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Pensionskasse: obligatorisch, überobligatorisch, Auszahlung

Auf der ersten Lohnabrechnung in der Schweiz steht ein Abzug, den ich aus Deutschland oder Österreich so nicht kannte. Hier erkläre ich, was die Pensionskasse ist, was Pflicht ist und was nicht.

Aktualisiert am 1. November 2026 · amtliche Quellen am Seitenende

Schweizer Zug in einer Alpenlandschaft
Symbolbild · Foto:Kabelleger / David Gubler, CC BY-SA 4.0
Die drei Säulen der Schweizer VorsorgeTabelle der drei Säulen. 1. Säule: AHV und IV, staatliche Vorsorge (AHVG). 2. Säule: berufliche Vorsorge, BVG. 3. Säule: private Vorsorge (BVV 3 für die gebundene Säule 3a).1. Säule2. Säule3. SäuleNameAHV / IVBerufliche Vorsorge(BVG)Private VorsorgeArtStaatlichBeruflichPrivatRechtsgrundlageAHVGBVGBVV 3
Die drei Säulen der Schweizer Vorsorge Quelle : BSV (bsv.admin.ch); Informationsstelle AHV/IV (ahv-iv.ch) (abgerufen am 1. November 2026)

Wenn ich mein Projekt plane, stolpere ich früher oder später über ein Wort, das es in meinem Alltag bisher nicht gab: die Pensionskasse (auch berufliche Vorsorge, BVG oder 2. Säule genannt). Wer in der Schweiz angestellt arbeitet, wird in aller Regel automatisch Mitglied einer solchen Kasse. Die Pensionskasse Schweiz ist also kein Extra, das man bucht, sondern Teil des Lohnpakets, den man verstehen sollte, bevor man den Arbeitsvertrag unterschreibt.

Diese Seite erklärt das System für Menschen, die aus dem Ausland kommen. Sie ersetzt keine Beratung zu meinem Einzelfall; dafür gibt es die Anfrage am Ende der Seite.

Die drei Säulen auf einen Blick

Die Schweizer Altersvorsorge ruht auf drei Säulen. Die erste ist die staatliche Vorsorge (AHV, IV, EO), die zweite die berufliche Vorsorge über die Pensionskasse, die dritte die private Vorsorge. Das Ziel der ersten beiden Säulen zusammen: Im Alter, bei Invalidität und im Todesfall soll der gewohnte Lebensstandard in angemessener Weise gesichert sein.

Zum Vergleich mit zu Hause: Die erste Säule entspricht grob der gesetzlichen Rente, die zweite ist eher eine Betriebsrente, die aber für die meisten Angestellten Pflicht ist, die dritte ähnelt einer privaten Altersvorsorge mit Steuervorteil.

Drei Säulen im Überblick1. Säule (AHV/IV/EO) · 2. Säule · (Pensionskasse) · 3. Säule (privat) · Wer zahlt ein · Arbeitnehmende und · Arbeitgeber je zur · Hälfte · Beide gemeinsam laut · Reglement der Kasse · Ich selbst · Pflicht · Ja · Ja, ab einer · Lohnschwelle · Nein · Träger · Staat · Pensionskasse des · Arbeitgebers · Bank oder Versicherung · Wer erhält Leistungen · Rentenberechtigte · Versicherte und · Hinterbliebene · Ich selbst1. Säule (AHV/IV/EO)2. Säule(Pensionskasse)3. Säule (privat)Wer zahlt einArbeitnehmende undArbeitgeber je zurHälfteBeide gemeinsam lautReglement der KasseIch selbstPflichtJaJa, ab einerLohnschwelleNeinTrägerStaatPensionskasse desArbeitgebersBank oder VersicherungWer erhält LeistungenRentenberechtigteVersicherte undHinterbliebeneIch selbst
Drei Säulen im Überblick

Zur ersten Säule finden Sie mehr auf der Seite zur AHV, zur dritten Säule gibt es die steuerbegünstigte Variante, die in der Schweiz Säule 3a heißt.

Obligatorisch und überobligatorisch: der wichtigste Unterschied

Das Wort, das mich am Anfang am meisten verwirrt hat, ist „überobligatorisch“. Es beschreibt zwei Teile desselben Kontos:

  • Obligatorischer Teil: Das ist das gesetzliche Minimum nach dem BVG (Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge). Jede Kasse muss es mindestens anbieten.
  • Überobligatorischer Teil: Alles, was darüber hinausgeht. Viele Arbeitgeber versichern mehr als das Minimum, zum Beispiel höhere Lohnanteile oder bessere Leistungen.

Warum das wichtig ist: Für den obligatorischen Teil gelten gesetzliche Regeln, etwa zur Verzinsung oder zur Barauszahlung. Für den überobligatorischen Teil gilt das Reglement der jeweiligen Kasse. Zwei Kollegen mit gleichem Lohn können deshalb sehr unterschiedliche Leistungen haben.

Auf dem jährlichen Vorsorgeausweis (Pensionskassenausweis) sehe ich beide Teile oft getrennt oder zusammengerechnet. Wenn ich ihn nicht verstehe, kann ich die Kasse um eine Erklärung bitten; das ist üblich.

Wer wird versichert und ab wann

Die Pflicht zur Pensionskasse hängt vom Lohn ab. Der Eintrittsschwelle liegt 2026 bei CHF 23'040 pro Jahr (BSV). Wer unter dieser Schwelle verdient, ist nach dem Gesetz nicht verpflichtend versichert; manche Kassen nehmen trotzdem auch niedrigere Löhne auf. Auch bei mehreren Teilzeitstellen lohnt der Blick in den Arbeitsvertrag, weil jede Stelle für sich betrachtet wird.

Versichert wird nicht der ganze Lohn, sondern der sogenannte koordinierte Lohn: Er ist der Teil, der nicht schon über die AHV abgedeckt ist. Wie genau die Kasse ihn berechnet, steht im Reglement.

Selbstständige sind in der Regel nicht automatisch versichert und können sich freiwillig anschließen. Wie das für meine Situation aussieht, kläre ich besser mit einem Spezialisten, nicht aus einem Ratgebertext.

Ob für Menschen aus der EU oder der EFTA etwas anderes gilt als für Menschen aus einem Drittstaat: Beim Versicherungsanschluss selbst nicht, die Pensionskasse knüpft an die Anstellung an, nicht an die Staatsangehörigkeit. Unterschiede gibt es beim Aufenthaltsrecht und bei der späteren Auszahlung.

Was vom Lohn abgeht

Auf der Lohnabrechnung sehe ich mehrere Abzüge. Für die erste Säule gilt 2026: AHV 8,70 %, IV 1,40 % und EO 0,50 %, zusammen 10,60 % des Bruttolohns, aufgeteilt zu gleichen Teilen zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgeber (BSV). Dieser Anteil ist gesetzlich festgelegt.

Der Beitrag an die Pensionskasse ist ein eigener Posten. Seine Höhe legt die Kasse in ihrem Reglement fest; der Arbeitgeber muss mindestens die Hälfte tragen. Ich frage deshalb schon vor der Zusage nach dem Vorsorgereglement und nach dem, was der Arbeitgeber zusätzlich übernimmt. Das hilft auch bei der Frage, wie viel netto bleibt (siehe Gehalt in der Schweiz).

Für Menschen, bei denen die Steuer direkt vom Lohn abgezogen wird, ist die Quellensteuer ein weiterer Posten, der mit der Pensionskasse nichts zu tun hat, aber auf derselben Abrechnung steht.

Das Kapital: Freizügigkeit und Wohneigentum

Mein Pensionskassenguthaben gehört mir und bleibt bei einem Stellenwechsel erhalten. Es wird als Freizügigkeitsleistung an die neue Kasse übertragen. Gibt es keine neue Kasse, etwa bei einer Pause zwischen zwei Stellen, wird das Geld auf einem Freizügigkeitskonto oder in einer Freizügigkeitspolice geparkt, bis ich wieder angestellt bin oder in Rente gehe.

Wichtig für mich als Neuzugezogenen: Auch wenn ich zwischen Stellen eine Lücke habe, sollte ich dafür sorgen, dass keine Leistung verloren geht. Die Kasse meldet mir, wohin das Guthaben gehen soll; die Meldung beantworte ich zeitnah.

Unter bestimmten Bedingungen kann das Guthaben auch für Wohneigentum zum eigenen Bedarf genutzt werden (Vorbezug oder Verpfändung). Das hat steuerliche und rentenrechtliche Folgen und ist zudem im Reglement geregelt. Wer ein Haus kaufen will, klärt das vorher mit einem Spezialisten.

Auszahlung: Rente, Kapital, Wegzug

Im Alter kann ich mein Guthaben je nach Reglement als Rente oder als Kapital beziehen, manchmal auch gemischt. Beide Wege haben Folgen für Steuern und Absicherung. Welche Variante zu mir passt, ist eine persönliche Entscheidung, die ich nicht aus dieser Seite ableite.

Spannend wird es beim Wegzug. Verlasse ich die Schweiz später wieder, hängt vieles davon ab, wohin ich gehe:

  • Bei einem Umzug in einen Staat außerhalb von EU und EFTA ist eine Barauszahlung des Guthabens in der Regel möglich.
  • Wer in einen EU- oder EFTA-Staat zieht und dort weiter obligatorisch rentenversichert ist, kann den obligatorischen Teil in der Regel nicht bar beziehen. Der überobligatorische Teil kann je nach Reglement ausgezahlt werden.
  • Wer das Land verlässt, bekommt in der Regel Fristen und Formulare der Kasse; die Kasse oder die Auffangeinrichtung ist die richtige Ansprechstelle.

Die Details sind kompliziert, auch steuerlich, und hängen vom Einzelfall ab. Deshalb erkläre ich hier nur die Logik.

Meine Ansprüche aus Deutschland oder Österreich

Ansprüche, die ich zu Hause bereits erworben habe, verschwinden nicht. Wie sie sich zu den Schweizer Beiträgen verhalten, schildern die Seiten Meine deutsche Rente in der Schweiz und Meine österreichische Pension und die Schweiz. Die Schweiz und die Herkunftsländer koordinieren ihre Systeme, doch jeder Fall liegt etwas anders.

Checkliste für die Pensionskasse nach der Ankunft

  • Im Arbeitsvertrag prüfen, bei welcher Pensionskasse ich versichert werde
  • Das Vorsorgereglement anfordern und lesen
  • Fragen, was obligatorisch und was überobligatorisch versichert ist
  • Nachsehen, was der Arbeitgeber zum Beitrag beisteuert
  • Den Vorsorgeausweis jedes Jahr aufbewahren
  • Bei einer Stelllenpause klären, wohin das Guthaben fließt
  • Rentenunterlagen aus Deutschland oder Österreich sicher ablegen
  • Bei offenen Fragen die Anfrage unten auf der Seite nutzen

Alle Checklisten finden Sie gesammelt unter Meine Checklisten, den Gesamtüberblick unter Mein Schweiz-Projekt in sechs Etappen.

Häufige Fragen

Ist die Pensionskasse in der Schweiz Pflicht?

Für die meisten Angestellten ja, sobald ihr Jahreslohn die gesetzliche Eintrittsschwelle erreicht. Der Arbeitgeber meldet mich an; ich muss nichts selbst beantragen. Für Selbstständige gilt das nicht automatisch.

Was ist die Pensionskasse genau?

Sie ist die berufliche Vorsorge, die zweite Säule. Arbeitnehmende und Arbeitgeber zahlen ein, das Kapital dient später der Rente, bei Invalidität und für Hinterbliebene.

Was bedeutet obligatorisch?

Der obligatorische Teil ist das gesetzliche Minimum der beruflichen Vorsorge. Jede Kasse muss ihn mindestens anbieten, und für ihn gelten die gesetzlichen Regeln.

Was bedeutet überobligatorisch?

Es ist der Teil, der über das gesetzliche Minimum hinausgeht. Dafür gilt vor allem das Reglement der jeweiligen Pensionskasse.

Woran erkenne ich, bei welcher Kasse ich versichert bin?

Der Arbeitgeber nennt sie, meist im Arbeitsvertrag oder im Eintrittsdokument. Außerdem steht sie auf dem Vorsorgeausweis.

Wie viel wird mir für die Pensionskasse abgezogen?

Das legt das Reglement der Kasse fest und ist deshalb von Arbeitgeber zu Arbeitgeber verschieden. Der Arbeitgeber trägt mindestens die Hälfte. Die genaue Zahl steht auf der Lohnabrechnung.

Welche Abzüge gelten für die erste Säule?

2026 sind es AHV 8,70 %, IV 1,40 % und EO 0,50 %, zusammen 10,60 % des Bruttolohns, geteilt zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgeber (BSV).

Gibt es eine Mindestschwelle für den Lohn?

Ja, die Eintrittsschwelle liegt 2026 bei CHF 23'040 pro Jahr (BSV). Wer darunter verdient, ist gesetzlich nicht verpflichtend versichert.

Was ist der koordinierte Lohn?

Es ist der Teil des Lohns, der in der Pensionskasse versichert wird. Er ergibt sich aus dem Jahreslohn, abzüglich eines Betrags, der schon durch die AHV abgedeckt ist.

Was ist ein Vorsorgeausweis?

Das jährliche Dokument meiner Kasse mit Guthaben, Beiträgen und versicherten Leistungen. Ich bewahre ihn auf, weil er bei Stellenwechsel, Wohnungskauf oder Wegzug gebraucht wird.

Kann ich mir das Guthaben jederzeit auszahlen lassen?

Nein. Das Guthaben ist grundsätzlich für die Vorsorge gebunden. Ausnahmen gibt es etwa bei Wohneigentum, Aufnahme einer Selbstständigkeit oder endgültigem Wegzug, jeweils mit Bedingungen.

Was passiert bei einem Stellenwechsel?

Mein Guthaben wird als Freizügigkeitsleistung an die Kasse des neuen Arbeitgebers übertragen. So geht nichts verloren.

Was ist ein Freizügigkeitskonto?

Ein Konto, auf dem das Guthaben liegt, solange ich keiner Pensionskasse angehöre, zum Beispiel zwischen zwei Stellen. Es wird verzinst und bleibt bis zum Eintritt in eine neue Kasse oder bis zur Rente gebunden.

Kann ich Geld aus der Pensionskasse für eine Immobilie verwenden?

Unter bestimmten Bedingungen für Wohneigentum zum Eigenbedarf. Das hat steuerliche und rentenrechtliche Folgen. Vor einem Hauskauf ist ein Gespräch mit einem Spezialisten sinnvoll.

Rente oder Kapital: was ist besser?

Das hängt von der persönlichen Situation ab, von Steuern und Absicherung der Familie. Ein Spezialist kann meinen Fall prüfen; diese Seite erklärt nur die Unterschiede.

Bekomme ich beim Wegzug das Geld ausgezahlt?

Das hängt vom Zielland ab. Beim Umzug in einen Staat außerhalb von EU und EFTA ist eine Barauszahlung in der Regel möglich, beim Umzug in einen EU- oder EFTA-Staat ist der obligatorische Teil in der Regel gesperrt.

Was ist mit meiner deutschen oder österreichischen Rente?

Bereits erworbene Ansprüche bleiben bestehen. Wie sie zusammenspielen, zeigen die Seiten zur deutschen und österreichischen Rente.

Zahlt mein Arbeitgeber in die Pensionskasse ein?

Ja, in aller Regel muss er mindestens die Hälfte der Beiträge übernehmen. Manche Arbeitgeber zahlen mehr, das steht im Reglement.

Was ist die Säule 3a?

Die steuerbegünstigte private Vorsorge in der Schweiz, die dritte Säule. Sie ist freiwillig und ergänzt die Pensionskasse.

Und wenn ich selbstständig arbeite?

Dann bin ich in der Regel nicht automatisch in einer Pensionskasse versichert, kann mich aber freiwillig anschließen. Wie das im Einzelfall aussieht, prüft ein Spezialist.

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