Mein Arbeitgeber hat mir gesagt: «Wir möchten dich für ein Projekt in die Schweiz schicken.» Ich habe mich gefreut, und dann kam die zweite Frage: Was ändert sich, weil ich keinen Pass aus der EU oder der EFTA habe? Diese Seite ist das, was ich vor meinem Umzug gern gelesen hätte, wenn es um die Entsendung von Drittstaatsangehörigen in die Schweiz geht.
Eine Entsendung heißt: Ich bleibe bei meinem ausländischen Arbeitgeber angestellt und arbeite für eine begrenzte Zeit in der Schweiz. Das ist etwas anderes, als wenn ich mich bei einem Schweizer Unternehmen bewerbe. Für die Bewilligung zählt aber trotzdem, woher ich komme und was ich dort tue.
Zwei Regime: wer gehört wohin?
Die Schweiz unterscheidet zwei Gruppen. Ressortinnen und Ressortsangehörige von EU- und EFTA-Staaten arbeiten im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens (ALCP). Für Staatsangehörige von Ländern außerhalb der EU und der EFTA gilt das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG), das Staatssekretariat für Migration (SEM) beschreibt beide Wege (SEM).
Wer als Deutsche oder Österreicher unterwegs ist, fällt in der Regel in die erste Gruppe. Dieser Text richtet sich an die zweite: an Kolleginnen und Kollegen aus meinem Team, an Familienmitglieder oder an Menschen, die ich kenne, die einen Pass aus einem Drittstaat haben. Den Unterschied zu meinem eigenen Fall erkläre ich auf der Seite zur Freizügigkeit nicht noch einmal, dort geht es um den allgemeinen Weg aus einem Drittstaat.
Was bei Drittstaatsangehörigen anders ist
Bei Staatsangehörigen aus Drittstaaten gibt es mehrere Dinge, die ein Arbeitgeber früh klärt:
- Bewilligungspflicht: Eine Arbeit in der Schweiz braucht in der Regel eine behördliche Zulassung. Welche, hängt von Dauer, Tätigkeit und Herkunft ab.
- Visum: Je nach Staatsangehörigkeit kann zusätzlich ein Einreisevisum nötig sein. Das klärt die zuständige Vertretung im Heimatland.
- Kontingente: Für Drittstaatsangehörige gibt es jährliche Höchstzahlen. Ist die Zahl erschöpft, wartet der Antrag unter Umständen.
- Qualifikation: Zugelassen werden vor allem qualifizierte Arbeitskräfte und Spezialisten. Die Einzelheiten prüft die Behörde.
Ich schreibe hier bewusst keine Fristen und keine Schwellen, die ich nicht belegen kann. Die genauen Bedingungen stehen bei der Behörde und können sich je nach Kanton unterscheiden.
Kontingente: die Größenordnung
Für 2026 hat der Bundesrat folgende Höchstzahlen festgelegt: höchstens 8'500 Fachkräfte und Spezialisten aus Drittstaaten, davon 4'500 B-Bewilligungen und 4'000 L-Bewilligungen (SEM). Die Zahlen sind gegenüber dem Vorjahr unverändert und gelten seit Jahresbeginn. Die Kantone verteilen ihren Anteil dann weiter.
Für Dienstleistungserbringer aus der EU und der EFTA ist ein eigenes Kontingent von 3'500 Bewilligungen (B und L zusammen) vorgesehen (SEM). Dieses betrifft nicht Drittstaatsangehörige im engeren Sinn, hilft mir aber, die Systematik zu verstehen: Es gibt mehrere Töpfe, und welcher gilt, hängt vom konkreten Fall ab.
Mehr zu den Zahlen steht auf der Seite Kontingente für Drittstaaten. Die Werte für das nächste Jahr werden erst im Herbst bekannt; sie gelten bis dahin als offen.
Mein Weg als Entsandte oder Entsandter, Schritt für Schritt
Das folgende Schema zeigt die Reihenfolge, wie ich sie mir gemerkt habe. Die Anträge stellt in der Regel der Arbeitgeber; ich bin für Unterlagen und Fragen zuständig.
1. Der Arbeitgeber klärt die Eckdaten
Bevor etwas beantragt wird, braucht es klare Antworten: Wie lange dauert der Einsatz, wo genau arbeite ich, und was tue ich? Diese drei Punkte entscheiden, welches Verfahren in Frage kommt. Ändert sich unterwegs etwas, etwa die Dauer, kann ein neues Verfahren nötig werden.
2. Meldeverfahren oder Bewilligung
Für sehr kurze Einsätze gibt es in bestimmten Konstellationen ein vereinfachtes Meldeverfahren. Ob es für mich gilt, hängt von Herkunft und Art des Einsatzes ab. Das ist bei Drittstaatsangehörigen nicht selbstverständlich. Die Grundlagen zum Meldeverfahren sammle ich auf der Seite Meldeverfahren, die allgemeine Variante steht unter Kurzaufenthalt.
Längere Einsätze laufen über eine Bewilligung. Die Seiten zur L-Bewilligung und zur B-Bewilligung erklären die beiden Typen.
3. Unterlagen aus dem Heimatland
Typischerweise fragt die Behörde nach Pass, Arbeitsvertrag oder Entsendebescheinigung, Nachweisen zur Qualifikation und Angaben zum Einsatz. Welche Dokumente beglaubigt oder übersetzt sein müssen, entscheidet die zuständige Stelle. Ich sammle alles früh, weil Papiere aus dem Ausland oft Zeit brauchen.
4. Entscheid und Visum
Die Behörde entscheidet nach ihren Regeln. Ein Ergebnis kann ich vorher nicht zusichern, und auch mein Arbeitgeber kann das nicht. Wird die Zulassung erteilt und ist ein Visum nötig, folgt die Einreisegenehmigung über die Vertretung im Heimatland.
5. Einreise, Anmeldung, erste Schritte
Nach der Ankunft folgt die Anmeldung bei der Gemeinde. Danach geht es um Krankenversicherung, Wohnung und Alltag; das beschreiben die übrigen Seiten dieses Projekts, zum Beispiel für die Wohnungssuche mit Begleitung.
Was ich mit meinem Arbeitgeber früh kläre
- Welchen Pass und welchen Aufenthaltsstatus habe ich aktuell?
- Wie lange soll der Einsatz dauern, und kann er verlängert werden?
- Wer stellt den Antrag, und welche Unterlagen liefere ich?
- Gilt für meinen Fall ein Meldeverfahren oder eine Bewilligung?
- Ist ein Visum nötig, und wo beantrage ich es?
- Reist meine Familie mit? Siehe Familie bei der Versetzung.
- Was passiert am Ende des Einsatzes? Siehe Rückkehr.
- Wer trägt welche Kosten laut der Relocation Policy?
Typische Stolpersteine
Das falsche Verfahren. Wer einen längeren Einsatz als Kurzeinsatz behandelt, riskiert Probleme. Die Wahl des Verfahrens gehört in die Hände von jemandem, der den Fall kennt.
Zu spät begonnen. Kontingent, Visum und Unterlagen brauchen Vorlauf. Ein Starttermin, der schon fest im Projektplan steht, ist ein Risiko.
Familie vergessen. Partner und Kinder haben eigene Fragen zu Aufenthalt und Schule. Mehr dazu unter Familiennachzug und Versetzung.
Verlängerung nicht bedacht. Wird der Einsatz länger, muss die Bewilligung angepasst werden; die Seite Bewilligung verlängern zeigt, worauf es ankommt.
Wie es weitergeht
Ob und wie eine Entsendung von Drittstaatsangehörigen möglich ist, hängt vom Einzelfall ab. Ein Spezialist schaut sich den Fall an, wenn ich die Angaben in der Anfrage unten auf der Seite hinterlasse. Entschieden wird am Ende von den Behörden, nicht von mir und nicht von dieser Seite.
Häufige Fragen
Was heißt Entsendung in die Schweiz?
Ich bleibe bei meinem ausländischen Arbeitgeber angestellt und arbeite zeitlich begrenzt in der Schweiz. Das unterscheidet sich von einer Anstellung bei einem Schweizer Unternehmen.
Wer gilt als Drittstaatsangehöriger?
Alle, die keinen Pass eines EU- oder EFTA-Staates besitzen. Für sie gilt ein anderes Regime als für Bürgerinnen und Bürger der EU und der EFTA (SEM).
Brauche ich als Drittstaatsangehöriger immer eine Bewilligung?
In der Regel ist für eine Arbeit in der Schweiz eine behördliche Zulassung nötig. Ob für sehr kurze Einsätze eine Ausnahme gilt, hängt vom Einzelfall ab und wird mit der Behörde geklärt.
Brauche ich zusätzlich ein Visum?
Das hängt von der Staatsangehörigkeit ab. Die zuständige Vertretung im Heimatland nennt die Voraussetzungen.
Wer stellt den Antrag?
Üblicherweise reicht der Arbeitgeber den Antrag ein. Ich liefere persönliche Unterlagen und beantworte Rückfragen.
Gibt es ein Kontingent für Drittstaaten?
Ja. Für 2026 gelten höchstens 8'500 Fachkräfte und Spezialisten aus Drittstaaten, davon 4'500 B- und 4'000 L-Bewilligungen (SEM).
Wer verteilt das Kontingent?
Der Bund legt die Höchstzahlen fest, die Kantone verteilen ihren Anteil weiter. Details nennt der jeweilige Kanton, etwa der Kanton Zürich.
Was ist der Unterschied zwischen L und B?
Die L-Bewilligung ist für kürzere Aufenthalte gedacht, die B-Bewilligung für längere. Beide erkläre ich auf eigenen Seiten.
Gilt das Meldeverfahren auch für mich?
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Es hängt von Herkunft, Art und Dauer des Einsatzes ab. Der Arbeitgeber oder ein Spezialist prüft das vorab.
Kann das Kontingent ausgeschöpft sein?
Ja, Höchstzahlen können erreicht werden. Dann kann sich ein Verfahren verzögern oder nicht möglich sein.
Kann ich eine Zusage für die Bewilligung bekommen?
Nein. Die Behörden entscheiden im Einzelfall. Vorab sicher ist nichts.
Welche Unterlagen brauche ich?
Üblich sind Pass, Arbeitsvertrag oder Entsendebescheinigung und Nachweise zur Qualifikation. Die Behörde nennt die genaue Liste.
Müssen Dokumente übersetzt werden?
Das entscheidet die zuständige Stelle. Ich frage früh nach, weil Dokumente aus dem Ausland Zeit brauchen.
Kann meine Familie mitkommen?
Das ist eine eigene Frage mit eigenen Voraussetzungen. Einen ersten Überblick gibt die Seite zur Familie bei der Versetzung.
Was ändert sich, wenn der Einsatz länger dauert?
Die Bewilligung muss gegebenenfalls angepasst oder verlängert werden. Das gehört in die Planung von Anfang an.
Was passiert nach dem Ende des Einsatzes?
Ich kehre zurück oder wechsle in ein anderes Verhältnis. Die Seite zur Rückkehr beschreibt, worauf der Arbeitgeber achtet.
Wer trägt die Kosten?
Das regelt die Relocation Policy des Arbeitgebers. Eine allgemeine Antwort gibt es nicht.
Gibt es Unterschiede zwischen den Kantonen?
Ja, die Praxis und die Verteilung der Kontingente können sich unterscheiden. Der Kanton am Einsatzort ist die richtige Stelle für Details.
Muss ich mich nach der Ankunft anmelden?
Die Anmeldung bei der Gemeinde am Wohnort gehört zu den ersten Schritten. Die Gemeinde nennt die genauen Abläufe.
Gilt das alles auch für Deutsche und Österreicher?
Nein. Für sie gilt in der Regel die Freizügigkeit, also ein anderes Regime. Dieser Text beschreibt Drittstaatsangehörige.
Kann ich selbst entscheiden, welches Verfahren gilt?
Nein. Das Verfahren ergibt sich aus Herkunft, Einsatz und Dauer. Der Arbeitgeber und die Behörde klären das.
Was gilt für Dienstleistungserbringer aus der EU?
Für sie gibt es ein eigenes Kontingent von 3'500 Bewilligungen (SEM). Das ist eine andere Gruppe als Drittstaatsangehörige.
Wo finde ich ein Werkzeug zur Orientierung?
Das Werkzeug Welche Bewilligung? ist in Vorbereitung und wird eine erste Einordnung bieten.
Wie stelle ich eine Anfrage?
Über die Anfrage unten auf der Seite. Danach prüft ein Spezialist den Fall.
