Wer aus Deutschland oder Österreich in die Schweiz zieht, kennt die gesetzliche Rentenversicherung von zu Hause. Umso überraschender war für mich, wie anders die AHV in der Schweiz aufgebaut ist. Die Abkürzung steht für Alters- und Hinterlassenenversicherung (französisch AVS). Sie ist der staatliche Grundstock der Altersvorsorge und gehört zusammen mit der Invalidenversicherung (IV) und dem Erwerbsersatz (APG) zu einem gemeinsamen System. In diesem Beitrag geht es um die Fragen, die ich mir vor meinem Umzug gestellt habe: Wer zahlt ein, was steht auf dem Lohnausweis, wozu dient die Nummer, und was kommt später heraus?
Warum die AHV in meinem Projekt früh auftaucht
Bei meinem Umzug standen Wohnung, Aufenthaltsbewilligung und Krankenkasse an erster Stelle. Die AHV läuft dagegen zunächst im Hintergrund: Sie beginnt mit der ersten Lohnabrechnung. Wer in der Schweiz angestellt ist, ist grundsätzlich automatisch in dieses System eingebunden. Der Arbeitgeber meldet die Beschäftigten bei einer Ausgleichskasse an, zieht die Beiträge vom Lohn ab und überweist sie samt seinem eigenen Anteil.
Gerade deshalb lohnt es sich, den Mechanismus früh zu verstehen. Später, bei der ersten Steuererklärung oder beim Blick auf die Altersvorsorge, setzt sich alles zusammen. Wer sich vor dem Umzug einen Überblick verschafft, liest den ersten Lohnausweis gelassener. Eine Gesamtübersicht über meine Etappen finde ich unter Mein Schweiz-Projekt in sechs Etappen.
Die drei Säulen im Überblick
Die Schweizer Altersvorsorge ruht auf drei Säulen. Die erste Säule ist staatlich und umfasst AHV und IV. Die zweite Säule ist die berufliche Vorsorge (BVG, französisch LPP), also die Pensionskasse. Die dritte Säule ist die private Vorsorge, etwa das gebundene Sparen der Säule 3a (Grundlage: LAVS, BVG, OPP3).
Die folgende Übersicht zeigt, wer jeweils einzahlt und wer profitiert. Die Angaben zu zweiter und dritter Säule sind bewusst allgemein gehalten, denn Einzelheiten hängen von der Vorsorgeeinrichtung und vom persönlichen Vertrag ab.
Wie hoch sind die Beiträge?
Für 2026 gilt nach den Angaben der Informationsstellen: Der Beitrag von Angestellten und Arbeitgeber zusammen liegt bei 10,60 % des Bruttolohns (BSV). Er setzt sich zusammen aus 8,70 % für die AHV, 1,40 % für die IV und 0,50 % für den Erwerbsersatz APG (BSV). Diese Summe wird zu gleichen Teilen auf Arbeitnehmende und Arbeitgeber verteilt.
Auf meiner Abrechnung sehe ich also nur meine Hälfte. Die andere Hälfte trägt der Arbeitgeber und führt sie ebenfalls ab. Dass beide Anteile gleich groß sind, hat mich anfangs überrascht, weil die Lohnabrechnungen in Deutschland ein ähnliches, aber nicht identisches Bild zeigen. Bei einem Arbeitgeberwechsel läuft die Berechnung unverändert weiter; die Beiträge landen weiterhin auf demselben Konto.
Wichtig für die Einordnung: Die genannten Sätze können sich ändern. Wer rechnet, prüft sie deshalb bei der Ausgleichskasse oder bei den Informationsstellen nach, statt sich auf einen älteren Artikel zu verlassen.
Und die Pensionskasse?
Bei der zweiten Säule gibt es eine Eintrittsschwelle: Der Seuil d'entrée der beruflichen Vorsorge, in Deutsch Eintrittsschwelle, liegt 2026 bei CHF 23'040 pro Jahr (BSV). Wer darunter verdient, wird in der Regel nicht obligatorisch in der Pensionskasse versichert. Zur AHV gehört die Schwelle nicht: Sie gilt unabhängig davon. Wie die Pensionskasse genau funktioniert, habe ich auf der Seite Pensionskasse beschrieben.
Was die AHV-Nummer ist
Mit der Anmeldung bei der Ausgleichskasse erhalte ich eine Versichertennummer, die AHV-Nummer. Sie begleitet mich ein Leben lang und bleibt auch bei einem Wechsel des Arbeitgebers gleich. Mit ihr werden meine Beiträge auf einem individuellen Konto (IK) gesammelt.
Praktisch ist das so:
- Der Arbeitgeber fragt oft schon beim Vertragsabschluss nach der Nummer. Hat man noch keine, wird sie in der Regel über die Anmeldung beantragt.
- Die Nummer steht auf dem Versicherungsausweis, den man meist nur zu Beginn in den Händen hält.
- Sie dient auch gegenüber anderen Stellen als Identifikation, etwa bei Familienleistungen oder später bei der Rentenanmeldung.
- Wer ausländische Zeiten nachweisen will, hebt Unterlagen aus Deutschland oder Österreich auf. Die Sozialversicherungsträger zu Hause stellen oft Bescheinigungen aus.
Selbständige und Personen ohne Erwerbstätigkeit
Nicht alle, die in die Schweiz ziehen, sind angestellt. Selbständig Erwerbende melden sich selbst bei einer Ausgleichskasse und zahlen ihre Beiträge direkt. Auch Personen ohne Erwerbstätigkeit, die in der Schweiz wohnen, können beitragspflichtig sein, beispielsweise wenn der Partner oder die Partnerin nicht arbeitet. Für solche Konstellationen gelten eigene Regeln, die von der Familiensituation abhängen. Hier führt eine ausführliche Prüfung durch die Ausgleichskasse oder durch einen Spezialisten zur richtigen Einordnung; die Anfrage unten auf der Seite ist dafür der Einstieg.
Aufenthalt, Herkunft und AHV
Ob ich aus der EU komme oder aus einem Drittstaat, bestimmt zunächst die Aufenthaltsbewilligung. Es gibt zwei Regime: Für Personen aus der EU und der EFTA gilt das Freizügigkeitsabkommen, für Personen aus Drittstaaten das Ausländerrecht (SEM). Die Zugehörigkeit zur AHV selbst richtet sich dagegen nach dem Wohnsitz und der Erwerbstätigkeit in der Schweiz.
Für Deutsche und Österreicher spielt zusätzlich eine Rolle, dass Zeiten in verschiedenen Ländern in der Regel koordiniert werden. Wie das konkret ausfällt, klärt die zuständige Stelle im Einzelfall. Wer aus Österreich kommt, findet Hinweise zur Rente zu Hause auf der Seite Meine österreichische Pension und die Schweiz, sobald sie erscheint.
Was später aus den Beiträgen wird
Die AHV funktioniert nach dem Umlageprinzip: Die Beiträge der heute Erwerbstätigen finanzieren die laufenden Renten. Meine eigenen Zahlungen werden zwar auf meinem Konto verbucht, sie bilden aber kein Sparguthaben, das ich einmal ausgezahlt bekomme. Daraus errechnet sich vielmehr die Rente, sobald das ordentliche Rentenalter erreicht ist.
Auf die Höhe der Rente wirken sich im Wesentlichen aus:
- die Zahl der Jahre, in denen Beiträge entrichtet wurden,
- das durchschnittliche Einkommen in diesen Jahren,
- Gutschriften für Erziehung und Betreuung,
- bei Ehepaaren die Aufteilung der Einkommen (Splitting).
Lücken bei den Beitragsjahren können die Rente mindern. Wer erst als Erwachsener in die Schweiz kommt, hat meist weniger Jahre als Menschen, die hier aufgewachsen sind. Das ist der Grund, warum die Altersvorsorge für mich aus mehreren Bausteinen besteht: AHV, Pensionskasse, Säule 3a und gegebenenfalls Ansprüche aus Deutschland oder Österreich.
Weitere Leistungen der AHV und IV
Die AHV ist mehr als eine Altersrente. Sie zahlt auch Hinterlassenenrenten an Witwen, Witwer und Waisen. Die IV unterstützt bei gesundheitlich bedingter Erwerbsunfähigkeit, zuerst über Eingliederung, dann gegebenenfalls über eine Rente. Der Erwerbsersatz APG deckt Verdienstausfälle zum Beispiel bei Mutterschaft. Das ist ein Grund, warum die kleine Zeile auf dem Lohnausweis größer wirkt, als sie aussieht.
Wie die AHV zu Steuern und Lohn passt
Die Beiträge werden direkt vom Bruttolohn abgezogen, bevor ich den Nettolohn sehe. Wer bei der Gehaltsverhandlung rechnet, sollte also mit dem Netto planen. Hinweise dazu stehen auf der Seite Gehalt in der Schweiz. Wer mit Quellensteuer besteuert wird, findet die Einordnung unter Quellensteuer. Die Abzüge für die Vorsorge spielen auch in der ersten Steuererklärung eine Rolle, vor allem beim Thema Säule 3a. Wie viel am Monatsende bleibt, lässt sich mit den Hinweisen unter Lebenshaltungskosten in der Schweiz einordnen.
Meine Checkliste zur AHV
- Nachfragen, ob der Arbeitgeber mich bei der Ausgleichskasse anmeldet
- Versichertennummer und Versicherungsausweis sicher aufbewahren
- Prüfen, ob die AHV-Abzüge auf der ersten Lohnabrechnung stimmig erscheinen
- Unterlagen zu früheren Beitragszeiten in Deutschland oder Österreich sammeln
- Mich über Pensionskasse und Säule 3a informieren
- In der Anfrage unten angeben, wenn ich eine Einschätzung zu meiner Vorsorge wünsche
Weitere Listen für die Zeit vor und nach dem Umzug gibt es unter Checkliste vor dem Umzug und im Zeitplan meines Umzugs. Wenn ich meine Vorsorge im Zusammenhang klären möchte, hilft die Anfrage unten auf der Seite: Ein Spezialist schaut sich dann meine Situation an.
Häufige Fragen
Was bedeutet AHV?
AHV steht für Alters- und Hinterlassenenversicherung, französisch AVS. Sie bildet die erste Säule der Schweizer Altersvorsorge und ist staatlich organisiert. Zusammen mit der Invalidenversicherung und dem Erwerbsersatz bildet sie ein gemeinsames System, das über die Lohnbeiträge finanziert wird.
Bin ich als Zuzügler automatisch in der AHV?
Wer in der Schweiz arbeitet, ist grundsätzlich automatisch versichert. Der Arbeitgeber meldet die Beschäftigten an und führt die Beiträge ab. Bei Selbständigen und Personen ohne Erwerbstätigkeit läuft das anders, dort melden sich die Betroffenen selbst bei einer Ausgleichskasse.
Wie hoch sind die Beiträge für Angestellte?
Für 2026 nennen die Informationsstellen für Angestellte und Arbeitgeber zusammen 10,60 % des Bruttolohns (BSV). Davon entfallen 8,70 % auf die AHV, 1,40 % auf die IV und 0,50 % auf den APG (BSV). Die Summe wird zu gleichen Teilen geteilt.
Zahle ich die ganzen Beiträge allein?
Nein. Die Beiträge werden zu gleichen Teilen zwischen mir und meinem Arbeitgeber verteilt. Auf der Lohnabrechnung erscheint nur mein Anteil. Der Arbeitgeber führt seinen Teil zusätzlich ab, ohne dass er auf meinem Lohnausweis auftaucht.
Wofür steht APG?
APG bedeutet Erwerbsersatzordnung. Aus ihr werden Entschädigungen bei Dienstleistungen wie Militär oder Zivilschutz sowie bei Mutterschaft und Vaterschaft finanziert. Der Beitrag ist in der Gesamtsumme der Lohnabzüge enthalten.
Was ist die AHV-Nummer?
Es ist die persönliche Versichertennummer, unter der meine Beiträge geführt werden. Sie bleibt ein Leben lang gleich, auch bei einem Wechsel der Stelle oder des Kantons. Sie wird bei der Anmeldung bei der Ausgleichskasse vergeben.
Wo bekomme ich die AHV-Nummer?
Meist über den Arbeitgeber, der die Anmeldung bei der Ausgleichskasse erledigt. Danach erhalte ich einen Versicherungsausweis. Wer noch keinen hat, fragt bei der Personalabteilung nach, wie die Nummer beantragt wird.
Was ist eine Ausgleichskasse?
Sie ist die Stelle, die Beiträge einzieht, verbucht und später die Renten berechnet und auszahlt. Es gibt mehrere, etwa kantonale und berufsbezogene. Welche für mich zuständig ist, hängt vom Arbeitgeber oder vom Wohnkanton ab.
Gilt die AHV auch für Grenzgänger oder Pendler?
Dieses Thema gehört nicht zu meinem Projekt, denn es geht um den Umzug in die Schweiz. Wer hier wohnt und arbeitet, ist nach den allgemeinen Regeln der Schweiz eingebunden.
Was ist der Unterschied zwischen AHV und Pensionskasse?
Die AHV ist die staatliche erste Säule mit einheitlichen Regeln. Die Pensionskasse gehört zur zweiten Säule und wird vom Arbeitgeber organisiert. Mehr dazu steht auf der Seite Pensionskasse.
Wann beginnt die Pensionskasse?
Dafür gibt es eine Eintrittsschwelle. Für 2026 liegt sie bei CHF 23'040 pro Jahr (BSV). Ob ich versichert bin, hängt vom Lohn und vom Reglement der Vorsorgeeinrichtung ab.
Was ist die Säule 3a?
Es ist die freiwillige, steuerbegünstigte private Vorsorge. Das Geld wird auf einem gebundenen Konto oder in einer Versicherung angelegt. Die Details stehen im Vertrag und in den steuerlichen Vorgaben; sie sind für jede Person unterschiedlich.
Kann ich die AHV-Beiträge von der Steuer abziehen?
Die Beiträge werden vom Bruttolohn abgezogen. Wie sie sich in der Steuererklärung auswirken, hängt von der Art der Besteuerung ab. Wer an der Quelle besteuert wird, sieht das anders als jemand mit ordentlicher Veranlagung; ein Spezialist prüft das im Einzelfall.
Was passiert mit meinen Beiträgen, wenn ich die Schweiz wieder verlasse?
Ob und wie Beiträge erstattet oder bei einer Rente später berücksichtigt werden, hängt vom Herkunftsland und von der Situation ab. Die zuständige Ausgleichskasse gibt dazu Auskunft. Ich halte alle Unterlagen bereit.
Kann ich die Rente im Ausland beziehen?
Das ist grundsätzlich möglich, die Einzelheiten hängen aber vom Wohnland und vom Aufenthaltsstatus ab. Die Ausgleichskasse oder ein Spezialist klärt, wie es im jeweiligen Fall aussieht.
Zählen meine Jahre in Deutschland oder Österreich?
Zeiten in anderen Ländern können unter bestimmten Voraussetzungen mitgerechnet werden. Wie das konkret abläuft, bestimmt die jeweilige Koordination der Systeme. Ich bewahre Nachweise aus meiner früheren Zeit gut auf.
Wird meine deutsche oder österreichische Rente gekürzt?
Die Renten aus den beteiligten Ländern bleiben getrennt und werden jeweils nach dem eigenen System berechnet. Wie sich beide zusammenfügen, prüfen die Träger in den Ländern.
Was passiert, wenn ich Beitragsjahre verpasse?
Fehlende Jahre können die Rente mindern. Ob eine Lücke geschlossen werden kann, richtet sich nach den Regeln der Ausgleichskasse. Je früher ich nachfrage, desto mehr Spielraum bleibt.
Wie sehe ich, was auf meinem Konto steht?
Bei der Ausgleichskasse kann ich einen Auszug aus dem individuellen Konto anfordern. Dort sehe ich, welche Einkommen und Beitragszeiten verbucht sind. Das lohnt sich zum Beispiel nach einem Stellenwechsel.
Wie unterscheidet sich die AHV von der deutschen gesetzlichen Rente?
Beide funktionieren im Umlageverfahren. In der Schweiz ist die erste Säule aber nur ein Baustein, ergänzt durch Pensionskasse und private Vorsorge. Die Aufteilung der Beiträge und die Berechnung unterscheiden sich im Detail.
Brauche ich eine AHV-Nummer, bevor ich die Schweiz betrete?
Nicht zwingend. Oft wird sie erst mit dem Arbeitsverhältnis oder dem Aufenthalt relevant. Wer vorher Fragen hat, klärt sie mit dem künftigen Arbeitgeber.
Zahlt auch ein Partner ohne Job Beiträge?
Das kommt auf die Gesamtsituation an. Nichterwerbstätige haben eigene Regeln, die vom Wohnsitz und von der Lage des Haushalts abhängen. Ich lasse das vorab mit der Ausgleichskasse klären.
Wo bekomme ich Hilfe für meinen Fall?
Ich kann die Ausgleichskasse oder die Informationsstellen fragen. Wer eine persönliche Einordnung der Vorsorge sucht, nutzt die Anfrage unten auf der Seite: Ein Spezialist prüft dann die Situation.
Wie läuft die Mitteilung an die Gemeinde mit der AHV zusammen?
Die Anmeldung bei der Gemeinde ist ein eigener Schritt. Die AHV läuft über den Arbeitgeber und die Ausgleichskasse. Beides ergänzt sich, ersetzt sich aber nicht.
