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My Relocation

Strom, Internet, Handy, Post: den Haushalt anschliessen

Wenn ich aus dem Ausland in die Schweiz ziehe, soll am ersten Abend Licht brennen und das WLAN laufen. So gehe ich vor, wenn ich Strom, Internet, Handy und Post anmelde, und was ich schon vor dem Umzug klären kann.

Aktualisiert am 1. November 2026 · amtliche Quellen am Seitenende

Holztreppe mit weiss verputzten Wänden und einem Fenster auf dem Treppenabsatz bei hellem Tageslicht
Symbolbild
Gesetzliche Fristen nach der Ankunft in der Schweiz: 14 Tage, 3 Monate, 12 MonateZeitachse der 12 Monate nach der Ankunft (Tag 0). Anmeldung bei der Wohngemeinde innerhalb von 14 Tagen; Grundversicherung der Krankenkasse (KVG) innerhalb von 3 Monaten, bei Einhaltung der Frist rückwirkend versichert; Gesuch um Umtausch des ausländischen Führerausweises spätestens einen Monat vor Ablauf der 12 Monate; nach 12 Monaten ist ein Schweizer Führerausweis nötig. Vor der Abreise: zollfrei eingeführtes Umzugsgut muss mindestens 6 Monate im Ausland benutzt worden sein.Tag 0+3+6+9+12 MonateAnkunft (Tag 0)Ab diesem Tag laufen dieFristenAnmeldung beider Gemeindeinnerhalb von 14TagenQuelle: Gemeinden,KantoneKrankenkasse (KVG)innerhalb von 3 MonatenQuelle: BAGUmtausch beantragenspätestens 1 Monat vorherQuelle: VZV Art. 42Schweizer Führerausweisnach 12 Monaten nötigQuelle: VZV Art. 42Vor der Abreise: Umzugsgut mindestens 6 Monate im Ausland benutztQuelle: BAZGGesetzliche Frist
Gesetzliche Fristen nach der Ankunft in der Schweiz: 14 Tage, 3 Monate, 12 Monate Quelle : Gemeinden und Kantone (14 Tage); BAG (Krankenversicherung, 3 Monate); VZV Art. 42 (Führerausweis, 12 Monate); BAZG (Umzugsgut) (abgerufen am 1. November 2026)

Mein Umzug in die Schweiz hat einen Moment, den ich mir schon jetzt ausmale: Ich komme mit dem letzten Karton in der neuen Wohnung an, drücke auf den Lichtschalter, und es passiert nichts. Genau deshalb lohnt es sich, Strom, Internet, Handy und Post vor der Ankunft zu planen. Wer in der Schweiz Strom und Internet anmelden will, merkt schnell: Vieles läuft anders als in Deutschland oder Österreich, und manches hängt vom Haus, vom Vermieter und von der Gemeinde ab.

Auf dieser Seite halte ich fest, in welcher Reihenfolge ich vorgehe, was ich aus dem Ausland erledigen kann und wo ich mit Rückfragen rechne. Eine verbindliche Auskunft zu Ihrem Einzelfall gibt es hier nicht; dafür sind Vermieter, Versorger und Behörden zuständig.

Mein erster Abend: Was wirklich zuerst zählt

Beim Einzug brauche ich vier Dinge, und sie haben unterschiedlichen Vorlauf:

  • Strom: sofort, ohne Wartezeit.
  • Internet: je nach Anschluss mit Vorlauf, deshalb früh bestellen.
  • Handy: mit Schweizer Nummer oder einem Tarif, der im Ausland sinnvoll funktioniert.
  • Post: damit Briefe der Gemeinde, der Krankenkasse und der Bank mich überhaupt erreichen.

Dazu kommt ein Thema, das viele erst später entdecken: die Haushaltsabgabe für Radio und Fernsehen. Mehr dazu weiter unten.

Die Reihenfolge im Überblick

Zwei Fristen aus den amtlichen Informationen geben meinem Plan das Gerüst: die Anmeldung bei der Gemeinde, die laut ch.ch in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft erfolgt (je nach Gemeinde oder Kanton kann das abweichen), und der Abschluss der obligatorischen Krankenversicherung, der spätestens drei Monate nach der Wohnsitznahme erfolgen muss. Alles andere reihe ich darum herum.

Vom Umzug bis zum funktionierenden HaushaltVor dem Umzug · Mietvertrag lesen, Strom und Internet beim · Vermieter klären, Anschluss bestellen, · Nachsendeauftrag einrichten · Übergabetag · Zählerstände notieren, Steckdosen und · Anschlussdose prüfen, Fotos für das Protokoll · machen · Erste Tage · Router einrichten, Handy aktivieren, Adresse bei · Bank und Arbeitgeber mitteilen · Innerhalb von 14 Tagen · Anmeldung bei der Gemeinde, danach folgen weitere · Briefe und Rechnungen · Innerhalb von drei Monaten · Obligatorische Krankenversicherung abschliessenVor dem UmzugMietvertrag lesen, Strom und Internet beimVermieter klären, Anschluss bestellen,Nachsendeauftrag einrichtenÜbergabetagZählerstände notieren, Steckdosen undAnschlussdose prüfen, Fotos für das ProtokollmachenErste TageRouter einrichten, Handy aktivieren, Adresse beiBank und Arbeitgeber mitteilenInnerhalb von 14 TagenAnmeldung bei der Gemeinde, danach folgen weitereBriefe und RechnungenInnerhalb von drei MonatenObligatorische Krankenversicherung abschliessen
Vom Umzug bis zum funktionierenden Haushalt

Die Gemeinde ist die zentrale Drehscheibe. Wie die Anmeldung dort abläuft, beschreibe ich in einem eigenen Beitrag: Anmeldung bei der Gemeinde. Ein Teil meiner Anbieter wird nach der Gemeindeanmeldung nachfragen, ein Teil schon vorher.

Strom: meist weniger Aufwand, als ich dachte

In Deutschland suche ich mir meinen Stromanbieter aus und schliesse einen Vertrag ab. In der Schweiz hängt vieles am Gebäude und am Ort. Drei Konstellationen begegnen mir immer wieder:

  1. Der Strom läuft über die Nebenkosten (Nebenkosten: laufende Kosten neben der Miete), und ich muss nichts anmelden.
  2. Der örtliche Versorger rechnet direkt mit mir ab, und ich melde mich beim ihm an.
  3. Es gibt einen gemeinsamen Zähler fürs Haus, und die Hausverwaltung verteilt die Kosten.

Welche Variante gilt, steht im Mietvertrag oder erfahre ich bei der Hausverwaltung (in der Westschweiz: Régie). Ich frage deshalb schon vor dem Umzug nach, wer der Versorger ist und ob ich mich selbst melden muss.

Am Übergabetag notiere ich den Zählerstand und fotografiere ihn zusammen mit dem Datum. Das hilft später, wenn die erste Abrechnung kommt und ich nachweisen möchte, ab wann der Verbrauch mir zuzurechnen ist. Außerdem prüfe ich, ob meine mitgebrachten Geräte zu den Steckdosen passen; ein Mehrfachstecker oder Adapter im Handgepäck erspart den ersten Frust.

Eine rechtliche Einordnung, etwa zu Tarifen, Wahlfreiheit oder Fristen beim Wechsel, gebe ich hier nicht ab. Das Thema ist für diese Seite nicht abschliessend geprüft; fragen Sie dazu Ihren Versorger oder lassen Sie sich über die Anfrage unten an einen Spezialisten vermitteln.

Internet und Fernsehen: früh bestellen

Beim Internet gilt für mich: lieber zu früh als zu spät. Der Anschluss in einer Mietwohnung hängt davon ab, welche Leitung im Haus liegt (Kupfer, Kabel, Glasfaser) und ob die Anschlussdose in der Wohnung bereits freigeschaltet ist. Ist sie es nicht, braucht es unter Umständen einen Termin, und dieser kann dauern.

Wie ich vorgehe:

  • Ich frage den Vermieter oder die Hausverwaltung, welche Anschlussarten im Haus verfügbar sind.
  • Ich vergleiche mehrere Anbieter und achte auf Mindestvertragsdauer und Kündigungsfrist, denn ein Umzug innerhalb der Schweiz soll später nicht zur Falle werden.
  • Ich kläre, ob der Router mitgeliefert wird oder ob ich einen eigenen verwenden darf.
  • Ich frage, welche Unterlagen der Anbieter verlangt: je nach Anbieter können das ein Ausweis, ein Mietvertrag oder ein Aufenthaltstitel sein.

Für die Überbrückung plane ich einen Mobilfunk-Hotspot ein. Wer beruflich schon am ersten Tag erreichbar sein muss, sollte das nicht dem Zufall überlassen.

Handy: Nummer, Tarif, Roaming

Mein deutscher oder österreichischer Mobilfunkvertrag funktioniert in der Schweiz zunächst weiter, aber nicht unbedingt zu denselben Konditionen wie zu Hause. Die Schweiz gehört nicht zur EU, deshalb gelten Roaming-Regeln der EU nicht automatisch. Ich lese vor dem Umzug in meinem Vertrag nach, was im Ausland enthalten ist, und kläre, ob mein Anbieter ein Paket für die Schweiz hat.

Für den Alltag in der Schweiz entscheide ich mich zwischen drei Wegen:

  • Prepaid-Karte: ohne Vertrag, schnell aktiviert, gut als Übergang.
  • Abo mit Schweizer Nummer: praktisch für Bank, Behörden und Arbeitgeber, die oft eine lokale Nummer erwarten.
  • Eigenen Vertrag behalten: sinnvoll, wenn ich viel zwischen den Ländern pendle.

Welche Option passt, hängt vom Einzelfall ab. Bei Abos prüfe ich Mindestlaufzeit, Kosten bei vorzeitiger Kündigung und ob ich meine bisherige Nummer mitnehmen kann. Wichtig: Für ein Schweizer Abo wird häufig ein Wohnsitznachweis oder ein Schweizer Konto verlangt; wie ich das Konto eröffne, beschreibt Mein Schweizer Bankkonto.

Post: Briefe, Nachsendeauftrag, Briefkasten

Die Post ist der Punkt, den ich am ehesten unterschätze. Wichtige Briefe kommen weiterhin an meine alte Adresse, wenn ich nichts unternehme. Darum richte ich bei meinem bisherigen Postdienstleister vor dem Umzug einen Nachsendeauftrag ein und teile meine neue Adresse nach und nach Bank, Arbeitgeber, Versicherungen und Behörden mit.

In der neuen Wohnung kontrolliere ich zwei Dinge:

  • Stimmt der Name am Briefkasten und an der Klingel? Fehlt er, kommen Briefe unter Umständen zurück.
  • Wo werden Pakete abgelegt? In Mehrfamilienhäusern gibt es oft eine Abholstelle oder ein Paketfach.

Hilfreich ist ein kleines Adressbuch mit allen Stellen, die ich informieren muss. Mit dem Umzugskalender behalte ich die Reihenfolge im Blick.

Die Haushaltsabgabe für Radio und Fernsehen

Auch wer kein Gerät besitzt, gehört in der Schweiz grundsätzlich zu den Haushalten, die eine Abgabe für Radio und Fernsehen betrifft. Die Abgabe wird pro Haushalt erhoben, nicht pro Gerät. Wie sie funktioniert und was bei der ersten Rechnung zu beachten ist, steht auf der Seite Haushaltsabgabe für Radio und Fernsehen. Ich plane die Rechnung bei meinen laufenden Kosten ein, ohne sie hier zu beziffern; die aktuelle Höhe finde ich in den amtlichen Informationen.

Meine Checkliste

  • Mietvertrag lesen: Ist Strom in den Nebenkosten enthalten?
  • Hausverwaltung fragen: Welcher Versorger, welche Anschlussarten?
  • Internetanschluss früh bestellen und Termin klären
  • Hotspot oder Prepaid-Karte für die ersten Tage bereithalten
  • Nachsendeauftrag beim bisherigen Postdienstleister einrichten
  • Am Übergabetag Zählerstände notieren und fotografieren
  • Name an Briefkasten und Klingel prüfen
  • Adresse bei Bank, Arbeitgeber und Versicherungen aktualisieren
  • Anmeldung bei der Gemeinde erledigen
  • Obligatorische Krankenversicherung innerhalb von drei Monaten abschliessen
  • Rechnungen und Verträge sammeln, damit ich sie später wiederfinde

Wenn ich den Überblick über alle Schritte behalten möchte, hilft mir die persönliche Checkliste.

Stolperfallen, die ich vermeiden will

Doppelte Verträge. Wenn der Strom in den Nebenkosten steckt und ich trotzdem einen zweiten Vertrag abschliesse, zahle ich doppelt. Deshalb zuerst den Mietvertrag lesen.

Fehlende Schweizer Adresse. Ohne Wohnsitz in der Schweiz verlangen manche Anbieter zusätzliche Nachweise. Die Wohnadresse aus dem Mietvertrag ist oft mein wichtigster Beleg.

Lange Mindestlaufzeit. Internet- und Handyverträge binden mich häufig für längere Zeit. Ich notiere mir Laufzeit und Kündigungsfrist sofort.

Kosten im Blick behalten. Wie sich all diese Posten in meinem Budget niederschlagen, zeigt Lebenshaltungskosten in der Schweiz.

Zu spät melden. Die Gemeinde möchte mich innerhalb der Frist sehen, die Krankenkasse spätestens nach drei Monaten. Beides geht nicht über die Hotline eines Providers.

Wenn ich den Umzug als Ganzes in fremde Hände geben möchte, gibt es den internationalen Umzug mit Dienstleister. Für die Fragen, die offen bleiben, nutze ich die Anfrage unten auf der Seite.

Häufige Fragen

Muss ich in der Schweiz Strom selbst anmelden?

Das hängt vom Gebäude ab. Manchmal läuft der Strom über die Nebenkosten, manchmal rechnet der örtliche Versorger direkt mit Ihnen ab. Die Antwort steht im Mietvertrag oder bei der Hausverwaltung.

Kann ich mir meinen Stromanbieter frei aussuchen?

Das ist nicht in jedem Fall so und hängt vom Ort und von Ihrer Wohnsituation ab. Fragen Sie vor dem Einzug Vermieter und Versorger, welche Möglichkeiten es für Ihr Haus gibt.

Was ist die Hausverwaltung oder Régie?

Die Hausverwaltung kümmert sich im Auftrag des Eigentümers um Mietverträge, Nebenkosten und Übergaben. In der Westschweiz heisst sie Régie. Sie ist meine erste Ansprechstelle für Strom und Internet im Haus.

Was sind Nebenkosten?

Nebenkosten sind laufende Kosten neben der Miete, zum Beispiel für Heizung oder Hauswart. Ob auch Strom oder Internet darin stecken, steht im Mietvertrag.

Wie früh sollte ich Internet bestellen?

So früh wie möglich, am besten schon vor dem Einzug. Ist die Anschlussdose nicht freigeschaltet oder braucht es einen Techniker, kann die Bereitstellung dauern.

Woher weiss ich, welche Anschlüsse im Haus liegen?

Fragen Sie Vermieter oder Hausverwaltung, welche Leitungen im Haus verfügbar sind und ob die Dose in der Wohnung aktiv ist. Anbieter prüfen die Verfügbarkeit meist anhand der Adresse.

Brauche ich für einen Internetvertrag einen Aufenthaltstitel?

Das kann je nach Anbieter verlangt werden, muss aber nicht. Manche möchten Ausweis, Mietvertrag oder Wohnsitznachweis sehen. Fragen Sie vor der Bestellung nach den nötigen Unterlagen.

Bringe ich meinen Router aus Deutschland mit?

Ob das funktioniert, hängt vom Anschluss und vom Anbieter ab. Viele Anbieter liefern einen eigenen Router. Klären Sie vor der Bestellung, ob ein eigenes Gerät zugelassen ist.

Funktioniert mein deutsches Handy-Abo in der Schweiz?

Es funktioniert meist, aber zu anderen Konditionen als im Inland. Die Schweiz gehört nicht zur EU, daher gelten EU-Roaming-Regeln nicht automatisch. Lesen Sie die Bedingungen Ihres Anbieters.

Lohnt sich eine Schweizer Prepaid-Karte?

Als Übergangslösung ist sie oft praktisch: kein Vertrag, schnell aktiviert. Ob sie auf Dauer passt, hängt davon ab, wie Sie telefonieren und wie lange Sie bleiben.

Brauche ich eine Schweizer Handynummer?

Verpflichtend ist sie nicht. Für Bank, Arbeitgeber und Alltag ist sie aber oft bequem, weil manche Stellen eine Schweizer Nummer erwarten.

Kann ich meine Nummer behalten?

Das hängt von Ihrem Anbieter ab. Fragen Sie vor einer Kündigung, ob eine Rufnummernmitnahme möglich ist und was sie kostet.

Für ein Handy-Abo brauche ich ein Schweizer Konto?

Manche Anbieter verlangen ein Schweizer Konto oder einen Wohnsitznachweis, andere akzeptieren Zahlungsmittel aus dem Ausland. Es lohnt sich, das vor dem Abschluss zu fragen. Mehr zum Konto finden Sie im Beitrag über das Schweizer Bankkonto.

Wann muss ich mich bei der Gemeinde anmelden?

Laut ch.ch in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft. Die Frist kann je nach Gemeinde oder Kanton abweichen, fragen Sie daher bei Ihrer Gemeinde nach.

Was brauche ich für die Anmeldung bei der Gemeinde?

Nach den vorliegenden Informationen sind es Ausweis, Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligung und der Nachweis einer Krankenversicherung. Was im Einzelnen verlangt wird, sagt Ihnen die Gemeinde.

Bis wann brauche ich eine Krankenversicherung?

Die obligatorische Grundversicherung muss spätestens drei Monate nach der Wohnsitznahme abgeschlossen sein. Wird die Frist eingehalten, gilt die Deckung rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Wohnsitznahme.

Was passiert, wenn ich die Krankenversicherung zu spät abschliesse?

Dann beginnt die Deckung mit der Anmeldung, und die Behörde kann einen Zuschlag erheben oder Ihnen einen Versicherer zuteilen. Die genauen Folgen erläutert die zuständige kantonale Stelle.

Wie richte ich einen Nachsendeauftrag ein?

Das erledigen Sie bei Ihrem bisherigen Postdienstleister, am besten vor dem Umzug. Er leitet Briefe an die neue Adresse weiter, ersetzt aber nicht die Adressänderung bei Bank und Arbeitgeber.

Muss ich Radio und Fernsehen anmelden?

Die Abgabe wird pro Haushalt erhoben und nicht pro Gerät. Wie die Rechnung zustande kommt, erfahren Sie auf der Seite zur Haushaltsabgabe.

Was ist am Übergabetag wichtig?

Zählerstände notieren, Fotos machen, Steckdosen und Anschlussdose prüfen und Mängel im Protokoll festhalten. Das hilft bei späteren Abrechnungen.

Kann mir jemand den ganzen Anschluss abnehmen?

Teilweise ja. Relocation-Dienstleister übernehmen auf Wunsch einzelne Schritte. Über die Anfrage unten auf der Seite kann ich mich mit dem passenden Dienstleister in Verbindung setzen lassen, der meinen Bedarf prüft.

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