, wenn die Frist verpasst wird?
Die Deckung beginnt dann erst mit der Aufnahme, und ein Prämienzuschlag ist möglich. Außerdem kann die kantonale Behörde einen Versicherer zuweisen.
Wie lange gilt mein deutscher Führerschein?
Nach Wohnsitznahme darf man mit dem ausländischen Ausweis zwölf Monate fahren. Danach braucht es einen Schweizer Ausweis (Kanton Zürich).
Bis wann ist der Umtausch zu beantragen?
Der Antrag muss spätestens einen Monat vor Ablauf der zwölf Monate eingereicht sein. Ob eine Prüfung nötig ist, hängt von Herkunft und Gültigkeit ab.
Was kostet ein Settling-in?
Dazu nennt diese Seite keine Preise. Der Umfang bestimmt den Preis, und die Firma klärt das im ersten Gespräch.
Bewirkt meine Anfrage schon eine Bewilligung oder Wohnung?
Nein. Die Anfrage stellt nur den Kontakt her. Über Bewilligungen entscheiden die Behörden, und eine Wohnung vergibt der Vermieter.
