Als ich anfing, meinen Umzug in die Schweiz zu planen, war die erste Überraschung die Menge an Einzelschritten: Aufenthaltsbewilligung, Wohnung, Krankenversicherung, Anmeldung bei der Gemeinde, Schule oder Kita. Spätestens dann taucht der Begriff „Relocation-Firma“ auf. Dieser Text erklärt, was solche Firmen grundsätzlich tun, wie die Vermittlung über diese Seite abläuft und wie ich selbst abwäge, ob ich Hilfe brauche.
Was eine Relocation-Firma überhaupt ist
Eine Relocation-Firma begleitet Menschen, die ihren Wohnsitz in ein anderes Land verlegen. Für die Schweiz heißt das meist: Unterstützung bei Behördenwegen, bei der Wohnungssuche, bei der Ankunft vor Ort und manchmal bei Schule oder Betreuung der Kinder. Manche Firmen decken alles ab, andere nur einzelne Bausteine.
Wichtig für mich: Diese Seite ist keine solche Firma. Sie ist ein Vermittlungsdienst. Wir arbeiten mit den besten Relocation-Firmen in der Schweiz zusammen und stellen, je nach Anfrage, den Kontakt zu derjenigen her, die zum Bedarf passt. Die Seite selbst erledigt keine Behördengänge, sucht keine Wohnung und gibt keine Beratung im Einzelfall.
So läuft die Vermittlung ab
Der Ablauf ist bewusst schlicht gehalten:
- Ich schildere meine Situation in der Anfrage am Ende der Seite: woher ich komme, wer mitzieht, was ich brauche.
- Die Anfrage wird gesichtet. Dabei geht es darum, welcher Bedarf im Vordergrund steht, etwa Wohnung, Aufenthalt oder Schule.
- Je nach Bedarf wird der Kontakt zu einer passenden Firma hergestellt.
- Es folgt ein erstes Gespräch direkt mit der Firma. Dort klärt sich, ob das Angebot zu mir passt.
Ob ich danach etwas beauftrage, entscheide allein ich. Die Vermittlung verpflichtet zu nichts, und sie ersetzt keine Entscheidung der Behörden: Über eine Bewilligung befinden immer die zuständigen Stellen.
Was ich auch allein schaffe
Nicht jeder Umzug braucht Unterstützung. Viele Schritte lassen sich mit etwas Vorbereitung selbst gehen. Ich erstelle mir dazu gern eine Liste:
- Klären, welches Aufenthaltsregime für mich gilt
- Dokumente aus Deutschland oder Österreich zusammentragen (Ausweis, Zeugnisse, Nachweise)
- Wohnungssuche früh starten und das Dossier vorbereiten
- Krankenversicherung vor der Ankunft verstehen
- Anmeldung bei der Gemeinde einplanen
- Schul- oder Betreuungsfragen für Kinder klären
Hilfreich sind dabei der Umzugskalender und die persönliche Checkliste, beide auf dieser Seite.
Aufenthalt: zwei Regime
In der Schweiz unterscheidet man zwei Wege der Zulassung: Für Staatsangehörige der EU und der EFTA gilt das Freizügigkeitsabkommen (FZA), für Angehörige von Drittstaaten gelten andere Regeln. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) beschreibt beide Regime auf seiner Seite. Wer aus Deutschland oder Österreich kommt, gehört in der Regel zur ersten Gruppe. Welche Bewilligung im konkreten Fall in Betracht kommt, hängt aber von Faktoren wie Arbeitsvertrag oder Familienlage ab; das prüft die zuständige Behörde. Eine erste Orientierung gibt das Werkzeug Welche Bewilligung?.
Krankenversicherung
Die obligatorische Grundversicherung ist innerhalb von drei Monaten nach der Wohnsitznahme abzuschließen (Quelle: Bundesamt für Gesundheit, BAG). Wird die Frist eingehalten, gilt die Deckung rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Wohnsitznahme. Bei Verspätung kann ein Zuschlag anfallen, und die kantonale Behörde kann eine Versicherung zuweisen. Das ist eine Frage, die ich schon vor dem Umzug im Kopf haben möchte.
Wann Hilfe einer Firma sinnvoll sein kann
Ich überlege für mich, ob eine dieser Situationen zutrifft:
- Ich ziehe mit Kindern und muss Schule und Wohnort aufeinander abstimmen. Hier kann die Schulsuche ein Baustein sein.
- Ich habe wenig Zeit, weil Kündigungsfrist und Arbeitsbeginn eng beieinander liegen.
- Ich kann nicht vor Ort besichtigen und suche deshalb eine Wohnungssuche mit Begleitung.
- Mein Partner oder meine Partnerin braucht eigene Unterstützung, siehe Unterstützung für den Partner.
- Wir ziehen zu zweit mit zwei Pässen, ein Thema, das ich unter Zu zweit mit zwei Pässen beschrieben habe.
Trifft keiner dieser Punkte zu, reicht oft die eigene Vorbereitung. Ein Überblick über alle Bausteine steht unter Relocation-Service Schweiz.
Fragen, die ich einer Firma im ersten Gespräch stelle
Das erste Gespräch ist der richtige Ort, um Erwartungen abzugleichen. Meine Liste:
- Welche Leistungen sind im Angebot enthalten, welche nicht?
- Wer ist mein fester Ansprechpartner, und wie schnell wird geantwortet?
- Arbeitet die Firma in meiner Zielregion?
- Was geschieht, wenn eine Behörde anders entscheidet als erwartet?
- Wie wird abgerechnet, und was ist vorab schriftlich festgehalten?
- Welche Unterlagen brauche ich von mir aus Deutschland oder Österreich?
Aus Sicht der Behörden bleibt vieles meine eigene Verantwortung, etwa die Richtigkeit meiner Angaben. Eine Firma kann begleiten, aber nichts zusagen, was nur die Behörde entscheiden kann.
Was die Vermittlung nicht ist
Damit keine falschen Erwartungen entstehen: Die Vermittlung nennt keine Preise, weil die Konditionen von der jeweiligen Firma abhängen. Sie bewertet keine Firmen öffentlich und gibt keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Versicherungsberatung. Für solche Fragen prüft ein Spezialist meine Situation, nachdem der Kontakt hergestellt wurde. Die Anfrage selbst finden Sie unten auf der Seite, auch unter Ihre Anfrage erreichbar.
Wer lieber erst die Alternativen sieht, findet im Vergleich Pauschale oder Service? die beiden Wege nebeneinander, und die Relocation-Agentur erklärt die klassische Variante.
Häufige Fragen
Was sind Relocation-Firmen in der Schweiz?
Relocation-Firmen begleiten Menschen beim Umzug in die Schweiz, etwa bei Behördenwegen, Wohnungssuche und Ankunft. Der Umfang unterscheidet sich je nach Firma.
Ist diese Seite selbst eine Relocation-Firma?
Nein. Sie ist ein Vermittlungsdienst und stellt, je nach Anfrage, den Kontakt zu einer passenden Firma her. Eigene Leistungen vor Ort erbringt sie nicht.
Was kostet die Vermittlung?
Die Seite nennt keine Preise. Konditionen legt die jeweilige Firma fest und teilt sie im ersten Gespräch mit. Ich lasse mir alles vorab schriftlich geben.
Muss ich nach dem ersten Gespräch etwas beauftragen?
Nein. Das erste Gespräch dient dem Kennenlernen. Ob ich beauftrage, entscheide ich allein.
Wie wird die passende Firma ausgewählt?
Maßgeblich ist der Bedarf aus meiner Anfrage: Wohnung, Aufenthalt, Schule, Begleitung der Familie oder eine Kombination. Danach richtet sich, welche Firma kontaktiert wird.
Kann die Vermittlung eine Aufenthaltsbewilligung sichern?
Nein. Über Bewilligungen entscheiden ausschließlich die Behörden. Es gibt zwei Regime: eines für EU- und EFTA-Staatsangehörige und eines für Drittstaaten.
Brauche ich als Deutsche oder Österreicher überhaupt eine Relocation-Firma?
Nicht zwingend. Vieles lässt sich selbst organisieren. Hilfe lohnt sich eher bei Zeitdruck, Kindern oder wenn ich nicht vor Ort sein kann.
Wann sollte ich mit der Anfrage beginnen?
Je früher, desto mehr Spielraum bleibt, vor allem bei der Wohnungssuche. Konkrete Fristen hängen vom Kanton und von meiner Situation ab.
Kümmert sich die Firma auch um die Krankenversicherung?
Das kann Teil eines Angebots sein, muss aber nicht. Die Grundversicherung ist innerhalb von drei Monaten nach der Wohnsitznahme abzuschließen; ich frage deshalb im Gespräch gezielt nach.
Bekomme ich eine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung?
Diese Seite gibt keine. Sie erklärt allgemeine Regeln. Für Einzelfragen prüft ein Spezialist meine Situation nach der Vermittlung.
Was passiert direkt nach dem Absenden der Anfrage?
Die Anfrage wird gesichtet, der Bedarf eingeordnet und ein passender Kontakt vorbereitet. Details dazu zeigt der Bereich unten auf der Seite.
Gilt das auch für den Umzug zurück oder zwischen Kantonen?
Diese Seite behandelt den Zuzug aus dem Ausland. Für die Ausreise gibt es die Seite Abreise aus der Schweiz.
