Als ich meinen Umzug von Österreich in die Schweiz zu planen begann, standen zwei Dinge weit oben auf meiner Liste: der Führerschein in meiner Brieftasche und das Auto in der Garage. Beides lässt sich nicht einfach mitnehmen und vergessen. Hier halte ich fest, wie ich den österreichischen Führerschein in der Schweiz umtauschen kann, wann das Auto als Umzugsgut gilt und in welcher Reihenfolge ich vorgehe.
Ein Hinweis vorab: Ich erkläre die allgemeinen Regeln. Welche Variante für eine konkrete Person gilt, entscheidet die zuständige Behörde. Wer das geklärt haben möchte, kann das über die Demand in der Anfrage am Ende der Seite anstossen lassen.
Mein Führerschein: erst gültig, dann umtauschen
In der Schweiz heisst der Führerschein «Führerausweis». Wer seinen Wohnsitz in die Schweiz verlegt, darf zunächst mit dem ausländischen Ausweis weiterfahren, und zwar 12 Monate lang. Die Zählung gilt für Personen, die ohne längeren Auslandsaufenthalt von mehr als 3 Monaten in der Schweiz wohnen. Danach braucht es einen Schweizer Führerausweis. Grundlage ist die Verkehrszulassungsverordnung (VZV).
Das Wichtigste dabei ist die Frist für den Antrag: Der Umtausch ist spätestens einen Monat vor Ablauf der 12 Monate zu beantragen (Kanton Zürich, ASTRA). Wer erst am letzten Tag daran denkt, hat die Frist verpasst. Ich trage mir den Termin deshalb gleich bei der Ankunft in den Kalender ein.
Was beim Umtausch entschieden wird
Je nach Herkunft des Ausweises und seiner Gültigkeitsdauer wird der Schweizer Führerausweis ohne Bedingungen oder nach einer Prüfung ausgestellt. Welche der beiden Varianten bei einem österreichischen Ausweis zutrifft, sagt das kantonale Amt; ich lese das nicht aus einer Faustregel heraus.
Ein Punkt kann überraschen: Wird der Umtausch erst mehr als 5 Jahre nach der Einreise beantragt, verlangt das Amt eine Kontrollfahrt. Wer das vermeiden will, handelt also früh. Die Kontrollfahrt ist kein Strafverfahren, sondern eine Überprüfung der Fahrfähigkeit.
Wer aus Deutschland kommt, findet die Besonderheiten dort auf einer eigenen Seite: Mein deutscher Führerschein in der Schweiz. Die Grundregeln sind gleich, die Details beim Ausweis können abweichen. Eine Schritt-für-Schritt-Erklärung nach der Ankunft steht unter Führerschein umtauschen.
Was ich vor dem Umzug bereitlege
Ich möchte mich nicht erst in der neuen Gemeinde fragen, welche Unterlagen fehlen. Daher sammle ich schon in Österreich:
- den gültigen österreichischen Führerschein im Original
- Reisepass oder Identitätskarte
- Nachweis des Schweizer Wohnsitzes (Mietvertrag, Anmeldebestätigung der Gemeinde)
- ein aktuelles Passfoto
- Angaben zu früheren Wohnsitzen, falls das Amt nach der Dauer von Auslandsaufenthalten fragt
Welche Formulare und Nachweise das jeweilige Strassenverkehrsamt zusätzlich verlangt, steht auf der Seite des Wohnkantons. Auch ob eine Sehtest-Bestätigung gebraucht wird, klärt der Kanton.
Das Auto: Umzugsgut oder vorübergehende Einfuhr
Mein Auto ist die zweite Baustelle. Die Schweiz kennt zwei Wege, die sich nach der bisherigen Nutzung richten (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit, BAZG).
Fahrzeug als Umzugsgut
Ein Auto gilt als Umzugsgut, wenn es vor der Verlegung des Wohnsitzes mindestens 6 Monate im Ausland benutzt wurde. Dann entfallen die Mehrwertsteuer und die Automobilsteuer. Den Nachweis bildet der ausländische Fahrzeugausweis, bei mir also die österreichische Zulassungsbescheinigung. Die Grundlagen finden sich im Zollgesetz, in der Zollverordnung und im Automobilsteuergesetz.
Vorübergehende Einfuhr
Ist das Fahrzeug weniger als 6 Monate im Ausland benutzt worden, kommt eine vorübergehende Einfuhr mit dem Formular 15.30 in Frage, höchstens 2 Jahre ab der ersten Einreise. Danach wird das Auto verzollt oder wieder ausgeführt (BAZG). Wie hoch Abgaben im Einzelfall sind, sage ich hier nicht: Das hängt vom Fahrzeug ab und gehört in die Hände des Zolls.
Nach dem Zoll: Prüfung und Kontrollschilder
Anschliessend folgen die technische Abnahme und die kantonale Immatrikulation beim Strassenverkehrsamt, also die Zulassung mit Schweizer Nummernschildern. Die technischen Anforderungen ergeben sich aus der Strassenverkehrsgesetzgebung (VTS). Welche Prüfungen für mein Modell gelten, erfahre ich bei der Abnahme; verbindliche Einzelheiten lasse ich offen.
Wer das Auto Schritt für Schritt einführen will, findet die Abfolge auf Mein Auto in die Schweiz einführen. Die Versicherungsfragen rund ums Fahrzeug stehen unter Auto, Rechtsschutz, Reise.
Meine Reihenfolge in sechs Schritten
- Vor dem Umzug: Kaufdatum und bisherige Nutzung des Autos belegen, österreichische Fahrzeugpapiere zusammenstellen.
- Abmeldung in Österreich: Wie das mit dem Meldezettel läuft, erkläre ich auf Meldezettel und Abmeldung.
- Ankunft: Anmeldung bei der Gemeinde, danach beginnt die Frist für den Führerschein.
- Zoll: Umzugsgut oder vorübergehende Einfuhr klären.
- Strassenverkehrsamt: Abnahme und Immatrikulation des Fahrzeugs.
- Führerausweis: Umtauschantrag rechtzeitig stellen.
Das grössere Bild, also warum ich mich für die Schweiz entscheide, steht auf Leben in der Schweiz. Wer als Österreicherin oder Österreicher noch am Anfang steht, findet auf der Übersicht für Österreich die weiteren Themen.
Typische Stolpersteine
- Die Frist wird verwechselt. Die 12 Monate sind die Fahrzeit mit dem alten Ausweis; der Antrag ist schon einen Monat vorher fällig.
- Nachweis der Nutzung fehlt. Ohne ausländischen Fahrzeugausweis wird es schwierig, das Auto als Umzugsgut anzuerkennen.
- Zu spät eingereist, zu spät gemeldet. Wer mehr als 5 Jahre wartet, rechnet mit einer Kontrollfahrt.
- Ablauf in zwei Ämtern. Zoll und Strassenverkehrsamt sind getrennte Stellen; beide wollen eigene Unterlagen.
Wenn ich bei einem dieser Punkte unsicher bin, lasse ich mir die Antwort schriftlich vom Amt geben. Wer das nicht allein klären möchte, kann den Fall über die Demand in der Anfrage unten an eine passende Relocation-Firma weitergeben lassen; die Behörden entscheiden trotzdem selbst.
Häufige Fragen
Wie lange darf ich mit meinem österreichischen Führerschein in der Schweiz fahren?
12 Monate nach der Verlegung des Wohnsitzes in die Schweiz, sofern kein längerer Auslandsaufenthalt von mehr als 3 Monaten dazwischenliegt. Danach braucht es einen Schweizer Führerausweis.
Bis wann ist der Umtausch zu beantragen?
Spätestens einen Monat vor Ablauf der 12 Monate. Der Antrag geht an das Strassenverkehrsamt des Wohnkantons.
Muss ich beim Umtausch eine Prüfung ablegen?
Das hängt von der Herkunft des Ausweises und von seiner Gültigkeit ab. Der Umtausch erfolgt entweder ohne Bedingungen oder mit Prüfung. Welcher Fall bei einem österreichischen Ausweis vorliegt, sagt das kantonale Amt.
Was passiert, wenn ich den Umtausch erst nach mehr als 5 Jahren beantrage?
Dann wird eine Kontrollfahrt verlangt. Wer früher beantragt, vermeidet diese zusätzliche Hürde.
Gilt mein Führerschein auch, wenn ich nur kurz im Ausland war?
Die Regel spricht von 12 Monaten ohne längeren Aufenthalt von mehr als 3 Monaten im Ausland. Wie ein Sonderfall gezählt wird, beantwortet das Amt.
Ist der Umtausch bei einem Kanton günstiger als bei einem anderen?
Gebühren und Abläufe können je nach Kanton verschieden sein. Zahlen nenne ich hier nicht; sie stehen auf der Seite des zuständigen Amtes.
Ab wann gilt mein Auto als Umzugsgut?
Wenn es mindestens 6 Monate im Ausland benutzt wurde, bevor der Wohnsitz in die Schweiz verlegt wird. Der ausländische Fahrzeugausweis dient als Nachweis.
Was ist, wenn mein Auto weniger als 6 Monate benutzt wurde?
Dann ist eine vorübergehende Einfuhr mit dem Formular 15.30 möglich, höchstens 2 Jahre ab der ersten Einreise. Danach wird das Fahrzeug verzollt oder wieder ausgeführt.
Brauche ich für das Auto Schweizer Kontrollschilder?
Ja, nach der Einfuhr folgen technische Abnahme und Immatrikulation durch die kantonalen Behörden. Die Kontrollschilder werden beim Strassenverkehrsamt ausgegeben.
Muss das Auto vor der Einfuhr in Österreich abgemeldet sein?
Das regelt die österreichische Seite. Ich kläre vorher bei der dortigen Zulassungsstelle, wann die Abmeldung zu erfolgen hat, und halte die Reihenfolge mit dem Zoll fest.
Kann ein Relocation-Anbieter den Umtausch für mich übernehmen?
Er kann Unterlagen vorbereiten und begleiten. Entscheiden tun aber immer die Behörden. Das Thema lässt sich über die Anfrage am Ende der Seite angehen.
Spielt es eine Rolle, ob ich EU-Bürger bin?
Für das Aufenthaltsrecht ja, für die Führerschein-Frist gelten die genannten Regeln. Wie das Zusammenspiel konkret aussieht, erkläre ich auf Schweiz oder Österreich? und beim zuständigen Amt.
Wo erfahre ich Verbindliches?
Beim Strassenverkehrsamt meines künftigen Wohnkantons und beim Zoll. Die Quellen unten zeigen, woher meine Angaben stammen.
